Liebe Leserinnen und Leser,

Als Antwort auf die vielen Fragen zum neuen Verfahren zur Beantragung einer legalisierten Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlichte die Botschaft die folgende Nachricht auf ihrer Website:

Das kürzlich angekündigte erneuerte Verfahren zur Beantragung einer legalisierten Gewinn- und Verlustrechnung hat viele Fragen aufgeworfen.

Gemeinsam mit der niederländischen Botschaft in Bangkok sucht das Außenministerium nun nach einer konstruktiven Lösung, die sowohl rechtlich korrekt als auch für die thailändischen Behörden akzeptabel ist, ohne dabei natürlich die Interessen der niederländischen Gemeinschaft aus den Augen zu verlieren. Dafür brauchen wir mehr Zeit und bitten daher alle um etwas Geduld. Aus diesem Grund wurde auch beschlossen, Änderungen nicht vor dem 1. April 2017 einzuführen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten."

Am 16. Februar nahm ich mir die Freiheit, mich bei der Konsularabteilung nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Am selben Tag erhielt ich folgende Antwort:

„Die Ausarbeitung des neuen Verfahrens zur Gewinn- und Verlustrechnung befindet sich in der Endphase. Die Ergebnisse werden in absehbarer Zeit, auf jeden Fall aber rechtzeitig vor dem 1. April, bekannt gegeben.“

Nun ist wieder ein Monat vergangen und der neu vorgeschlagene Starttermin liegt bereits in 11 Tagen. Am 16. März stellte ich erneut eine Anfrage, konnte aber leider keine Antwort erhalten.

Ich hoffe, dass die Botschaft am 1. April nicht das gleiche – oder ein angepasstes – Verfahren einführen wird, und ich kann davon ausgehen, dass die Niederländer in Thailand ausreichend Zeit haben, sich auf diese und alle künftigen Verfahrensänderungen vorzubereiten.

Regards,

Peter–Bangkok

9 Antworten auf „Leserfrage: Wie sieht es mit dem Verfahren zur Beantragung einer legalisierten Gewinn- und Verlustrechnung aus?“

  1. Korret sagt oben

    Auf der Website der Botschaft heißt es, dass Sie ab dem 1. April Belege einreichen müssen.
    Sie müssen einen frankierten Antwortumschlag beilegen.

    • Cornelis sagt oben

      Ja, das ist die neue Regelung. Erscheinen Sie nicht persönlich, sondern legen Sie dem Antrag Belege bei.
      Das habe ich übrigens schon gestern per E-Mail an die Redaktion geschickt.......

  2. Petervz sagt oben

    Ich sehe, dass heute auf der Website der Botschaft Folgendes veröffentlicht wurde:

    „Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung des Verfahrens zur Gewinn- und Verlustrechnung ist noch unbekannt

    Nachrichtenartikel | 21. März 2017

    Ende 2016 gaben das Außenministerium und die niederländische Botschaft in Bangkok bekannt, dass sich das Verfahren zur Einholung einer Einkommenserklärung für einen Visumantrag bei der thailändischen Einwanderungsbehörde ändern wird. Das Datum des Inkrafttretens dieser Änderung ist derzeit nicht bekannt. Bis auf Weiteres bleibt daher die bisherige Regelung (wobei die Unterschrift unter einer Selbsterklärung legalisiert wird) in Kraft. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten".

    Das alte Verfahren bleibt daher vorerst in Kraft.

  3. Jasmin sagt oben

    Das bedeutet also:
    Sie schicken Ihre Gewinn- und Verlustrechnung mit, glaube ich, 1250 Baht ohne Nachweis und bekommen sie an Ihre Adresse geschickt?

    • Nico sagt oben

      Jasmin,

      Ich warte immer noch auf meine Wahlurne……….
      Ich denke, die Wahlen sind vorbei.

      Dieses Risiko gehen Sie also auch mit Ihrer Gewinn- und Verlustrechnung ein, nur dann versäumen Sie die Visumsfrist mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt. Die thailändische Regierung ist in diesem Punkt hart (und das zu Recht).

