Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin seit 7 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet (nur nach thailändischem Recht) und bin derzeit mit meiner Frau in Thailand von der Arbeit zu Hause beurlaubt. Nun ist es so, dass meine Mutter in den Niederlanden schwer krank ist (Alzheimer) und ihr Zustand sich ziemlich schnell verschlechtert, und ich möchte, dass sie meine Frau noch einmal sehen kann.

Deshalb ist meine Frage, wie es möglich ist, ihr sehr schnell und ohne großen Aufwand mit Antragsformularen usw. ein Schengen-Visum für die Niederlande für maximal 1 Woche zu besorgen!

Die Bezahlung der Tickets erfolgt durch meine Firma oder durch mich selbst, eine Anzahlung und Geld sind kein Problem!

Mit freundlichen Grüßen,

Wilko

7 Antworten auf „Leserfrage: Kann meine thailändische Frau schnell in die Niederlande fahren, um meine kranke Mutter zu besuchen?“

  1. Rob V. sagt oben

    Lieber Wilko, zunächst einmal wünsche ich Dir viel Kraft in Deiner Situation. Ich würde Ihnen raten:

    1) Vereinbaren Sie einen Termin mit der Botschaft, was per E-Mail erfolgen kann: [E-Mail geschützt] . Sie können dies auch über VFS tun, allerdings müssen Sie dann eine Servicegebühr zahlen und die Zahlung zunächst über die Bank vornehmen und einen Tag warten. Ich denke, es ist eine Verschwendung von Zeit (und Geld). Geben Sie in der E-Mail an, dass Sie schnellstmöglich ein Visum für Ihre Freundin beantragen möchten, da Ihre Mutter schwer erkrankt ist. Sie werden zweifellos schnell eine Antwort von Frau Deveci erhalten (meiner Erfahrung nach oft am ersten Morgen).

    2) Weitere Informationen zu den Anforderungen für ein Kurzaufenthaltsvisum finden Sie hier
    - http://thailand.nlambassade.org/producten-en-diensten/consular-services/visum-voor-nederland/visumaanvraag-in-thailand.html
    - https://www.thailandblog.nl/category/dossier/schengenvisum/

    Lesen Sie die Anforderungen der Botschaft sowie die Tipps hier auf Thailand Blog sorgfältig durch, dann sollte alles in Ordnung sein

    3) Was schwierig sein kann, ist der Nachweis der Unterkunft (Wohnsitz) und/oder der Bürgschaft: Es ist ein ausgefülltes Formular „Bürge und/oder Bereitstellung der Unterkunft“ erforderlich, das vom Unterkunftsanbieter (Ihnen) in Ihrer Gemeinde unterzeichnet werden muss, was dann die Legalisierung vornimmt Dies und Sie schicken es nach Thailand. Dann gibt es drei Optionen, die sich nicht gegenseitig ausschließen:
    A) Ein Familienmitglied stellt offiziell eine Unterkunft zur Verfügung: Er oder sie füllt das Formular „Unterkunft und/oder Bürgschaft“ aus, lässt es bei der Gemeinde, in der er/sie wohnt, legalisieren und sendet es ab. Dann sind Sie ein paar Tage weiter ... Eventuell wird auch eine Kopie per E-Mail (Scannen) akzeptiert, fragen Sie aber am besten bei der Botschaft nach.
    B) Sie buchen ein Hotel oder eine andere offizielle Übernachtungsmöglichkeit, dann muss niemand übernachten.
    C) Sie erläutern Ihre Situation in einem Begleitschreiben, dass Sie sich jetzt selbst in Thailand befinden, sich eine Unterkunft anbieten möchten (und als Bürge auftreten?), dass Sie dies jedoch nicht bei Ihrer Gemeinde legalisieren lassen können, da Sie sich jetzt in Thailand befinden und dies bald tun werden Vielleicht möchten Sie zurückkehren.

