Liebe Leserinnen und Leser,

Es ist nicht das erste Mal, dass die niederländischen Steuerbehörden Zweifel an meiner Wohnadresse in Belgien haben. Vor langer Zeit habe ich in meiner Korrespondenz zwischen Korrespondenzadresse und Wohnadresse unterschieden, da ich die meiste Zeit des Jahres in Thailand bleibe und so eine bessere Kontrolle über die an mich adressierten Postsendungen der niederländischen Steuerbehörden habe. Die Aufsichtsbehörde der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung im Ausland in Heerlen hat jedoch eine weitere Untersuchung meiner „tatsächlichen Wohnadresse“ eingeleitet und ist mit dem Nachweis, dass ich in Belgien gemeldet bin, nicht zufrieden.

Ich habe diesem Dienst nun meine Steuerbescheide der letzten 5 Jahre zugunsten der belgischen Steuerbehörden zugesandt, außerdem Kopien meines Personalausweises, eine Meldebescheinigung des Bevölkerungsdienstes der Gemeinde Gent und auch die Korrespondenz bezüglich meiner Person Renten an meine Adresse in Gent gesendet.

Ich habe die Erlaubnis der Umzugsabteilung der Stadt Gent, länger als ein Jahr in Thailand zu bleiben. Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung bezweifelt jedoch, dass es sich bei dieser von den belgischen Behörden offiziell als meine Wohnadresse bezeichneten Adresse um meine „tatsächliche Wohnadresse“ handelt, was meiner Meinung nach ungerechtfertigt ist, da Beamte ihre Entscheidungen auf offizielle Aussagen und nicht auf Verdachtsmomente stützen müssen Ich lebe tatsächlich woanders.

Gibt es andere niederländische Staatsbürger, die ähnliche Schwierigkeiten mit den niederländischen Steuerbehörden haben?

Regards,

Niek

Redaktion: Haben Sie eine Frage an die Leser von Thailandblog? Benutze es Kontakt.

22 Antworten auf „Niederländische Steuerbehörden haben Schwierigkeiten mit meiner Adresse in Belgien“

  1. Cornelis sagt oben

    Diese Adresse in Belgien scheint nicht genau Ihre „tatsächliche Privatadresse“ zu sein. Ich gehe davon aus, dass Ihnen eine belgische Gemeinde aufgrund spezifischer belgischer Rechtsvorschriften die Erlaubnis erteilt hat, sich länger als ein Jahr im Ausland aufzuhalten. Die niederländischen Behörden sind hieran nicht gebunden.

  2. Erik sagt oben

    Niek, die Registrierung in Gent bedeutet nicht automatisch, dass dies auch Ihr steuerlicher Wohnsitz ist. Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, denke ich, dass der Dienst in Heerlen feststellen könnte, dass Sie nicht in Gent, sondern in Thailand leben … Denn dort verbringen Sie den größten Teil des Jahres, sagen Sie selbst, und dürfen nach Gent sogar ein Jahr dort bleiben.

    Wo ist Ihr steuerlicher Wohnsitz?

    Ich empfehle Ihnen, einen Steuerberater mit Kenntnissen der Steuerabkommen NL-BE, BE-TH und NL-TH zu beauftragen.

    Und Sie können von den Ratschlägen von Lammert de Haan in diesem Blog profitieren. https://www.thailandblog.nl/expats-en-pensionado/van-welk-land-ben-jij-fiscaal-inwoner/ auch wenn es sich um den NL-TH-Vertrag handelt.

    • niek sagt oben

      Eric, mein steuerlicher Wohnsitz ist Gent und ich habe meine Steuerbescheide über mehrere Jahre hinweg als Nachweis auch nach „Heerlen“ geschickt.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Erik, Niek ist Niederländer und genießt niederländisches Einkommen.

      Wenn Sie in Belgien wohnen, kann Belgien grundsätzlich Steuern auf Ihre AOW-Leistung und Ihre Betriebsrente bzw. Rente erheben.

