Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe ein Problem und kann nicht die richtigen Informationen finden. Hier ist die Sache: Ich habe im Dezember 2014 eine Thailänderin in Thailand geheiratet und wir sind im Mai 2016 zusammen in die Niederlande gezogen, wo die Ehe schlecht gelaufen ist.

Wir haben beschlossen, uns zu trennen, ich habe einen Anwalt eingeschaltet und die Scheidung wurde eingereicht. Die Absicht ist dann, sich mit 1 Anwalt scheiden zu lassen, aber dann muss eine Vereinbarung getroffen werden, wer was bekommt, aber meine Frau kann schlecht Englisch und noch weniger Niederländisch und vor allem die Amtssprache, die in den Dokumenten steht, wo ich auch Probleme habe .

Dies betrifft das Haus in Thailand (davon kann ich, wie ich weiß, nichts verlangen), das gemietete Haus in den Niederlanden, etwaige Schulden, Unterhaltszahlungen und die Aufteilung des Hausrats in den Niederlanden. Sie hat keine Kinder und arbeitet jetzt in den Niederlanden

Der Prozess ist aufgrund der Sprachprobleme sehr schwierig und droht in einer konfrontativen Scheidung zu enden. Nun, meine Frage ist; Wäre es besser, wenn meine baldige Ex-Frau und ich für 14 Tage nach Thailand gehen und uns dort scheiden lassen würden (ich habe gehört, dass das bei ein paar 30 Baht in 100 Minuten passiert ist). Ich kann dann die Scheidungspapiere übersetzen lassen (ins Englische) und meine Ehe in den Niederlanden annullieren lassen.

Habe ich wie oben erwähnt auch Probleme mit der Verteilung oder können wir das untereinander vereinbaren, ohne in Zukunft Ansprüche geltend machen zu können? Ist es sinnvoll, die Teilung notariell beurkunden zu lassen? Aber selbst dann haben wir das Sprachproblem, denke ich.

Noch ist alles gut, aber ich weiß nicht, was die Zukunft bringen wird.

Regards,

Co

10 Antworten auf „Leserfrage: Was ist besser, Scheidung in den Niederlanden oder in Thailand?“

  1. Kleid sagt oben

    Wenn Ihre Frau damit einverstanden ist, ist eine Scheidung in Thailand vorzuziehen. Tatsächlich kostet es ein paar hundert Bäder und ist in einer halben Stunde erledigt.

    Gemeinsam müssen Sie sich über die Verteilung einigen. Und soweit ich weiß, hat man in Thailand noch nichts von Unterhaltszahlungen für Ihre Frau gehört.

  2. Jan R. sagt oben

    Ich hatte das gleiche Problem, aber meine Frau war 9 Jahre mit mir verheiratet (und lebt immer noch in den Niederlanden und verfügt über ein eigenes Einkommen).

    In Ihrem Fall wäre es meiner Meinung nach besser, wenn Ihre Frau in ihr Geburtsland zurückkehren würde. Aber was kann (und darf) ich dazu sagen?

    Sie schreiben: „Meine Ehe wird in den Niederlanden annulliert.“ So funktioniert das nicht... Sie können sich scheiden lassen, aber die Tatsache, dass Sie verheiratet sind (oder waren), kann nicht rückgängig gemacht werden und bleibt eine rechtliche Tatsache.

  3. Chiang Mai sagt oben

    Sie sind in Thailand verheiratet und daher nach thailändischem Recht, wenn Sie Ihre Ehe nicht eingetragen haben (erforderlich), dann sind Sie meines Erachtens nach niederländischem Recht nicht verheiratet. Sie können sich hier nicht scheiden lassen, weil Sie nicht verheiratet sind. In Thailand ist es anders, dort ist man gesetzlich verheiratet und muss sich dort auch scheiden lassen. Soweit ich weiß, besagt das thailändische Eherecht, dass alles vor der Ehe Eigentum des Mannes und der Frau war, dass dies auch so bleibt und dass das, was während der Ehe erworben wurde, aufgeteilt werden muss. Wenn Sie sich nicht gemeinsam einigen können, können Sie auch einen Anwalt in Thailand beauftragen, aber ich denke, dass es für Sie als „Farang“ weniger vorteilhaft sein wird. Ja, wenn Sie ein Haus in Thailand (gekauft) haben, dann haben Sie ein Problem, es sei denn, Sie können es verkaufen und den Erlös (falls vorhanden) teilen.
    Was das Sprachproblem Ihrer Frau in den Niederlanden betrifft, gilt dies auch für Sie in Thailand.

