Liebe Leserinnen und Leser,

Eine Frage zum Thema Vererbung. Ich habe mit meiner Freundin ein gemeinsames thailändisches Bankkonto, werden viele etwas dumm sagen, aber sie müssen erst die Hintergründe kennen, bevor sie urteilen.

Können ihre Kinder einen Teil unseres Kontos beanspruchen, wenn meine Freundin stirbt? Kann meine Familie in den Niederlanden das Geld von unserem Konto einfordern?

Ich habe ihnen bereits eine E-Mail geschickt, dass alles auf 2 Namen läuft.

Vielen Dank im Voraus für die hilfreichen Informationen von Leuten, die das durchgemacht haben. Leser, die nachdenken, sich aber nicht sicher sind, antworten bitte nicht.

Mit freundlichen Grüßen,

Andre

10 Antworten auf „Leserfrage: Thailändisches Bankkonto auf zwei Namen und Erbrecht“

  1. Khan Peter sagt oben

    Lieber, du kannst es an schicken [E-Mail geschützt]

  2. Davis sagt oben

    Lieber Andre.

    Es ist gut, dass Sie diese Frage stellen und sich Sorgen darüber machen, was mit Ihrem Geld passieren könnte, wenn Sie sterben. Aber mit wenigen Informationen kann niemand Ihre Frage einheitlich beantworten.

    Eine Antwort hängt von jeder individuellen Situation ab, wie zum Beispiel:
    Sind Sie gesetzlich verheiratet?
    Gibt es ein Testament und wenn ja, wie sind die Regelungen?
    Um welche Art von Konto handelt es sich? Gibt es separate Vollmachten, Bankbücher, …
    Alles steht und fällt mit dem, was Sie in der Bank, dem thailändischen Erbrecht und/oder dem Testament geregelt haben. In allen Fällen gibt es das Kleingedruckte.
    Reichen Sie Ihre Situation und Frage daher am besten einem Anwalt (der Bank) oder Ihrem Bankmanager ein.

    Es ist auch bekannt, dass ein Konto im Todesfall relativ leicht manipuliert werden kann. ob Thai-Stil oder nicht. Sei es per Geldautomat, Internetbanking, Rücküberweisung usw. Ob mit oder ohne Hilfe der Bank, und natürlich unter Berücksichtigung etwaiger strafrechtlicher Konsequenzen.
    Die Ankunft niederländischer Familienvermögen in Thailand ist eine sehr rechtliche Angelegenheit, ein langwieriges Verfahren und wird normalerweise erst dann eingeleitet, wenn es sich um größere Beträge handelt.
    Wenn Sie möchten, dass Ihre Familie in den Niederlanden erbt, fragen Sie sich, warum Sie es ihnen so schwer machen. Was auch immer Sie erben möchten, lassen Sie es nicht Teil eines gemeinsamen thailändischen Kontos sein.

    Ihre letzte Frage können so viele Personen beantworten, wie es Personen mit Gemeinschaftskonten gibt. Und wieder ist jede Situation anders. Auf diese Reaktionen kann man keine einheitliche Antwort geben.

    Diese Antwort meinerseits war mit der gleichen Situation konfrontiert. Gut, dass Sie vorausdenken, um zu wissen, wer am Ende das Geld einsammelt …

    Grüße.

  3. Bacchus sagt oben

    Andre, schau dir meine Kommentare zu diesem Artikel an https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/erfrecht-thailand/

    Liegt kein Testament vor, können die nächsten Angehörigen einen Teil Ihres gemeinsamen Eigentums beanspruchen. Sehen Sie sich die Liste der Erben in Thailand in einem meiner Kommentare an.

    Abhängig von Ihren Besitztümern in Thailand ist es ratsam, ein Testament aufsetzen zu lassen. Sie können dabei auch niederländische Erben einbeziehen. In Thailand können Sie auch Personen von einer Erbschaft ausschließen. Es gibt viele gute internationale Anwaltskanzleien in Thailand, die Ihnen dabei helfen und beraten können.

  4. Chris Bleker sagt oben

    Wenn die Bank in Thailand die gleichen Optionen anwendet wie eine Bank in den Niederlanden,
    Bei einem und/oder-Konto haben beide Parteien die gleichen Rechte, aber eine der Parteien kann das Konto leeren und sogar schließen.

  5. andre sagt oben

    Lieber Davis,
    Ich werde noch ein paar Infos geben, wir sind nicht verheiratet, kein Testament, betrifft Bankbücher, auf beide Namen und beide haben eine Vollmacht, dies zu löschen, was bisher kein Problem verursacht hat, die Bank kennt uns beide. dies ist daher bei allen Banken geregelt.
    Es bleibt also abzuwarten, ob ihre Kinder Anspruch darauf erheben könnten.
    Was die Manipulation betrifft, wird es etwas schwieriger, wir haben keinen Geldautomaten, kein Internet-Banking, wir gehen immer noch auf die altmodische Art und Weise zum Schalter, um Geld einzusammeln.
    Meine Familie in den Niederlanden ist sich darüber im Klaren und hat dies bereits besprochen, kein Problem.
    Wenn ich weitere Informationen von Ihnen erhalten kann, wenden Sie sich bitte an meine E-Mail-Adresse [E-Mail geschützt]
    Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben zu antworten,
    Fr gr. Andre.

  6. Erik sagt oben

    Während der Ehe erworbenes Eigentum ist in Thailand immer gemeinsames Eigentum, unabhängig davon, auf wessen Namen es lautet. Laut Gesetz haben bestimmte thailändische Familienmitglieder Anspruch auf das Erbe. Letzteres allerdings NUR, wenn kein Testament vorliegt.

