Leserfrage: Ist ein Visa Run trotz Verbot noch möglich?

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13. Januar 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Letzten Oktober wurde mir von der Botschaft in Den Haag ein Touristenvisum mit 2-facher Einreise verweigert, mit der Begründung, dass ich erklärt hatte, dass ich ein Visum beantragen würde. Ein Visumlauf ist verboten und das ist auch nicht mehr erlaubt!

Meine Frage ist: Gibt es Menschen, die trotz dieses Verbots ein Visum beantragen konnten, oder wird das Verbot an den Grenzen strikt durchgesetzt?

Grüße,

Willem

18 Antworten auf „Leserfrage: Ist ein Visa Run trotz Verbot noch möglich?“

  1. RonnyLatPhrao sagt oben

    Ein Visumlauf ist nicht verboten und war noch nie verboten.
    Eine Person mit einem Visum kann immer noch so viele Visumläufe machen, wie ihr Visum zulässt.
    Letzten Monat habe ich ohne Probleme erneut ein Visum für Myanmar (Grenzposten Htee Khee) beantragt.

    Lediglich hinsichtlich der Visumsbefreiung gibt es eine Einschränkung.

  2. Tinus sagt oben

    Ja, ich war letzte Woche in Savanakhet, kein Problem, ein neues Visum zu bekommen
    Ich weiß nicht, ob es anderswo genauso ist, aber in Savanakhet gibt es jetzt einen Ein-Tages-Service: Pass morgens abgeben, nachmittags abholen und nach Thailand zurückfahren

  3. Sadanava sagt oben

    Lieber Ronny, du hast Recht damit, dass ein „Visa Run“, der eigentlich eine Verlängerung bzw. Verlängerung des Aufenthalts in Thailand durch einen Grenzlauf bedeutet, nicht verboten ist und immer noch existiert.

    Sie vergessen jedoch zu erwähnen, dass die Erteilung eines Visumslaufs, wie er in Thailand bekannt ist, tatsächlich verboten und strafbar ist (100.000 THB und/oder 2 Monate Gefängnis), nämlich die Verlängerung des Aufenthalts ohne Erhalt des vorhandenen und korrekten Visums. Besorgen Sie sich.

    Das Visum Run wird oft genutzt, um einen nahezu dauerhaften Aufenthalt zu erlangen oder um sich den Aufenthalt aufgrund von Arbeiten und/oder Aktivitäten zu sichern, die ohne die richtigen Papiere oder Aufenthaltserlaubnis ausgeübt werden. Dies bestätigt somit einen illegalen Aufenthalt.

    Gestern war ich in Savannaket (Laos) für mein Nicht-O-Heiratsvisum und beim Konsulat und an der Grenze ist die oben genannte Maßnahme/Strafe deutlich sichtbar, da das sogenannte Visum häufig missbraucht wurde und dass diese daher ab dem 14. August 2014 durchgeführt wird, wenn der Verdacht besteht, dass die Grenzfahrt wegen dieser Form des illegalen Aufenthalts durchgeführt wird.

    Wenn Sie also einer Botschaft mitteilen, dass Sie ein Visum beantragen werden, wird sie darüber nicht erfreut sein. Sie können angeben, dass Sie fett sind. Sie möchten eine Verlängerung bei einer Botschaft oder einem Konsulat vornehmen.

    Übrigens können Sie ein Visum bei der Ankunft einmalig um max. 60 Tage bei einer Einwanderungsbehörde innerhalb Thailands gegen einen Betrag verlängern. 1900 THB.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Lieber Sadanava,

      Die aktuelle Datei enthält alles über Visaläufe und das ist auch in der neuen Datei der Fall.
      Ich werde das also nicht alles wiederholen, aber ein Visumlauf gilt sowohl für Personen mit als auch ohne Visum.
      In beiden Fällen geht es um die Erlangung einer neuen Aufenthaltsdauer.

      Und noch einmal: Für Niederländer/Belgier gibt es kein Visum bei der Ankunft.
      Sie meinen damit die Befreiung von der Visumpflicht, die für Reisende gilt, die sich maximal 30 Tage ununterbrochen in Thailand aufhalten möchten.
      Seit August können Sie diese einmalig um maximal 30 Tage und nicht mehr um 60 Tage verlängern.
      Bisher waren es maximal 7 Tage.

