Liebe Leserinnen und Leser,

Eine Frage, die ich schon einmal gestellt habe, aber keine klare Antwort erhalten habe. Meine Frau hat einen thailändischen und einen niederländischen Pass. Sie reiste mit ihrem thailändischen Pass nach Thailand ein.

Nun kehrt sie bald in die Niederlande zurück und wird bei der Passkontrolle am Flughafen noch einmal ihren thailändischen Pass vorzeigen, der aber natürlich kein niederländisches Visum enthält, der zuständige Beamte wird sie dann fragen, ob sie ein Dokument vorzeigen kann, das sie kann Ohne Visum in die Niederlande einreisen. Kann kommen, sie wird ihren niederländischen Pass vorzeigen.

Meine Frage ist, ob das möglich ist und ob sie es nicht erschweren können, weil sie nicht mit ihrem niederländischen Pass nach Thailand eingereist ist? Gibt es Leser von Thailandblog, die Erfahrung mit dieser Situation haben?

Mit freundlichen Grüßen,

Joep

34 Antworten auf „Leserfrage: Meine Frau hat einen thailändischen und einen niederländischen Pass. Könnte das bei der Rückreise in die Niederlande zu Problemen führen?“

  1. Farang Tingtong sagt oben

    Lieber Joe,

    Wenn ich das richtig verstehe, ist sie mit ihrem thailändischen Pass eingereist und will mit diesem auch wieder ausreisen.
    Kein Problem, Joep, meine Frau macht das seit fast 20 Jahren, sie hat auch zwei Pässe, sie kann immer so durchgehen.

  2. Farang ting Zunge sagt oben

    Als Ergänzung, Joep, habe gerade mit meiner Frau gesprochen, als sie Thailand verließ, fragte sie manchmal nach ihrem Visum für die Niederlande und zeigte dann ihren Personalausweis oder ihren niederländischen Reisepass und konnte durchkommen.
    Verwenden Sie in den Niederlanden (ein- und ausreisend) immer den niederländischen Reisepass und es gibt kein Problem.

  3. Bangkoker sagt oben

    Kein Problem, wenn sie um ein Visum bitten, zeigen Sie einfach ihren niederländischen Pass vor.

  4. Teun sagt oben

    Hat Ihre Frau hier zufällig auch einen niederländischen Personalausweis? Dann würde ich Ihnen raten, es anstelle eines niederländischen Reisepasses vorzulegen. Meine Freundin macht das und reist mehrmals im Jahr ohne Probleme hin und her.

    • RonnyLadPhrao sagt oben

      Teun,

      Wenn Sie dazu raten, statt des Reisepasses den Personalausweis vorzuzeigen, wäre es sinnvoll, auch den Grund und den Nutzen dafür anzugeben.

      In diesem Fall sehe ich den Sinn Ihres Ratschlags nicht darin, welchen Vorteil der Personalausweis gegenüber dem Reisepass hat.

      Normalerweise ist unser Personalausweis in Thailand nicht einmal gültig, aber die Praxis zeigt, dass auch Gesellschaft und Einwanderung den Personalausweis als Nachweis akzeptieren.
      Es wird jedoch niemals den Reisepass ersetzen.

      Meine Frau hat auch die thailändische und belgische Staatsangehörigkeit.
      Normalerweise legt meine Frau ihren Personalausweis in die Nähe des thailändischen Passes und hält ihren Reisepass griffbereit. Normalerweise reicht das aus und es werden ihr keine weiteren Fragen gestellt, aber um dies nun in einen Rat umzuwandeln, Ihren Personalausweis anstelle Ihres Reisepasses vorzuzeigen ... Ich sehe es nicht, aber vielleicht können Sie es klären

      • Teun sagt oben

        Ronnie,

        Gute Lektüre ist wichtig. Die betreffende Dame hat 2 Pässe. Wenn ich also sage, dass Sie bei der Ausreise aus Thailand NICHT Ihren niederländischen Pass vorzeigen sollen, muss sie natürlich ihren thailändischen Pass vorzeigen. MIT niederländischem Personalausweis. Denn damit weist sie nach, dass sie in die Niederlande einreisen kann (eine Art Visum).