    Wenn Sie (oder eine andere Person) auch einen Finanzbürgen stellen, ist das Formular auch zum Zweck der Bürgschaftserbringung auszufüllen (Bürge und Unterkunftsgeber können dieselbe oder zwei verschiedene Personen sein, es kann auch der Fall sein, dass nur ein Bürge zur Verfügung steht). ein Bürge oder es wird nur eine Unterkunft gestellt). Wenn der Ausländer, Ihre Ehefrau, 34 Euro pro Aufenthaltstag nachweisen kann (finanzieller Bürge) und über eine offizielle Wohnadresse (Hotel etc.) verfügt, dann benötigen Sie nicht die gesamte „Unterkunft“. und/oder Unterkunft“-Formular.

    Seit einem halben Jahr entscheidet die Botschaft nicht mehr selbst über Visumanträge, sie fungiert nur noch als Aufnahme- und Ausstellungsschalter (Rezeption) und die Entscheidung wird in Kuala Lumpur getroffen. Das macht die Individualisierung zwar etwas schwieriger, aber in Absprache mit der Botschaft gibt es hoffentlich noch Spielraum: Es wäre schön, wenn Du gegenüber der Botschaft erklären könntest, dass Du für die Unterkunft und ggf. auch Bürgschaft sorgst, wenn Deine Frau keine 34 Euro hat pro Aufenthaltstag auf ihrem Bankkonto.

    Ich würde mich auf jeden Fall an die Botschaft wenden, kein Schuss ist immer falsch. Man kann sich natürlich sehr strikt an die Regeln halten, dann ist es am schnellsten, wenn die Frau selbst Bürgschaft übernimmt (Sie brauchen keine Abrechnung, keine Papiere mit Einkommensdaten, aus denen hervorgeht, dass Sie „tragfähig“ sind (mindestens 365 Tage). ) und „ausreichend“ ( 100 % Mindestlohn für eine volle Arbeitswoche) und dass Sie ein Hotel (eine Unterkunft) organisieren, weil Sie sich dann nicht mehr mit der ganzen „Garantieform und/oder Unterkunftsvorsorge“ befassen müssen, die bereits in Ihrem Dokument klar ist Anschreiben) und machen Sie Ihre Rückkehr plausibel (Rückflugticket, Verpflichtungen und andere Bindungen mit Thailand wie Immobilien, Pflege von unterhaltsberechtigten Familienangehörigen usw.)

    Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit eines kostenlosen und kostenlosen Visums, das gegen Vorlage der Heiratsurkunde ausgestellt werden muss: Wenn Sie in ein anderes Land als Ihr Heimatland reisen, haben Familienangehörige eines EU-/EWR-Bürgers Anspruch auf ein kostenloses und schnelles Visum ausgestelltes Visum. Dann denken Sie über einen Urlaub nach Belgien, Luxemburg, Spanien nach … Diese Option würde ich mir vorbehalten: Nehmen wir an, Sie reisen zum Beispiel für einen Monat nach Belgien, das ist Ihr Hauptreiseziel. Eine einwöchige Reise in die Niederlande ist eine gute Idee. Dies ist nicht die beste Lösung, da Sie natürlich nur in die Niederlande wollen. Wenn das schief geht (was meiner Meinung nach unwahrscheinlich ist, wenn Sie sich gut vorbereiten und Ihre Situation klar erklären), können Sie dies als Alternative verwenden.

    Ich empfehle Ihnen dringend, jetzt eine E-Mail an die Botschaft zu schreiben und wenn möglich die Botschaft aufzusuchen (für den eigentlichen Visumsantrag ist ein Termin erforderlich!) oder für weitere Erläuterungen anzurufen. Mündlich können Sie und die Botschaft füreinander viel Klarheit schaffen.

    Erfolg und Kraft! Wenn ich die Botschaft so einschätze, kann alles reibungslos und schnell geregelt werden.

  2. Daniel Drenth sagt oben

    Wenn Ihre Frau bereits mehrmals in den Niederlanden war, können Sie einen Orange Carpet beantragen. Das hat eine Reihe von Vorteilen, keine VFS-Termine, einfach nachmittags mit einem vollständigen Visumantrag zur Botschaft gehen, dort kann auch jede Garantie arrangiert werden, das Visum kann mehrere Einreisen haben und kann eine Laufzeit haben, solange der Reisepass gültig ist für mindestens 3 Monate. Bitte beachten Sie: weiterhin maximal 90 Tage von 180 Tagen in den Niederlanden.

