Leserfrage: Niederländischer und thailändischer Pass

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13 Februar 2016

Liebe Leserinnen und Leser,

Mein thailändischer Partner lebt seit mehr als 5 Jahren mit mir in den Niederlanden. Jetzt möchte sie auch einen niederländischen Pass. Dazu muss sie zunächst in die niederländische Staatsangehörigkeit eingebürgert werden.
Sie verliert daher ihre thailändische Staatsangehörigkeit, weil wir nicht verheiratet sind.

Frage: Wie schwierig oder einfach ist es für sie, die thailändische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen, wenn sie (nach meinem Tod) nach Thailand zurückkehrt?

Kees.

24 Antworten auf „Leserfrage: Niederländische und thailändische Pässe“

  1. RonnyLatPhrao sagt oben

    Dies gemäß dem NATIONALITY ACT BE2508 (1965)

    http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf

    Kapitel 3.
    Wiederherstellung der thailändischen Staatsangehörigkeit
    __________________________
    Abschnitt 23. Ein Mann oder eine Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die im Falle einer Heirat mit einem Ausländer gemäß Abschnitt 13 auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, kann, wenn die Ehe aus irgendeinem Grund aufgelöst wurde, die Wiederherstellung der thailändischen Staatsangehörigkeit beantragen.
    Bei der Beantragung der Wiedererlangung der thailändischen Staatsangehörigkeit muss vor dem zuständigen Beamten eine Absichtserklärung gemäß der in der Ministerialverordnung vorgeschriebenen Form und Weise abgegeben werden.

    Abschnitt 24. Eine Person, die die thailändische Staatsangehörigkeit besaß und diese zusammen mit ihrem Vater oder ihrer Mutter verloren hat, ohne sui juris zu werden, muss, wenn sie die thailändische Staatsangehörigkeit wiedererlangen möchte, beim zuständigen Beamten einen Antrag gemäß dem Formular und in stellen die in den Ministerialverordnungen vorgeschriebene Weise innerhalb von zwei Jahren ab dem Tag, an dem er nach thailändischem Recht sui juris wird, und dem Recht, nach dem er die Staatsangehörigkeit besitzt.
    Die Gewährung oder Verweigerung der Erlaubnis zur Wiedererlangung der thailändischen Staatsangehörigkeit liegt im Ermessen des Ministers.

    Bitte beachten Sie, da es Verbesserungen oder Anpassungen gibt und ich nicht alle außer dieser kenne
    http://www.burmalibrary.org/docs6/Nationality_Act_(No.4)-2008_(B.E.2551)(en). Pdf

    Abschnitt 23. Eine Person mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die im Königreich Thailand geboren wurde, deren Staatsangehörigkeit jedoch durch Abschnitt 1 der Erklärung der Revolutionären Partei Nr. 337 am 13. Dezember 1992 (BE 2535); eine Person, die im Königreich Thailand geboren wurde, aber nicht die thailändische Staatsangehörigkeit erworben hat
    durch Abschnitt 2 der Erklärung der Revolutionären Partei Nr. 337 vom 13. Dezember 1992 (BE 2535) – einschließlich Kinder von Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Königreich Thailand geboren wurden und nicht die thailändische Staatsangehörigkeit gemäß Abschnitt 7bis Absatz eins des Nationality Act 1965 (BE2508) erworben haben geändert durch das Gesetz 1992 (BE 2535) Nr. 2 – soll die thailändische Staatsangehörigkeit erwerben
    ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes, wenn die Person über ein Zivilregister einen Wohnsitz im Königreich Thailand für einen auf den gegenwärtigen Zeitraum folgenden Zeitraum sowie gutes Benehmen, Amtsdienst oder Handlungen zu Gunsten dieser Person nachweisen kann Thailand. Ausgenommen sind Personen, die nach Ermessen des Ministers bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes die thailändische Staatsangehörigkeit erworben haben.
    90 Tage nach Inkrafttreten dieses Gesetzes kann eine Person, die über die Qualifikationen gemäß Absatz XNUMX verfügt, die Registrierung der thailändischen Staatsangehörigkeit im Personenstandssystem bei einem Bezirks- oder örtlichen Standesbeamten im Bezirk des derzeitigen Wohnsitzes der Person beantragen.

