Thailand-Frage: Zurück in die Niederlande und Altersrente?

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10. Oktober 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine AOW-Leistung. Hat jemand Erfahrung mit der Familienzusammenführung in den Niederlanden und den Regelungen zur staatlichen Rente? Ich würde gerne mit meiner Frau in die Niederlande zurückkehren.

Wer hat also Erfahrung damit oder weiß, wie die Vorschriften in diesem Fall sind?

Regards,

Cristian

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16 Antworten auf „Thailand-Frage: Zurück in die Niederlande und AOW?“

  1. Rob V. sagt oben

    Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, muss die Einkommensvoraussetzungen im Hinblick auf das TEV-Einwanderungsverfahren des IND nicht erfüllen.

    • Ger Korat sagt oben

      Damit meinen Sie fürs Protokoll, dass der Ehegatte/Partner vor der Ankunft in den Niederlanden das für ihn/sie geltende gesetzliche Rentenalter für die obligatorische Integration erreicht haben muss. ? Andernfalls muss der Partner zunächst einen Integrationskurs und eine Prüfung in Thailand absolvieren, bevor er sich in den Niederlanden niederlassen darf.

  2. Erik sagt oben

    Cristian, ich habe gelesen, dass Sie eine staatliche Rente beziehen und jetzt vermutlich in Thailand leben. Ich kann das Wort Familienzusammenführung nicht einordnen; Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frau in TH leben und dass Sie mit ihr in NL leben werden?

    Wenn Sie wieder in den Niederlanden wohnen, müssen Sie sich registrieren und der SVB mitteilen, wie Sie wohnen; Ich gehe davon aus, dass Sie mit Ihrer Frau zusammenleben und auf dieser Grundlage auch Ihre staatliche Rente in NL erhalten. Allerdings werden sich die Abzüge ändern, unter anderem aufgrund der Krankenversicherungsprämie.

    Haben Sie noch Partnerzulage? Es besteht möglicherweise noch, wenn Sie am 1 unter die „vorhandenen Fälle“ fielen. Wenn sich bis auf den Wohnort nichts ändert, könnte es durchaus weitergehen, ich würde dies aber vorher klar mit der SVB kommunizieren.

  3. Keith 2 sagt oben

    Auf der Website der SVB sind viele Situationen beschrieben.

  4. Christian sagt oben

    Was ich meine.
    Was ist, wenn ich sie in die Niederlande mitnehmen möchte?
    Regelungen und Bedingungen zur bürgerschaftlichen Integration.
    Was sollen wir machen?

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Christ, bis auf die Befreiung von der Einkommenspflicht (weil Sie das gesetzliche Rentenalter bereits erreicht haben) gelten die normalen Regeln und Bedingungen. Das bedeutet, dass:
      – Wenn Ihr Partner ebenfalls bereits das gesetzliche Rentenalter erreicht hat, besteht eine Befreiung von der Integrationspflicht
      – Wenn Ihre Partnerin noch nicht das Alter erreicht hat, in dem jemand in ihrem Alter Anspruch auf AIW hat, muss sie die Integrationsprüfung absolvieren (bei der Botschaft, später auch weitere Integration in den Niederlanden).

      Darüber hinaus müssen Sie natürlich die für Sie relevanten Papiere (unabhängig von Ihrem Alter) einsammeln: einen Heiratsnachweis, um nur eines zu nennen (was genau davon abhängt, ob Sie in den Niederlanden, Thailand oder anderswo rechtsgültig verheiratet sind). . sind), die Fragebögen und so weiter. Einzelheiten finden Sie auf der Website des IND. Wenn Sie dort genau angeben, wie Ihre Situation ist, werden Sie genau sehen, was das IND von Ihnen will.

      Oder vielleicht liest sich die Datei „Einwanderung thailändischer Partner“ angenehmer. Nutzen Sie dies als Vorbereitung, um zu wissen, welche Art von Dokumenten das IND verlangen wird. Finden Sie heraus, wie Sie dorthin gelangen (besorgen Sie sich zum Beispiel eine thailändische Heiratsurkunde über das Amphur, lassen Sie sie offiziell ins Englische/Niederländische/Deutsche/Französische übersetzen, lassen Sie die Urkunde und die Übersetzung vom thailändischen Außenministerium und dann von der niederländischen Botschaft beglaubigen). und so weiter).

