Thailand-Frage: Kann mein Bekannter bald in Thailand leben?

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17. Januar 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

Eine befreundete Bekannte ist hier in den Niederlanden seit Jahren mit einer Thailänderin verheiratet. Sie hat hier Arbeit. Sie hat zwei Pässe. Sie hat ihr eigenes Haus in Thailand.

Die Frage ist folgende: Dieser Freund hat eine Erwerbsunfähigkeitsrente und darf einige Nachbesserungen vornehmen. Wird es ihm erlaubt, sich dauerhaft in Thailand niederzulassen und dort mit ihr zu leben, wenn er das Rentenalter erreicht? Bekommt er auch weiterhin seine staatliche Rente? Und was sind die möglichen Konsequenzen?

Vielen Dank im Voraus für die Antwort.

Regards,

Gus

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5 Antworten auf „Thailand-Frage: Darf mein Bekannter später in Thailand leben?“

  1. Ruud sagt oben

    „For Good“ ist ein umfassendes Konzept. Sie können Ihr Visum jährlich verlängern, wenn Sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllen. 65.000 Mrd. auf dem Konto)

  2. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Fragesteller,
    Wenn dieser „Freund“ in den Ruhestand geht, verstehe ich wirklich nicht, warum er sich nicht dauerhaft in Thailand niederlassen sollte. Die Invaliditätsrente verfällt dann ohnehin, weil er in den Ruhestand geht.
    Was die Konsequenzen für sein AOW sein werden: Das wurde hier schon oft bis zum Überdruss diskutiert und beschrieben.

  3. William Korat sagt oben

    Hallo Gus,

    Solche Informationen finden Sie weiterhin bei der SVB.

    https://www.svb.nl/nl/aow/aow-leeftijd/inkomen-tot-uw-aow-leeftijd

    Natürlich kann er mit seiner Frau hier in Thailand leben, so wie es jetzt nach niederländischem Recht ist.
    Die Konsequenzen hängen von Ihren Angaben bei der Beantragung von AOW ab [lesen Sie, wie viel gezahlt wird]
    Ob das nach den thailändischen Visabestimmungen ausreicht, ist eine andere Geschichte.

  4. Mürrisch sagt oben

    Lieber Guus, 5 Kommentare, die dir auf deinem Weg helfen sollen:
    1- Ihr Freund muss sich bei der Gemeinde abmelden, wenn er zu gegebener Zeit auswandert. Die Gemeinde gibt ihre neue Adresse an die SVB weiter. Er zahlt seine Leistung auf sein NL- oder TH-Bankkonto.
    2- Ab dem 1. Januar beträgt der AOW-Betrag für zusammenlebende Personen 974 Euro. Es wird nur die Lohnsteuer einbehalten. Keine Prämien mehr und kein Krankenversicherungsbeitrag. Dann bleiben Ihnen noch ca. 880 Euro netto übrig. Bitte beachten Sie: Sie dürfen nicht mehr an der niederländischen Krankenversicherung teilnehmen. Wenn er durch seine Arbeit eine Rente angesammelt hat, erhält er diese Leistung wie üblich ebenfalls, siehe 1.
    3- Zu gegebener Zeit hat seine Frau selbst Anspruch auf eine staatliche Rente. Sie erhält 2 % von 974 Euro für jedes Jahr, in dem sie in den Niederlanden gelebt hat. Angenommen, sie hat 20 Jahre in den Niederlanden gelebt, dann erhält sie 67 Euro brutto ihr 390. Lebensjahr. Sie wird etwa 39 Euro an Lohnsteuer verlieren. Wenn sie durch ihre Arbeit eine Rente angesammelt hat, erhält sie diese auch auf ihr NL- oder TH-Bankkonto. Dazu kommen noch ca. 10 % Lohnsteuer.
    4- Bevor er auswandert, beantragt er selbstverständlich ein Non-Immigrant-O-Visum. Nach der Einreise darf er 90 Tage bleiben und dann verlängern. Immer für die Dauer eines Jahres. Um eine solche Verlängerung um ein Jahr zu erhalten, muss er mit Dokumenten nachweisen, dass er verheiratet ist und über ein Einkommen von mindestens 40 Baht pro Monat oder 400 ThB auf einem TH-Bankkonto verfügt. Oder beide Optionen. Wenn Sie mehr über die für Visum und Aufenthalt geltenden Bedingungen erfahren möchten, stellen Sie RonnyLatYa bitte Ihre Frage über das Kontaktformular.
    5- Sie melden, dass Ihr Bekannter derzeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Das bedeutet, dass er an einer chronischen Krankheit, einem Leiden oder einer anderen Art von Behinderung leidet. Die Teilnahme an einer thailändischen Krankenversicherung ist freiwillig und sehr teuer. Die notwendigen Informationen hierzu können Sie über die Datei „Krankheitskosten in Thailand“ unten links auf dieser Website anfordern.
    6- Bedenken Sie, dass bei allen Anbietern die Erkrankungen, Krankheiten und Beschwerden, an denen Sie leiden, vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (!) sind. Eigentlich nützt Ihnen eine solche Versicherung überhaupt nichts, aber das ist meine persönliche Meinung. Ich zahle also die Prämie, die ich sonst hätte zahlen müssen, in meinen eigenen Pot ein.

  5. Jack S sagt oben

    Alles dazu gibt es auf Thailandblog. Es könnte nicht besser sein.

    https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/emigreren-naar-thailand/#:~:text=Je%20mag%20niet%20zomaar%20in,in%20een%20zogenaamde%20Retirement%20Visum.


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