    Abschnitt 24. Ministerialverordnungen, Erklärungen, Regeln oder Anordnungen gemäß dem Nationality Act 1965 (BE 2508) und dem Nationality Act 1992 (BE 2535) 2 sind wirksam, sofern sie nicht im Widerspruch zu Bestimmungen dieses Gesetzes stehen. Bei der Verabschiedung ministerieller Verordnungen, Erklärungen, Regeln oder Anordnungen gemäß diesem Gesetz werden die vorherigen wiederholt.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Bitte ignorieren Sie alles nach „Bitte beachten Sie, da es Verbesserungen oder Änderungen gibt…“.
      Diese Änderungen haben nichts mit der Frage zu tun.
      Ich habe zu schnell davon gelesen.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      § 23 sagt nur dann etwas, wenn sie verheiratet war und deshalb ihre Staatsangehörigkeit aufgegeben hat
      Keine Ahnung, wenn nicht verheiratet. Kann im Moment nichts dazu finden.
      Abschnitt 24 kann bei Kindern wichtig sein.

  2. Schober sagt oben

    Meine Freundin lebt jetzt seit 7 Jahren hier. Sie besitzt sowohl die thailändische als auch die niederländische Staatsangehörigkeit.
    Mit anderen Worten: ein niederländischer und ein thailändischer Pass.
    Sie hat den Integrationskurs in Thailand absolviert. Und erhielt ihren niederländischen Pass in den Niederlanden.
    Sie wird auch ihr Thai behalten. Deshalb finde ich es seltsam, dass Ihre Freundin ihre Staatsangehörigkeit verlieren könnte.

  3. RonnyLatPhrao sagt oben

    „Sie verliert deshalb ihre thailändische Staatsangehörigkeit, weil wir nicht verheiratet sind“, schreiben Sie.
    Die Niederlande können ihnen die thailändische Staatsangehörigkeit nicht entziehen. Das kann nur Thailand.
    Ob dies Auswirkungen auf die Erlangung der niederländischen Staatsangehörigkeit haben kann, ist durchaus möglich, aber ich kenne das niederländische Gesetz zur doppelten Staatsangehörigkeit nicht, um darauf eine Antwort zu geben …

    • Fransamsterdam sagt oben

      Von der Seite des IND-Untertitels „Thailand“:
      .
      Wenn Sie die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben, verlieren Sie automatisch Ihre thailändische Staatsangehörigkeit. Wenn Sie niederländischer Staatsbürger werden, müssen Sie der thailändischen Regierung erklären, dass Sie niederländischer Staatsbürger geworden sind. Sie werden dann im thailändischen Regierungsanzeiger veröffentlichen, dass Sie Ihre thailändische Staatsangehörigkeit verloren haben. Anschließend müssen Sie diese Veröffentlichung (oder eine Kopie davon) an das IND senden.
      .
      (Einige Ausnahmen für verheiratete Paare folgen)
      .
      https://www.ind.nl/particulier/nederlander-worden/landenlijst/Paginas/default.aspx?tab=tz

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Die Niederlande können niemandem die Staatsangehörigkeit entziehen. Die Niederlande haben dieses Recht einfach nicht.
        Das kann sowieso kein Land. Dazu haben sie absolut nichts zu sagen.

        Thailand kann Ihnen möglicherweise die thailändische Staatsangehörigkeit entziehen, weil Sie die niederländische Staatsangehörigkeit erworben haben. Sie müssen dies jedoch selbst bei Thailand beantragen bzw. melden.
        Die Niederlande werden und können Ihnen nicht einseitig die thailändische Staatsangehörigkeit entziehen.
        Wenn Sie dies Thailand nicht melden, bleiben Sie für Thailand Thailänder.

