Leserfrage: Namensunterschiede zwischen niederländischen und thailändischen Pässen

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Dezember 2 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Partnerin ist eine Thailänderin, wir leben dauerhaft in Thailand. Sie hat einen kleinen Namensunterschied im niederländischen und thailändischen Pass.

Ihr niederländischer Pass läuft bald ab. Bei der Beantragung eines neuen niederländischen Passes verlangt die niederländische Botschaft eine Kopie des thailändischen Passes. Ist das problematisch?

Hat jemand Erfahrung damit, insbesondere wie es gelöst wurde? Bitte geben Sie nach Möglichkeit Ihre detaillierten Erfahrungen an. Lösungen.

Vielen Dank im Voraus.

NicoB

22 Antworten auf „Leserfrage: Namensunterschiede niederländischer und thailändischer Pass“

  1. erik sagt oben

    In welchem ​​Pass ist es richtig? Ich gehe davon aus, dass es auf Thailändisch ist.

    Dann nimmst du das mit und erklärst, dass sich beim letzten Mal ein Tippfehler in den Text eingeschlichen hat. Sie müssen einen komplett neuen Antrag stellen und ihr thailändischer Pass ist eine gute Grundlage.

    Sollte der thailändische Pass einen Tippfehler enthalten, würde ich ihn an ihrem Wohnort korrigieren lassen. Dies kann bei Immobilientransaktionen, möglicherweise bei Ehen und später bei Erbschaften nur zu Elend führen.

  2. Tino Kuis sagt oben

    Warum erwähnen Sie nicht diese beiden Namen, den Thailänder und den Holländer? Dann kann ich Ihnen sagen, was und wie. Im Allgemeinen kann die Übersetzung eines thailändischen Namens ins Niederländische auf viele Arten erfolgen. Es gibt keinen richtigen Weg, es wird immer Unterschiede geben,

  3. Jos sagt oben

    Eine Frage aus Neugier.

    Warum muss sie ihren thailändischen Pass vorzeigen, wenn sie einen neuen niederländischen Pass beantragt?

    Ihre Frau hat schließlich die niederländische Staatsangehörigkeit und kann ihre Daten im GBA-System überprüfen.
    Offiziell erlauben die Niederlande, außer in einigen wenigen Ländern, keine doppelte Staatsbürgerschaft. Thailand gehört nicht zu diesen Ländern.

    Ist das nicht eine Fangfrage der Botschaft?

    • Eric bk sagt oben

      Ich dachte sofort an die gleiche Möglichkeit. Davon habe ich noch nie gehört. Nun, wenn Sie zwei Pässe haben, können Sie auf diese Weise einen verlieren.

    • Rob V. sagt oben

      Jos, in den Niederlanden gibt es keine Ausnahme für die doppelte Staatsangehörigkeit (DN), die auf Ländern basiert, das wäre reine Diskriminierung*. Die Hauptregel ist, dass NL DN nicht zulässt, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen hiervon. Auch bei Geburt, wenn das andere Land eine Stornierung nicht zulässt oder wenn Sie mit einem niederländischen Staatsbürger verheiratet sind. Ein thailändisch-niederländisches Paar kann daher einen DN haben, sowohl die Niederlande als auch Thailand erlauben dies. Theoretisch (aber das ist ein teurer und langer Weg) kann sich auch eine in den Niederlanden geborene Person irgendwann als Thailänder einbürgern lassen. Dies wurde hier bereits in mehreren Blogs diskutiert, daher gehe ich nicht weiter darauf ein. Interessenten: Schauen Sie sich um oder überprüfen Sie die Staatsangehörigkeitsgesetze von NL und TH, um sicherzustellen, dass DN für verheiratete Paare kein Problem darstellt. Es handelt sich also sicherlich nicht um eine Botschaftsfalle ...