      Muss Ihre Frau aufgrund ihres Alters auch eine Prüfung bei der Botschaft absolvieren, stellen Sie sicher, dass sie dies zuerst tut. Sie möchten nicht in der Lage sein, die Prüfung rechtzeitig zu bestehen (bei manchen dauert es ein paar Wochen eines Crashkurses, bei vielen dauert es ein paar Monate, bei manchen dauert es ein Jahr oder länger ...). Die anderen Arbeiten sind oft nur sehr begrenzt haltbar, also füllen Sie sie erst nach Abschluss der Prüfung aus. Anschließend kann mit dem IND der „Einreise- und Aufenthaltsantrag“ (TEV) gestartet werden. Sobald dies nach 2-3 Monaten oder länger abgeschlossen ist, kommen die Einwanderung, die Anmeldung bei der Gemeinde, die Integration hier, der Abschluss einer Krankenversicherung usw. ins Spiel (siehe auch die Akte, aber behalten Sie die aktuellen Regeln und Informationen der verschiedenen staatlichen Stellen bei). (In Anbetracht der Lücken wird sich die Integrationsanforderung ab dem 1 ändern: strengere Anforderungen usw.)

      Zusammenfassend: Gehen Sie auf die IND-Website, füllen Sie dort die Online-Hilfe aus und sehen Sie genau, was Sie brauchen. Sehen Sie sich meine Einwanderungsakte an, um Klarheit zu schaffen und ein paar Schritte vorauszusehen (gute Vorbereitung ist die halbe Arbeit). Beginnen Sie dann mit der/den gesamten Prozedur(en). Viel Glück.

  5. Recht sagt oben

    Ich denke, Sie wollen fragen, ob Sie einen (in diesem Fall thailändischen) Partner im Rahmen einer AOW-Leistung in die Niederlande mitnehmen können. Die Antwort darauf ist nein.

    Als staatlicher Rentner sind Sie von der Bedürftigkeitspflicht befreit, allerdings muss Ihre Ehefrau zunächst die staatsbürgerliche Integrationsprüfung im Ausland in Thailand absolvieren, bevor Sie für sie den MVV-Antrag als Bürge einreichen können. Ich gehe davon aus, dass Ihr Partner gerade das gesetzliche Rentenalter erreicht hat. Sie können diesen MVV-Antrag noch in Thailand einreichen, aber das macht wenig Sinn, wenn Ihre Frau diese Prüfung (Niveau A1) noch nicht bestanden hat.

    Vergessen Sie nicht, dass sich Ihre Frau nach der Ankunft in den Niederlanden innerhalb von drei Jahren auf dem B1-Niveau integrieren muss. Das gestaltet sich für manche Thailänder als schwierig. Ich glaube nicht, dass sie es durch die Zahlung einer Geldstrafe loswerden kann. Grundsätzlich kann ein solches Bußgeld immer verhängt werden, solange sie ihren Bürgerintegrationskurs nicht bestanden hat.

    Ihre Frau kann beide Integrationsvoraussetzungen nur dann erfüllen, wenn Sie NICHT sofort aus Thailand in die Niederlande einreisen. Mein Rat ist, zuerst zu sehen, ob ihr Europa gefällt. Wenn Sie etwa vier Monate mit ihr in einem anderen Mitgliedstaat gelebt haben (26 Monate zur Auswahl) und sich dennoch dazu entschließen, in die Niederlande zu kommen, ist Ihre Frau nicht zur Integration verpflichtet.
    Ein zusätzlicher Vorteil: In einigen EU-Mitgliedstaaten kann ein Thailänder seinen Führerschein problemlos in einen EU-Führerschein umtauschen.

    Auf der Website von http://www.mixed-couples.nl Darüber habe ich letztes Jahr kurz geschrieben (dass es dabei auch um ein Kind geht, ist im Prinzip unerheblich). Sehen https://www.mixed-couples.nl/index.php/topic,22089.msg181949.html#msg181949

    Kontaktieren Sie mich gerne, wenn Sie eine persönlichere Beratung zu dieser sogenannten Europa-Route wünschen oder einen Blick darauf werfen möchten https://belgie-route.startpagina.nl/.

    Wenn sich Ihre Frage auf die AOW bezieht, liegt etwas anderes vor. Ihre Frau erwirbt erst dann Anspruch auf eine staatliche Rente, wenn sie in den Niederlanden ist. Wenn Sie dies noch nicht getan haben, wird Ihre staatliche Rente gekürzt, wenn Ihre Frau 12 Jahre oder mehr jünger ist als Sie. Sie kann sich manchmal selbst kaufen. Sehen: https://www.svb.nl/nl/vv/nieuw-in-nederland/voorwaarden-inkoop-aow. Ob sich das rechnet, erfahren Sie erst, nachdem Sie bei der SVB ein Angebot eingeholt haben.

    • Rob V. sagt oben

      Genau so lieber Prawo.

    • Erik sagt oben

      Prawo, was du hier schreibst:

      „Wenn Sie es noch nicht sind, wird Ihre staatliche Rente gekürzt, wenn Ihre Frau 12 Jahre oder mehr jünger ist als Sie.“…

      Das kann ich auf der SVB-Seite nicht finden. Kannst du mir bitte mehr darüber erzählen?

