Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe (erneut) eine Frage zum Ruhestandsvisum für Thailand.

Ich kenne die Abläufe und notwendigen Papiere sowie Einkommens-/Kapitalanforderungen. Das ist nicht das Problem. Ich habe bereits ein Haus in Thailand gekauft, wo meine Frau lebt.

Die Frage bezieht sich auf den Zeitpunkt der Beantragung dieses Visums. Ich habe derzeit mein Haus zum Verkauf und wenn es verkauft ist, werde ich genug Geld auf mein thailändisches Bankkonto einzahlen, um den Vermögenstest zu bestehen.

Allerdings steht mir dieser Betrag nur dann zur Verfügung, wenn das Haus verkauft wird und das Geld innerhalb einer dreimonatigen Frist auf meinem thailändischen Bankkonto sein muss.

Wenn das Haus verkauft ist, habe ich keine Wohnung mehr in den Niederlanden und möchte sofort nach Thailand ziehen, aber dann wird das Geld weniger als drei Monate auf diesem thailändischen Konto sein.

Ich arbeite immer noch und verfüge über ein ausreichendes Einkommen, um die Einkommensanforderungen zu erfüllen. Ist meine Argumentation richtig, dass wenn ich jetzt ein Ruhestandsvisum beantrage – O – mehrfache Einreise, dies auf der Grundlage meines aktuellen Gehalts erfolgen kann?

Die Idee ist, dass ich mit dem Ruhestandsvisum zweimal im Jahr in den Urlaub nach Thailand fahre, um bei meiner Frau zu sein. Ich weiß, dass ich für einen Urlaub von weniger als 30 Tagen kein spezielles Ruhestandsvisum benötige, aber ich möchte das Ruhestandsvisum auf der Grundlage meines aktuellen Einkommens arrangieren lassen, um das Visum nach dem Verkauf meines Hauses in den Niederlanden vermögensabhängig zu verlängern.

Solange mein Haus in den Niederlanden nicht verkauft wurde, arbeite ich weiter und muss möglicherweise eine einkommensabhängige Verlängerung beantragen.

Ist meine Argumentation richtig oder mache ich hier einen Trugschluss, weil ich die Möglichkeiten nicht genau kenne?

Ich bin überzeugt, dass es auf dem Thailand-Blog Leser gibt, die mir Klarheit verschaffen können.

Vielen Dank für Ihre Ratschläge.

Regards,

Willem

65 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich aufgrund meines aktuellen Gehalts ein Ruhestandsvisum beantragen?“

  1. Gringo sagt oben

    Wenn Sie noch in den Niederlanden leben, können Sie ein reguläres Visum für 3 oder 6 Monate (also mehrfache Einreise) beantragen. Sobald Sie in Thailand sind, können Sie es in ein Ruhestandsvisum umwandeln lassen, sofern Sie die Alters- und Einkommensvoraussetzungen erfüllen.

    Die Beantragung eines Ruhestandsvisums ist daher nur in Thailand möglich und ist immer 1 Jahr gültig. Als Einkommensquelle verwenden Sie am einfachsten die letzte Jahresabrechnung Ihres Arbeitgebers. Damit können Sie bei der NL-Botschaft (siehe deren Website) oder – wie ich es hier in Pattaya mache – beim österreichischen Konsul eine Einkommensabrechnung beantragen. Es wird nur eine solche Gewinn- und Verlustrechnung akzeptiert.
    Zusätzlich zur Gewinn- und Verlustrechnung benötigen Sie ein thailändisches Bankbuch mit einer Abrechnung der Bank über den Saldo. Muss nicht viel sein, ich habe meist 30 bis 40.000 Baht drauf.

    Bitte beachten Sie, dass Sie mit einem Ruhestandsvisum eine „Wiedereinreisegenehmigung“ benötigen, wenn Sie in die Niederlande reisen. In Ihrem Fall ist eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung wahrscheinlich am besten.

    Viel Glück damit!

    • Peter sagt oben

      Lieber Gringo, du schreibst
      „Wenn Sie noch in den Niederlanden leben, beantragen Sie ein reguläres Visum für 3 oder 6 Monate (also mehrfache Einreise). Sobald Sie in Thailand sind, können Sie es in ein Ruhestandsvisum umwandeln lassen, sofern Sie die Alters- und Einkommensvoraussetzungen erfüllen.“

      Ich habe seit Jahren auch ein „Ruhestands“-Visum, aber als ich mein R-Visum beantragte, wurde mir bei der Einwanderungsbehörde gesagt, dass ich zuerst mein Nicht-O-Jahresvisum (alle drei Monate) ausfüllen müsse, und dann dieses einjährige Visum abgelaufen, dann habe ich von meinem Non O meine Verlängerung um ein Jahr erhalten (laut Aussage des Beamten war dies die korrekte Bezeichnung für das, was wir Ruhestand nennen! Nachdem ich also mein einjähriges Visum abgelaufen hatte, beantragte ich eine Verlängerung, und ansonsten war es nein Problem.

  2. Gringo sagt oben

    Zum ersten Absatz möchte ich sicherheitshalber hinzufügen, dass Sie ein Visum bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat in den Niederlanden beantragen müssen.
    Die 30-tägige Einreiseerlaubnis (ist kein Visum), die Sie als Tourist bei Ihrer Ankunft in Thailand erhalten, kann nicht in ein Ruhestandsvisum umgewandelt werden.

  3. J. Jordan. sagt oben

    Vielleicht habe ich mich verirrt. Die Rede ist von einem Ruhestandsvisum.
    Das ist für Leute über 50, die mit Riterement vertraut sind. Also im Ruhestand.
    Daher können Sie auf der Grundlage Ihres aktuellen Gehalts niemals ein solches Visum erhalten.
    Arbeiten bedeutet immer noch Unsicherheit über das Einkommen eines Menschen. Morgen wirst du deinen Job verlieren.
    Und dann? Die Thailänder sind natürlich nicht so dumm zu wissen, dass jemand im Ruhestand ist
    erhält einen festen monatlichen Betrag, bis er das Geschenk für die Ewigkeit eintauscht.
    Deshalb wird es auch Ruhestandsvisum genannt.
    J. Jordan.

    • Khan Peter sagt oben

      Willem bedeutet meiner Meinung nach ein Nichteinwanderungsvisum der Kategorie „O“

      Kann beim thailändischen Konsulat beantragt werden, wenn Sie 50 Jahre oder älter sind:
      – Eine Kopie eines aktuellen Kontoauszugs, auf dem Einkünfte ausgewiesen sind, sowie Einkünfte von mindestens 1.250 € im Monat, falls das Einkommen nicht ausreicht: Ergänzung auf ein Sparkonto.
      Rente: Nachweis des aktuellen Renteneinkommens auf Ihrem (oder einem Ihrer) letzten Kontoauszug(e) und Kopie Ihres Reisepasses.
      Miete/Kauf eines Hauses: Kopie des offiziellen Miet-/Kaufvertrags (Name des Mieters, Name des Vermieters, Hausadresse, unterschrieben + amtlicher Stempel) und Kopie des Reisepasses.

    • Hans Boss sagt oben

      Du hast dich tatsächlich verirrt. Es gibt kein Ruhestandsvisum. Es wird als „Verlängerung des Aufenthalts“ bezeichnet. Geben Sie also ein Nichteinwanderungs-O (Sonstiges) ein und wandeln Sie dieses in eine Verlängerung des Aufenthalts in Thailand um. Anforderungen sind bekannt. Füllen Sie die Einkommenserklärung der NL-Botschaft in BKK aus und lassen Sie sie legalisieren. Legen Sie auch die Jahresabrechnungen der Einwanderungsbehörde vor. Sie müssen nicht im Ruhestand sein und die Einwanderungsbehörde achtet nur auf den Bruttobetrag. Die Prüfung bezieht sich daher immer auf das vergangene Jahr.
      @ Sjaak: Die NL-Botschaft prüft nicht die Richtigkeit Ihrer Einkommenserklärung und legalisiert nur Ihre Unterschrift. Die Einwanderungsbehörde prüft Ihre niederländischen und deutschen Jahresabschlüsse.

