Leserfrage: SVB verlangt Geburtsurkunde mit Apostille

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Posted in Leserfrage
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16. Januar 2017

Liebe Leserinnen und Leser,

Die SVB verlangt eine Geburtsurkunde und diese muss mit einer Apostille versehen sein. Wie bekomme ich diese? Es muss auch von einem Notar beglaubigt werden. Wer hat Erfahrung damit?

Regards,

Bert

4 Antworten auf „Leserfrage: SVB fordert Geburtsurkunde mit Apostille“

  1. Rienie sagt oben

    Hallo Bert,
    Der Notar kann beides für Sie erledigen.
    Schauen Sie sich gut um, die Preise können erheblich variieren.
    Rienie

  2. marcel sagt oben

    Ich denke, NL.Ambas. Hat einen Apostille-Stempel. Auch glaubwürdig

  3. Jasper van Der Burgh sagt oben

    Lieber Bert,

    Ich gehe davon aus, dass Sie von einem in Thailand geborenen Kind mit einer thailändischen Geburtsurkunde sprechen.
    Sie können dies an einem Schalter (z. B. gegenüber der niederländischen Botschaft) übersetzen lassen, es wird dann vom thailändischen Ministerium abgestempelt und anschließend zur Legalisierung zur niederländischen Botschaft gebracht.
    Achtung: In vielen Fällen ist diese nur 6 Monate gültig!

    • Harmen sagt oben

      Bitte beachten Sie, dass es sich um ein anerkanntes Übersetzungsbüro handelt.


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