  4. Bin Ostinder. sagt oben

    Lieber Co
    Sie haben in Thailand geheiratet, aber Ihre Ehe wurde auch in den Niederlanden eingetragen. Wenn nicht, können Sie sich in Thailand im Rathaus, in dem Sie geheiratet haben, in 15 Minuten und für 500 THB scheiden lassen. Und wenn es auch in den Niederlanden registriert ist, benötigen Sie einen Anwalt, der die Dinge regelt. Bringen Sie aber vorher alles zu Papier, was die Verteilung aller Angelegenheiten angeht. Beziehen Sie auch Gegenstände wie Haus, Grundstück etc. in die Verteilung ein und weisen Sie diesen einen Wert zu. Viel Glück, ich habe es gerade beendet.
    Wenn Sie weitere Informationen wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail. Adresse der Redaktion bekannt

  5. Khan Yan sagt oben

    Lieber Co,
    In Thailand gibt es zwei Scheidungsarten, von denen die erste unten genannte die interessanteste ist.
    1) Scheidung im gegenseitigen Einvernehmen
    Hiermit begeben Sie sich gemeinsam zum „Amhur“ in Thailand, wo Ihre Trauung eingetragen/feierlich vollzogen wurde.
    Die Scheidungsurkunde wird vor Ort erstellt und sofern Sie bestimmte Bedingungen/Vereinbarungen zur Teilung getroffen haben, wird diese ebenfalls mitgeliefert.
    Dies dauert 1 bis 2 Stunden, Sie müssen außerdem die Urkunde von einem anerkannten Übersetzungsbüro übersetzen lassen (kann in BKK erfolgen), die Urkunde wird registriert/beglaubigt und Sie können sie dann bei Ihrer Gemeinde in den Niederlanden einreichen … die Scheidung ist abgeschlossen und gültig in Thailand und in den Niederlanden.
    2) die konfrontative Scheidung
    Hierbei muss der Fall durch einen Anwalt dem Gericht vorgelegt werden, nach ca. 3 Monaten müssen Sie zu einem „Versöhnungsgespräch“ beim Gericht erscheinen (san yu die tam)…
    Kommt man zu keiner Einigung, wird ein nächster Termin vereinbart (Monate später) und dann wiederholt sich das. Letztlich wird der Richter ein Urteil fällen... das wird natürlich zugunsten der Thailänder ausfallen.

    Folglich ist die erste vorgeschlagene Option die beste, am wenigsten schädliche und schnellste Lösung.
    Wenn Sie jedoch gezwungen sind, in Thailand einen Anwalt einzuschalten, sollten Sie im Falle einer thailändischen/thailändischen Scheidung aufpassen, dass die Anwaltsgebühr etwa 30.000 THB beträgt. Wenn Sie eine internationale Anwaltskanzlei beauftragen, die sich als Experte in der Materie ausgibt, kann sich dieser auf bis zu 300.000 THB belaufen. Es gibt (Zwischen-)Lösungen, bei denen ich Ihnen die nötigen Informationen zur Verfügung stellen kann und Sie mit diesen Leuten zu einem fairen Preis zusammenarbeiten können (Anwalt und Dolmetscher)…
    Ich wünsche dir das Beste….