      @ A, Zoetewey. Sie müssen diesen illegalen Weg gehen. Der Krug geht genauso lange ins Wasser…

      • Hans Boss sagt oben

        Dann haben Sie Glück, denn die Einwanderungsbehörde möchte immer die Jahresabrechnungen in Hua Hin sehen. Das Papier der Botschaft ist nichts wert, denn es prüft nicht mehr die Richtigkeit der Aussage, sondern nur noch die Unterschrift des Antragstellers.
        Ich nehme den Kommentar zur Kenntnis, dass ich kein Thailänder bin. Nur Ausländer, die nicht über ausreichende Einkünfte/Vermögen verfügen, nutzen diese illegalen Praktiken. Das ist nicht gerade eine Kategorie, die die thailändische Regierung innerhalb der Landesgrenzen gerne hätte. Und so geht es früher oder später den Bach runter….

      • Hans Boss sagt oben

        Offenbar will Hans G. mit seiner Antwort alte Rechnungen begleichen. Darauf werde ich nicht näher eingehen. Ich halte mich an den Wortlaut der Einwanderungsbehörde, die wirklich davon ausgeht, dass ein Nichteinwanderungs-O etwas anderes ist als eine Aufenthaltsverlängerung. Ich belasse es dabei und habe keine Lust, den Schlamm zurückzugeben. Hans weiß alles (besser), oder?

      • HansNL sagt oben

        Es ist ganz einfach, dachte ich.

        Ein Visum für Thailand wird AUSSERHALB THAILANDs ausgestellt.
        Ein Visum für die Niederlande kann von einer niederländischen Botschaft ausgestellt werden.
        Wenn Sie sich in den Niederlanden aufhalten, können Sie kein Visum beantragen, aber Sie können beim IND eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. (Ausnahmen)

        Eine Aufenthaltsverlängerung wird von der in ganz THAILAND verteilten Einwanderungspolizei ausgestellt.

        Auf der Website des Konsulats in Mokum wird deutlich und deutlich angezeigt, welches Visum Sie erhalten können.

        Wie Sie vorgehen können, erfahren Sie auf der Website der Einwanderungspolizei in Thailand.

  4. cor verhoef sagt oben

    Ich könnte mich irren, aber ich denke, ein Nichteinwanderungs-O ist ein „Ehegatten“-Visum, ein Visum, das auf der Tatsache basiert, dass Sie mit einer thailändischen Person verheiratet sind, und kein Ruhestandsvisum.

    • Khan Peter sagt oben

      @ Ich habe ein O-Visum für Nichteinwanderer für die nächsten drei Monate und meines Wissens bin ich nicht mit einem Thailänder verheiratet. Oder meine Freundin muss dunkle Kräfte haben…?

  5. J. Jordan. sagt oben

    Lieber Herausgeber,
    Davor gibt es allerlei Wenn und Aber.
    Ich möchte dem noch etwas hinzufügen. Die niederländische Botschaft weiß, dass, wenn jemand wegen einer Einkommensbescheinigung kommt, es sich immer um eine einjährige Visumverlängerung für einen pensionierten Niederländer handelt. Er lebt in Thailand und hat oft einen festen Wohnsitz. Diese Bescheinigung wird ausgestellt, wenn Sie Angaben zu AOW und Rente machen. Sie wissen auch, dass sie die thailändische Regierung in die Irre führen, wenn sie Einkünfte deklarieren, die nichts mit der Rente zu tun haben, also mit Einkünften aus Arbeit.
    Es kann sich dabei natürlich um Einkünfte aus Vermögenswerten und Zinsen darauf handeln.
    Ich weiß, dass das österreichische Konsulat in Pattaya diesbezüglich etwas weniger schwierig ist.
    Aber das sind die Regeln.
    J. Jordan.

    • Teun sagt oben

      Letztes Jahr habe ich eine Einkommensabrechnung von der Botschaft (oder besser: über den Konsul hier in Chiangmai) erhalten. Ich musste keinen Einkommensnachweis vorlegen. Darüber hinaus erklärt die Botschaft lediglich, dass Sie Niederländer mit einer Passnummer sind und dass Sie (!!) angeben, dass Sie EUR x Jahreseinkommen haben. Dass also die Botschaft etwas prüft oder dafür verantwortlich ist, ist ausdrücklich falsch. Siehe hierzu die ausdrückliche Erklärung am Ende des entsprechenden Dokuments, nämlich „Die Botschaft/das Konsulat des Königreichs der Niederlande übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt dieses Dokuments.“ Streng genommen ist die Aussage, dass Sie niederländischer Staatsangehöriger mit der Passnummer xxxx sind, rechtlich nichts wert. Sie können also jedes gewünschte Einkommen angeben ………..

      Endlich. Der Beamte der Einwanderungsbehörde wollte nur meine Sparbücher + eine Banknote und diesen (leeren) Auszug der Botschaft sehen.

    • Teun sagt oben

      Nur um meine frühere Aussage zu untermauern, dass die Botschaft bei der Ausstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung nichts deklariert und/oder Nachforschungen anstellt.
      "
      Einkommenserklärung für die thailändische Einwanderung (kann schriftlich angefordert werden)
      Die thailändischen Einwanderungsbehörden verlangen von Ausländern, die ein (Jahres-)Visum für Thailand erhalten möchten, eine sogenannte „Einkommenserklärung“.
      Einzureichende Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular (siehe rechte Spalte), Kopie Ihres Reisepasses.
      Sie müssen also keine Einkommensdaten übermitteln, sondern füllen diese selbst aus.
      "

      Dieses Zitat stammt direkt von der Website der Botschaft in Bangkok. Ich glaube nicht, dass es an Klarheit zu wünschen übrig lässt.

  6. J. Jordan. sagt oben

    Khun,
    Beantworten Sie zunächst den Mindestbetrag. Das heißt, der Preis beträgt jetzt 1650 Euro bzw
    65000 Baht. Es geht übrigens um das Jahreseinkommen, ggf. zusammen mit dem, was Sie bei einer thailändischen Bank haben. Das müssen mindestens 800.000 Baht sein.
    Kurz vor Cor. Nichteinwanderer-O Sie müssen jedes Jahr auf dem neuen Antrag angeben, dass Sie mit einer Thailänderin verheiratet sind, und natürlich einen Nachweis darüber vorlegen.
    Dann beträgt das Verhalten 400.000 Bht. Wenn Sie über 800.000 sind, müssen Sie sich diese Mühe nicht machen. Wenn Sie in Thailand arbeiten, gelten andere Regeln. Das weißt du besser als ich
    aber das war nicht die Frage.
    J. Jordan.

  7. BramSiam sagt oben

    Warum liest der Einreicher nicht einfach, was beispielsweise auf der Website des thailändischen Konsulats in Amsterdam steht? Es listet alle Visumarten und -anforderungen auf. Ich denke, alle Probleme sind mit einem Jahresvisum für die mehrfache Einreise gelöst. Zumindest bis er sein Haus verkauft, auch wenn das heutzutage eine Weile dauern kann.

  8. Willem sagt oben

    Ich bin der Autor der Leserfrage
    Nur eine Ergänzung
    Ich bin 59 Jahre alt und arbeite, wie bereits erwähnt, immer noch in den Niederlanden und bin in BKK rechtsgültig mit einer Thailänderin verheiratet. Diese Ehe ist auch in den Niederlanden (GBA und Den Haag) registriert.
    Ich kenne die Website des thailändischen Konsulats in Amsterdam, aber die Frage war, ob ich zunächst eine bestimmte Art von Visum beantragen kann/muss, um es später in ein Ruhestandsvisum umzuwandeln.

    Nach dem Verkauf meines Hauses in den Niederlanden werde ich daher die Zeit zwischen der Niederlassung in Thailand und dem Erhalt meines AOW und anderer vermögensbasierter Renten „aussitzen“, wobei auf meinem thailändischen Bankkonto immer genug Geld vorhanden sein wird, um den Vermögenstest für eine Verlängerung zu bestehen . Schließlich habe ich seit 7 Jahren kein Einkommen mehr aus den Niederlanden und muss es daher aus dem Vermögen beziehen. Danach kann eine einkommensabhängige Verlängerung ggf. mit einer Vermögensverlängerung kombiniert werden.
    Daher habe ich mich auch gefragt, ob das thailändische Konsulat die Ausstellung eines ersten Visums auf der Grundlage des Einkommens akzeptieren wird, da sie möglicherweise vermuten, dass ich, wenn ich es verwende, kein Einkommen mehr habe.

