Liebe Leserinnen und Leser,

Weiß jemand, wie lange eine nicht gezahlte Instandhaltungsgebühr für eine Eigentumswohnung zurückgefordert werden kann und ob dies irgendwo beschrieben ist? Ich habe im Juristric Condo Admin Handbook (Thailand) gesucht, aber diese Informationen hier nicht gefunden.

Mit freundlichen Grüßen,

Willem

2 Antworten auf „Leserfrage: Wie lange kann eine unbezahlte Instandhaltungsgebühr für eine Eigentumswohnung zurückgefordert werden?“

  1. Eugen sagt oben

    Stets. Sie erhalten zunächst einen eingeschriebenen Brief. Die Eigentumswohnung wird dann beim Grundbuchamt gesperrt. Sie können es dann nicht mehr verkaufen, solange die Gebühr und die Zinsen nicht bezahlt sind. Schließlich werden Sie vor Gericht verklagt.

  2. willem sagt oben

    Eugene, danke für deinen Kommentar.
    Dies ist in der Tat das übliche Verfahren und wird vom rechtlichen Verwalter der Eigentumswohnungsanlage durchgeführt.
    In meinem Komplex gibt es eine Reihe von Eigentumswohnungen, für die seit mehr als 20 Jahren keine Wartungsgebühr mehr gezahlt wurde und die nicht bewohnt sind.
    Vor 4 Monaten wechselten zwei dieser Eigentumswohnungen den Besitzer, die Wartungsgebühr und die Zinsen betrugen mehr als 2 Bath pro Eigentumswohnung.
    Der Rechtsverwalter sagte, dass pro Eigentumswohnung etwa 100.000 Baht gezahlt wurden (er konnte dies nicht durch eine Transaktion nachweisen) und behauptete, dass nur die Wartungsgebühr und nicht die Zinsen zurückgefordert werden könnten.
    Die Urkunde, aus der hervorgeht, dass nur die Unterhaltsgebühr zurückgefordert werden kann, konnte er nicht vorzeigen.
    Die Wartungsgebühr ist bei uns mit 10 Bädern/m2 sehr niedrig, in 20 Jahren werden es also ca. 100.000 Bäder sein.
    Die Verzinsung beträgt 1 % auf den gesamten ausstehenden Betrag pro Monat, weshalb der Betrag so stark angestiegen ist.
    Nach meiner Meinung und einigen Mitbewohnern ist das, was dieser Herr tut, nicht korrekt, und deshalb habe ich diese Frage gestellt.


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