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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Einsparungen in Thailand bei der Steuererklärung
Leserfrage: Einsparungen in Thailand bei der Steuererklärung
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe seit sechs Monaten ein (Spar-)Konto in Thailand. Ich nutze dieses Konto hauptsächlich, um weniger Bankgebühren zu bezahlen als bei Abhebungen am Geldautomaten. Nun habe ich eine Frage zur bevorstehenden Einkommensteuererklärung (Vermögensteuer).
Mein thailändisches Konto ist derzeit fast leer (THB 140) und im Januar werde ich wieder Geld aus den Niederlanden überweisen. Hat es irgendeinen Sinn, dieses Konto vor dem 31. Dezember vollständig zu leeren und daher in meiner Steuererklärung nicht zu erwähnen, dass ich ein thailändisches Konto habe? Oder muss ich die 140 THB an Ersparnissen im Ausland angeben, wenn ich mein Konto nicht geleert habe?
Und hätte das irgendwelche Konsequenzen für meine Bank (Bangkok Bank)? Sie sagten mir, dass ich keine Bankgebühren zahlen muss, wenn ich im Jahr durchschnittlich 2000 THB auf meinem Konto habe, und dass ich es ein halbes Jahr lang leer haben kann, aber ihr Englisch war begrenzt und ich bin nicht ganz so gut Sicher.
Und wenn ich vor Jahresende Geld aus den Niederlanden überweisen möchte und daher ein paar Tausend Euro auf meinem Konto in Thailand habe, wie wird das dann mit Wechselkursen usw. abgerechnet?
Mit freundlichen Grüßen,
Fred
Sie können ein Fikst-Konto eröffnen und erhalten auch Zinsen
Die Laufzeit kann je nach Angebot 11 Monate oder 8 Monate betragen
Ja, das ist ein Superbetrag, der als Steuer auf einen Betrag von 140 THB zu zahlen ist. Solche Beträge werden nicht einmal weitergegeben.
In der Steuererklärung 2014 heißt es: War Ihr Vermögen, Ihr steuerlicher Partner und Ihre minderjährigen Kinder mehr als 42.278 Euro wert? Nein: Sie müssen die Fragen 20 bis 23 nicht beantworten. In Frage 20b geht es um Bank- und Sparguthaben sowie Prämiendepots im Ausland, indem Sie Frage 23 „Ausländische Bank-, Sparguthaben und Prämiendepots“ ausfüllen und dabei den Ländercode der Bank und den Betrag auf dem Konto zum 31 angeben.
AOW-Rentner mit weniger gemeinsamem Vermögen als 42.278 E im Jahr 2014 können daher ein steuerfreies Bankkonto in Thailand mit Überweisungen aus den Niederlanden führen, solange der Gesamtbetrag geringer bleibt.
Fred, du musst dir überhaupt keine Sorgen darüber machen, dass die Niederlande von deinen niederländischen oder thailändischen Bankkonten Einkommenssteuer erheben, wenn du in Thailand lebst. Die darauf entfallende Steuer wurde Thailand zugewiesen (Artikel 11 Absatz 1 des niederländisch-thailändischen Steuerabkommens). Nun gibt es im 2. Absatz eine Ergänzung dahingehend, dass auch im Quellenland ein fester Satz erhoben werden kann. Die Niederlande machen von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch. Um dies zu erreichen, müssten zunächst die nationalen Rechtsvorschriften geändert werden.
Gerardus Hartman, ich habe in Ihrer Antwort gelesen, dass auf Ihrem Bildschirm eine Frage zum Thema Sparen usw. in den Niederlanden oder im Ausland angezeigt wurde.
Wenn Sie wie Fred ebenfalls in Thailand leben, kann das nur auf eines hinweisen: Sie haben das falsche Steuerprogramm heruntergeladen. In der Steuererklärung für Nichtansässige gibt es zu Box 1 – Sparen und Anlegen – nur 1 Frage:
„Hatten Sie im Jahr 2014 (Rechte an) Immobilien in den Niederlanden oder Gewinnrechte an einem Unternehmen in den Niederlanden?“
Diese Rechte werden wiederum im Einklang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen in den Niederlanden besteuert. Aber das ist es.
Nur als Ergänzung: Ich gehe davon aus, dass Fred in Thailand ansässig ist (bereits seit sechs Monaten ein thailändisches Bankkonto hatte) und daher ein „ausländischer Steuerzahler“ ist.
Ich glaube, Fred lebt in den Niederlanden, daher gelten andere Regeln. Einer von uns liest es also falsch.
Nein Johan, keiner von uns hat es falsch verstanden. Darauf weist der Fragesteller in seiner Frage nicht hin. Aber dass eine solche Frage im Thailand-Blog gestellt wird, lässt mich vermuten, dass er in Thailand lebt. Dann könnte es Zweifel geben, wo dies besteuert wird: in den Niederlanden oder in Thailand. Siehe auch meinen Zusatz zur ersten Antwort.
Wenn Sie in den Niederlanden leben, ist es klar, dass Sie in den Geltungsbereich der niederländischen Steuergesetzgebung fallen, und es kann (glaube ich) kein Zweifel darüber bestehen, wo die Ersparnisse besteuert werden.