    Ich sehe übrigens schon einige Kommentare, die mir die Sache klarer machen.
    Gibt es noch weitere Ergänzungen?

    • A. Zoetewey sagt oben

      Lieber Herr:

      Sie können über Jackgolf Visa Run ein 3-Monats-Visum beantragen.

      Dann erfordert ein einjähriges Visum für ein Jahr (Ruhestand) 26000 Tb, keine Einkommens- oder Vermögensprüfung erforderlich, aber ein thailändisches Thaland-Buch mit 500 Bädern, keine weiteren Probleme.

      Aufrichtig

      Apipanjo.

      • RonnyLadPhrao sagt oben

        Wenn Sie in Schwierigkeiten geraten wollen, sollten Sie es auf diese Weise tun. Die Preise sind horrend, aber offenbar glaubt man weiterhin daran...

      • Pim. sagt oben

        Lieber A. Zoetewey.
        Die thailändische Regierung wird sich über Ihren Tipp wahrscheinlich sehr freuen.
        Vergessen Sie nicht, dass Thailandblog.nl auch von ihnen verfolgt wird.
        Fast jeder, der schon länger hier lebt, weiß, dass man auch viel Geld sparen kann.

    • Conimex sagt oben

      Off-Topic: Wenn Sie im Alter von 59 Jahren aufhören zu arbeiten und sich in Thailand niederlassen, verlieren Sie 6 x 2 % beim Aufbau Ihrer staatlichen Rente, denken Sie daran! Zur Frage Ihres Lesers: Es spielt keine Rolle, ob Sie im Ruhestand sind oder nicht. Wenn Sie mit einer Jahresabrechnung nachweisen können, dass Sie 800.000 Baht oder mehr verdienen, wird die niederländische Botschaft Ihren Einkommensbescheid mit diesem Brief und einem Wohnsitznachweis legalisieren ein paar Passfotos und Kopien Ihres Reisepasses, gehen Sie zur Einwanderungsbehörde in Ihrer Nähe (wenn Ihr Visum noch etwa einen Monat gültig ist) und innerhalb von 15 Minuten haben Sie eine Aufenthaltsverlängerung, ein thailändisches Bankkonto ist auf diesem Weg nicht erforderlich Am einfachsten sind die Verlängerung oder die 800.000 Baht auf einem thailändischen Bankkonto (für 3 Monate fixiert, bevor Sie es verlängern). Das Nichteinwanderungsvisum „O“ erhalten Sie, wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind oder 50 Jahre oder älter sind und ein monatliches Mindestguthaben von 1250 Euro auf Ihrem niederländischen Bankkonto haben.

  9. Schal sagt oben

    Ich kann dieser Geschichte nichts hinzufügen, außer der nächsten Frage: Wenn ich als niederländischer Staatsbürger mein Einkommen aus Deutschland beziehe, zu welcher Botschaft soll ich gehen? Die Niederländer oder die Deutschen? Ich habe jetzt ein dreimonatiges Nichteinreisevisum. Bin 55….

    • Teun sagt oben

      Jack,

      Wie ich bereits sagte: Die Gewinn- und Verlustrechnung wird von der niederländischen Botschaft ohne weitere Untersuchung ausgestellt (!!!). Sie erklären lediglich, dass Sie (Passnummer usw.) angeben, über ein Jahreseinkommen von xxxxx EUR zu verfügen. Sie können eine Stellungnahme schriftlich anfordern (siehe Website Botschaft Bangkok)
      "
      Einkommenserklärung für die thailändische Einwanderung (kann schriftlich angefordert werden)
      Die thailändischen Einwanderungsbehörden verlangen von Ausländern, die ein (Jahres-)Visum für Thailand erhalten möchten, eine sogenannte „Einkommenserklärung“.
      Einzureichende Unterlagen: ausgefülltes Antragsformular (siehe rechte Spalte), Kopie Ihres Reisepasses.
      Sie müssen also keine Einkommensdaten übermitteln, sondern füllen diese selbst aus.
      "
      Und schließlich lehnen sie ausdrücklich jegliche Verantwortung für den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung ab. Für diese rechtlich bedeutungslose Aussage berechnen sie übrigens 1.300 TBH. Wohlverdient, oder?

      Die thailändische Einwanderungsbehörde verlangt nur diese Erklärung (und etwaige Sparbücher) und sonst nichts.

  10. andre sagt oben

    Hallo Wim,
    Ich habe mein Visum vor drei Jahren, im September 3, in Den Haag beantragt, basierend auf meinem 2009. Lebensjahr.
    Mit meinem Bankbuch aus Thailand und 800.000 Bath darauf bekam ich ein Visum, diesen Betrag hatte ich mehr als 3 Monate vor meinem Geburtstag darauf eingezahlt.
    Wie in meinem Reisepass angegeben, Art des Visums, kein Einwanderungsvisum, Kategorie O, keine Einreisegebühr, S-Gebühr 50 Euro.
    Als ich in Thailand ankam, teilte mir der Zoll mit, dass ich mein Ruhestandsvisum, meine Verlängerung oder meinen Aufenthalt eine Woche vor Ablauf meines Monatsvisums bei der Einwanderung beantragen könne.
    All dies mit einigen Kopien und Passfotos sowie einer Kopie der Wohnung.
    Wenn Sie regelmäßig nach Thailand kommen, ist es möglicherweise am einfachsten, bei der Einwanderungsbehörde vorbeizuschauen und zu fragen, was Sie brauchen.
    Viel Glück und ein gutes Leben in Thailand, es gefällt mir auch seit 16 Jahren.
    Bitte beantragen Sie alle 3 Monate eine Verlängerung.

  11. Hank Hauer sagt oben

    Lieber Willem,
    Die Beantragung eines Ruhestandsvisums ist mit Ihrem aktuellen Gehalt möglich. (Alter 55+)
    Da Sie das Land mehrmals verlassen möchten, ist ein Mehrfachvisum erforderlich (Non-Immgrant).
    Siehe auch die Website des Pattaya City Expect Clubs
    www. pattayacityexpatclub.com.
    Hierzu gibt es viele Informationen.
    Viel Glück, Hank

  12. Khan Martin sagt oben

    Das sollte kein Problem sein, William. Besorgen Sie sich in den Niederlanden einfach ein Nicht-O-Visum für die mehrfache Einreise und wandeln Sie es vor Ablauf dieses Visums in ein „Ruhestands“-Visum für die mehrfache Einreise um. Der Brief der Bank mit den geforderten 800.000 Baht muss vom selben Tag sein, gehen Sie also zunächst zur Bank.
    Der obige Kommentar, dass, wenn man auf seinem Non-O-Visum angibt, dass man mit einer Thailänderin verheiratet ist und dies auch nachweisen kann, dann 400.000 Baht ausreichen, ist nicht korrekt. Dieses Einkommen gilt nur für ein Heiratsvisum.
    Ansonsten würde ich mich an die Regeln halten, denn die Kontrollen werden langsam aber sicher immer weiter!
    Wenn ich eine Frage außerhalb dieses Themas stellen darf: Auf Thaivisa.com habe ich gelesen, dass der Grenzposten nach Myanmar etwa 100 km südlich von Hua Hin im Mai für Visa-Anträge geöffnet wird. Weiß jemand mehr darüber?

  13. Bacchus sagt oben

    Ein Nichteinwanderungsvisum „O“ kann nur auf Grundlage eines zuvor ausgestellten Nichteinwanderungsvisums beantragt werden. Sie können ein „O“ für Nichteinwanderer erhalten, wenn Sie entweder mit einem Thailänder verheiratet sind; Die Einkommensvoraussetzung beträgt dann 400.000 Baht, oder Sie haben – wenn Sie nicht verheiratet sind – ein Einkommen aus Rente, Vermögen, was auch immer; Die Einkommensvoraussetzung beträgt dann 800.000 Baht. Wenn Sie noch nicht wissen, wann Sie definitiv nach Thailand reisen werden, gehen Sie wie folgt vor

    Beantragen Sie zunächst eine mehrfache Einreise für Nichteinwanderer. Damit haben Sie Anspruch auf 4 x 90 Tage. Wenn Sie auf der Grundlage dieses Visums, also tatsächlich eines Visums, endgültig nach Thailand ausreisen, beantragen Sie ein „O“ für Nichteinwanderer. Dies muss in einem thailändischen Konsulat außerhalb Thailands erfolgen. Sie erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis für 90 Tage, die bei einer Einwanderungsbehörde in Thailand auf maximal 1 Jahr verlängert werden kann.

