Liebe Leserinnen und Leser,

Ich lebe in Thailand und die Steuererklärung wird über ein niederländisches Unternehmen abgewickelt, sodass keine Zeit durch den Postweg von Thailand in die Niederlande verschwendet wird. Ich habe meine Steuererklärung am 1. März 2021 bei den niederländischen Steuerbehörden eingereicht. Dies geschah also schneller als der von den Finanzbehörden angegebene 1. April.

Nun habe ich im Juni 2021 einen vorläufigen Bescheid vom Steuerprüfer erhalten und die Aussage, dass ich den endgültigen Bescheid später erhalten werde, wenn der Steuerprüfer alles geprüft hat. Aber jetzt habe ich immer noch keinen endgültigen Bescheid und keine Rückerstattung von den Sozialversicherungen erhalten, das kann ich schnell auf meinem niederländischen Bankkonto sehen.

Ich denke, dass es sehr lange dauern wird, bis ich die endgültige Beurteilung und die Rückerstattung der Sozialversicherungssysteme erhalte.

Welche Erfahrungen machen andere Niederländer, die in Thailand leben?

Regards,

Sjaak

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7 Antworten auf „Thailand-Frage: Die endgültige Steuerveranlagung in den Niederlanden dauert lange“

  1. Hans sagt oben

    Ich habe mein Steuerformular Anfang März online ausgefüllt und eingereicht. Bescheid und Zahlung Anfang Juni erhalten. Es war auch eine endgültige Entscheidung. Also keine Beschwerden

    • KeesP sagt oben

      Ich habe auch erstmals eine Abschlussbeurteilung erhalten.

  2. Gerritsen sagt oben

    Lieber Jack,

    Ich habe einige niederländische Rentner in Thailand als Kunden.
    Nachdem ich ein Verfahren um die steuerliche Ansässigkeit in Thailand und die damit verbundene Befreiung von der Lohnsteuer auf die Betriebsrente gewonnen habe, gebe ich schnell die Steuererklärung ab. Allerdings lassen die letzten Angriffe auf sich warten. Dies stellt kein Problem dar, wenn die vorläufigen Steuerbescheide gemäß den Steuererklärungen erhoben werden. Weichen die vorläufigen Bescheide von der Steuererklärung ab, kann ein gesonderter Ermäßigungsantrag gestellt werden. Hierauf wird in der Regel schnell mit der Verhängung eines angepassten vorläufigen Steuerbescheids reagiert, auf dessen Grundlage die Erstattung aus der Steuererklärung zügig ausgezahlt wird. Das Warten auf eine abschließende Beurteilung ist dann nicht mehr störend.

  3. Keith 2 sagt oben

    Wenn es vom Prüfer überprüft werden muss, kann das Jahre dauern. Ich warte seit 1,5 Jahren auf den endgültigen Bescheid für 2019. (In einem Schreiben des Finanzamtes stand, dass dieser auf jeden Fall innerhalb von 3 Jahren abgeschlossen sein wird.)

  4. Erik sagt oben

    Außerdem werden Einkommensteuer und Sozialversicherung seit vielen Jahren auf demselben Steuerbescheid erhoben, sodass es keinen Sozialversicherungsbescheid mehr gibt. Sie haben eine vorläufige Beurteilung erhalten; Wenn es von den Vorgaben Ihres Beraters abweicht, können Sie, wie Gerritsen sagt, einen Antrag stellen lassen.

    Aber meinen Sie möglicherweise nicht die Sozialversicherung (AOW, ANW, WLZ), sondern den einkommensabhängigen Beitrag für das Krankenversicherungsgesetz (ZVW), der zu Unrecht einbehalten wurde? Diese erhalten Sie nur zurück, wenn Sie einen entsprechenden Antrag einreichen und Ihr Berater wird die Formulare dafür wahrscheinlich in der Hand haben.

  5. Martin sagt oben

    Melden Sie sich einfach mit der DigiD bei meinem Finanzamt an, sofern Sie diese haben. Kannst du alles finden?

  6. Hansmann sagt oben

    Moderator: Fragen müssen über die Redaktion gestellt werden.


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