        Die Konsequenz kann natürlich sein, dass die Verleihung der niederländischen Staatsangehörigkeit verweigert wird, solange man noch eine andere Staatsangehörigkeit besitzt.

      • So sagt oben

        Nur eine Teilgeschichte! In den Niederlanden gemeldete Personen, die zusammenleben, haben den gleichen Status wie Verheiratete. Im Text unter Thailand unter 1) heißt es ganz klar: „Wenn Sie die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen und mit jemandem mit niederländischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, sind Sie nicht verpflichtet, auf die thailändische Staatsangehörigkeit zu verzichten (Ausnahmekategorie gemäß Artikel 9 Absatz 3 RWN).“ Kurz gesagt: Ein thailändischer Partner kann auf Wunsch einfach die TH-Staatsangehörigkeit behalten. Wenn Sie nicht verheiratet sind, wie es bei dem Fragesteller der Fall ist, erstellen Sie einen Lebensgemeinschaftsvertrag mit einem Notar und lassen Sie ihn bei der Gemeinde eintragen. Beginnen Sie dann mit dem Verfahren zur Erlangung eines niederländischen Passes.

  4. Hans sagt oben

    Noch komplizierter kann es sein, wenn Ihr thailändischer Partner zwei Pässe hat, einen thailändischen und einen taiwanesischen.
    Selbstverständlich wird auch mein Partner nach meinem Tod nach Thailand zurückkehren. Sie wird den thailändischen Pass wieder bekommen können, aber ob sie den taiwanesischen Pass wieder bekommen wird, bleibt abzuwarten. Ich denke, dass die niederländischen Behörden auch nicht sehr zufrieden damit sind, mehrere Pässe und mehrere Staatsangehörigkeiten zu haben. So kommt eine Tasche voller Pässe nur in TV-Spionageserien vor.

  5. Leendert Eggebeen sagt oben

    In den Gemeinden heißt es oft, dass man seinen thailändischen Pass abgeben muss.
    Das ist einfach eine Lüge!

    Thailänder müssen ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben. Der Grund ist das Erbrecht in Thailand. Ein Thailänder kann kein Land erben, wenn er nicht mehr die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.
    Gehen Sie zur IND-Site, wo dies klar angegeben ist. Drucken Sie es aus und bringen Sie es zur Gemeinde.
    Viel Glück!

    • So sagt oben

      Ein Thailänder muss das nicht, aber es ist erlaubt. Auf diese Weise kann die TH-Staatsangehörigkeit später wieder erlangt werden. Siehe unter anderem die Antwort von RonnyLadProha.

  6. Pieter sagt oben

    Kein Problem. Ein Freund von uns hat kürzlich die niederländische Staatsangehörigkeit erworben. Sie ist Thailänderin, lebt in den Niederlanden, Single und…. Sie hat nur ihren thailändischen Pass, also behielt sie ihre Staatsangehörigkeit.

  7. Leendert Eggebeen sagt oben

    Ausnahmen
    Wenn Sie sich auf eine der folgenden Ausnahmen berufen möchten, müssen Sie bei der Einreichung des Einbürgerungsantrags deutlich angeben, auf welche Ausnahmekategorie Sie sich berufen. Bei der Antragstellung müssen Sie eine Einverständniserklärung unterzeichnen und mit Belegen nachweisen, dass Sie unter diese Ausnahmekategorie fallen. Nachdem Sie niederländischer Staatsbürger geworden sind, können Sie sich nicht mehr auf eine der Ausnahmen berufen.​