  14. Januar sagt oben

    Vielleicht verstehe ich es nicht, aber ich wollte gerade mein Ruhestandsvisum verlängern.
    1) Beantragen Sie innerhalb von 90 Tagen ein Touristenvisum in den Niederlanden bei der thailändischen Botschaft oder dem thailändischen Konsulat
    2) Nach Thailand fliegen und Rentendaten von NL nach Thailand bringen
    3) Lassen Sie von der niederländischen Botschaft eine Einkommenserklärung unterzeichnen (Nachweis der Rentendaten aus den Niederlanden).
    4 Beantragen Sie einen Ruhestand mit Visum O bei der thailändischen Einwanderungsbehörde. Dies ist ein Jahr lang nicht mehr möglich
    5) Sie müssen die Voraussetzungen erfüllen, dass Sie im Ruhestand sind und jeden Monat einen Betrag von X nach Thailand überwiesen haben
    Das ist alles, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie öfter in die Niederlande reisen, müssen Sie dies in Ihrem Visumantrag angeben oder jedes Mal das Formular 8 (Einwanderungsbehörde) ausfüllen. Mehrfacheintrag

  15. eddo sagt oben

    Willem ALLE richtigen Informationen erhalten Sie auf den folgenden Seiten, dort sind auch die Konditionen aufgeführt und welche Papiere Sie benötigen:

    Thailändisches Konsulat Amsterdam: http://www.thaiconsulate-amsterdam.org/
    Einwanderungsbehörde von Thailand: http://www.immigration.go.th/

    Um allen (Kopf-)Sorgen vorzubeugen, tun Sie alles mit. Als guter Notar in Thailand wissen sie genau, wie der ganze Verwaltungsaufwand abläuft. Ich selbst bin mit einem zweimonatigen Touristenvisum eingereist und habe es durch ihn innerhalb eines Tages über ein Nicht-Imm-o-Visum in ein Ruhestandsvisum (1-Up-Bedingung) für 50 Jahr umwandeln lassen, Gesamtkosten 1 + 2000 BHT.

    Sie können auch mit einem NON-Imm.-0-Visum (3 Monate) einreisen, das in ein Ruhestandsvisum für 1 Jahr umgewandelt werden kann und 2000 Baht kostet.

    Viel Glück, Eddie

  16. eddo sagt oben

    Noch eine Bemerkung: Ich nehme in meinem Visum nie eine Mehrfacheinreise vor. Jedes Mal, wenn ich eine Einreise benötige, kaufe ich sie einfach bei der thailändischen Einwanderungsbehörde, sie kostet 1000 Baht.
    Grüße, Eddo

  17. Peter Hagen sagt oben

    Ich höre hier keine Geschichten darüber, dass ein Antrag abgelehnt wurde, obwohl alle geforderten Unterlagen in Ordnung waren.
    Ich bin 68 Jahre alt, bin ohne Visum nach Thailand eingereist und habe bei der Einwanderungsbehörde Khon Kaen eine Aufenthaltsverlängerung (nicht o) von 90 Tagen erhalten.
    Gleichzeitig fragte ich, was ich für ein Jahresvisum benötige, und das war:

    eine Gewinn- und Verlustrechnung (Jahreseinkommen 800.000 THB).
    ein Gesundheitszeugnis eines Arztes (musste ich auch für ein Non-O-Visum einreichen)
    und ausgefülltes Aufenthaltsverlängerungsformular mit Passfoto, auf dem ein Jahr für ein Ruhestandsvisum ausgefüllt ist
    Beweis für das eigene Haus meiner Freundin

    Als ich vor Ablauf der Verlängerung mit allen Unterlagen zurückkam, hatte ich zu meiner Überraschung auch ein Sparbuch mit 800.000 THB bei mir (bzw. meiner Freundin, wenn sie Thai kann, wird man als Farang völlig ignoriert). Ich habe kein Ruhestandsvisum, sondern eine weitere Aufenthaltsverlängerung um 90 Tage erhalten. Protest, wurde an den Chef verwiesen, blieb erfolglos. Nein blieb nein.

    Ähnliches habe ich bei Immigration Mukdahan erlebt. Wer hat schon mehr Geschichten über Willkür gehört, wohin können Sie mit Ihrem Einspruch gehen und macht es in Thailand überhaupt Sinn, Einspruch zu erheben?

    • Dick van der Lugt sagt oben

      @ Peter Hagen Die einfachste Lösung scheint mir, den Antrag in einem anderen Bundesland zu stellen. Anhand der Antworten unter der Leserfrage können Sie herausfinden, wo sie am flexibelsten sind.

      • Peter Hagen sagt oben

        Dick, danke für deinen Rat.
        Ich lebe jetzt seit etwa einem halben Jahr auf dem Land in der Nähe von Khon Kaen und gehe für ein halbes Jahr, vielleicht zum letzten Mal, zurück in die Niederlande.
        Ich hatte es satt, dass das Visum erst nach vier Jahren läuft. Letztes Jahr bekam ich auch eine Verlängerung um 90 Tage in Khon Kaen mit der gleichen Frage zu einem einjährigen Ruhestandsvisum und bekam dann von derselben Chefin den Vorschlag, dass sie ein „Geschenk“ wollte. Bin nicht darauf eingegangen. War das ihre Antwort? Bei demselben Besuch sah ich, wie ein Beamter hinter dem Schreibtisch nebenan schnell einen 1000-Bat-Schein aus einem Reisepass in seine Hosentasche steckte.
        Dieses Mal habe ich vor, das Non-O-Visum zu nehmen, eine Einreise, aber wieder aus den Niederlanden, und es erneut in Khon Kaen zu versuchen. Geschenke werden nicht gegeben.
        Ich fühle mich betrogen und finde es verrückt, deinem Rat zu folgen.
        Willkür und Korruption widersprechen meinem (niederländischen) Gerechtigkeitssinn.

      • Peter Hagen sagt oben

        Hans,
        Danke für Ihre Erklärung. Bei Immigration Khon Kaen erzählt/verspricht man einem auch alles und hält es dann nicht. Letztes Jahr bin ich auch ohne Visum nach Thailand eingereist und habe unter den gleichen Bedingungen 2 Mal problemlos eine Aufenthaltsverlängerung um 90 Tage erhalten. Und mit den Regeln hast du wahrscheinlich recht. Der Chef sagte meiner Freundin auch, dass ich das nächste Mal einen Nicht-Einwanderer aus den Niederlanden mitbringen sollte. Aber flexibel in der Auslegung der Regeln? Der vorletzte Beamte, der mit uns sprach, der uns eigentlich ein Jahresvisum für den Ruhestand versprochen hatte, sagte, dass ich kein weiteres ärztliches Attest vorlegen müsse. Ich komme voller Erwartung zurück, endlich die einjährige Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, werde aber von einem ziemlich zickigen Beamten ins Krankenhaus geschickt und konnte am nächsten Tag zurückkommen. Sie müssen stundenlang fahren oder eine Übernachtung buchen. Wir haben beim Chef protestiert, dass er es nicht tun müsse, nur dass es mir leidtäte, dass ich es tun müsse. Gehen Sie außerdem davon aus, dass sie ihre Versprechen gehalten hätten, wenn Geld in meinem Pass gewesen wäre.
        Mit freundlichen Grüßen Peter Hagen

        • Bacchus sagt oben

          Vielleicht sind all diese Probleme auf Ihre eigene Einstellung zurückzuführen. Ich komme seit Jahren zur Einwanderungsbehörde in Khon Kaen und hatte noch nie Probleme. Ich wurde noch nie um ein Geschenk gebeten. Ich habe immer alle meine Papiere in Ordnung, die richtigen Visa/Stempel in meinem Reisepass und verhalte mich höflich. Vielleicht macht das alles einen großen Unterschied.