      *Diskriminierung gilt nicht für die Niederlande, außer im Fall der Familienmigration, bei der EU-Bürger und ihre Nicht-EU-Familienangehörigen unter EU-Abkommen (Freizügigkeit, Richtlinie 2004/38/EG) fallen, niederländische Staatsangehörige jedoch unter das jetzige Abkommen strengere niederländische Migrationsgesetze. Zuvor waren die Niederlande weniger streng als die EU, doch dann mussten die Grenzen für Familienmigranten enger werden.

    • Jörg sagt oben

      Ein Thailänder, der mit einer Niederländerin verheiratet ist, kann seine eigene Staatsangehörigkeit behalten. Daher ist in diesen Fällen eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässig.

      • Eric bk sagt oben

        Doppelte Staatsangehörigkeit ist in Ordnung, aber zwei Pässe glaube ich nicht.

        • Rob V. sagt oben

          Lol, mit dieser Logik solltest du auch keinen Personalausweis und Reisepass haben. Für die Niederlande und Thailand ist die mehrfache Staatsangehörigkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) kein Problem. Ein Reisepass ist lediglich ein Reisedokument, das Ihre Nationalität/Identität nachweist. Sie können beides gleichzeitig besitzen. Wenn Sie zwischen NL und TH reisen, ist dies sogar notwendig; Sie reisen mit Ihrem niederländischen Reisepass in die Niederlande ein und aus und mit Ihrem thailändischen Reisepass nach TH. Auf Verlangen zeigen Sie auch den anderen Reisepass vor, wenn dies für etwas erforderlich ist. Kein Problem.

          @Nico: Platziere hier die thailändische Schreibweise, damit Tino seine Meinung äußern kann.

        • Cor Verkerk sagt oben

          2 Pässe sind natürlich auch erlaubt, wenn man 2 Nationalitäten hat. Meine Frau hat auch beides

    • theos sagt oben

      @Jos, woher hast du das? Dass die Niederlande keine doppelte Staatsbürgerschaft zulassen? Zu Ihrer Information: Mein Sohn und meine Tochter haben beide einen thailändischen und einen niederländischen Pass. Ich erkannte sie in der niederländischen Botschaft und erhielt ein schönes Dokument, aus dem hervorging, dass sie nun Niederländer waren. Beide erhielten sofort, nach etwa einer Woche, einen niederländischen Pass. Sie sind auch in Den Haag als Niederländer registriert (ich habe das persönlich machen lassen). Beide haben die thailändische und niederländische Staatsangehörigkeit. Über Den Haag können sie sogar eine niederländische Geburtsurkunde erhalten.

    • Jaspis sagt oben

      Mein Sohn kann seinen thailändischen und niederländischen Status behalten, einfach weil er überzeugende Interessen hat. Ohne thailändischen Pass darf er kein Land besitzen. Und weitere Ausnahmen sind denkbar.

  4. John Chiang Rai sagt oben

    Lieber Nico B,
    Ich gehe davon aus, dass der thailändische Pass eine falsche Schreibweise Ihres Familiennamens enthält, was bei der niederländischen Botschaft sicherlich für Verwirrung sorgen wird.
    Wir hatten das gleiche Problem mit unseren Heiratspapieren, bei denen der thailändische Beamte ebenfalls eine falsche Schreibweise verwendete.
    Glücklicherweise ist mir dies bei der Übergabe des Amphurs aufgefallen, sodass wir dies sofort ändern ließen, um künftige Verwirrung zu vermeiden.
    Im Falle einer falschen Schreibweise würde ich eine zusätzliche Erklärung für die niederländische Botschaft verfassen und dieser eine Kopie einer möglichen Heiratsurkunde beifügen, in der der Familienname korrekt angegeben ist.
    Gr. John.

  5. Wirbel sagt oben

    Warum sollte man sich Gedanken darüber machen, welcher Thailänder/Niederländer beide Pässe gleichzeitig überprüft und wer beide Sprachen beherrscht? Und wie bereits in einer anderen Antwort erwähnt, was falsch ist, es liegt ein Fehler vor.

