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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Kauf einer Eigentumswohnung, ob Grunderwerbsteuer zu zahlen ist oder nicht?
Leserfrage: Kauf einer Eigentumswohnung, ob Grunderwerbsteuer zu zahlen ist oder nicht?
Posted in Leserfrage
Stichworte: Ein Haus kaufen, Überlastungsbelastung
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich möchte eine Eigentumswohnung kaufen, die noch gebaut werden muss, nämlich Olympus im Zentrum von Pattya. Projektentwickler ist die Globel Top Group. Sie wollen außerdem, dass ich 2 % Übertragungssteuer zahle.
Meine Frage: Ist das ein guter Immobilienentwickler? Kann ich die Zahlung von 2 % Übertragungssteuer verweigern?
Regards,
Konstant
Hallo Steady,
Das thailändische Recht ist diesbezüglich sehr klar: Wenn Sie eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage kaufen (Erstkäufer)
dann zahlen Sie die Hälfte der Überweisungsgebühr (derzeit 2 %), also 1 %.
Diese müssen Sie erst bei der Überweisung bezahlen, also lassen Sie Ihre Eigentumswohnung auf Ihren Namen eintragen (Grundbuchamt).
Ich würde den Vertrag genau prüfen lassen, wahrscheinlich sind da noch weitere versteckte/falsche Angaben
Regeln. (Ich spreche aus Erfahrung).
also die Hälfte der geltenden Überweisungsgebühr. Wenn sie sich weigern, ist es besser, den Kauf ganz zu stornieren.
Ich habe vom selben Hersteller gekauft, aber für den City Garden Tower.
Global Top Group sind Entwickler, ihnen gehört noch nicht einmal das Land. Dieser Grundstückseigentümer wird Partner beim Bau. Nach Abschluss des Projekts wird bei der Gemeinde für jede Eigentumswohnung ein „Grundbuch“ erstellt. Hier fallen Gebühren an. Nun heißt es im Vertrag wahrscheinlich: Der Käufer weiß und erklärt sich damit einverstanden, alle Steuern, Übertragungsgebühren und Kosten (50 %) der Einheit zu gleichen Teilen mit dem Verkäufer zu teilen.
Das ist im Vertrag klar festgelegt und bei jeder „Bodenaktion“ erhält die Gemeinde ihren Anteil.
Vermutlich gibt es in Pataya ein Finanzamt oder Grundbuchamt, das diese Frage beantworten kann.
2 % sind normal, manchmal wird es 50/50 zwischen Projektentwickler und Käufer aufgeteilt; Helfen Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung, probieren Sie es aus http://www.baannethai.com
Eine Ablösesumme von zwei Prozent ist legal und normal und daran ist nichts auszusetzen
Global Top ist einer der besten Entwickler in dieser Region
Also keine Sorgen
Es ist nicht üblich, die Übertragungs- oder Übertragungssteuer im Voraus zu zahlen.
Manchmal zahlt der Verkäufer die Hälfte.
Oder erkundigen Sie sich beim Grundbuchamt oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten.
Überprüfen Sie den Vertrag noch einmal sorgfältig!
Ich habe schlechte Erfahrungen mit dem Kauf einer noch zu bauenden Eigentumswohnung gemacht. Es ist besser, ein fertiges Gerät mit ordnungsgemäßem Vertrag oder ein bereits gebrauchtes zu kaufen. Es gibt viele Angebote.
Vorsichtig sein. Das nie gebaute ZEN-Projekt in Jomtien hat mich viel gekostet.
(Übrigens habe ich eine 2/2-Wohnung im Paradise Park Resort Jomtien im 8. Stock zum Verkauf. 0874845321
Früher habe ich beim Kauf einer Eigentumswohnung Avenue Recidence die Ablösesumme zu 100 Prozent bezahlt. Ich habe es zurückverkauft, weil es nicht viel brachte und es noch mehr Probleme mit Mietern gab, die nicht immer sauber waren. Es gehört ihnen sowieso nicht. Beim Weiterverkauf werden 50 Prozent bezahlt, beim Weiterverkauf beträgt der Zoll jeweils die Hälfte. Aber wenn Sie bei den Verkäufern von Eigentumswohnungen kaufen, dann machen sie nicht 50/50. Achten Sie auch darauf, dass einige Immobilienmakler in Pattaya Sie betrügen. Also habe ich 150 Prozent bezahlt.
Es gibt viele bereits gebaute Codos in Pattaya, das ist viel besser als ein unbebautes Gebäude.
Sehen Sie sich das ZEN-Projekt an, das Risiko ist zu groß.
Tue niemals.