        Beim Einchecken im Flugzeug zeigt sie mir ihren NIEDERLÄNDISCHEN Pass. Frei Jetzt?

    • Rebell sagt oben

      Ausweis ?. Das ist nicht unbedingt notwendig. Ich denke, das ist ein sehr schlechter Rat. Sie reisen IMMER mit einem gültigen niederländischen Reisepass in die Niederlande ein. Dann spielt es keine Rolle, welche Hautfarbe Sie haben. Jemand mit einem gültigen Ned. Für den Reisepass ist KEIN Visum für die Niederlande erforderlich. Sie können sich bei Ihrer Gemeinde erkundigen (Passschalter).

      Ich würde gerne wissen, wie ein niederländischer Beamter in Schiphol wissen kann, dass Ihre Frau mit einem thailändischen Pass nach Thailand eingereist ist? Es wird ihn auch weniger interessieren, denn das ist die Aussage seiner Kollegen am Flughafen Bangkok. Niemand fragt mich in Bangkok, wie ich in die Niederlande hinein- oder wieder herausgekommen bin.

  5. Rob V. sagt oben

    Bei der Ausreise und Ankunft zeigen Sie an der Grenze den Reisepass dieses Landes vor. Also in Thailand bei Ein- und Ausreise der thailändische Pass. Wenn Sie sehen möchten, dass Sie in das Zielland einreisen dürfen, müssen Sie in diesem Fall den niederländischen Reisepass vorzeigen. Das ist ihnen scheißegal, warum sollten sie das tun? Die doppelte Staatsangehörigkeit ist in beiden Ländern erlaubt (siehe frühere Blogs hier, in denen das thailändische Staatsangehörigkeitsrecht zitiert wird)… Es gibt also nichts zu beanstanden.
    In den Niederlanden machen Sie genau das Gleiche, aber umgekehrt: Sie reisen mit einem niederländischen Pass ein und aus und zeigen auf Nachfrage auch den thailändischen Pass vor.

    Siehe die vorherigen Leserfragen, dies wird auch dort beschrieben:
    - https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/thaise-zoon-twee-nationaliteiten-nederland-reizen/
    - https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/nederlandse-id-kaart-van-mijn-thailand-vrouw/ (Ihre vorherige Frage)

    Auf der Straße sieht man Bären, die es zum Glück nicht gibt. Es ist so einfach wie oben beschrieben. 🙂

  6. HansNL sagt oben

    Verwenden Sie in Thailand bei der Ankunft und Abreise IMMER ihren thailändischen Reisepass.
    Verwenden Sie in den Niederlanden oder in einem der anderen EU-Länder IMMER ihren niederländischen Pass.
    Wenn die Fluggesellschaft ein Visum verlangt, legen Sie den Reisepass des Ziellandes vor.

  7. Davis sagt oben

    Für die thailändischen Behörden ist die Dame tatsächlich eine thailändische Staatsangehörige, für die niederländischen Behörden ist sie eine niederländische Einwohnerin.
    In Thailand ist also ein thailändischer Pass vorzuzeigen, in den Niederlanden ist der niederländische Pass vorzuzeigen.

    Viele Thailänder besitzen übrigens die doppelte Staatsbürgerschaft, da es diesbezüglich keine internationalen Abkommen gibt.

    • HansNL sagt oben

      Übrigens…..

      Nach thailändischem Recht kann ein Thailänder, der eine andere Staatsangehörigkeit annimmt, die thailändische Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen nicht offiziell behalten.
      Er muss dies melden, und nachdem er es im Amtsblatt erwähnt hat, ist der Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit offiziell.
      Aber ja, das ist Thailand.
      Wenn also nichts gemeldet wird oder keine größeren Einwände erhoben werden, werden keine schlafenden Hunde geweckt.

