Leserfrage: Besteuert Thailand Renteneinkommen oder nicht?

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5 Mai 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

In der Steuerakte werden ausführliche Informationen zu allem rund um die Auswanderung nach Thailand bereitgestellt. Es wird angegeben, dass Renten in Thailand besteuert werden, wenn Sie dort steuerlich ansässig sind, allerdings gibt es eine gewisse Einschränkung, da das Wort „Rente“ in den genannten Steuerquellen nicht vorkommt.

Die auf Expats spezialisierte Steuerberatungskanzlei, bei der ich ausführlich über die steuerlichen Aspekte meiner geplanten Auswanderung informiert wurde, stellt klar, dass in Thailand Renteneinkünfte nicht besteuert werden.

Die Frage, die ich den Lesern des Blogs stellen möchte, ist, ob es Menschen gibt, die in der Praxis tatsächlich einen Steuerbescheid der thailändischen Steuerbehörden erhalten haben, mit dem ihre aus den Niederlanden transferierten Renteneinkünfte versteuert werden.

Mit freundlichen Grüßen,

BramSiam

13 Antworten auf „Leserfrage: Besteuert Thailand Renteneinkommen oder nicht?“

  1. David H. sagt oben

    Vielleicht kann Ihnen dieser Link zum thailändischen Finanzamt (Englisch) helfen

    http://www.rd.go.th/publish/6045.0.html

  2. erik sagt oben

    Ja! Aber es gibt in diesem Land keine zentrale Leitung und ich weiß, dass einige Leute nichts bezahlen, weil die Beamten nicht alle informiert sind. Aber die Antwort von meiner Seite ist ja.

  3. John VC sagt oben

    Lieber BramSiam,
    Ich hatte hier auch meine Fragen. Zur Sicherheit ging ich zum Finanzamt der Stadt, in der ich jetzt lebe (Sawang Daen Din, Sakon Nakhon).
    Als ich fragte, ob ich auf meine (belgische) Rente Steuern zahlen müsse oder nicht, war die Antwort einfach nein.
    Groetjes,
    Januar

  4. Hank Hauer sagt oben

    Rente ist Einkommen. Dies wird daher auch in Thailand seit Jahren für die niederländischen Steuerbehörden besteuert

  5. fons sagt oben

    Liebe Leute, es ist wahr und keine andere Möglichkeit, dass Thailand keine Steuern auf Einkünfte aus dem Ausland erhebt.

  6. Walter sagt oben

    Ich habe keine Antwort auf Ihre Frage, aber es könnte interessant sein zu erwähnen, dass die Antwort unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem, ob es sich um eine belgische oder eine niederländische Rente handelt.
    Auch die Frage, ob es sich um eine Beamtenpension handelt oder nicht, könnte hier einen Unterschied machen, da die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern möglicherweise Sonderregelungen zu Beamtenpensionen enthalten.

    Ich bin gespannt auf die Antworten.

  7. Tischler sagt oben

    Meine Rente wird auf mein Bankkonto in den Niederlanden überwiesen. Da ich mich an die thailändische Steuerbehörde wandte, erhielt ich eine thailändische Steuernummer und zahlte ihnen einen sehr niedrigen Steuersatz. Ich habe dies getan, weil ich mit diesem Bescheid eine Befreiung von der niederländischen Steuer erhalten kann (mein Antrag wurde kürzlich verschickt). Dies gilt nicht für die AOW-Leistung und nicht für die Beamtenrente!!! Auf diese letzten 2 muss in NL immer Steuer gezahlt werden...
    Wenn die Rente auf ein thailändisches Bankkonto eingezahlt wird, kann eine genaue thailändische Bemessung ermittelt werden – in meinem Fall nur auf die Beträge, die ich selbst als Rente überwiesen hatte (keine Ersparnisse).

  8. Tischler sagt oben

    PS: Nach einem Aufenthalt von mehr als 180 Tagen wird eine thailändische Steuer fällig. Dass viele dies nicht tun, ist daher offiziell nicht erlaubt. NL, Thailand hat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. NL würde dieses Abkommen lieber dahingehend ändern, dass die Besteuerung durch das Land erfolgt, in dem der Lohn oder die Rente gezahlt wird … aber das ist noch nicht der Fall!

  9. ruud sagt oben

    Die Zahlung von Steuern ist in Thailand gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie unter die entsprechenden Regeln fallen.
    Das Problem ist jedoch, dass viele Finanzämter Sie lieber verlieren, als reich zu werden, weil sie keine Ahnung haben, was und wie Sie Ihre Steuer berechnen sollen.
    Die einfachste Lösung ist, Sie einfach wegzuschicken.