      Daher ist es ohnehin viel sicherer, nach Bangkok zu reisen.

      Grüße Nico

      Und ich möchte die Botschaft bitten, etwas so Wichtiges per E-Mail zu senden.

      • chris sagt oben

        Ich lebe in einem Dorf 20 km von Bua Yai (Korat) entfernt. Letzte Woche wurde Mittwoch mit 1500 Baht verschickt.
        Ich habe gestern die Abrechnung + 530 Badwechsel + Quittung per Post zurück erhalten

  4. Nico sagt oben

    Aber ich glaube nicht, dass sie die leiseste Ahnung haben, worum es geht.

    Angestellte oder Beamte, ja das ist ganz einfach, nur eine Gehaltsabrechnung.
    Aber es gibt Menschen (und davon gibt es viele), die ein Einkommen haben, das nicht besteuert wird.

    Etwa Einkünfte aus dem Ausland, die dort besteuert werden. Kapitaleinnahmen, Mieteinnahmen, Edelmetalleinnahmen und vielleicht mehr.

    Wie will man so etwas überprüfen?????

    Es wird also einige Zeit dauern, bis eine schlüssige Kontrolle gefunden ist.
    Aber es gibt Hoffnung………. Das Finanzministerium hat 5000 Menschen entlassen.

    Grüße Nico

  5. Teun sagt oben

    Es ist höchste Zeit, dass die Botschaft cq. Das Außenministerium gibt nun an, WARUM das derzeitige Verfahren gegebenenfalls geändert werden muss. Aus den verschiedenen Mitteilungen der Botschaft geht klar hervor, dass die Initiative für eine mögliche Änderung des Verfahrens nicht (!!) von den thailändischen Behörden ausgeht!
    Meiner Meinung nach kommt dies letztlich vom Finanzministerium, zu dem letztlich auch die Steuer- und Zollverwaltung gehört. Dieser Dienst möchte auf diese Weise herausfinden, wie hoch das Einkommen der hier lebenden Niederländer ist.
    Es lassen sich zwei Gruppen der hier lebenden Niederländer unterscheiden:
    1. Diejenigen, die gesetzlich ein Jahreseinkommen von etwa 8 Tonnen bis 1,2 Millionen TBH haben. Für diese Gruppe ist es für die Botschaft und/oder die Steuer- und Zollverwaltung sehr einfach zu überprüfen, ob das angegebene Einkommen korrekt ist.
    2. Diejenigen, die ein Jahreseinkommen von (deutlich) mehr als 1,2 Millionen TBH haben und von dem ein Teil möglicherweise (!) NICHT den niederländischen Steuerbehörden bekannt ist, beispielsweise weil dieser Teil ihres Einkommens aus Gebieten AUSSERHALB der Niederlande stammt.

    GRUPPE 1.
    Wie gesagt, diese Gruppe kann problemlos von der Botschaft bei der Steuer- und Zollverwaltung überprüft („verifiziert“) werden und muss daher eigentlich überhaupt keine Nachweise vorlegen.

    GRUPPE 2.
    Diese Gruppe wird höchstens ein gegenüber der Steuer- und Zollverwaltung „nachweisbares“ Einkommen angeben, das leicht über den geforderten TBH 8 Tonnen liegt. Sie berichten NICHTS von den höheren Einnahmen über den TBH 8 Tonnen pro Jahr.
    Und um schwierige Fragen der Botschaft/Steuerbehörden zu vermeiden, werden sie sich höchstwahrscheinlich für die Option entscheiden, drei Monate vor Ablauf ihres Jahresvisums eine Kaution in Höhe von 3 Tonnen TBH bei ihrer thailändischen Bank zu hinterlegen. Auf diese Weise müssen sie nicht bei der Botschaft eine Einkommenserklärung anfordern.