      Bei einem Aufenthalt in Thailand kommt nicht der BE-TH-Vertrag, sondern nur der NL-TH-Vertrag ins Spiel. In diesem Fall wird seine AOW-Leistung sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand besteuert. Thailand muss dann eine Ermäßigung gemäß Artikel 23 Absatz 6 des Vertrags gewähren.

      Obwohl der von Ihnen zitierte Artikel auf der Situation zwischen den Niederlanden und Thailand basiert, gelten die darin enthaltenen Bestimmungen zur Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes für alle von den Niederlanden geschlossenen Steuerabkommen. Der EWR basiert auf dem OECD-Mustervertrag.

      • Erik sagt oben

        Lambert, ich stimme zu. Es bleibt die Frage, warum Heerlen die Wohnortdebatte anregt. Aber vielleicht hören wir das noch einmal von Niek.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Bei Zweifeln des Prüfers werden regelmäßig Aufenthaltsermittlungen durchgeführt.

          Vor einigen Monaten entschied der Oberste Gerichtshof in einem Fall, in dem ein selbsternannter „Steuerberater“ vorgab, in Thailand zu leben.
          Der Inspektor hatte herausgefunden, dass alle von ihm bearbeiteten Erklärungen und Beratungsarbeiten mit einer niederländischen IP-Adresse durchgeführt wurden, und damit war die Sache erledigt.

          Er dachte, er hätte alles geschickt arrangiert. Zu diesem Zweck hatte er sogar sein Haus in den Niederlanden an seinen 2-jährigen Sohn verkauft, der daher handlungsunfähig war und in Thailand lebte (wenn man das so bedenkt).

          Das alles war für ihn nutzlos. Und trotz des in großem Umfang begangenen Betrugs sah das Den Haager Gericht keinen Grund, gegen ihn eine Geldstrafe zu verhängen. Der Oberste Gerichtshof folgte dieser Auffassung des Gerichts.

          Allerdings sind mir unzählige Fälle bekannt, in denen es um eine weniger weitreichende Form des Betrugs ging. es wurde ein Bußgeld verhängt.

        • niek sagt oben

          Weil bei den niederländischen Steuerbehörden Verdacht geweckt wurde, weil mir ihre Post an meine „Korrespondenzadresse“ in Thailand und nicht an meine „Heimatadresse“ in Gent geschickt wurde.

          • Erik sagt oben

            Niek, wegen der nicht allzu zuverlässigen Postzustellung in Thailand habe ich vor 20 Jahren genau das Gegenteil gemacht: alle Papierpost von Steuer und SVB an meinen Bruder in NL. Übrigens gibt es seit Jahren mijnoverheid.nl und ähnliche Seiten, auf denen man sich mit DigiD einloggen und alles lesen oder ausdrucken kann.

  3. ruud sagt oben

    Ein Niederländer, der offiziell in Belgien lebt, aber die meiste Zeit des Jahres in Thailand lebt, wirft natürlich Fragen auf.
    Als Steuerbehörde würde ich gerne wissen, ob Sie möglicherweise eine Konstruktion zur Umgehung niederländischer Steuern eingerichtet haben, was mir wahrscheinlich erscheint, dass Sie in den Niederlanden keine Steuern zahlen.

    Ich verstehe die Steuergesetze nicht, aber wenn ich Steuerbeamter wäre, würde ich Ihr Einkommen in den Niederlanden versteuern, weil Sie eigentlich nicht in Belgien leben, sondern die meiste Zeit des Jahres in Thailand leben.
    Vielleicht sogar (fast) das ganze Jahr über.
    Und Sie zahlen in Thailand wahrscheinlich keine Steuern, obwohl Sie dies tun sollten, wenn Sie die meiste Zeit des Jahres dort leben.

    • niek sagt oben

      Ich habe bereits darauf hingewiesen, dass ich in Belgien seit Jahren Steuern zahle, von einer „Rauwerkskonstruktion“ kann also überhaupt nicht die Rede sein.

  4. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Nick,
    Es ist wirklich nicht verwunderlich, dass Heerlen Zweifel an Ihrem tatsächlichen Wohnort hat.
    Als Dateimanager bin ich „vernünftig; Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung.