          Manchmal sehe ich Leute, die über den Stand der Dinge jammern und jammern, aber wenn ich frage und sehe, was los ist, stellt sich normalerweise heraus, dass die Leute ihre eigenen Angelegenheiten nicht in Ordnung haben.

          Ich habe kürzlich einen Deutschen gesehen, der sich unhöflich über eine Geldstrafe wegen Überschreitung seines Visums geäußert hat. Ihm zufolge machten sie es bei der Einwanderung schwierig, zusätzliches Geld zu verdienen. Diesem Nörgler zufolge war sein Visum drei Monate gültig, was in seinem Fall nur 3 Tage betrug. Ich habe versucht zu erklären, dass es sich um Zeiträume von 92 Tagen und nicht um 90 Kalendermonate handelt. Natürlich habe ich mich auch geirrt und die Beamten waren alle korrupt. Letzteres mag wahr sein, aber in diesem Fall hatten sie Recht. Natürlich ging es ihm um das Geld und nicht um die Beamten. Ich kann mir gut vorstellen, dass es diesem Herrn bei einem späteren Besuch schwer fallen wird; Das würde ich auch tun.

          Kurz gesagt: Stellen Sie sicher, dass Ihre Sachen in Ordnung sind, dann werden Sie keine Probleme haben. Wenn Ihre Sachen in den Niederlanden nicht in Ordnung sind, werden Sie auch vom Beamtenschalter weggeschickt.

          • Bacchus sagt oben

            Lieber Peter Hagen, was meinst du mit Unsinn-Schlussfolgerung?! Sie schreiben jedes Mal, wenn Sie OHNE Visum nach Thailand einreisen; Ich gehe davon aus, dass Sie ein Touristenvisum (Flughafenstempel) haben. Ein Touristenvisum ist maximal 60 Tage gültig. Ein Touristenvisum kann nicht in ein Nichteinwanderungsvisum O umgewandelt werden, für das Sie das Land verlassen und einen Antrag bei einer Botschaft/einem Konsulat stellen müssen. Sie können eine Aufenthaltsverlängerung nicht auf der Grundlage eines Touristenvisums beantragen; Sie können eine Aufenthaltsverlängerung nur auf der Grundlage einer Heirat oder einer Pensionierung mit einem Nichteinwanderer beantragen.

            Auch eine Bewerbung in einer anderen Provinz macht keinen Sinn, da hier eine Wohnadresse in Thailand angegeben werden muss. Liegt es in einer anderen Provinz, werden Sie umgehend an die zuständige Einwanderungsbehörde in dieser Provinz weitergeleitet.

            Ich finde es überraschend, dass nur Sie immer wieder auf Probleme stoßen. Mir kommt es so vor, als ob mit Ihrer Bewerbung oder Ihren Unterlagen etwas nicht stimmt, wenn Sie bei allem Null haben. Natürlich kann es auch von der Art und Weise abhängen, wie Sie reagieren. Die Körpersprache kann viel sagen. Auch die sofortige Androhung der Touristenpolizei oder der Botschaft macht Sie nicht besonders beliebt. Es könnte hilfreich sein, wenn Sie einfach fragen, was los ist!

            Ich weiß übrigens auch, dass es bei fast allen Ausländerbehörden „Hilfe“ gibt. Unterstützung bedeutet, dass Ihr Visumantrag gegen eine Gebühr bearbeitet wird, wenn Ihr Antrag die Anforderungen, beispielsweise die Einkommensvoraussetzungen, nicht erfüllt. Dies unterscheidet sich nicht von all den sogenannten Beratungsunternehmen, auf die in diesem Blog Bezug genommen wird!

            Allerdings werden sie nie um ein Geschenk bitten, schon gar nicht, wenn ein Thailänder an ihrem Schreibtisch sitzt, denn man weiß nie, mit wem man es zu tun hat; So jemand kann nur von der „Anti-Korruptions-Brigade“ sein und dann klammern sich die Leute an die Pfanne. Vielleicht verwechseln Sie das Geschenk mit der oben genannten „Hilfe“.

            Kurz gesagt: Informieren Sie sich gut über die Regeln und achten Sie darauf, dass Ihre Sachen in Ordnung sind, dann kann nichts schief gehen. Und nehmen Sie eines von mir: Sie verlieren nie ihr Gesicht, das können nur Sie! Wieder eine Frage der Einstellung!

            Viel Glück bei Ihrem zukünftigen Visumantrag!

            • Peter Hagen sagt oben

              Moderator: Ihre Geschichte ist vom Thema abgekommen.

  18. Peter Hagen sagt oben

    Lieber Tjamuk,

    Ich meinte ein Nichteinwanderungsvisum, einfache oder mehrfache Einreise, jeder bekommt dieses Visum, wenn Sie möchten, auch per Post, gegen Vorlage eines Tickets und einer Gehaltsabrechnung.
    Vielleicht hat Hans Geijnse recht, wenn er eine spezialisierte Firma beauftragt, um die Nörgelei loszuwerden?
    Das ist eine Entscheidung, die ich nicht treffen möchte, aber hartnäckig. Nach 4 halben Jahren in Thailand habe ich mich ziemlich angepasst, aber ich werde nie thailändisch denken und handeln.
    Sie können sich bei Problemen im Ausland auch an die Botschaft wenden oder einen Anwalt beauftragen und eine Klage einreichen, wenn Sie es satt haben, sich mit Regeln herumzuschlagen und Ihr Gesicht zu verlieren. Kann nicht verlieren. In Thailand gibt es Regeln, auch wenn sie ignoriert werden, weil niemand sie kritisiert.
    Mukdahan Immigration versuchte etwas Unglaubliches zu tun, bis ich zu meiner Freundin sagte: „Rufen Sie die Touristenpolizei und die niederländische Botschaft an“, am Ende verloren sie ihr Gesicht und nicht ich.

  19. Khan Martin sagt oben

    Lieber Peter, Du wurdest in allen bisherigen Beiträgen ausführlich informiert. Ich verstehe Ihre Antwort auf Bacchus nicht wirklich, wenn es nur darum geht, Ihnen zu helfen (wie jeder, der auf Ihre Frage antwortet)! An deiner Stelle würde ich mir seinen Rat zu Herzen nehmen, denn er hat absolut Recht.

    Bacchus: Wie funktioniert die Verlängerung, wenn das Ruhestandsvisum nach einem Jahr abgelaufen ist? Noch einmal bewerben?

    • Teun sagt oben

      Martin,

      Nach 1 Jahr mit denselben Dokumenten/Kopien erneuern (aber dann ab einem aktuellen Datum!). Sie müssen sich also nicht „bewerben“, sondern verlängern. Also eine Kopie Ihres Reisepasses, Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung und/oder Ihrer Einlage bei einer thailändischen Bank (vergessen Sie nicht Ihr Sparbuch und auch einen Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass Sie eine Einlage von mehr als 3 Monaten haben). Und nicht vergessen: Passfotos.

      Ist relativ einfach. Und Sie können die Dinge bereits einen Monat vor Ablauf des Jahresvisums regeln.

      • Khan Martin sagt oben

        Danke Teun! Noch eine Frage, wenn ich darf: Angenommen, ich habe ein Nicht-O-Visum für die mehrfache Einreise oder ein Ruhestandsvisum für die mehrfache Einreise und reise während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr für 4 Monate in die Niederlande. Dann kann ich mich nach 90 Tagen natürlich nicht mehr melden, da ich dann in den Niederlanden sein werde. Wie wird das dann funktionieren?

        Ich stelle diese Fragen, weil ich daran arbeite, einen Schritt-für-Schritt-Plan für alle Arten von Visa zu erstellen und diesen dann ins Internet zu stellen. Auf den verschiedenen Websites wird klar beschrieben, was Sie für eine Bewerbung benötigen, nicht jedoch, wie Sie im Falle einer Verlängerung, eines zwischenzeitlichen Umzugs in die Niederlande (oder in ein anderes Land) usw. vorgehen müssen.
        mrsgr. Martin.