    In folgenden Fällen müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben:
    Durch die Einbürgerung als niederländischer Staatsbürger verlieren Sie automatisch Ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit.
    Die Gesetzgebung Ihres Landes erlaubt keinen Verlust Ihrer Staatsangehörigkeit.
    Sie sind mit einem niederländischen Staatsangehörigen verheiratet oder dessen eingetragener Partner.
    Sie sind minderjährig, also jünger als 18 Jahre.
    Sie sind anerkannter Flüchtling und haben eine Asyl-Aufenthaltserlaubnis.
    Sie wurden in den Niederlanden, auf den Niederländischen Antillen oder auf Aruba geboren und leben zum Zeitpunkt der Einreichung Ihrer Bewerbung noch hier.
    Von Ihnen kann nicht verlangt werden, dass Sie sich an die Behörden des Staates wenden, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
    Sie haben besondere und objektiv quantifizierbare Gründe, Ihre Staatsangehörigkeit nicht aufzugeben.
    Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines Staates, der von den Niederlanden nicht anerkannt wird.
    Um auf Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit zu verzichten, müssen Sie einen hohen Betrag an die Behörden Ihres Landes zahlen.

    Durch den Verzicht auf Ihre Staatsangehörigkeit würden Sie bestimmte Rechte verlieren. Dadurch erleiden Sie einen erheblichen finanziellen Schaden. Denken Sie an die Vererbung. (das ist er)

    Sie müssen Ihren Militärdienst absolvieren (oder abbestellen), bevor Sie auf Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit verzichten können.

    ind.nl/particulier/nederlander-worden/landenlijst/paginas/Exceptiondistance.aspx

    • So sagt oben

      Das alles hat nichts damit zu tun! Die niederländischen Regierung erkennt die Tatsache an, dass eine TH-Person nicht auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten muss. Sie können, aber Sie müssen nicht. In der Länderliste der TH ist zu lesen: „Wenn Sie die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen und mit jemandem mit niederländischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind, sind Sie nicht verpflichtet, auf die thailändische Staatsangehörigkeit zu verzichten (Ausnahmekategorie gemäß Artikel 9 Absatz 3 RWN).“ Es kann sein, dass ein Gemeindebeamter sich dessen nicht bewusst ist, aber das lässt sich korrigieren!

  8. johan sagt oben

    Meine Frau hat auch einen thailändischen und einen niederländischen Pass. Wenn Sie den niederländischen Pass akzeptieren, erhalten Sie ein Formular, das Sie mit der Frage ausfüllen müssen: „Wenn Sie den niederländischen Pass akzeptieren, verlieren Sie den thailändischen Pass, ja oder nein.“ Geben Sie hier Nein ein.

    Wenn Sie nach Thailand gereist sind, verlassen Sie die Niederlande mit Ihrem niederländischen Pass und reisen Sie mit Ihrem thailändischen Pass nach Thailand ein.

  9. Raymond Yasothon sagt oben

    Sie können auch in Thailand heiraten
    Sollten Sie und Ihre Freundin nach Thailand kommen?
    Lassen Sie Ihre Dokumente ins Thailändische übersetzen
    Dann zum thailändischen Rathaus
    Dann lassen Sie Ihre Unterlagen noch einmal ins Englische übersetzen
    Zum Rathaus Ihres Wohnortes
    Dann beantragen Sie einen Reisepass
    Dann behält sie auch die thailändische Staatsangehörigkeit

  10. frans sagt oben

    Man muss sie nur heiraten, dann kann sie ihren thailändischen Pass behalten.

    • So sagt oben

      Das ist nicht wahr! In den Niederlanden haben zusammenlebende und verheiratete Paare den gleichen rechtlichen Status. Eine bei der Gemeinde eingetragene Partnerschaft ist ausreichend.