      Übrigens 2
      Wenn ein Thailänder seine thailändische Staatsangehörigkeit aufgegeben hat, kann er seine thailändische Staatsangehörigkeit einfach mit einer Geburtsurkunde und einem alten Melde- und/oder Personalausweis beantragen und wiedererlangen.

      Übrigens 3
      Es gibt nicht wirklich viele internationale Abkommen, die die doppelte Staatsangehörigkeit regeln.
      Beispielsweise erkennen die Niederlande an, dass es beispielsweise Türken und Marokkanern nicht möglich ist, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben.
      Mit einigen Ländern gibt es weitreichende Vereinbarungen, manche Vereinbarungen sind mehr oder weniger nicht wirklich offiziell, an die sich aber alle halten.

      • boonma somchan sagt oben

        Was den Kommentar betrifft, zwei Bekannte von mir wurden im Säuglingsalter adoptiert und wuchsen unter anderem in den Niederlanden auf. Ihre Kenntnisse der thailändischen Sprache sind sogar gleich Null, trotzdem haben sie ohne große Probleme die thailändische Staatsangehörigkeit erlangt

      • Rob V. sagt oben

        Nur eine kurze Antwort darauf (eigentlich nicht zum Thema), aber das aktuelle thailändische Recht verlangt keinen Verzicht (erzwungener Verzicht im Falle mehrerer Staatsangehörigkeiten). Das würde vielen bekannten und wohlhabenden Thailändern - Politikern - Probleme bereiten... ), aber der Verzicht auf die Staatsangehörigkeit ist möglich. :

        Staatsangehörigkeitsgesetz, (Nr. 4), BE 2551 (=Jahr 2008)
        Kapitel 2. Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit.
        (...)
        § 13.
        „Ein Mann oder eine Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die einen Ausländer heiratet und gemäß dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seiner Frau die Staatsangehörigkeit der Ehefrau oder des Ehemanns erwerben kann.“
        oder ihr Ehemann kann, wenn er oder sie auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, vor dem zuständigen Beamten eine Erklärung seiner Absicht gemäß der in der Ministerialverordnung vorgeschriebenen Form und Weise abgeben.“

        Quelle: http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf

        Siehe auch die Kommentare hier: https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/huwelijk-thailand-laten-registeren/

        Deshalb sollte die Ein- und Ausreise an der thailändischen Grenze mit einem thailändischen Reisepass kein Problem darstellen, wenn man auch einen europäischen Reisepass oder Personalausweis vorweisen kann, denn die doppelte Staatsangehörigkeit ist legal.

        • Jef sagt oben

          Als meine Frau Anspruch auf die belgische Staatsbürgerschaft erhielt, haben wir diese Option jahrelang aufgeschoben, bis die belgische Gesetzgebung geändert wurde: Dann hätte sie auf ihre thailändische Staatsbürgerschaft verzichten müssen. Dies ist nun nicht mehr notwendig. Aber es wäre klug, wenn auch Belgier die doppelte Staatsbürgerschaft erhalten dürften, denn jetzt muss man immer noch darauf verzichten, sobald man einen Fremden aufnimmt und danach kann der Ex-Belgier, der zum Ausländer geworden ist, genauso einfach wie oben unter „ Übrigens: 2' für Thailänder, die von Hans NL beschrieben werden, erwerben die belgische zweite Staatsangehörigkeit, ohne auf diesen Ausländer zu verzichten. Viele Ausländer haben mittlerweile mehr Anspruch auf die belgische Staatsangehörigkeit als jeder andere Belgier; „Absurdistan“ wird oft als ein Land bezeichnet, das seine eigenen Staatsangehörigen offiziell diskriminiert.