        • RonnyLadPhrao sagt oben

          Wenn Sie Thailand verlassen, erlischt die 90-tägige Meldepflicht. Scheint für mich offensichtlich.
          Der Tag, an dem Sie wieder in die Theke kommen, beginnt wieder bei 1.
          Mit einem Non-Immigrant O – Multiple Entry müssen Sie sich nicht alle 90 Tage als vermisst melden, Sie müssen Thailand nach 89 Tagen verlassen, also Visum laufen lassen und Sie beginnen wieder bei 1.
          (Auf Abweichungen, die manchmal vorkommen, gehe ich hier nicht näher ein, da dies zu weit führen würde und diese Verfahren normalerweise nicht zulässig sind.)
          Ich denke, dass Sie mit einem Ruhestandsvisum, das eine Aufenthaltsverlängerung darstellt, eine mehrfache Wiedereinreise meinen.

          • Khan Martin sagt oben

            Ok, hier geht es um eine Nicht-Mehrfacheingabe und das verstehe ich. Angenommen, ich habe ein Ruhestandsvisum für die mehrfache Einreise und muss mich in den nächsten 90 Tagen nur alle 90 Tage bei der Einwanderungsbehörde melden. Gilt das Gleiche? Mir kommt es so vor, als ob ich, wenn ich zwischendurch 4 Monate in einem anderen Land war und mit einer anderen TM-Abreisekarte erneut nach Thailand einreise, dies nach der Ankunft immer noch der Einwanderungsbehörde melden muss. Übrigens verwirrende Namen: Non-O-Visum, Ruhestandsvisum.

            • RonnyLadPhrao sagt oben

              Bei Ihrer Aufenthaltsverlängerung handelt es sich um einen Wiedereinreisestempel (Einzel- oder in Ihrem Fall Mehrfacheinreise) und nicht um eine Mehrfacheinreise.
              Sollte Ihnen das nicht gelingen, können Sie den gesamten Vorgang noch einmal von vorne beginnen, denn dann verlieren Sie die Aufenthaltsverlängerung.
              Am Tag Ihrer Abreise aus Thailand erhalten Sie einen Ausreisestempel und Ihre Ausreisekarte wird entfernt. Bei Ihrer Ankunft füllen Sie ein neues Formular aus und erhalten eine neue Abreisekarte sowie einen neuen Ankunftsstempel.
              Ab diesem Tag beginnen Ihre neuen 90 Tage zu zählen.
              Sie müssen also nicht die verbleibenden Tage bis zu Ihrer Abreise berücksichtigen.
              Jedes Mal, wenn Sie nach Thailand einreisen, beginnen Ihre 90 Tage von vorne.
              Wenn Sie Thailand also jedes Mal vor Ablauf Ihrer 90 Tage verlassen würden, müssten Sie für den 90-Tage-Bericht nie zur Einwanderungsbehörde gehen.

            • Bacchus sagt oben

              Lieber Martin, die Namen sind verwirrend, weil alle von einem Ruhestands- oder Heiratsvisum reden, aber es gibt sie nicht. Um eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr in Thailand zu erhalten, benötigen Sie zunächst ein „Non-Immigrant-O“-Visum. „O“ steht hier für „Andere“. Sie haben auch „ED“ für ein Bildungsvisum; „B“ für Business; „F“ für staatliche Unterstützungsbeamte; und so weiter.

              Auf der Grundlage eines Nichteinwanderers O können Sie einen Antrag auf einen Aufenthalt in Thailand für höchstens ein Jahr stellen (Aufenthaltsverlängerung/Aufenthaltserlaubnis in Thailand) und zwar auf der Grundlage A der Pensionierung oder B der Heirat. Für den Ruhestand gelten andere Voraussetzungen als für die Ehe. Die wesentlichen Unterschiede bestehen in der Einkommensvoraussetzung und dem Alter. Für einen Ruhestand gilt eine Einkommensvoraussetzung von 1 Baht pro Jahr, für eine Ehe 800.000 Baht pro Jahr. Für den Ruhestand müssen Sie 400.000 Jahre oder älter sein, für eine Ehe gibt es keine Altersgrenze. Für eine Heirat müssen Sie selbstverständlich eine Heiratsurkunde vorlegen. Sie müssen also rechtmäßig verheiratet sein und nicht nur für Buddha!

              Basierend auf einem Nichteinwanderungs-O erhalten Sie daher eine Aufenthaltsverlängerung/Aufenthaltserlaubnis bei einer Ausländerbehörde nach den oben genannten Kriterien, die sich also auf den Ruhestand oder die Heirat beziehen kann.

              Wenn Ihre Aufenthaltsverlängerung/Aufenthaltserlaubnis nach einem Jahr abgelaufen ist, gehen Sie für einen neuen Antrag zur Ausländerbehörde. Sie müssen Thailand also nicht erst verlassen. Erfüllen Sie erneut die geforderten Kriterien, verlängert sich die Frist um ein weiteres Jahr.

              Dann Ihre Frage zur Ausreise aus Thailand mit einem Nichteinwanderer O mit einer Aufenthaltsverlängerung/Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung. Wenn Sie Thailand früher verlassen, müssen Sie zunächst bei der Einwanderungsbehörde eine „Wiedereinreisegenehmigung“ beantragen. Wenn Sie Thailand in den oben genannten Fällen ohne „Wiedereinreisegenehmigung“ verlassen, erlischt Ihr Visum und Sie können daher mit einem Antrag eines Nichteinwanderers usw. erneut beginnen. Mit einer Wiedereinreisegenehmigung hört die Zählung der Tage auf. Wenn Sie beispielsweise Thailand für zwei Monate verlassen, wird Ihre Aufenthaltsverlängerung/Aufenthaltserlaubnis bei Ihrer Rückkehr um diese zwei Monate verlängert.

              Ich hoffe, Sie ausreichend informiert zu haben. Wenn du mehr wissen willst: Kommentiere!

            • Bacchus sagt oben

              Nur um sicherzugehen, das hier. Ein Ruhestandsvisum für die mehrfache Einreise gibt es nicht, aber das haben Sie bereits aus meiner vorherigen Antwort verstanden. Sie können eine Mehrfacheinreise für Nichteinwanderer beantragen. Eine mehrfache Einreise ohne Einwanderer hat eine maximale Gültigkeit von einem Jahr, Sie müssen Thailand jedoch alle 1 Tage verlassen. Dies sind die bekannten Visa-Runs. Sie verlassen Thailand für eine Weile und reisen sofort wieder ein, wodurch Ihr Aufenthalt für 90 Tage legalisiert wird. Die Gültigkeitsdauer beträgt 90 Jahr, Sie können sich jedoch 1 Mal zu je 5 Tagen in Thailand aufhalten. Wenn Sie einen Tag vor Ablauf dieses Visums einen weiteren Visumslauf durchführen, erhalten Sie weitere 90 Tage. Mit diesem Visum können Sie maximal 1 Tage in Thailand bleiben. Danach müssen Sie für einen neuen Nichteinwanderer zu einem Konsulat oder einer Botschaft im Ausland gehen.

              • Bacchus sagt oben

                Sehr geehrter Herr Geleijnse, oder sollte ich Meister sagen? Man kann es vielleicht als Spitzfindigkeit bezeichnen, aber wenn jemand schreibt, dass bestimmte Ausdrücke verwirrend sind, versuche ich, dies mit korrekten Informationen zu klären.

                Apropos Verwirrung. Wenn Sie meine Kommentare sorgfältig lesen, meinen Sie wahrscheinlich dasselbe, haben es aber anders formuliert. Ich versuche so weit wie möglich die richtigen Namen zu verwenden, damit es für jeden verständlich ist. Ich gehe daher davon aus, dass Sie kein Ruhestandsvisum für die mehrfache Einreise haben, und das ist einfach der Fall. Vielleicht in Ihrer Übungssprache, aber auf offiziellen Seiten finden Sie das nicht und das macht es nicht wirklich klar. Wenn Sie eine Aufenthaltsverlängerung, Ihr Retirement-Visum, haben, dann sollten Sie nicht vergessen, bei der Ausreise eine mehrfache Wiedereinreisegenehmigung zu beantragen, sonst bekommen Sie ein Problem. Diese erhalten Sie nicht einfach mit Ihrem Antrag auf Aufenthaltsverlängerung, wie Sie behaupten, sondern Sie müssen sie ausdrücklich anfordern.