      Was Sie bei der Einwanderungsbehörde hängen sehen, betrifft diese Befreiung von der Visumpflicht.
      Seit dem 14. August sind aufeinanderfolgende Visumsdurchläufe auf der Grundlage einer Visumbefreiung nicht mehr zulässig.
      Ich glaube, wir haben das hier schon ein Dutzend Mal erwähnt.

      Eine Botschaft kann Ihnen ein Touristenvisum verweigern, wenn es häufig hintereinander beantragt wird.
      Letztes Jahr wurde ein Rundschreiben an alle Botschaften und Konsulate verschickt mit der Anweisung, aufeinanderfolgende Touristenvisa einzuschränken.
      Das Visum wird nicht abgelehnt, da Sie zwei Einreisen beantragen und dazwischen einen Visumslauf durchführen.

    • Name sagt oben

      Sadanava, meinen Sie mit „Visum bei Ankunft“ die Tatsache, dass Sie als belgischer oder niederländischer Staatsbürger 30 Tage lang ohne Visum im Land bleiben können (wenn Sie mit dem Flugzeug anreisen)?
      Ich wusste nicht, dass diese „Befreiungen von der Visumpflicht“ verlängerbar sind.
      Das wäre für mich sehr hilfreich, da ich 34-35 Tage bleiben möchte und dachte, ich müsste ein Visum beantragen. Würde es also ausreichen, bei der Einwanderungsbehörde zu bezahlen?

      • Alain sagt oben

        Würde das auch gerne wissen. Ich habe vor, 5 Wochen lang nach Thailand zu reisen. Wenn es möglich ist, die Verlängerung am Flughafen in Thailand vorzunehmen, sparen Sie sich bitte eine Reise nach Den Haag. Tun Sie dies vor oder nach dem Zoll.

        Vielen Dank im Voraus für die Info.
        Herzliche Grüße, Alain

      • Sadanava sagt oben

        Ich kam im Oktober 2014 mit einer Visumsbefreiung an (manche nennen es „Visa on Arrival“) und beantragte dann eine Verlängerung bei der Khon Kaen Immigration.

        Wenn Sie einen humanitären Grund haben, beispielsweise wenn Sie mit einem thailändischen Staatsangehörigen verheiratet sind oder ein Kind/Erziehungsberechtigter mit thailändischer Staatsangehörigkeit haben, haben Sie im Allgemeinen 60 Tage Anspruch. Für Touristen beträgt die Verlängerung maximal 30 Tage.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Das ist richtig und kann in der Verordnung der Einwanderungsbehörde Nr. gefunden werden. 327/2557 Betreff: Kriterien und Bedingungen für die Prüfung des Antrags eines Ausländers auf einen vorübergehenden Aufenthalt im Königreich Thailand 

           2.24 – Im Falle des Besuchs eines Ehepartners oder von Kindern mit thailändischer Staatsangehörigkeit: Die Erlaubnis wird einmalig und höchstens für 60 Tage erteilt. 
          (1) Es muss ein Verwandtschaftsnachweis vorliegen. 
          (2) Bei Ehegatten muss die Beziehung de jure und faktisch bestehen. 

          Somit sind weitere Erweiterungen möglich

  4. Eugen sagt oben

    Wenn Sie niederländischer oder belgischer Staatsbürger sind und für einen Kurzurlaub (max. 30 Tage) nach Thailand kommen, benötigen Sie kein Visum. Zwischen diesen Ländern und Thailand besteht hierzu eine Vereinbarung (Visabefreiung)
    Bei der Einreisekontrolle am Flughafen erhalten Sie einen Ankunftsstempel, aus dem hervorgeht, wann Sie angekommen sind und wann Sie abreisen müssen.
    Diese 30 Tage können einmalig um 1 Tage verlängert werden.

  5. Ari & Mary sagt oben

    Das Visum erhalten Sie in den Niederlanden. Sie machen danach keinen Visumslauf, sondern einen Grenzübertritt, um eine erneute Einreise zu erhalten. Das ist immer möglich. Jemand mit einem Visum macht also keine Visa-Runs, das ist verboten.
    Der Grenzübertritt kostet 1500 Baht pro Person

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Sie können ein Visum bei einer Botschaft oder einem Konsulat kaufen, und das müssen nicht unbedingt die Niederlande sein.
      Jemand, der zu einer Botschaft/einem Konsulat, zum Beispiel Vientianne, geht, um ein neues Visum zu beantragen, kann auch als Visa-Run bezeichnet werden, und ich wüsste nicht, warum so etwas verboten sein sollte.