      Ich finde auf dieser Seite nur, dass man bei einer Heirat Anspruch auf maximal 50 % der Leistung hat (außer für Personen, die noch in der abgelaufenen Partnerzulagenregelung versichert sind).

      • Recht sagt oben

        Ich würde das gerne für Sie klären, wenn Sie danach fragen. Schicken Sie mir dafür eine E-Mail. Man kann aber auch einfach davon ausgehen, dass dies der Fall ist. Das kostet nichts.

        • Erik sagt oben

          Prawo, wir alle profitieren hier von Ihrer Antwort. Also postet es hier, ich poste hier oft und habe nichts zu verbergen. Außerdem kenne ich Ihre E-Mail-Adresse nicht.

          Aber um es klarzustellen: Sie sagen, wenn meine Frau mehr als 12 Jahre jünger ist als ich, wird meine staatliche Rente gekürzt. Das klingt ein bisschen wie ein Witz vom 1. April, den Thai Visa dot com vor Jahren gepostet hat…..

          Ich bin neugierig, Prawo.

          • Ger Korat sagt oben

            Ja lieber Erik, ich schätze zufällig eine Laufzeit von 12 Jahren, die ich im Internet nicht finden kann. Was ich gelesen habe ist, dass der Zuschlag für die AOW ab 2015 abgeschafft wurde, bestehende Zuschläge (von vor 2015) können sich ändern, wenn der Partner mehr Einkommen verdient, habe ich auf der SVB gelesen. Ich gehe dann davon aus, dass der Fragesteller einen Zuschlag zu seiner staatlichen Rente in Thailand erhält und dieser auch nach seiner Rückkehr in die Niederlande bestehen bleibt.

            • Erik sagt oben

              Gern läuft die Partnerzulage meines Wissens bis zum Tod bzw. Ende der Beziehung weiter und es ist eine Regelung für ein vorübergehend höheres Einkommen für den Partner vorgesehen. Ich kann wirklich nichts über den Altersunterschied von 12 Jahren finden. Ich vermute, dass Prawo sich irrt.

              Wenn der Mann nach NL gehen kann und der Partner zunächst einen Kurs in TH absolvieren muss, wird Ihnen das Zusammenleben vorübergehend untersagt; Könnte das ein Hindernis sein? Daher mein Kommentar, um das mitzuteilen. Ich habe damit keine Erfahrung.

              • Recht sagt oben

                Ich habe mich tatsächlich geirrt.
                Ich mache mir Sorgen um den AIO-Zuschlag, den ein Partner erhalten kann, der das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht hat (oder nicht genügend staatliche Rente angesammelt hat). Dieser ersetzt den 2015 abgeschafften Zuschlag.
                Die 12 Jahre, die ich erwähnt habe, haben nichts damit zu tun, sie sind auf etwas anderes zurückzuführen, an dem ich gearbeitet habe, etwas, das mir in meiner Eile, zu antworten, nicht bewusst war. Ich möchte mich noch einmal entschuldigen.

  6. Keith Smith sagt oben

    Bei einer AOW-Leistung ist bzw. war es so geregelt, dass Sie vom 15. bis zum 65. Lebensjahr Rente ansammeln. Das sind also 50 Jahre, in denen Sie jedes Jahr 2 Prozent ansammeln, also 100 Prozent. Das haben Sie nicht dafür in den Niederlanden zu arbeiten. Nur die Jahre, in denen Sie hier gelebt haben. Wenn Sie also 50 Jahre in den Niederlanden gelebt haben, erhalten Sie eine volle AOW. Also 100 Prozent, für jedes Jahr, in dem Sie nicht in den Niederlanden gelebt haben Seit du 15 bist, verlierst du 2 Prozent. Das gilt für dich, aber auch für deine Frau, wenn du mit ihr in die Niederlande zurückkehrst. Als meine thailändische Frau in die Niederlande kam, war sie 43 Jahre alt. Also ein Verlust
    von 28 Jahren, also bedeutete ein Verlust von 28 mal 2 für sie einen zukünftigen Verlust von 56 Prozent. Im Jahr 2008 gab es die Möglichkeit, diesen Verlust von der SVB aufzukaufen, um diesen Verlust rückgängig zu machen. Und das ist mir dann gelungen, was bedeutet, dass meine Frau erhalten wird 100 Prozent AOW, wenn sie das Alter erreicht.

  7. Boden sagt oben

    Svb ist auch auf Whatsapp. Wenn ich etwas wissen möchte, sende ich eine Nachricht und erhalte innerhalb von zehn Minuten eine Antwort.


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