                Ich versuche nur, so klare Informationen wie möglich bereitzustellen, um Problemen für Dritte vorzubeugen. Es steht Ihnen natürlich frei, zu antworten, aber bitte geben Sie eine Antwort, die auch einen Mehrwert bietet. Wir haben, wie Sie sagen, keine Verwendung für Kleinigkeiten!

  20. Peter Hagen sagt oben

    Liebe Bloggerkollegen,
    In keiner Ihrer Antworten habe ich etwas über eine Gesundheitserklärung eines Krankenhauses gelesen. Ich sehe für mein Alter sehr jung aus und strahle vor Gesundheit. An meiner Einstellung, meiner Körpersprache und meinem nonverbalen Ausdruck ist nichts auszusetzen.
    Wurden Sie schon einmal nach einem Gesundheitszeugnis gefragt?
    Möchten Sie Kommentare?
    Peter Hagen

    • RonnyLadPhrao sagt oben

      Bei der Beantragung eines Nichteinwanderungsvisums (OA – Mehrfacheinreise) wurde ich lediglich um eine Gesundheitserklärung gebeten.
      Mit diesem Visum können Sie ab dem Tag Ihrer Einreise ein Jahr lang in Thailand bleiben, wobei alle 90 Tage eine Meldepflicht besteht.
      Wenn Sie Thailand verlassen und zurückkommen, erhalten Sie ein Jahr lang einen weiteren Stempel.
      Wenn Sie also richtig rechnen und innerhalb eines Tages vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Visums eintreffen, können Sie mit diesem Visum tatsächlich zwei Jahre in Thailand bleiben
      Ich hatte diese Art von Visum bis Januar dieses Jahres.
      Ich ging erneut zum Konsulat von Antwerpen mit einem neuen Antrag auf ein OA-Visum für die mehrfache Einreise, aber dort wurde mir gesagt, dass sie dieses nicht mehr ausstellen würden
      Also habe ich mit dem Konsul telefonisch gesprochen und er hat mir gesagt, dass er diese Art von Visum nicht mehr ausstellt, da es zu Missbräuchen gekommen ist und dass das Antragsverfahren zu umständlich geworden ist und dass das Gesundheitszeugnis jetzt mehr bestimmt. Dies muss nun von einem anerkannten Arzt der Botschaft durchgeführt werden und dies musste von Thailand genehmigt werden.
      Hierfür reicht eine Stellungnahme des Hausarztes aus.
      Deshalb habe ich jetzt stattdessen ein Non-Immigrant O Multiple-Entry erhalten. Gleicher Preis 130 Euro, aber ich bin jetzt mit Visa-Runs belastet.
      Für das Visum OA brauchte ich also ein Gesundheitszeugnis, für das Visum O wurde das nicht beantragt.

      • Bacchus sagt oben

        Sehr geehrter Herr Hagen, ich verstehe, dass Sie eine neue Aussage machen wollen, nämlich ob Thailand korrupt ist. Nun, ich kann Ihnen mitteilen, dass ich der Meinung bin, dass Thailand ziemlich korrupt ist, aber darum ging es hier nicht. Vielleicht ist dies ein gutes Thema für einen zukünftigen Artikel in diesem Blog.

        Ihren Antworten entnehme ich auch, dass Sie einige Frustrationen verspüren, weil Ihren Anträgen auf eine Aufenthaltsverlängerung nicht nachgekommen wird. Ich kann Ihnen nur mitteilen, dass eine Einwanderungsbehörde jeden Antrag „in Betracht zieht“, was auch auf den offiziellen Websites der thailändischen Regierung zu Visumanträgen angegeben ist. Zur Klarstellung: Das bedeutet, dass jeder Einwanderungsbeamte Ihren Antrag sachlich beurteilen kann und darf und im Falle einer Ablehnung keine Stellungnahme abgeben muss. Das ist nicht anders als in den Niederlanden. Denken Sie beispielsweise an die umgekehrte Beweispflicht im niederländischen Steuerrecht. Eine Ablehnung hat nichts mit einem „Regelverstoß“ zu tun, sondern beruht lediglich auf einem allgemeinen Eindruck. Dies kann sich auf die Zuverlässigkeit von Dokumenten beziehen, aber auch auf den Gesamteindruck der betreffenden Person. Nichts Neues unter der Sonne, denn so arbeiten die Menschen in den Niederlanden. Sie versuchen jedoch, den Eindruck zu erwecken bzw. Recht zu geben, indem Sie suggerieren, dass aufgrund des allgemeinen Eindrucks von Korruption alle Vorschriften missachtet werden. Eine etwas einfache Aussage, vielleicht aus Frustration entstanden. Aus Ihren Antworten kann ich nur schließen, dass Sie sich, vielleicht aus Bequemlichkeitsgründen, gerne von „Verpflichtungen“ von Beamten leiten lassen. Sollte dies bereits geschehen, steht es Ihnen frei, daraus eine Schlussfolgerung zu ziehen. Sollten diese Verpflichtungen jedoch nicht den geltenden Regeln entsprechen, kann auch jeder andere Beamte davon abweichen. Auch das ist nicht neu und kommt auch in den Niederlanden vor. Ihr Problem besteht einfach darin, dass Sie die Regeln nach eigenem Gutdünken und auf Ihre eigene Art und Weise interpretieren möchten, sei es aufgrund leerer Versprechungen oder nicht, und dann die Schuld für Misserfolge einfach jemand anderem in die Schuhe schieben möchten. Ich habe es dir schon einmal gesagt: Achte einfach darauf, dass deine Angelegenheiten in Ordnung sind, dann kann nicht viel schiefgehen.

        Zufälligerweise habe ich heute einem weiteren Bekannten bei der Beantragung einer Aufenthaltsverlängerung wegen Pensionierung bei der Einwanderungsbehörde in Khon Kaen geholfen. Offensichtlich kein Problem, denn alles war gut vorbereitet. Auch keine Fragen zu Geschenken oder anderen Dingen, die nach Korruption riechen, und ich habe schon Dutzende davon erlebt! Deshalb finde ich es immer wieder auffallend, dass bei Ihnen weiterhin alles schief läuft; es scheint, als würden sie „Peter verspotten“. Zum Glück weiß ich es nach Dutzenden von Anfragen besser. Neben der Einwanderungsbehörde hängen übrigens große Schilder, auf denen alles rund um die Beantragung diverser Visa geklärt ist. Ich würde mich also einfach mal gründlich umschauen, es kann aufschlussreich sein.

        Wären Ihnen nicht bereits hochqualifizierte Bloggerkollegen zur Seite gestanden, hätte ich gerne meine Hilfe angeboten. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihre Bewerbung mit dem Fachwissen und der Beratung dieser Herren eines Tages zu einem Ergebnis führen wird. Viel Glück!

        • Peter Hagen sagt oben

          Moderator: Bitte beenden Sie die Chat-Sitzung zwischen Bachus und Peter. Ärgerlich für andere Leser.

        • cor verhoef sagt oben

          Bachus, Thailand sei nicht „einigermaßen korrupt“. Thailand ist durch und durch korrupt. Auf allen Ebenen der Gesellschaft. Selbst angehende Lehrer zahlen 50.000 Baht, um die Antworten für ihre Abschlussprüfungen zu erhalten. Vor vier Monaten derselbe Fall (ausgerechnet) an der Polizeiakademie.
          Schlaf gut bei Bachus. Ich hatte dich höher eingeschätzt, aber du hast keinen einzigen Mist verstanden. Du lebst auf einer Wolke. Meiner Meinung nach sind Sie trotz Ihrer Sprache ziemlich dumm und unaufrichtig. Dir gefällt das alles so. Solange die Hunde nicht auf deinen Baum pissen.

          • Bacchus sagt oben

            Danke Cor, aber zu viel Ehre auf einmal, finde ich! Ich dachte übrigens, du wärst der (selbsternannte) König des Zynismus!? Allerdings verstehen Sie den Zynismus anderer nicht so gut. In diesem Fall muss es am Sprachgebrauch gelegen haben; vielleicht nur etwas zu hart.