      Ein „Grenzübertritt zur Erlangung einer neuen Einreise“, wie Sie es nennen, wird in Thailand als „Visa Run“ bezeichnet.
      Sie erhalten auch keinen neuen Eintrag, sondern Sie aktivieren einen Eintrag und erhalten dadurch eine Aufenthaltsdauer.
      Visa-Runs sind NICHT verboten.

      Der Preis für einen Visumlauf hängt davon ab, wo Sie ihn durchführen.

      z.B. In Myanmar (Htee Khee) kostet das 500 Baht. Sie müssen kein Visum kaufen, müssen sich aber in der Nähe der Grenze aufhalten. Der Vorteil ist, dass Sie in Ihrem Reisepass keinen Visumaufkleber erhalten, sondern nur Ein-/Ausreisestempel, wodurch Sie einige Visablätter sparen.

      In Laos gibt es dies beispielsweise nicht und Sie müssen immer ein Visum erwerben, auch wenn Sie gerade die Grenze überqueren. Das kostet 35 Dollar oder (1500 Baht?) für das Visum (nicht alle Länder zahlen den gleichen Preis) plus 1 Dollar Servicegebühr.

  6. Khan Zucker sagt oben

    Bei einem Grenzübertritt verlängert sich Ihr Aufenthaltsrecht innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums. Grenze hin und her.

    Wie oft Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer eines Visums Grenzübertritte unternehmen können, hängt von der Anzahl der beantragten und erhaltenen Einreisen ab. Sie können beispielsweise keinen Grenzverlauf mit einem einzigen Eintrag erstellen. Bei einer doppelten Einreise können Sie 1 Grenzübertritt machen und bei einer mehrfachen Einreise ist die Anzahl unbegrenzt, jedoch auf die Gültigkeitsdauer Ihres Visums begrenzt. Mit anderen Worten: Der letzte Grenzübertritt muss einen Tag vor Ablauf Ihres Visums erfolgen. Wer ein Jahresvisum besitzt und es ein wenig kalkuliert, kann ein Aufenthaltsrecht für knapp 1 Monate erhalten.

    Eine Grenzüberfahrt mit abgelaufenem Visum, die eine Wiedereinreise auf der Grundlage einer Visumausnahme ermöglicht, die ein Aufenthaltsrecht von 15 Tagen auf dem Landweg berechtigt, wird nach dem 14. August 2014 nicht empfohlen, auch wenn dies der Fall ist nicht rein 'back-to-back'.

    Sowohl Einreisen mit Visumsbefreiung (30 Tage) als auch ein Touristenvisum mit einmaliger Einreise können bei der Einwanderungsbehörde gegen eine Gebühr von 1900 Baht um weitere 30 Tage verlängert werden.

    Bei einem Visa Run hingegen geht man unabhängig davon, ob es sich um ein Nachbarland handelt oder nicht, zur thailändischen Botschaft, um ein neues Visum zu erhalten. Das geht nicht am Grenzposten, sondern muss zur Botschaft gehen und dauert daher mindestens zwei Tage.

    Allzu oft wird Visa Run mit Border Run verwechselt, was es hoffnungslos kompliziert macht.
    Grenzlauf = Verlängerung des Aufenthaltsrechts, sofern Sie über ein gültiges Visum verfügen. (Grenzposten)
    Visumlauf = Erneuerung des Visums, neuer Visumsantrag. (Botschaft)

    Ich möchte dem Fragesteller ergänzen: Wenn Sie in der thailändischen Botschaft gefragt werden, warum Sie mit Ihrem Touristenvisum eine doppelte oder mehrfache Einreise beantragen, sprechen Sie nicht von „Border“ oder „Visa Run“ (sie reagieren sehr sensibel auf diese Begriffe), sondern nur Sagen Sie, dass Sie durch Südostasien reisen oder ein Nachbarland besuchen.