          • Davis sagt oben

            Nun, als gebürtiger Belgier mit einer Nationalität kann man nirgendwo ein Doppel bekommen.
            Verstehen Sie Ihren Standpunkt, Sie heiraten einen Thailänder, der die doppelte Staatsbürgerschaft haben und behalten kann. Im Gegenzug erhalten Sie keine thailändische Staatsangehörigkeit. Aber dieses Nationalitätsprinzip hat mit Geschichte, Erbschaft, Nachfolge und Gesetzen zu tun.
            Hier liegt der Haken (oder das Gras), was die doppelte Staatsangehörigkeit betrifft. Beim „ius sanguinis“ geht es tatsächlich um das Erbrecht und geht auf den Code Napoleon, Code Civil, zurück, der hier in unserer Region unter Napoleon um 1800 eingeführt wurde.
            In Belgien kann man die Staatsangehörigkeit durch das „Blutgesetz“ oder das „ius sanguinis“-Prinzip erwerben, das in den meisten Ländern gilt. Der Vater führt die Blutlinie und das Erbrecht fort. Die Schwiegerfrau kann nun innerhalb von 5 Jahren automatisch die belgische Staatsangehörigkeit erwerben. Die hier geborenen Kinder haben ohnehin die belgische Staatsangehörigkeit. Da die Frau aber auch ihre eigene Staatsangehörigkeit behalten kann (sie stammt aus einem Land, in dem es diesbezüglich keine Vereinbarungen gibt), können dies auch die Kinder behalten. Es scheint typisch französisch zu sein, man kann heiraten und mit jedem zusammenbleiben, aber wen auch immer man geheiratet hat, dessen Kinder gehören einem …
            Also hier ist Folgendes: Über doppelte Staatsangehörigkeit, beginnen Sie mit Ihren Überlegungen, vielleicht werden Sie sich noch einmal darauf einlassen.
            Antworten Sie wahrheitsgemäß, aber mit etwas Humor.

            • Jef sagt oben

              Nein, Sie verstehen meine Position hier nicht: Belgien verhindert, dass ein Belgier eine zweite Staatsangehörigkeit erhält, selbst wenn das andere Land [viel einfacher als Thailand] bereit ist, diese Staatsangehörigkeit zu verleihen. Die Tatsache, dass es Unterschiede zwischen der thailändischen und der belgischen Gesetzgebung gibt, ob fair oder nicht, ist historisch gewachsen. Eine ganz andere Sache ist die Tatsache, dass Belgien in den letzten zwanzig Jahren die Gesetzgebung so geändert hat, dass ausländische Staatsangehörige seitdem problemlos die doppelte Staatsbürgerschaft erlangen können, die einem Belgier jedoch immer noch verwehrt bleibt. Die etablierten politisch korrekten Mächte („Cordon Sanitaire“) spielten der extremen Rechten ein stichhaltiges Argument in die Hände. Normalerweise wird von dieser Seite ein verzerrtes Bild über vermeintliche Privilegien für Ausländer vermittelt, aber dieses ist wahr.

              „Der Vater führt die Blutlinie und das Erbrecht fort.“ In Belgien im Jahr 2014? Übrigens kein „Code Napoleon“, sondern sächsisches Recht, das nur für die Königsnachfolge galt, bis auch diese (kürzlich) geändert wurde.

      • Rebell sagt oben

        Es gibt einen Unterschied, wenn Sie 2 Pässe (oder mehr) aus verschiedenen Ländern haben und eine andere Staatsangehörigkeit annehmen. Als niederländischer Staatsbürger könnten Sie auch mehrere Pässe aus anderen Ländern besitzen. Wie Sie dorthin gelangt sind, steht auf einer anderen Seite. Darf die niederländische Regierung keine Interresze vornehmen? Mir ist auch kein niederländisches Gesetz bekannt, das besagt, dass man nicht mehr als einen Reisepass besitzen darf?