    Ich bekam im November von jemandem einen Hinweis und fragte bei der Botschaft danach. Ich bekam sofort eine Antwort: Ja, das ist möglich. Allerdings sahen sie bei der Botschaft etwas seltsam aus, aber es wurde ordentlich arrangiert und 2 Arbeitstage später der Reisepass mit Visum für die nächsten 3,5 Jahre zurückgegeben.

    Lassen Sie nicht zu, dass sie sagen, es könne sich nicht einfach regeln.

    • Rob V. sagt oben

      Tatsächlich, lieber Hans, ist das Verfahren immer noch sehr auf die Normsituation ausgerichtet, die sich in vielen Aspekten des Einwanderungsrechts widerspiegelt. Sie gehen davon aus, dass der Sponsor zum Zeitpunkt des VKV-Antrags (sowie des TEV/MVV-Antrags) in den Niederlanden lebt und seinen Wohnsitz hat und der Partner im Geburtsland/der Staatsangehörigkeit lebt. Wenn wir das abschaffen, wird es schnell umständlicher. Da die Welt immer kleiner wird, wäre es schön, wenn die Verfahren daran angepasst würden: Als Referent und Ausländer kann man sich problemlos in einem fremden Land wiederfinden (als niederländischer Staatsbürger kann man problemlos für einen kurzen Aufenthalt in Thailand sein). (Thailändischer Partner arbeitet möglicherweise in einem Land in der Region usw.) und es sollte möglich sein, vieles über das Internet mit den Regierungscomputern in den Niederlanden zu überprüfen.

      Beispielsweise sollte die Botschaft einen Blick in die Personal Records Database (BRP, ersetzt die GBA) werfen können, dann sieht sie, dass der Sponsor in diesem Fall lebt, sodass Sie auch für eine Unterkunft sorgen können. Schwieriger wird es natürlich, wenn der Referenzgeber nicht offiziell in den Niederlanden lebt, dort aber dennoch ein Miet-/Kaufhaus hat. Als Barriere gegen böswillige Parteien ist es nicht verwunderlich, dass Sie ein wenig Gewissheit wünschen, dass der Ausländer dies tun wird Sie erhalten ein Visum, wenn Sie Freunde/Familie besuchen. Sie werden nach Angaben des Unterkunftsanbieters tatsächlich bei dieser/n Person(en) übernachten. Dies verringert die Wahrscheinlichkeit, dass jemand hinter dem Rücken des offiziellen (ehemaligen?) Sponsors ein Visum für einen Ausländer arrangiert. Natürlich kann eine solche Person jederzeit ein Touristenvisum beantragen oder eine Hotelbuchung vornehmen (mit Anzahlung? Kreditkarte?), aber das ist etwas schwieriger und teurer, als ohne Nachweis anzugeben, dass man bei einem Freund/einer Familie wohnt Aber digital ist immer noch notwendig. Es scheint mir, dass es etwas zu überprüfen gibt, was den Status des angegebenen Referenten betrifft. Dann brauchen Sie keinen Zettel mehr, der bei der Gemeinde abgestempelt werden muss und per Brieftaube nach Thailand kommt.

      Das sehe ich auch bei den restlichen Regeln: Die Leute wundern sich, wenn man erklärt, dass der Ausländer und der Referenzgeber 6 Monate zusammen in den Niederlanden und 6 Monate in Thailand verbringen (das ist Jahr für Jahr nicht mehr erlaubt, dann fällt eine Strafe an). . Zeitraum von 4 Monaten, andernfalls heißt es, dass Ihr Hauptwohnsitz nicht in den Niederlanden liegt und das nicht erlaubt ist). Wenn Sie also beide Ihre Arbeit beendet haben (Rente, Renten usw.), dann sind es offiziell sechs Monate mit Unterbrechungen nicht mehr möglich, selbst wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Nach dem allgemeinen Gesetz gelten Sie nur als Auswanderer, wenn Sie sich länger als 8 Monate außerhalb der Niederlande aufhalten ... 6 Monate hin und wieder sind daran nichts auszusetzen, es sei denn, Sie Sind Sie jemand, der eine Aufenthaltserlaubnis mit befristeter Dauer hat? Wieder eine Gesetzesänderung von 2012-2013.