    • John Chiang Rai sagt oben

      Lieber Eddie,
      Ich hoffe, dass diese Antwort nicht als Chat aufgefasst wird, aber die in der Frage erwähnte NL-Botschaft bittet um eine Kopie des thailändischen Passes. In jedem thailändischen Reisepass wird der Name einfach in unserer Schreibweise geschrieben, so dass ein Unterschied sofort auffällt, auch ohne Kenntnis beider Sprachen zu haben. Um ein kleines Beispiel zu nennen: Wenn der Name eines Flugtickets leicht vom Namen der eincheckenden Person abweicht, ist das Ticket ungültig und diese Person bleibt am Boden, weil die Fluggesellschaft diese Person nicht als Passagier akzeptiert.
      GR. John.

  6. Arnold sagt oben

    Auch der Nachname im Reisepass meiner Freundin wird im Englischen etwas anders geschrieben als der ihres Bruders. Ihr Bruder hatte aufgrund der etwas anderen Schreibweise im Englischen keine Probleme, ein Visum für einen Urlaub in den Niederlanden zu beantragen. Allerdings ist die Schreibweise im Thailändischen die gleiche und das ist schließlich der richtige Name.

  7. erik sagt oben

    Jos, du schreibst…

    „Offiziell erlauben die Niederlande, außer in einigen wenigen Ländern, keine doppelte Staatsbürgerschaft. Thailand gehört nicht zu diesen Ländern.‘

    Warum denkst du das? Das Königreichsgesetz über die niederländische Staatsbürgerschaft erlaubt dies ausdrücklich. Siehe Artikel 15 Absatz 2 dieses Königreichsgesetzes, einschließlich Buchstabe c.

    Ich denke, dass in diesem Fall Frau Thailands erste Staatsangehörigkeit die niederländische ist, gefolgt von der niederländischen Staatsangehörigkeit, und dass Thailand das Land ist, das ihre Staatsangehörigkeit widerrufen kann, sofern das thailändische Recht dies vorsieht. Die niederländische Botschaft spielt hierbei keine Rolle, da sie für niederländische Unternehmen da ist.

  8. NicoB sagt oben

    Liebe Antwortende, vielen Dank für Ihre Antworten und Beiträge. Ich werde einige zusätzliche Informationen bereitstellen und Fragen beantworten.
    Erik, im thailändischen Pass steht der Name sowohl auf Thailändisch als auch, nennen wir es mal, Englisch/Niederländisch. Es ist nicht ganz klar, wie das passiert ist. Es ist wahrscheinlich, dass bei der Beantragung des ersten niederländischen Passes ein Fehler beim Kopieren des Namens aus dem thailändischen Pass gemacht wurde. Ich habe der niederländischen Botschaft hierzu noch keine Frage gestellt. Am einfachsten erscheint es mir, den Namen im niederländischen Pass zu ersetzen, da mein Partner dort nicht mehr viel übrig hat, sondern nur noch einen Pass und eine zukünftige staatliche Rente. Ist das möglich und wie? Noch keine Ahnung. In Thailand hat sie noch viel mehr zu tun: Gemeinde, Land/Haus, Politik, Auto usw.