  8. Jef sagt oben

    Meine thailändische Frau erwarb ebenfalls die belgische Staatsangehörigkeit, benötigte aber weiterhin keinen belgischen Pass. So reist sie problemlos mit ihrem thailändischen Pass und ihrem belgischen Personalausweis.

    Aber jetzt frage ich mich: Wenn ihr thailändischer Pass abläuft und sie ihn nicht ersetzen lässt, wäre es dann möglich, nur mit ihrem thailändischen und belgischen Personalausweis hin und her zu reisen? Hat jemand damit praktische Erfahrungen oder kennen Sie jemanden, der mit einem belgischen Pass und einem thailändischen Personalausweis hin- und herreist?

    • Davis sagt oben

      Um von Belgien nach Thailand und umgekehrt zu reisen, benötigen Sie immer einen gültigen Reisepass oder Reisepass. Also entweder ein thailändischer Reisepass oder ein belgischer Reisepass. Es muss bei Ausreise noch 6 Monate gültig sein.
      Mit einem gewöhnlichen Ausweisdokument können Sie nicht nach oder aus Thailand reisen.

      Wenn Ihre Frau nur mit dem belgischen Pass ein- und ausreist, muss sie ebenso wie Sie die Visumpflicht einhalten. Wir empfehlen Ihnen daher, mit ihrem thailändischen Reisepass und ihrem belgischen Personalausweis weiterzureisen.

      Sie kann ihren thailändischen Reisepass bei der thailändischen Botschaft erhalten oder verlängern, aber tun Sie dies aus Erfahrung rechtzeitig im Voraus …

      • Jef sagt oben

        „Um von Belgien nach Thailand und umgekehrt zu reisen, benötigen Sie immer einen gültigen Reisepass oder Reisepass.“

        Meine Frau kann ohne Vorlage eines Reisepasses nach Belgien einreisen, auch bei der ersten EU-Kontrolle in einem anderen EU-Land während eines Transferfluges. Bei der Ausreise aus Thailand wird sie aufgefordert, ihren belgischen Personalausweis vorzulegen, da in ihrem thailändischen Pass kein belgisches Visum enthalten ist. Denn umgekehrt könnte ein thailändischer Personalausweis ausreichen (das haben wir noch nicht ausprobiert, da sie einen thailändischen Pass hat)... Für welche Behörde ist zu welchem ​​Zeitpunkt ein Reisepass unverzichtbar?

        • Davis sagt oben

          Tut mir leid, ich glaube, Sie übersehen etwas. So machen Sie schnell eine Wohnung.
          Sie sagen, dass Ihre Frau ohne Reisepass nach Belgien eingereist ist. Nun, das ist nicht möglich.

          Sie schreiben: „Meine Frau reist nach Belgien ein, ohne einen Reisepass vorzuzeigen.“
          Sie schreiben außerdem: „Wenn Sie Thailand verlassen, wird ihr belgischer Personalausweis verlangt, da in ihrem thailändischen Pass kein belgisches Visum enthalten ist.“

          Dann reist sie doch mit einem Reisepass, insbesondere mit ihrem thailändischen Pass, nicht wahr?
          Dies ist, wie oben mehrfach beschrieben, durchaus möglich.

          Deshalb wiederhole ich: Ohne Reisepass kann niemand nach Thailand einreisen und niemand ausreisen.
          Wenn Sie einen Personalausweis besitzen, können Sie Ihre Visumspflicht umgehen, wenn Sie über die entsprechenden gültigen Reisepässe verfügen. Das ist der Sinn des Artikels.

          • Jef sagt oben

            „Sie sagen, dass Ihre Frau ohne Reisepass nach Belgien eingereist ist. Nun, das ist nicht möglich.“
            Tut mir leid, aber anscheinend begehen Sie den Fehler. Ein belgischer Personalausweis ist ausreichend. Für die Einreise in den Schengen-Raum und nach Belgien muss sie keinen Reisepass vorlegen (und hat dies wiederholt auch nicht getan), auch bei Flügen aus Thailand, selbst per Transfer.