    SCHLUSSFOLGERUNG
    Der mögliche Zweck, auf diese Weise unbekannte (steuerliche) Einkünfte zu ermitteln, wird zu keinem Ergebnis führen.
    Wer jedoch NICHT über ein Jahreseinkommen von mindestens 8 TBH TBH (oder ein Einkommen in Kombination mit einer kleinen Kaution) verfügt, fällt bei diesem neuen Verfahren durch und muss in die Niederlande zurückkehren. Wo BV Nederland dann mit einer Anfrage nach Unterkunft, Pflege usw. konfrontiert wird.

    * Legalisierung der Unterschrift des Antragstellers.
    Auch das ist für mich ein Trugschluss. Zunächst ist zu bedenken, dass die Legalisierung einer Unterschrift nur dann durch autorisierte Behörden erfolgt, wenn die betreffende Person bei einer (Rechts-)Handlung nicht anwesend sein kann. So kann seine Identität festgestellt werden.
    Es kommt vor, dass der Antragsteller für die Einkommenserklärung – in der Regel – persönlich mit seinem Reisepass etc. bei der thailändischen Einwanderungsbehörde zur Verlängerung seines Jahresvisums anwesend ist. Die Identität des Antragstellers wird also von der Einwanderungsbehörde selbst festgestellt! Dass sie auch eine „Legalisierung“ der Unterschrift durch die Botschaft befürwortet, ist faktisch überflüssig.

    Und dann die niederländische Botschaft cq. MinBuZa fängt plötzlich an, den besten Jungen der Klasse zu spielen? Für wen? Nicht für thailändische Einwanderung. Es verlangt nicht danach. FÜR WEN?!?

    Darüber hinaus ist die Unterschrift der Einkommenserklärung des Antragstellers der Botschaft häufig bereits bekannt, da diese in vielen Fällen auch den Reisepass des Antragstellers ausstellt.

    ENDLICH
    Die Botschaft bzw. MinBuZa möchte – wie es nun aussieht – auch in einem neuen Verfahren an dem Schlusssatz zur Gewinn- und Verlustrechnung festhalten, in dem ausdrücklich erklärt wird, dass sie KEINE Verantwortung für den Inhalt der Gewinn- und Verlustrechnung trägt/übernimmt! Als thailändischer Einwanderer würde ich denken: „Das ist seltsam.“ Und das stimmt! Fordern/reichen Sie einen Einkommensnachweis ein und überprüfen Sie ihn (durch die Botschaft), übernehmen Sie dann aber keine Verantwortung dafür……..???? Neugierig.

    SCHLUSSFOLGERUNG
    Viel Ärger und zusätzliche unnötige Arbeit für die Botschaft mit viel zusätzlichem Aufwand, Stress und unnötigen Reisekosten usw. für alle Antragsteller.
    Die thailändischen Behörden haben dies zwar nicht verlangt und (sofern dies das Ziel ist) werden die Steuerbehörden auch keine bisher unbekannten Einnahmen erzielen.

    In Zukunft werde ich dem einfachen Weg folgen und rechtzeitig eine Einzahlung von TBH 8 Tonnen bei meiner thailändischen Bank vornehmen.
    Nicht, weil ich beim Finanzamt unbekannte Einkünfte habe, sondern weil ich keine Lust habe, mich an unnötiger Arbeit (bei der Botschaft) und Stress/Reisekosten zu beteiligen.

  6. NicoB sagt oben

    Generell kann man sagen, dass die Teilnahme am Kreislauf einer Gewinn- und Verlustrechnung unnötigen Mehraufwand, Stress und Kosten verursacht.
    Wenn möglich, links oder rechts oder direkt durch die Mitte, nehmen Sie nicht an dieser Runde teil und haben Sie mindestens 800.000 Monate lang 3 THB auf einem thailändischen Bankkonto. Ich hoffe für alle, dass Sie diese Möglichkeit haben oder aufbauen können.
    Auch die Einwanderungsbehörde Maptaphut rät dazu: kein Ärger.
    NicoB


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