    Mit freundlichen Grüßen

    • sadanavaj sagt oben

      Lieber Sugar, ich stimme dir voll und ganz zu. Nur als Ergänzung: Im Konsulat in Savannakhet-Laos, das sich am Grenzübergang Mukdahan befindet, können Sie alles an einem Tag erledigen.
      Geben Sie zwischen 9:11 und 15.30:16.30 Uhr Ihren Reisepass mit den entsprechenden Unterlagen ab und holen Sie Ihren Reisepass zwischen XNUMX:XNUMX und XNUMX:XNUMX Uhr wieder ab.

      Ich habe eine ausführliche Beschreibung und Informationen zu Thaivisa veröffentlicht, einschließlich Anhängen für die Formulare zur Beantragung eines Visums und eines Ordners. (Da das Konsulat vor ein paar Monaten umgezogen ist)

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ich stimme Ihren Definitionen von „Visa Run“ und „Border Run“ voll und ganz zu.

      In diesem Fall übersetzen Sie „Visa run“ mit „ein Visum beantragen“, Sie können es aber auch mit „Überschreiten der Grenze mit einem Visum, um eine neue Aufenthaltsdauer zu erhalten“ übersetzen. Im wahrsten Sinne des Wortes ein „Visa Runner“
      Das ist es, was die Menschen in Thailand normalerweise meinen, und das ist nicht falsch.

      Andererseits hat Grenzlauf auch eine illegale Bedeutung.
      Es bedeutet auch die unkontrollierte Einreise in ein Land.
      Tipp – schauen Sie sich den Film (eine wahre Geschichte) „Border Run“ an. Es findet an der mexikanischen Grenze statt.

  7. topmartin sagt oben

    Wenn Sie noch etwas warten können, würde ich es tun. Thailand will noch vor Ende Februar ein 6-Monats-Visum für 2000 Baht und ein 12-Monats-Visum für 3000 Baht, beides Multi-Triple, einführen.
    Quelle: Thailand Immigration Bangkok

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Warten wir zunächst ab, was die Details sind.
      Die einzigen Informationen, die ich dazu finden kann, sind unten.
      Ich kann keine Informationen zu der von Ihnen angegebenen Quelle finden.
      Kannst du mir den Link schicken?

      Der Gesetzgeber prüft derzeit einen Vorschlag des Außenministeriums, der allen ausländischen Besuchern die Möglichkeit geben soll, ein „Mehrfachvisum“ zu beantragen, das Besuchern einen Aufenthalt von sechs Monaten für 2,000 Baht oder eines Jahres für 3,000 Baht ermöglichen würde. Die Einzelheiten des Visums müssen noch bekannt gegeben werden, aber das Ministerium hofft, dass der Gesetzgeber den Vorschlag bis zum chinesischen Neujahr nächsten Monat genehmigen wird. Der Verband thailändischer Reisebüros ist davon überzeugt, dass das Projekt zwar definitiv dazu beitragen würde, den Aufenthalt von Touristen zu erleichtern, sie sind sich jedoch nicht sicher, ob es tatsächlich mehr Besucher nach Thailand bringen würde.

      http://sunbeltasia.com/contents.aspx?page=14c4cb68-abf1-48b4-a1b2-bea9978b22cb

  8. Sadanava sagt oben

    Top Martin, diese Berichterstattung ist nur ein Vorschlag, der noch zur Abstimmung im Kabinett muss. In verschiedenen Medien wird darüber gesprochen und spekuliert, aber im Moment handelt es sich um einen Vorschlag.

    Wenn es angenommen wird, wollen sie es vor dem chinesischen Neujahr umsetzen, um Touristen zu einem längeren Aufenthalt zu bewegen.

    Ich habe mit jemandem bei KK Immigration gesprochen und er geht davon aus, dass diese Regelung ein Vorläufer der asiatischen Regelung sein wird. Nur würde dies hauptsächlich für asiatische Länder gelten.

    Aber auch die Ausländerbehörde weist darauf hin, dass es sich nur um einen Vorschlag handelt.

  9. Peter Scheffer sagt oben

    Thailand sollte diesen Weg weitergehen und es den Westlern unnötig erschweren, Geld auszugeben. Schließlich brauchen sie dieses Geld hier überhaupt nicht, bei solch fantastischen Reisverkäufen und 9 Millionen weniger Touristen…………….


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