            „Ohne Reisepass kann niemand nach Thailand einreisen und niemand kann ausreisen.“
            Das ist auch nicht immer richtig. Wie ich bereits sagte, wurde noch nicht geprüft, ob sie Thailand ohne Reisepass verlassen würde, um nach Belgien zu fliegen.

            Zu beiden Situationen, in denen man ohne Reisepass mit Vorlage eines gültigen Personalausweises einreist, siehe meinen Beitrag vom 27 um 2014:02 Uhr. Es sind bereits Situationen enthalten, in denen man am Ende auch das andere Land verlässt.

          • Jef sagt oben

            Der Vollständigkeit halber: Das Visum, mit dem meine Frau vor 19 Jahren zum ersten Mal nach Belgien eingereist ist, ist schon fast genauso lange abgelaufen. Ihr thailändischer Pass ist seitdem als Einreisedokument wertlos, er wurde bereits erneuert, sodass nicht einmal eine Spur eines Visums zu finden ist. Als sie die belgische Staatsangehörigkeit noch nicht erworben hatte, besaß sie als Einwohnerin Belgiens einen „Ausländerausweis“. Für die Einreise reichte dies möglicherweise nicht aus, da ein solcher Personalausweis beispielsweise bei Polizeikontrollen nur zusammen mit dem Reisepass des Herkunftslandes gültig ist. Der belgische Personalausweis eines Belgiers ist hingegen auch ohne Reisepass gültig.

            Die Transfers, bei denen sie nur den belgischen Personalausweis vorlegte, um von Thailand nach Hause zu reisen, fanden (Katar über Heathrow, Egypt Air über Kairo, SAS über Kopenhagen) „zufällig“ in Ländern statt, die auch einen belgischen Personalausweis als Einreisedokument anerkennen. Für eine Überweisung in ein Land, das dies nicht anerkennt, ist möglicherweise ein Reisepass erforderlich. Die günstigen Flüge mit reibungslosen Umstiegen gibt es logischerweise vor allem für Länder mit vielen Reisenden, ebenso logischerweise werden auch Länder angeflogen, die keinen Aufwand in Sachen Reisedokumente erfordern.

  9. Jef sagt oben

    Der zweite Teil meiner letzten Frage sollte geklärt werden: Ein belgischer Reisepass ohne Visum reicht für 30 Tage Aufenthalt. Mit einem thailändischen Personalausweis kann sie so lange in ihrem Heimatland bleiben, wie sie möchte, sodass eine Identitätsprüfung keine Schwierigkeiten bereiten kann. Aber wenn man Thailand mit einem belgischen Pass verlässt, der einen Einreisestempel aufweist, der älter als XNUMX Tage ist, würde dann auch die Vorlage des thailändischen Personalausweises ausreichen, um Ärger zu vermeiden (gut)?

    • Davis sagt oben

      Ihre Frage ist eigentlich, ob ein thailändischer Staatsbürger die Visumpflicht (+30 Tage) erfüllen muss, wenn er mit einem belgischen Pass nach Thailand reist und nach Belgien zurückkehrt. Wer hat übrigens einen thailändischen Pass?
      Sollte Ihnen das aus irgendeinem Grund noch nicht klar sein, können Sie jederzeit höflich bei den zuständigen Behörden nachfragen, dort können sie Ihnen einiges sagen. Wahrscheinlich mehr.
      Darüber hinaus liegt die Lösung bereits im Wirrwarr der bisherigen Antworten.
      Viel Glück, gute Reise!
      Und… Tipp: Nehmen Sie alle gültigen Reisepässe mit.

