Zusammenleben in Belgien mit meiner thailändischen Freundin: Was ist, wenn ich sterbe?
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich bin Belgier und habe eine Frage zum legalen Zusammenleben in Belgien. Vielleicht weiß jemand eine Antwort auf meine Fragen?
Nun, ich war fast fertig mit der Beantragung eines Visums C, um in Belgien legal zusammenleben zu können. Wir kennen uns seit fast zwölf Jahren und führen seit 8-9 Jahren eine Fernbeziehung. Sie war schon oft in Belgien und ich war jedes Jahr in Thailand.
Jetzt erhielt ich eine E-Mail von der Ausländerbehörde, um ihnen auch eine „Genehmigung des Vermieters zur Anmeldung einer zweiten Person an der Adresse“ zu senden. Nun ja, das liegt am Vermieter der Wohnung, in der ich wohne, überhaupt kein Problem, das wurde bereits geklärt.
Aber jetzt habe ich angefangen nachzudenken und habe mehrere Fragen und diese sind diese: Was wäre, wenn ich in x Jahren sterbe? Meine Freundin arbeitet vielleicht noch nicht? Ich habe jetzt eine gute Beamtenrente und arbeite noch ein paar Abende pro Woche in einem Flexi-Job im Gastgewerbe, meine Freundin ist 42. Bekommt sie nach meinem möglichen Tod eine Rente? Kann sie finanziell weitermachen? Ich habe auch eine eigene Wohnung, die ich derzeit vermiete, in der ich aber selbst nicht mehr wohnen möchte. Wird sie meine Wohnung und meine Ersparnisse erben?
Das sind alles Dinge, über die ich gerade erst nachzudenken beginne. Oder gibt es vielleicht Agenturen, die solche Fragen richtig beantworten können?
Vielen Dank
Regards,
Andy
Redaktion: Haben Sie eine Frage an die Leser von Thailandblog? Benutze es Kontakt.
https://www.sfpd.fgov.be/nl/overlijden
Siehe zum Beispiel Folgendes:
https://www.vlaanderen.be/erfenis#statuut-van-de-echtgenoot-en-de-wettelijk-samenwonende-partner
Stellen Sie Ihre Fragen am besten einem Notar.
Ihre Freundin wird es finanziell schwer haben, da sie kein Einkommen und keine Arbeit hat. Sie sprechen nicht über mögliche Kinder, die SIE haben.
Bitten Sie einen Notar um Rat. Anschließend erstellen Sie ein Testament (unabhängig davon, ob Sie es von Ihrem Notar beauftragen lassen). Sie muss Ihr Haus nicht erben, aber Sie können dafür sorgen, dass sie ein Leben lang dort wohnen kann und es dann an Ihr(e) Kind(er) oder Verwandte geht. Sie können auch wählen, dass ein Teil Ihrer Ersparnisse an sie geht.
Sie kann dort nur dann lebenslang leben, wenn die Kinder nun ihr Einverständnis durch eine amtliche Urkunde bei einem Notar geben.
Erik,
Das ist nicht richtig. Für zwei Personen, die rechtmäßig in Belgien zusammenleben, müssen Kinder dem Nießbrauch ihrer eigenen Wohnung nicht zustimmen.
1. Eine Hinterbliebenenrente kann sie nur erhalten, wenn sie seit mindestens einem Jahr mit Ihnen verheiratet ist. Oder
vor der Heirat seit mindestens einem Jahr rechtmäßig zusammenleben. Darüber hinaus gilt das Mindestalter
immer erhöht. Ich schätze für sie, dass sie mindestens 50 Jahre alt sein muss. Wenn Sie jünger sind, haben Sie es
bis zu 12 Monate (24 Monate mit Kindern) haben Anspruch auf einen ähnlichen Lebensunterhaltsbetrag.
2. Im Todesfall hat der Lebenspartner nur eingeschränkten Nießbrauch an der Wohnung und dem Hausrat.
Im Gegensatz zu Ehepaaren können Sie beim Notar einen Vertrag über die Dauer des Nießbrauchs abschließen
begrenzt.