      Der Oranje-Loper ist ein schöner Name, bietet aber nicht mehr als das, was durch den Visa-Kodex bereits möglich war, und mit den angekündigten Lockerungen des Visa-Kodex sollte alles noch klarer und einfacher werden. Schließlich soll es zum Standard werden, dass man bei wiederholter Beantragung ein Mehrfachvisum für mehrere Jahre erhält. Und es ist längst möglich, einen Termin direkt in der Botschaft zu vereinbaren (niemand muss über VFS gehen). Es ist schön, alleine vorbeizuschauen, ohne einen Termin für ein zweites oder nachfolgendes Visum für die mehrfache Einreise zu vereinbaren, aber ich glaube nicht, dass das viele Leute sind?

      Aber ich schweife ab, ich hoffe, dass Wilko diese Woche das Visum bekommen kann, vielleicht möchte er auch, dass sie länger bleibt. Dies kann auch nach der Ankunft vereinbart werden (Verlängerung mit dem IND bis maximal 90 Tage insgesamt). Lässt du mich wissen, Wilko, wie es gelaufen ist? 🙂

  3. So sagt oben

    Je mehr Text, desto komplexer: Ich würde sagen, ich halte es einfach. Der Besuch Ihrer thailändischen Frau bei Ihrer kranken Mutter ist Ihnen etwas wert, gehe ich aus der Beschreibung der Frage hervor. Nehmen Sie sich Zeit für eine gute Vorbereitung. Bitte beachten Sie, dass es für die Beantragung eines Visums kein Eilverfahren gibt.
    Also: Lesen Sie alle Informationen auf der Website der Botschaft sorgfältig durch, außerdem weitere Informationen zum Thema, zum Beispiel auf diesem Thailand-Blog. Kurz gesagt: Stellen Sie sicher, dass Sie gut informiert sind und verstehen, worum es geht. Halten Sie sich an die Vorgehensweise. Hunderte thailändische Frauen haben bereits ihr beantragtes Visum erhalten. Wenn die Arbeitsmethode nicht ordnungsgemäß befolgt wird, kann es zu Verzögerungen kommen.
    Gehen Sie zur BKK, dann zur Botschaft, wo Sie Ihr Problem schildern. Sie sind nicht der Einzige, der aus persönlichen oder familiären Gründen ein Visum beantragt. Sie sind nach thailändischem Recht verheiratet, haben ein Zuhause und arbeiten in den Niederlanden, Geld sei überhaupt kein Problem, sagen Sie. Sie können Ihre Frau ohne weiteres garantieren, Sie können sie bei sich oder anderswo unterbringen und Sie können anhand eines Flugtickets und anderer Dokumente nachweisen, dass sie zurückkehren wird. Dies sind die normalen Anforderungen bei der Beantragung eines Visums. Die Beantragung eines Visums muss nicht für einen Zeitraum von maximal einer Woche erfolgen. Ihre Frau kann bedenkenlos länger in den Niederlanden bleiben.

    • MACBEE sagt oben

      Ich füge hinzu: Legen Sie einen Nachweis über die Dringlichkeit der Situation vor, zum Beispiel durch ein Pflegeheim oder einen Facharzt, und gehen Sie dann so schnell wie möglich zur Botschaft.

  4. pvewijk sagt oben

    Es gibt eine Notfallregelung, aber bitte erkundigen Sie sich beim IND in Den Bosch, ob Sie nachweisen können, dass Ihnen geholfen werden kann.
    Sie müssen nicht zur Botschaft gehen, sie werden alles regeln.
    Dort wurde ich einmal gefragt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn mir oder meiner Frau etwas zustoßen würde.
    MVG
    Petro

  5. l.geringe Größe sagt oben

    Wenn Belgien nicht zu weit vom Wohnort der Mutter entfernt ist, ist das möglich. einfacher so
    mach es.

    Freundlichen Grüßen,
    L


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