    Sie geben nicht an, woher Ihr Einkommen kommt: Belgien oder die Niederlande??? Diese Tatsache macht einen großen Unterschied.
    Sie können in Belgien die Erlaubnis erhalten, sich länger als ein Jahr außerhalb Belgiens aufzuhalten. Dies ist jedoch einmalig und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erhalten werden, für die Sie sich wahrscheinlich NICHT qualifizieren: Studium oder Arbeit im Ausland. Wenn Sie sich also länger als ein Jahr außerhalb Belgiens aufhalten und diese Bedingungen nicht erfüllen, unterliegen Sie der gesetzlichen Abmeldepflicht und unterliegen erneut dem niederländischen Steuersystem, wenn Ihr Einkommen aus den Niederlanden stammt. Wenn es aus Belgien kommt, bleiben Sie belgischer Steuerzahler und werden bereits an der Quelle mit einer jährlichen Erklärung und Abrechnung besteuert.
    Sie mögen jetzt mit allen Mitteln argumentieren, dass dies Ihrer Meinung nach keine Konstruktion ist, aber tatsächlich ist es so. Ich kenne die niederländischen Steuersätze nicht und werde nicht darauf eingehen, gehe aber davon aus, dass sie für Sie in den Niederlanden nachteiliger sind als in Belgien, daher die ganze Mühe, eine Adresse in Belgien zu behalten, ohne dort zu bleiben, eine Postanschrift in die Niederlande……..
    Es besteht eine gute Chance, dass es eines Tages böse enden wird.

    • niek sagt oben

      Lung Addie, mein Einkommen stammt aus den Niederlanden und die Steuerbescheide für meine Einkünfte in den Niederlanden und Belgien unterscheiden sich kaum voneinander. Dies wurde durch die Tatsache bewiesen, dass ich die Erklärungen für 2016–2020, die ich für Belgien ausgefüllt hatte, auch für die Niederlande ausfüllen musste, sodass das nie ein Grund war, warum ich in Belgien steuerlich ansässig sein wollte.
      Es geht um die Frage, ob die niederländischen Steuerbehörden ablehnen dürfen, dass Sie nach Angaben der belgischen Behörden einen Wohnsitz in Belgien haben, gleichzeitig aber auch steuerlich ansässig sind, wenn bekannt ist, dass Sie Ihren Wohnsitz seit mehr als 180 Jahren außerhalb Belgiens haben Tage... Solange ich nicht offiziell aus dem Bevölkerungsregister gestrichen wurde, wohne ich gemäß dem belgischen Gesetzgeber weiterhin in Belgien;
      Und um nicht offiziell abgeschoben zu werden, habe ich die offizielle Erlaubnis, noch 1 Jahr länger in Thailand zu bleiben, ohne dass ich dafür einen Grund angeben muss.

  5. Ruudje sagt oben

    Das Jahr, in dem Sie außerhalb Belgiens (Ihrer Stadt) bleiben können, kann in Ihrer Stadt um ein weiteres Jahr verlängert werden.
    Die Gründe hierfür liegen nicht nur darin, dass man studiert oder einen Job hat.
    Ich denke, da werden zwei Dinge miteinander verwechselt0.
    Sie können in Ihrer Gemeinde einen Antrag auf Aufenthalt außerhalb der Gemeinde für 1 Jahr stellen, damit Sie nicht abgemeldet werden können, die Verlängerung ist um 1 Jahr möglich.
    Eine Aufenthaltsgenehmigung außerhalb Belgiens ist etwas völlig anderes

    • Lungenaddie sagt oben

      Lieber Ruudje,
      Wenn Sie A sagen, müssen Sie auch B sagen. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, welche weiteren Gründe der Gesetzgeber vorsieht, die zu einer Aussetzung der Abmeldepflicht führen könnten. Ich habe nur die beiden Gründe in den Texten gefunden, die ich in meiner Antwort angegeben habe. Wenn möglich, auch einen Verweis auf die Quelle, da dies für meine Datei „Abmeldung für Belgier“ nützlich sein kann.

