Thailand-Frage: Erfahrungen mit VABs Versicherungszertifikat für CoE-Antrag?

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13. Oktober 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Hat jemand bereits das Versicherungszertifikat von VAB verwendet, um ein COE zu erhalten oder unter den aktuellen Covid-Umständen nach Thailand einzureisen?

Was sind die Erfahrungen?

Regards,

Kerbe

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6 Antworten auf „Thailand-Frage: Erfahrungen mit VABs Versicherungszertifikat für CoE-Antrag?“

  1. niek sagt oben

    Meine Erfahrung von vor einem Jahr ist, dass die VAB keine Krankenversicherung für Thailand abschließt.

  2. Willy sagt oben

    Ich hatte eine Reiseversicherung von VAB, auch für Thailand. Ich habe es automatisch von der KBC bekommen, weil ich dort ein Vollkasko-Auto hatte. Ich glaube, nach 6 Monaten musste ich für die Verlängerung bezahlen. Hat nicht viel gekostet...

  3. fred sagt oben

    Mein Bruder hat letzten Monat einen herausgenommen. Dies wurde problemlos für sein COE angenommen. War mit einer Deckung über 1 Million Euro und für 4 Monate. Kostet weniger als 100 Euro.

  4. Hendrik sagt oben

    Ein Freund konnte letzten Monat mit der VAB-Reiseassistenzversicherung nach Thailand reisen, Coe geht es also gut und er hat keine Probleme bei der Einreise nach Bangkok.
    Ich habe letzte Woche mein Nichteinwanderungsvisum O beantragt und abgeholt. Der Versicherungsschein ist gut, allerdings muss neben dem Betrag von 1 Mio. € folgender Vermerk stehen: (stationär und ambulant). Die Dame in der thailändischen Botschaft sagte mir, dass dies notwendig sei, um das Coe zu erhalten. Bitten Sie VAB also, dies UNBEDINGT zu erwähnen!!

  5. Erwin sagt oben

    Sollte laut ihrer Website kein Problem darstellen

    VAB-Multipack

    Ein Rundumschutz. Mit 24/7-Unterstützung im Falle einer Autopanne oder eines Unfalls im gesamten geografischen Europa. Weltweite medizinische Personenbetreuung, Reiserücktritts- und Gepäckversicherung. Und Tag- und Nachtunterstützung bei einer Fahrradpanne oder einem Fahrradunfall in den gesamten Benelux-Ländern.

    Coronaproof-Etikett
    Auch im Falle einer Erkrankung an Covid-19 versichert

    Krankheit vor Reiseantritt: gültiger Stornierungsgrund
    Krankheit während der Reise: bis zu 1.000.000 € medizinische Kosten
    Aufgrund von Covid-19 erzwungener längerer Aufenthalt: max. 75 €/Person/Tag, max. 7 Tage
    Reiseabbruch bei Covid-19 bei nahem Verwandten
    PCR-Test im Rahmen einer Krankenakte
    Bei Bedarf Rückführung

    • Hendrik sagt oben

      Einverstanden, allerdings muss die Reisebescheinigung inhaltlich korrekt für die Botschaft sein und der Standardtext der VAB muss um „stationär und ambulant“ ergänzt werden.


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