  6. Ruud sagt oben

    Wenn Sie in Thailand rechtmäßig verheiratet sind, gilt für Ihre Scheidung nach internationalem Recht thailändisches Recht. Wenn Sie in Thailand nur religiös verheiratet sind, hat das keinen rechtlichen Status. Soweit ich weiß, ist eine Scheidung in Thailand nur dann einfach, wenn beide Parteien einverstanden sind, sonst kann es eine lange Geschichte werden. Über Sprachbarrieren müssen Sie sich keine Sorgen machen, da in diesem Fall ein Anwalt das Dolmetschertelefon nutzt.

  7. Roel sagt oben

    Um viel Kosten zu sparen, müssen Sie zunächst eine Einigung, also eine Scheidungsvereinbarung, treffen.

    Darin regeln Sie alle Angelegenheiten, die Sie untereinander vereinbaren, beispielsweise die Verteilung von Waren. Sie können auch Unterhaltszahlungen vereinbaren oder erlassen. Habe es hier in Thailand schon für einen Niederländer gemacht, der mit einer Thailänderin verheiratet war, dann aber in den Niederlanden. Sie blieben beide in Thailand und ich schloss eine Vereinbarung wie die Teilung, und beide unterschrieben sie. Diese unterzeichnete Vereinbarung wurde dem Gericht über einen niederländischen Anwalt übermittelt, der nach 6 Wochen die Scheidung verkündete.

    Wenn Sie die in Thailand geschlossene Ehe nicht in den Niederlanden eingetragen haben, müssen Sie sich in Thailand scheiden lassen, und das ist auch das Beste.

    Fragen Sie mich, ob Ihre Frau in den Niederlanden bleiben darf. Sie verfügt über eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis und Sie können Ihre Garantieerklärung auf Wunsch vom IND zurückziehen. Sie kann dann bis zum Ablauf ihrer Aufenthaltserlaubnis in den Niederlanden bleiben, muss jedoch gegenüber dem IND nachweisen, dass sie über ein Einkommen verfügt oder zumindest mit oder ohne Unterhalt für ihren eigenen Bedarf sorgen kann.

    Erfolg.

  8. theos sagt oben

    Ich habe mich ohne Probleme von meiner ersten thailändischen Frau in den Niederlanden scheiden lassen. Ist in Thailand anerkannt und hat dort auch die Scheidung beim Amphur eingetragen, wo wir damals geheiratet haben. Ich rate Ihnen davon ab, dies in Thailand zu tun, da Sie ihr und ihrem Anwalt völlig ausgeliefert sind. Ich habe es zum ersten Mal in Thailand versucht und die Dame wollte sich erst scheiden lassen, nachdem sie ihr 1 Bht (Millionen) gegeben hatte. Sie könnte ein Busticket bekommen. Eine Scheidung ist eine Zivilsache und man kann das Land einfach verlassen, aber sie sagte mir, dass man etwas dagegen tun könne. Andere Thailänder sagten mir, ich solle sofort da raus, weil sie es zu einem Kriminalfall machen könnte, indem sie Drogen oder so etwas unterstellte. Habe von der Botschaft eine Notrufnummer erhalten. Bin noch am selben Tag in ein Flugzeug gestiegen und abgereist. Ich habe sie aus den Niederlanden angerufen und es herausgefunden. Die Scheidung in NL hat 1000000 Jahre gedauert und dann ist sie wieder da. Nie wieder etwas gehört. NICHT in Thailand.

  9. Januar sagt oben

    beste co
    Ich bin gerade zurückgekehrt, um einem Freund aus den Niederlanden bei seiner Scheidung hier in Thailand zu helfen, da er in den Niederlanden wenig oder gar keine Erfahrung damit hat. Um zu verhindern, dass wieder ganze Diskussionen entstehen, können Sie mir eine E-Mail senden und ich helfe Ihnen auf Ihrem Weg.

    gruß
    Januar

    • co sagt oben

      Hallo Jan

      Können Sie mir eine E-Mail an senden? [E-Mail geschützt]
      Ich bin also schon in den Niederlanden beschäftigt, aber es dauert so lange, ich schlafe nicht mehr und habe jetzt auch noch körperliche Probleme
      Grüße Co


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