      • Jef sagt oben

        Diese Frage wurde unter der Annahme gestellt, dass ihr thailändischer Pass NICHT verlängert würde, sondern dass sie einen belgischen Pass beantragen würde (der oft auch eine einfachere Einreise in andere Länder ermöglicht als ein thailändischer).

  10. Kanchanaburi sagt oben

    Meine Frau hat das Gleiche, verlässt die Niederlande mit ihrem niederländischen Pass und reist mit ihrem thailändischen Pass nach Thailand ein. Wenn sie in die Niederlande zurückkehrt, machen Sie das Gegenteil.

  11. Dejonghe sagt oben

    Moderator: Leserfragen sind an die Redaktion zu richten.

  12. Khung Chiang Moi sagt oben

    Meine Frau lebt in den Niederlanden und hat eine Aufenthaltserlaubnis für 5 Jahre, natürlich hat sie eine IND-Karte, gilt diese auch als Identitätsnachweis oder braucht sie in den Niederlanden auch einen amtlichen Identitätsnachweis? Sie möchte ihren (thailändischen) Reisepass wegen möglichem Verlust nicht bei sich behalten. Die IND-Karte enthält ihre Daten und ein Foto. Ist sie ein Identitätsnachweis im gleichen Sinne wie ein Führerschein, Reisepass usw.?

    • Rob V. sagt oben

      Chiang Moi, Sie können nur dann einen Personalausweis (zur Verwendung für Reisen in den/innerhalb des Schengen-Raums und einige andere Länder) oder einen Reisepass (zur weltweiten Verwendung) besitzen, wenn Sie die Staatsangehörigkeit besitzen. Daher kann jemand mit einer VVR-Aufenthaltserlaubnis keinen niederländischen Pass oder Personalausweis erhalten.

      Im IND-Kundendienstleitfaden (ind.nl > Kundendienstleitfaden > Aufenthalt in den Niederlanden) heißt es außerdem: „Reisen mit einer Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltserlaubnis ist kein Reisedokument. Das bedeutet, dass Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel nicht reisen können. Wenn Sie reisen möchten, müssen Sie über ein gültiges Reisedokument verfügen.“ Quelle: https://kdw.ind.nl/KnowledgeRoot.aspx?knowledge_id=MWOVerblijfsvergunning

      Und in den FAQ:
      „Kann ich mit einer gültigen niederländischen Aufenthaltserlaubnis ohne Visum innerhalb Europas reisen?
      Als Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem Schengen-Staat können Sie ohne Visum in einen anderen Schengen-Staat reisen (Ihr nationaler Reisepass und Ihr gültiger Aufenthaltstitel genügen). Klicken Sie hier, um zu sehen, welche Länder Teil des Schengen-Raums sind.“ Quelle: Kundenservice-Leitfaden Startseite > Alle häufig gestellten Fragen > Fragen zu Visa >

      Der VVR-Ausweis reicht daher als Ausweis aus (ebenso wie ein Führerschein), nicht jedoch als Reisedokument.

  13. Jos sagt oben

    @Khun Chiang Moi
    Die IND-Karte wird überall als vollwertiger Identitätsnachweis akzeptiert.

  14. So sagt oben

    Mir wurde immer beigebracht, dass ein Reisepass (Reisepass ist eine falsche Bezeichnung) ein Reisedokument mit einem Personalausweis ist. Dadurch können Sie zeigen, wer Sie im Ausland sind und dass Sie sich zu diesem Zeitpunkt rechtmäßig in diesem Land aufhalten. Für den häuslichen Gebrauch gibt es einen separaten Personalausweis. Ein Personalausweis ist kein Reisedokument. Wenn alles gut geht, werden Sie damit die Schengen-Grenze nicht überschreiten.