  11. NicoB sagt oben

    Interessantes Thema.
    Antwort auf Keiths Frage.
    Wenn Ihre Freundin ihre gesamte thailändische Staatsangehörigkeit verliert, wenn sie auch niederländische Staatsangehörige wird, kann sie später die thailändische Staatsangehörigkeit wiedererlangen.
    Aber dann das:
    Wer hat Erfahrung damit? Sehen Sie sich zuerst Leenderts Reaktion oben an:
    In folgenden Fällen müssen Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben:
    Sie sind mit einem niederländischen Staatsbürger verheiratet oder dessen eingetragener Partner.“
    Okay, als Thailänderin werden Sie aufgrund dieser Regelung auch niederländische Staatsbürgerin. Zum Zeitpunkt des Erwerbs der niederländischen Staatsangehörigkeit ist die Thailänderin verheiratet, sodass sie ihre thailändische Staatsangehörigkeit behalten kann.
    Nun folgt eine Scheidung, woraufhin die Thailänderin nach Thailand zieht und aufgrund des Ablaufs ihres niederländischen Passes einen neuen niederländischen Pass beantragt.
    Bekommt die Frau es ohne Probleme oder nicht? Sie ist nicht mehr verheiratet, besitzt aber immer noch einen Doppelpass, was im Regionalbüro in Kuala Lumpu offenbar nur schwer möglich ist.
    Hat das jemand erlebt?
    Danke für eine Antwort.
    NicoB

  12. Fun Tok sagt oben

    Wecken Sie einfach keine schlafenden Hunde auf ... Gehen Sie zur thailändischen Botschaft in Den Haag und sie werden es ihr ausführlich erklären.

  13. ror sagt oben

    In den Niederlanden gilt ein Mindestalter von 5 Jahren als unverheiratet, in den Niederlanden 3 Jahre, wenn man verheiratet ist. Reichen Sie mit einem Integrationszeugnis in der Tasche einen Antrag bei Ihrer Wohngemeinde ein. Es dauert etwa 3 bis 6 Monate, bis es Seiner Königlichen Hoheit gefällt. Sie kann dann die niederländische Staatsangehörigkeit erwerben und die thailändische Staatsangehörigkeit behalten, die sie bereits besitzt. Einige Kommunen haben damit Probleme. Das IND ist darüber sehr deutlich. KANN NICHT

  14. Fransamsterdam sagt oben

    Es ist bemerkenswert, dass die niederländische Regierung von der doppelten Staatsangehörigkeit abrät, gleichzeitig aber in ihrer großen Weisheit beschlossen hat, diese nicht mehr zu registrieren.
    Dieses Land hat auch seine Eigenheiten.

    „Von allen Einwohnern mit niederländischer Staatsangehörigkeit haben 1,3 Millionen auch eine andere Staatsangehörigkeit. Dies zeigte sich bei der letzten Messung am 1. Januar 2014. Eine zweite Staatsangehörigkeit wurde seitdem nicht mehr erfasst. CBS berichtet dies.
    1,3 Millionen Niederländer mit mehreren Nationalitäten
    Am 1. Januar 2014 gab es 1,3 Millionen Niederländer mit einer oder mehreren anderen Nationalitäten. Das ist eine Steigerung von 3 Prozent, genau wie in den Vorjahren. Ein Viertel von ihnen besaß zudem die marokkanische und ein Viertel die türkische Staatsangehörigkeit. Die andere Hälfte ist sehr vielfältig. Diese Zahl ist auch die letzte verfügbare Zahl zu Doppelstaatsangehörigkeiten, da seit der Einführung des neuen Gesetzes über die Personal Records Database (BRP) die mögliche zweite Staatsangehörigkeit von Niederländern nicht mehr registriert wird.“

    Quelle: CBS, 4. August 2015.

  15. Chef sagt oben

    Warum nicht einfach heiraten oder eine eingetragene Partnerschaft eingehen?
    Sollte doch kein Problem sein, wenn man sich schon so lange kennt, oder!
    grsj

  16. Hendrik sagt oben

    Kenne auch eine Bekannte, die wegen ihres Besitzes mit Land und Haus darauf verzichtet und im darauffolgenden Jahr erneut einen Pass in Thailand beantragt hatte. Sie hat diesen gerade in Thailand erhalten, also würde ich es versuchen. Und ja Visum mit niederländischem Pass, mit eingeheiratet die Niederlande oder bei der Botschaft BKK registriert, dann kann Ihre Frau zwei Pässe besitzen und benötigt kein Visum mit einem thailändischen Reisepass.
    Hendrik
    [


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