  6. Cornelis sagt oben

    Ich bin vielleicht kein Belgier – obwohl ich dort vier Jahre lang gern gelebt und gearbeitet habe –, habe aber auf der Website der Stadt Gent Folgendes gefunden:
    https://stad.gent/nl/burgerzaken/migratie/reizen-en-vertrek-uit-belgie/vertrek-uit-belgie

  7. Peter sagt oben

    Fakten sind: vor 5 Jahren nach Belgien gezogen, aus den Niederlanden abgemeldet.
    5 Jahre lang in Belgien Steuern gezahlt.
    Renten ab einem bestimmten Betrag werden in den Niederlanden besteuert, das konnte ich erst kürzlich lesen.
    Gehen Sie auch davon aus, dass die Lebensbescheinigung aus Belgien stammt, also wieder eine Tatsache.

    Wie erhält das Finanzamt Fakten über den Aufenthalt in Thailand und warum?
    Gibt sich der Kerl nicht alle Mühe? Die Fakten werden durch belgische Dokumente gestützt und liegen seit 5 Jahren vor. Aus steuerlicher Sicht scheint es mir richtig zu sein.
    Die niederländische BD hat nichts mit Ihrem Leben in Belgien zu tun. Das ist Ihr Paket.
    Sie müssen sich an die Fakten halten und sich ansonsten selbst beweisen, dass es nicht richtig wäre.

    Die niederländischen Behörden sind wirklich keine Menschen, vielleicht passiert das nicht menschlich und eine KI (oder Algorithmen) ist aktiv und dann macht ein Inspektor (oder vielleicht auch nicht) weiter und geht davon aus, dass der Algorithmus stimmt.
    Sollte eine Vorauszahlung von, also 2 Euro, bis zu 49 Mal erhalten.
    Was ich immer wieder zurück bekam. Ja, es musste bezahlt werden, denn sonst … Sie wissen es.
    Das erste Mal habe ich sie deswegen angerufen. Merkwürdig, dass es beim 2. Mal auch wieder 49 Euro waren.
    „Wir sind der niederländische BD, wir werden euch assimilieren, Widerstand ist zwecklos. ”
    Mittlerweile kennen wir den Elternzuschlagsbetrug.

  8. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Nick,

    Ohne in meine Glaskugel zu schauen, sehe ich große Probleme für Sie.

    Der Inspektor hat eine Wohnungsermittlung gegen Sie eingeleitet. Dies bedeutet, dass er, wie Sie vorschlagen, Gründe hat, an der Richtigkeit seines (steuerlichen) Wohnsitzes in Gent zu zweifeln.
    Sie geben bereits an, dass Sie die meiste Zeit des Jahres in Thailand leben oder bleiben. Damit geben Sie an, dass Sie nicht in Belgien steuerlich ansässig sind. Wie üblich basiert auch der zwischen den Niederlanden und Belgien geschlossene Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der 183-Verordnung.

    Gemäß Artikel 4 des Allgemeinen Staatssteuergesetzes wird der Wohnort einer Person „nach den Umständen beurteilt“.

    Welche Umstände sollten Sie berücksichtigen? Ich nenne einige:
    1. Wo steht Ihnen ein nachhaltiges Zuhause zur Verfügung?
    2. Zu welchem ​​Land haben Sie die engsten persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen (Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen)?
    3. Wo übernachten Sie normalerweise?

    Wenn dies noch nicht geschehen ist, gehe ich davon aus, dass der Prüfer auch die Kontoauszüge Ihrer Bank(en) sowie eine Kopie der Seiten Ihres Reisepasses anfordert. Dies ist insbesondere wichtig, um eine Antwort auf die Fragen 2 und 3 zu erhalten.
    Dies ist die normale Vorgehensweise des Inspektors in solchen Angelegenheiten.

    Der Prüfer wird dann schnell zu dem Schluss kommen, dass Sie nicht in Belgien steuerlich ansässig sind. Die Tatsache, dass Sie in Belgien Steuern gezahlt haben, hat hier keinen Einfluss. Obwohl grundsätzlich von einem steuerlichen Wohnsitz in Belgien ausgegangen wird (ECLI:NL:HR:2006:AR5759), weicht dieser Grundsatz ab, wenn der Prüfer Folgendes nachweisen kann:
    • die Einschätzung der belgischen Steuerbehörden auf falschen oder unvollständigen Daten beruht oder
    • Die Abgabe kann vernünftigerweise nicht auf belgischen Rechtsvorschriften beruhen.