Aber vielleicht kann der Fragesteller das klarer sagen.
Ja, ich lebe nur in den Niederlanden und habe dieses thailändische Konto nur, um günstiger Geld abheben zu können.
Da ich in den Niederlanden Ersparnisse habe, muss ich sowieso Vermögenssteuer zahlen.
Meine Frage ist also, ob es sinnvoll ist, mein thailändisches Konto nicht in den Büchern zu behalten. Denn Henry kann sagen, dass solche Beträge gar nicht erst weitergegeben werden, sondern ich möchte einfach alles nach den Regeln machen.
Bisher habe ich keine Antwort auf meine Fragen gesehen.
Dann ist die Sache nun völlig klar, Fred, und die Antwort auf deine Frage kannst du in einer späteren Antwort von mir nachlesen. Sie stellen zu Recht einige Antworten in Frage, die darauf hinweisen, dass es zu diesem Punkt keinen Austausch zwischen Thailand und den Niederlanden (und umgekehrt) gibt. Aber ich habe es schon geschrieben: „Was noch nicht gekommen ist, kann kommen“. Und so etwas lässt sich ganz schnell arrangieren. Das Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Thailand enthält einen Artikel, der die Verpflichtung zum Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten regelt. Das Finanzministerium befindet sich auf einem „Kriegspfad“, wenn es um ausländische Sparkonten niederländischer Steuerzahler geht. Und das ist absolut richtig!
In letzter Zeit wurden auf diese Weise mehrere Millionen Steuergelder eingesammelt.
Sie selbst signalisieren übrigens bereits, dass Sie ganz im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen agieren wollen. Und das erscheint mir sehr sinnvoll. Sehen Sie, was sonst noch passieren kann, mein späterer Beitrag.
Ich sehe übrigens auch, dass es sich mittlerweile nur noch um einen sehr geringen Betrag auf dem thailändischen Konto handelt und dieser für Ihre Steuererklärung 2015 keine oder nur geringe Bedeutung hat. Bitte beachten Sie, dass dies auch die Salden ab dem 1. Januar 2015 betrifft. Und dieses thailändische Konto existierte damals möglicherweise noch nicht einmal. Sie können dies jedoch in Zukunft erweitern, um Aufzeichnungskosten zu vermeiden. Und dann ist es auf jeden Fall wichtig, das thailändische Konto in Ihrer niederländischen Einkommensteuererklärung anzugeben!
Mir scheint klar zu sein: Wenn Sie in den Niederlanden wohnen, müssen Sie auch Vermögenswerte auf ausländischen Konten angeben (zu Box 3). Wenn Sie das nicht tun, hinterziehen Sie Steuern. Aber von welcher Menge reden wir? Wie viel möchten Sie überweisen? 10 oder 20.000 Euro? Liegt das über der Freigrenze, spart man 1,2 %, also 120 bis 240 Euro Steuer, wenn man anfängt zu hinterziehen… Will man dafür zum Steuerhinterzieher werden? Mit dem Risiko, dass Sie eines Tages erwischt werden und eine Geldstrafe zahlen müssen?
Ich weiß, dass die Steuer besonderes Augenmerk auf große Beträge legt, die Ende Dezember bar abgehoben werden (von Personen, die ihr Box-3-Guthaben zum Stichtag 1. Januar reduzieren möchten).
Es ist nicht auszuschließen, dass sie auch auf große Beträge achten, die ins Ausland überwiesen werden.
Ich habe mich in den Niederlanden abgemeldet und muss nur noch meine Box-3-Bestände in den Niederlanden anmelden.
Geben thailändische Banken Guthaben von Ausländern weiter?
Johan, das ist noch nicht passiert, aber man muss einfach denken: „Was nicht passiert ist, kann kommen.“
Ich würde übrigens niemals einen so anzüglichen Kommentar in einem öffentlichen Blog oder Forum posten. Wenn Sie als „inländischer Steuerzahler“ im Ausland gehaltene Ersparnisse etc. verschleiern und die Steuer- und Zollverwaltung die Finger dahinter steckt (was immer häufiger vorkommt), dann „belastet Leiden“. Oder sagen wir die gesamten Niederlande. Sollte dies von Bedeutung sein, können Sie mit einem zusätzlichen Steuerbescheid und einem Bußgeld von 100 % rechnen. Die Selbstanzeigeregelung ist beendet.
Dann kann man nur hoffen, dass dieses Bußgeld in Form eines „Verwaltungsbußgeldes“ geregelt wird und nicht strafrechtlich verfolgt wird, denn dann sind nicht nur die Niederlande zuständig, sondern ganz Europa.
Als Steuerspezialist mit Spezialisierung auf internationales Steuerrecht werde ich niederländischen Mandanten (ja, ich habe auch einige davon) niemals einen Vorschlag in diese Richtung machen. Denn wenn das dem Finanzamt nachgewiesen werden kann, dann kann ich mit der gleichen Strafe rechnen wie mein Mandant. Und dafür ist meine Firma WA nicht ausgelegt!
Würden Sie dieses Kapital nicht besser an einem sicheren Ort aufbewahren? So werden Sie keine Probleme bekommen.