    Wenn Sie jedoch nicht zahlen, verstoßen Sie gegen thailändisches Recht.
    Das sollten Sie natürlich im Hinterkopf behalten.

    Und wer einen Farang besiegen will, kann leicht ein Gesetz finden.

  10. theos sagt oben

    Dies ist eine immer wiederkehrende Frage. Gemäß dem NL-TH-Steuerabkommen zahlen Sie für Ihre staatliche Rente Steuern an die Niederlande und für die Betriebsrente o.ä. Steuern an Thailand. Jetzt habe ich für meine Rente nie Steuern an Thailand gezahlt und muss sie daher weiterhin an die Niederlande versteuern. Nachdem ein befreundeter thailändischer Buchhalter vor einigen Jahren das thailändische Finanzamt um Auskunft diesbezüglich gebeten hatte, kam er mit leeren Händen mit der Erklärung des thailändischen Finanzamtes zurück, dass ich als Tourist keine Steuern nach Thailand zahlen müsste weil ich keinen Wohnsitz hatte. Ich bleibe hier, um meinen Ruhestand um ein Jahr zu verlängern. Stelle dir das vor! TIT

    • ruud sagt oben

      Dann wurde der Buchhalter vom Finanzamt falsch informiert.
      Am besten wenden Sie sich an die Zentrale und nicht an eine kleine Filiale.
      Es besteht wahrscheinlich kein Wissen oder Interesse an diesen kleinen Büros.

      Denn – sagen wir mal Einwanderung – Sie sind kein Einwohner Thailands, aber Sie sind wegen der Steuer.

  11. Lungenaddie sagt oben

    Ich lasse meine Rente einfach auf ein belgisches Konto einzahlen. Je nach Bedarf überweise ich alle x Monate Geld von meinem belgischen Konto auf mein thailändisches Konto oder bringe Bargeld mit, wenn ich Belgien besuche. Beim thailändischen Konto werden auf die Zinsen (Minimum) Steuern erhoben. Im Übrigen weiß ich nichts über andere Steuern, ich habe grundsätzlich kein Einkommen IN Thailand, nur in Belgien. Anfragen bei den Steuerbehörden in Thailand bestätigten, dass ich KEINE weiteren Steuern zahlen muss. Ich verwende meine Rente auch nicht als Nachweis ausreichenden Einkommens für mein Jahresvisum, sondern nutze ein Festkonto bei einer thailändischen Bank, auf dem der erforderliche Betrag Jahr für Jahr weiter angesammelt wird. Auf die Zinsen dieses Kontos wird ein sehr geringer Betrag als Steuer erhoben, und das war’s. „Indirekt“ zahle ich in Thailand also eine sehr geringe Steuer.

  12. John sagt oben

    Liebe Leute, bei diesem Thema kommt es schnell zu Verwirrung, da die Formulierung manchmal etwas schlampig oder ungenau ist.
    Wenn es um die Besteuerung von Renten geht (Anmerkung: basierend darauf, dass man außerhalb Thailands gearbeitet hat), gibt es einige Elemente, die sehr wichtig sind, wenn man über die thailändische Steuerpflicht spricht.
    a) Sie müssen ein Einwohner sein, was bedeutet, dass Sie sich mindestens 180 Tage im Jahr in Thailand aufhalten müssen. Kein Wohnsitz: dann keine Steuerpflicht auf Renteneinkünfte aus den Niederlanden.
    b) Die Rente muss von einem nichtstaatlichen Unternehmen stammen. Wurde bereits von einigen Personen darauf hingewiesen.
    c) die Rente muss nach Thailand gebracht worden sein. Das kann daran liegen, dass die Pensionskasse das Geld auf Ihr thailändisches Bankkonto überweist, es kann aber auch sein, dass Sie es selbst regelmäßig von Ihrem niederländischen Bankkonto auf Ihr thailändisches Bankkonto überweisen.
    Hinweis: Im letzteren Fall müssen Sie dies selbst den thailändischen Steuerbehörden melden. Schließlich können die Steuerbehörden nicht wissen, dass es sich bei dem Geld, das von Ihrem niederländischen Bankkonto auf Ihr thailändisches Bankkonto überwiesen wird, um Renteneinkommen handelt.!! Nur wenn Sie alle diese Voraussetzungen erfüllen, sind Sie auf diese Renteneinkünfte steuerpflichtig.
    Wenn Sie die Kommentare in diesem Sinne lesen, werden Sie mehrmals feststellen, dass nicht alle Bedingungen erfüllt sind oder dass Sie es nicht lesen können, weil es überhaupt nicht erwähnt wird. dann ist die Schlussfolgerung nicht so stark!


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