            Ich glaube übrigens, dass man als Lehrer recht impulsiv reagiert; vor allem für jemanden, den du überhaupt nicht kennst. Das ist keine Reaktion, die ich von einem Lehrer erwarten würde. Aber ja, zynisch ausgedrückt: Wir alle wissen, dass man hier jede Position für 200.000 Baht „kaufen“ kann! Schade für die Qualität der Ausbildung.

          • John Grip sagt oben

            Moderator: Keine Ausflüge mehr. Reagieren Sie nicht auf den Artikel.

    • Bacchus sagt oben

      Lieber Peter, ich wurde noch nie nach einem Gesundheitszeugnis oder einem Führungszeugnis gefragt. Ersteres wird jedoch ausdrücklich auf der offiziellen Website von Thai Immigrations erwähnt. Man kann also danach fragen. Wenn Sie nicht danach gefragt werden, wissen Sie zumindest, dass Sie gesund sind. Sollte sich herausstellen, dass Sie ernsthaft erkrankt sind, befürchte ich, dass Ihnen Ihr Visum verweigert wird.

    • Teun sagt oben

      Lieber Peter,

      Die Einwanderungsbehörde wurde nie um ein Gesundheitszeugnis gebeten. Und ich lebe jetzt seit über 4 Jahren hier. Mit meinem thailändischen Führerschein. Jedenfalls nur das erste Mal. Als ich es nach 1 Jahr verlängern musste, wurde es sofort um 5 Jahre verlängert. Ohne weitere Anforderungen wie Gesundheitserklärung.

  21. Peter Hagen sagt oben

    Lieber Moderator, bitte korrigieren Sie meine Tippfehler ff : Aussage, Aus und. Ich bin ziemlich (sprach-)sensibel. Das liegt daran, dass meine rechte Hemisphäre überentwickelt ist. Lol. Danke im Voraus,
    Peter Hagen

  22. Khan Martin sagt oben

    Außer meinem thailändischen Führerschein wurde ich nie nach einem Gesundheitszeugnis gefragt.

  23. Bacchus sagt oben

    Da der Aufwand rund um die Erteilung von Visa für viele unklar ist oder Fragen aufwirft, ist es gut, dass es Blogs wie diesen gibt. Gerade bei wichtigen Themen wie diesem ist es wichtig, dass korrekte Informationen vermittelt werden und sich die Menschen gut ergänzen. Nur so helfen wir uns gegenseitig, den richtigen Weg durch das Labyrinth aus Regeln und Namen zu finden. Ich habe die Kommentare noch einmal gelesen und muss leider zu dem Schluss kommen, dass es Bloggerkollegen gibt, die andere nur kritisieren. Ich werde keine Namen nennen, sonst wird dieser Artikel nicht veröffentlicht und das wäre schade, denn mein Ziel ist es nicht, jemand anderen zu belehren, sondern die Qualität der Informationen zu so wichtigen Themen zu verbessern.

    Kritisieren an sich ist nicht so schlimm, wenn es um leichte Themen geht, das macht einen Blog wie diesen auch unterhaltsam und lebendig. Allerdings sind die Visabestimmungen in Thailand für diejenigen, die sich hier aufhalten, eine ernste Angelegenheit und wenn Sie Kritik äußern, ist es wichtig, dass Sie selbst 100 % korrekte Angaben machen. Leider muss ich zu dem Schluss kommen, dass die Leute das Läuten der Glocke gehört haben, aber nicht wissen, wo der Klöppel hängt. Schade, denn dadurch wird es für diejenigen, die gute Informationen wollen/suchen, nur noch unklarer und unverständlicher. Man wird also mit dem bekannten Klumpen im Schilf geschickt.

    Gerade bei dieser Art von Themen ist es wichtig, die auf offiziellen Websites veröffentlichten korrekten Namen zu verwenden und zu wissen, was sie bedeuten. Der Umgang mit praktischer Sprache macht Spaß, wenn wir alle das Gleiche meinen, was bei solchen Themen oft nicht der Fall ist. Um nur ein Beispiel zu nennen. Jemand gibt an, dass er ein O-Visum für Nichteinwanderer mit einer Gültigkeit von 90 Tagen hat, und ein anderer nennt es sofort ein Ruhestandsvisum. Das ist definitiv eine falsche Bezeichnung, zumindest wenn man es ernst meint und es für jeden klar und verständlich machen möchte. Der Ruhestand weckt bei vielen Menschen die (richtige) Vorstellung, dass man (maximal) ein Jahr in Thailand bleiben kann und eine Meldepflicht von 90 Tagen hat, was bei einem Nicht-Einwanderer O nicht der Fall ist. Für diesen Ruhestandsstempel gilt: man muss etwas extra tun.

    Kurz gesagt, praktische Sprache ist schön, aber nicht bei solchen Themen, die für viele ohnehin unverständlich sind. Kritik ist auch schön, aber dann kommen Sie zu eindeutigen und korrekten Informationen. Ansonsten antworte einfach nicht. Scheint mir bei so wichtigen Themen selbstverständlich zu sein

  24. Khan Martin sagt oben

    Herr Geleijnse, es gibt sicherlich genügend Websites mit Informationen, aber diese beziehen sich nur darauf, was für die Erteilung eines Visums erforderlich ist. Es gibt nicht viel darüber zu erfahren, wie man sich verhalten soll, wenn man ein Visum hat und welche Möglichkeiten es gibt.

    Moderator: Irrelevanter Text entfernt.

  25. Bacchus sagt oben

    Manche Leute reden ständig Unsinn, nur um ihren Standpunkt klarzumachen! Schade, denn dafür ist dieses Thema zu ernst! Leider tappen viele Menschen aufgrund dieser Fehlinformationen im Dunkeln. Ich werde auf jeden Fall aufhören, dieses Thema zu kommentieren. Ich habe keine Lust, mich auf völlig unsinnige Diskussionen mit Leuten einzulassen, die über Autos sprechen, die eigentlich Kraftfahrzeuge heißen sollten oder umgekehrt. Es wird langsam zu erbärmlich, um es in Worte zu fassen, und deshalb werde ich auch davon Abstand nehmen. Schade für die Leute, die noch Fragen oder Zweifel haben, aber glücklicherweise können sie ihr Fahrrad immer noch auf die Rückseite ihres Autos stellen, um die richtigen Informationen vom Professor für praktische Sprache zu erhalten. Ich wünsche allen viel Erfolg!
    Wenn ich in der Redaktion wäre, würde ich das Thema damit abschließen, um weitere Missverständnisse zu vermeiden!

  26. Khan Martin sagt oben

    Junge, Cor, was für eine Reaktion! Der Thailand-Blog sieht jetzt aus wie ein weiteres Forum, in dem sich die Leute gegenseitig als faule Fische bezeichnen!
    Fraugr. Martin.

  27. Bacchus sagt oben

    Ich verstehe, dass meine zynische Antwort an Herrn Cor Verhoef den Moderator nicht erreicht hat. Seltsam, weil es nicht viel Ärgerliches darin gab; schon gar nicht, wenn ich das mit der kurzsichtigen, wenn nicht unhöflichen Antwort von Herrn Verhoef vergleiche. Anscheinend haben einige Leute in diesem Blog die Nase vorn und können alles sagen, unabhängig vom Inhalt. Für die „Elite“ dieses Blogs gelten die Redaktionsstatuten offenbar nicht. Es käme den Redakteuren zugute, insbesondere angesichts dieser Art von Reaktionen eine Politik „Gleiche Mönche, gleiche Kapuzen“ umzusetzen. Leider orientiert man sich hier offenbar eher am Angebot an Inhalten. Schade, denn am Ende erreicht man nur das Niveau eines solchen Menschen.

    Dies wird es auch nicht in den Blog schaffen, was das oben Gesagte für mich nur bestätigt.

  28. Pim sagt oben

    Ich brauche nicht viele Worte, um zu erklären, warum ich in letzter Zeit weniger daran interessiert bin, meine Zeit auf dem Bacchus-Blog zu verschwenden.

  29. Moderator sagt oben

    Angesichts der vielen an die Person gerichteten Antworten schließen wir dieses Thema.


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