Wenn Sie nur rechtmäßig zusammenleben, hat Ihre Freundin keinen Anspruch auf Ihre Rente. Sie hat nur den Nießbrauch am Familienhaus, das heißt, sie kann dort lebenslang wohnen oder das Haus vermieten und die Miete kassieren.
Die betreffende Rentenregelung gilt nur für verheiratete Paare.
Wenn Sie Geld oder andere Wertgegenstände hinterlassen möchten, müssen Sie ein Testament verfassen und sie als Begünstigte bestimmen.
Wenn Sie kein Testament haben, erbt Ihre gesetzlich zusammenlebende Freundin nichts. Dies geht an Ihre gesetzlichen Erben. Sie hat den Nießbrauch, wenn Sie gemeinsam in einem eigenen Haus/einer eigenen Wohnung wohnen.
Da Sie nicht verheiratet sind, erhält sie auch keine Rente.
Da Sie Beamter sind, hängt Ihre Rente nicht von Ihrer familiären Situation ab, was schon ein Vorteil ist 🙂
Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ob Sie Kinder haben oder nicht, Sie geben nicht an, wie alt Sie sind.
Du kennst deine Freundin schon seit 12 Jahren, das bedeutet für mich, dass du ein gutes Verhältnis hast und dann finde ich es nur fair, dass du sie im Falle deines Todes finanziell absicherst, deshalb rate ich dir, so zu heiraten Sie kann später Ihre Rente genießen. Dafür muss sie allerdings das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Diese wird derzeit sukzessive auf das 50. Lebensjahr angehoben. Für einen Todesfall ab dem 1.1.2022 muss Ihr Partner also das Alter von 48 Jahren und 6 Monaten erreicht haben. Bis zum 6. Lebensjahr wird es alle 50 Monate weiter erhöht. Dieses Alter von 50 Jahren wird daher für Sterbefälle ab dem 1.1.2025 erforderlich sein
Wenn Sie Beamter waren und heiraten, kann Ihr Ehegatte im Todesfall nur eine Hinterbliebenenrente erhalten, die sich nach der Anzahl der Jahre richtet, in denen Sie verheiratet waren. Kann einfach im Internet gefunden werden, indem man nach Hinterbliebenenrentenbeamten sucht. Paar ist 2 Jahre lang zweimal verheiratet: Beide erhalten eine Rente auf der Grundlage dieser 10 Ehejahre.
Die Aufteilung nach der Anzahl der Ehejahre gilt nur für die Ex-Frau, nicht jedoch, wenn Sie noch verheiratet sind.
Liebe Thaiblog-Mitglieder,
Ich konnte Ihre Informationen sorgfältig lesen und werde nun die notwendigen Schritte einleiten, die ich für notwendig halte. Auf die Frage, ob ich Kinder habe, kann ich mit Nein antworten. Das Risiko einer Heirat werde ich vorerst nicht eingehen, möchte sie aber finanziell für die Zukunft absichern und werde deshalb beim Notar nachfragen.
Vielen Dank für die wichtige Info,
Mit freundlichen Grüße ,
Andy
Lieber Andy,
Ich habe bereits mehrere Dossiers bearbeitet: Rentensteuern … für thailändische Witwen.
Ich kann Ihnen eine richtige Antwort geben, aber es wird eine sehr lange Antwort sein, da mehrere Dinge geregelt werden müssen. Deshalb werde ich Ihre Frage nicht auf diese Weise beantworten.
Die Antworten, die Sie hier lesen, sind zu 50 % völlig falsch, zu 25 % etwas überzogen und zu 25 % richtig, aber unvollständig.
Gehen Sie einfach zu einem Notar und stellen Sie ihm diese Frage. Die Beratung ist völlig KOSTENLOS und die Antwort wird zu 100 % korrekt sein.
Lungenaddie.
Geht es hier nicht zufällig um einen BELGIER?
Die Erbschafts- und Rentengesetzgebung ist in Belgien VÖLLIG ANDERS als in den Niederlanden. Der Fragesteller hat damit NICHTS zu tun.