    Sie können viel Geld ausgeben, um sich über das thailändische und niederländische Erbrecht zu informieren. In Thailand besteht die praktische Lösung für diese Situation darin, dass beide Ehegatten ein Testament nach thailändischem Recht verfassen. Dabei haben sie hinsichtlich des Inhalts völlige Freiheit und sind an keine inhaltlichen Vorschriften gebunden. Fast jeder reguläre Anwalt in Thailand kann dies für Sie erledigen. Dabei erhalten Sie automatisch alle benötigten Informationen.

    Ich habe in Thailand ein Testament nach thailändischem Recht für mein thailändisches Vermögen erstellen lassen, in dem ich keine Niederländer erwähne. In den Niederlanden habe ich für mein niederländisches Vermögen ein Testament nach niederländischem Recht erstellt, in dem ich keine Thailänder erwähne. (Da ich die Niederlande für mehr als 10 Jahre verlassen habe, hätte ich das auch nach thailändischem Recht tun können). Zur zusätzlichen Sicherheit habe ich mein thailändisches Testament auch beim niederländischen Notar hinterlegt.

    Wenn Sie Ihr niederländisches und thailändisches Testament vermischen, werden Sie bei der Ausführung auf viele praktische Probleme stoßen. Testamente müssen hin und her übersetzt werden, Anwälte in beiden Ländern werden möglicherweise von den Erben gezwungen, eingeschaltet zu werden, und Gerichte sind beteiligt, und bevor Sie es merken, gibt es nichts mehr zu holen und die Ausführung kann sehr lange dauern.

    Wenn Sie eine Vermischung nicht vermeiden können, konsultieren Sie zunächst einen niederländischen Notar darüber, was in Bezug auf die Umsetzung Ihres thailändischen Testaments für Erben in den Niederlanden möglich ist, und passen Sie Ihr thailändisches Testament entsprechend an. Solange Sie die Niederlande 10 Jahre lang nicht offiziell verlassen haben, gilt für Ihre Erbschaft weiterhin das niederländische Erbrecht, doch in Thailand lässt man sich davon nicht beeindrucken.

    Mein Rat: Überlegen Sie genau, wie Sie es so einfach wie möglich gestalten und verhindern können, dass Erben allerlei Dinge regeln müssen, von denen sie kein Wissen oder Verständnis haben.

  7. Erik sagt oben

    Mir ist klar, dass Sie nicht verheiratet sind. Das ändert nicht wirklich viel an meiner Argumentation. Es scheint, dass Sie über ein gemeinsames Eigentum verfügen, nämlich ein Bankkonto.

  8. andre sagt oben

    An Eric,
    Tatsächlich geht es nur um die Bankkonten, das ist alles, was ich auf meinen Namen habe.
    Wir sind seit 19 Jahren zusammen und ich lebe mit ihr zusammen, nachdem wir unser Geschäft verkauft haben.
    Was ist Ihre Antwort darauf?

    • Erik sagt oben

      Ich hatte oben bereits eine allgemeinere Antwort gegeben, die sich mehr auf eine Ehesituation konzentrierte. Ich werde dem noch etwas hinzufügen.

      Ich gehe davon aus, dass es sich um eine beträchtliche Menge handelt. Am besten wäre es, wenn Sie die Angelegenheit mit Ihrer Freundin besprechen und dann jeder von Ihnen ein Testament nach thailändischem Recht verfassen lässt, in dem festgelegt wird, wie jede Hälfte erben soll. Nahezu jeder niedergelassene thailändische Anwalt sollte dies erledigen können, bei Bedarf auch für Sie allein. Machen Sie so etwas mit einem Anwalt, bei dem Sie sich wohl fühlen.

      Indem Sie die Situation zunächst mit einem niederländischen Notar besprechen und dort auch ein niederländisches Testament erstellen, das mit dem übereinstimmt, was Sie in Thailand tun möchten oder bereits getan haben, machen Sie sich noch stärker, indem Sie das thailändische Testament bei demselben Notar in den Niederlanden hinterlegen.

      Vorausgesetzt, Sie sind seit mehr als 10 Jahren aus den Niederlanden abgemeldet, können Sie sich beim niederländischen Notar für thailändisches oder niederländisches Recht entscheiden. Das Geld wird nach thailändischem Recht steuerlich vererbt, da Sie dort seit mehr als 10 Jahren leben. Derzeit würde dies bedeuten, dass das Geld auch steuerfrei an einen niederländischen Erben weitergegeben werden kann.

      Noch einfacher wäre es, wenn Sie das Geld aufteilen und die Hälfte auf Ihren eigenen Namen einzahlen könnten. Aber selbst wenn das nicht möglich ist, ist es sehr wichtig, dass von jedem von Ihnen ein Testament erstellt wird, um die Situation zu schützen und unerwünschte Familienangehörige von Ihrem Anteil auszuschließen.

      Es ist auch wichtig zu wissen, dass es in Thailand kein Testament gibt und dass Sie sicherstellen müssen, dass Ihr Testament nach Ihrem Tod offengelegt wird. Aus diesem Grund ist auch die Einreichung in den Niederlanden wichtig. Ein thailändisches Testament wird auf Englisch und Thailändisch verfasst, bei Streitigkeiten hat jedoch Thailändisch Vorrang.

  9. Zähne Franky sagt oben

    Hallo, ich habe auch eine thailändische Freundin, mit der ich mein Leben fortsetzen möchte.
    Ich habe von dem Geld, das nach Thailand gelangt, gehört, dass das Geld, wenn es einmal in Thailand angekommen ist, danach nicht mehr oder nur sehr schwer wieder ausreisen kann.
    Auch hierzu würde ich gerne weitere Informationen erhalten.

    Mvg Franky aus Dendermonde (Belgien)


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