    • Davis sagt oben

      Das ist richtig.
      Aber jeder Einwohner Europas kann mit seinem Personalausweis in allen Ländern der Europäischen Union frei reisen. Als belgischer oder niederländischer Staatsbürger benötigen Sie keinen Reisepass, um auf die Kanarischen Inseln (spanische Enklave) oder nach England zu reisen. Schließlich gilt der Personalausweis als Reisedokument für ganz Europa, vorbehaltlich einer maximalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Es handelt sich jedoch nicht um eine Aufenthaltserlaubnis, um sich in diesem Land niederzulassen, sie ist an andere Bedingungen geknüpft.
      Auch wir Europäer brauchen vor allem einen Reisepass, um außerhalb der europäischen Grenzen zu reisen, was hier sozusagen komisch bedeutet, „interkontinental“ zu reisen.

      Für den Nicht-Europäer ist es etwas anders, wenn er/sie nach Europa kommt. Hängt von ihrem Visum ab. Vor allem, ob ein Schengen-Land es ratifiziert hat oder ein Nicht-Schengen-Land aus Europa.
      Schengen-Länder sind eigentlich die europäischen Länder, die außereuropäischen Besuchern die Einreise in den Schengen-Raum erlauben. Beispielsweise kann ein Thailänder mit einem Schengen-Visum für beispielsweise Deutschland in allen Schengen-Ländern reisen, aber mit einem Visum für das Vereinigte Königreich kann er dort nicht ausreisen, da das Vereinigte Königreich diesem Schengen-Abkommen nie beigetreten ist.

      Eigentlich kann man sagen, dass man für die beste Beratung im Einzelfall am besten zu seinem Konsulat oder seiner Botschaft geht.
      Besser als zu googeln oder in Weblogs zu stöbern, vorausgesetzt, es gibt dort viele Informationen, aber eher falsch als richtig.

    • Jef sagt oben

      Bereits vor dem Schengener Abkommen wurden Personalausweise zwischen einigen Ländern als Reisedokument akzeptiert. Schon jetzt reicht ein belgischer Personalausweis außerhalb des Schengen-Raums aus, beispielsweise für Reisen nach Großbritannien, und auch außerhalb der EU, etwa in die Schweiz, nach Norwegen, Island (Europäischer Wirtschaftsraum), in die Türkei (Mitglied des Europarates). ) und beispielsweise auch die Dominikanische Republik (allerdings nur per Direktflug, bei dem es sich auch um einen Charterflug handeln kann) und einige nordafrikanische Länder (ebenfalls unter Auflagen). Für die Niederländischen Antillen hingegen ist ein Reisepass erforderlich [vgl. http://www.moorslede.be/website/215-www/694-www/988-www.html ].

      Sie können daher problemlos die Schengen-Grenze und sogar die EU-Grenze in beide Richtungen nur mit einem Personalausweis passieren, wenn Sie über ein gültiges Dokument für die Einreise/den Aufenthalt im anderen Land verfügen, bei dem es sich für bestimmte Länder um einen belgischen oder niederländischen Personalausweis handeln kann vielleicht für einige in anderen Ländern ein Personalausweis aus einem so anderen Land – das wird dann nicht durch die Schengen- oder EU-Länder bestimmt, sondern durch die eigene Gesetzgebung dieses Landes. Beispielsweise können Thailänder, die nur ihren thailändischen Personalausweis besitzen, ihr Land problemlos verlassen und nach Myanmar, Malaysia oder Laos wieder einreisen. An der Grenze erhält bzw. bezahlt man einen „Grenzpass“ für nur 1 bis 3 Tage, der ein Grenzgebiet im Prinzip nur legal zugänglich macht, aber dieses Dokument spielt wahrscheinlich keine Rolle für die Wiedereinreise durch die thailändische Einwanderungsbehörde. Daher meine Idee, dass man möglicherweise ohne Reisepass zwischen einem Schengen-Land und Thailand reisen könnte, dafür aber mit einem Personalausweis aus einem Schengen-Land + einem thailändischen Personalausweis – obwohl ein Umsteigeflug über kein Land möglich sein dürfte.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website