    Und es scheint in diese Richtung zu gehen.

    Welche Konsequenzen hat das?
    • Sie genießen Vertragsschutz nicht auf der Grundlage des zwischen den Niederlanden und Belgien geschlossenen Vertrags, sondern höchstens auf der Grundlage des Niederlande-Thailand-Vertrags (falls der Inspektor sofort so weit gehen möchte).
    • Im Gegensatz zu der Situation, wenn Sie in Belgien leben, erheben die Niederlande Steuern auf Ihre AOW-Leistung. Hierzu können Sie mit einer zusätzlichen Begutachtung von maximal 5 Jahren rechnen.
    • Sie müssen dennoch die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die bereits in Belgien gezahlte Steuer zurückzufordern. Die Untersuchung des Prüfers und das Ergebnis seiner Feststellungen können jedoch für Sie hilfreich sein (die Steuerbehörden sind schließlich Ihr bester Freund).

    Die Erlaubnis der Umzugsabteilung der Gemeinde Gent, sich länger als ein Jahr in Thailand aufzuhalten, ist in diesem Zusammenhang nichtig (vertragstechnisch).

    Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

    • Johnny B.G sagt oben

      Moderator: Fragen sollten als Leserfragen eingereicht werden.

  9. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Nick,
    Bitte lesen Sie beide Antworten von Herrn Lammert de Haan sorgfältig durch.
    Er ist im niederländischen Steuerrecht viel besser aufgestellt als ich, aber seine Entscheidung läuft im Wesentlichen auf das hinaus, was ich Ihnen kurz zu erklären versucht habe. Er geht ins Detail und der große Fehler, den Sie gemacht haben, ist, dass Ihr Hauptwohnsitz nicht in Belgien, sondern in Thailand liegt, und das lässt sich sehr leicht nachweisen. Sobald Ihr Wohnsitzstaat anhand Ihres Reisepasses erfragt wird, stehen Sie vor einem großen Problem. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie jetzt doppelte Steuern zahlen, da die niederländischen Steuerbehörden fünf Jahre lang zurückerstatten können, was Sie bereits in Belgien gezahlt haben: Die Einspruchsfrist ist bereits abgelaufen, sodass es für Sie schwierig sein wird, etwas zurückzufordern. In Belgien verfüge ich über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen damit. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Verwaltung.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Lieber Lungen-Addie,

      Basierend auf den Erkenntnissen und Schlussfolgerungen des niederländischen Prüfers kann Niek bei den belgischen Steuerbehörden einen Antrag auf OFFIZIELLE Reduzierung/Revision der bereits verhängten und endgültigen Steuerbescheide stellen. Diese Möglichkeit bleibt auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist bestehen.

      • Lungenaddie sagt oben

        Lieber Lambert,
        Danke für die hilfreichen Infos. Wenn es dazu kommt, wird vieles von den Ergebnissen und dem Abschlussbericht des Steuerinspektors abhängen. Gilt es als Betrug? Unwissenheit ist ein Argument, das wenig akzeptiert wird, da jeder das Gesetz kennen sollte, was natürlich nicht der Fall ist.
        Aus Erfahrung weiß ich, dass eine Revision nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht ohne weiteres möglich ist. Ich hatte große Schwierigkeiten, eine Bewertung für diese Person mit sehr schwerer Alzheimer-Krankheit zu erhalten, für die hier auf TB ein dringender Antrag auf administrative Hilfe gestellt wurde und deren Akte ich erfolgreich bei den belgischen Steuerbehörden bearbeitet habe. Selbst mit ärztlichen Bescheinigungen, dass er nicht in der Lage sei, seinen Bericht einzureichen, war es kein Kinderspiel. Geschweige denn, wenn sie einen Betrugsverdacht vermuten …

        • niek sagt oben

          Lung Addie, ich würde Sie in dieser Angelegenheit gerne weiter kontaktieren; Wenn Sie einverstanden sind, ist dies meine Adresse [E-Mail geschützt]


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website