    Tino, deine Antwort scheint mir sehr relevant zu sein, du hast recht, die Übersetzung eines Namens kann oft auf unterschiedliche Weise erfolgen. Ich habe meinen Partner gefragt, in Thailand schreibe man den Namen Teankeaw oder Teankaew. In der thailändischen Schrift wird ea oder ae gleich geschrieben und steht am Anfang des geschriebenen Wortes, was meines Wissens damit zu tun hat, wie man das Wort ausspricht, also mit einem T dahinter für eine andere Aussprache als mit einem K dahinter .
    Hier geht es nicht darum, ob die Übersetzung korrekt ist, sondern wie bereits erwähnt liegt der Unterschied darin, dass der aus dem thailändischen Pass übernommene Name, in dem der Name auf Englisch/Niederländisch übernommen wurde, nicht mit dem Namen übereinstimmt, der in angegeben ist der niederländische Pass. Englisch/Niederländisch.
    Jos, deine Frage ist aus Neugier. Soweit ich weiß, muss meine Partnerin bei der Beantragung eines neuen niederländischen Passes nicht ihren thailändischen Pass vorzeigen, aber sie muss eine Kopie einreichen, dann könnte die Botschaft den Namensunterschied bemerken . Es erscheint mir unklug, keine Kopie zur Verfügung zu stellen, denn wie kann eine Person mit einem niederländischen Pass kein Visum haben und trotzdem in Thailand leben/bleiben und in Bangkok einen neuen niederländischen Pass beantragen? Ihre Angaben können natürlich in den Niederlanden überprüft werden, aber ob es die GBA sein wird, weiß ich nicht, da sie wie erwähnt auch dauerhaft in Thailand lebt und nicht mehr bei der GBA in den Niederlanden gemeldet ist. Ich weiß nicht, ob es richtig ist, was Sie sagen, dass die Niederlande keine doppelte Staatsangehörigkeit zulassen. Was ich weiß, ist, dass es sie gibt, Marokkaner können niemals auf ihre Staatsangehörigkeit verzichten und wenn sie auch Niederländer sind, haben sie immer zwei Staatsangehörigkeiten. Dies wurde von der Gemeinde mit der thailändischen Botschaft besprochen, als der Reisepass meinem Partner ausgestellt wurde. Letzterer gab an, dass meine Partnerin nicht auf ihre thailändische Staatsangehörigkeit verzichten müsse, wenn sie auch die niederländische Staatsangehörigkeit erhalten würde, was jedoch nicht geschah. Wäre das nicht eine Fangfrage der Botschaft, wie Sie sagen? Was hätte das für einen Sinn? Es handelt sich um eine Standardfrage im Antragsformular für einen neuen Reisepass.
    Erikbkk, der Verlust eines Reisepasses/einer Staatsangehörigkeit scheint mir nicht so schnell zu passieren, in den Niederlanden werden der Reisepass und die Staatsangehörigkeit völlig legal erworben, ohne dass ein Verzicht auf die thailändische Staatsangehörigkeit erforderlich ist.

    John Chiang Rai, unser Familienname ist im thailändischen Pass nicht falsch geschrieben, meine Partnerin hat, wie erwähnt, ihren eigenen Familiennamen in ihrem Pass, mit einem sehr kleinen Unterschied in den Namen. Vielleicht sollte ich eine zusätzliche Erklärung für die Botschaft verfassen, in der ich darlege, was ich oben an Tino schreibe, nämlich dass ae und ea gleich geschrieben sind? Ich stimme zu, der Unterschied fällt bei genauem Hinsehen sofort auf.

    Eddy, das ist eine gute Frage, liegt da ein Fehler vor? Aus dem Thailändischen kann man in diesem Fall sagen, dass man den Namen mit ae oder ea übersetzen kann, daher hat die Botschaft kaum etwas dazu zu sagen, nur wie erwähnt besteht der Unterschied darin, dass der thailändische Pass auf Englisch/Niederländisch und der niederländische Pass auf Englisch/Niederländisch ist. Niederländisch. Es bleibt die Frage, ob die Botschaft angesichts des kleinen Unterschieds, der nach Jahren der Ein- und Ausreise nach Thailand mit beiden Pässen bisher niemandem aufgefallen ist, genau hinschaut.

    RobV, das ist richtig, mein Partner hat gesetzlich die doppelte Staatsangehörigkeit, das gibt es also, und ich stimme dem zu, was Sie berichten.

    Hat jemand Erfahrung mit dem gleichen Problem? Vielen Dank im Voraus an alle Antwortenden.
    NicoB

  9. William J sagt oben

    Meine Frau hat vor 6 Wochen bei der niederländischen Botschaft in Bangkok eine Verlängerung/Erneuerung ihres niederländischen Passes beantragt. Auf Nachfrage legte sie eine Kopie ihres thailändischen Passes bei.
    Das regionale Unterstützungsbüro Asien, bei dem der Antrag offenbar bearbeitet wird, gibt an, dass mit dem Erwerb der niederländischen Staatsangehörigkeit die thailändische Staatsangehörigkeit automatisch entzogen wird. Sie verlangen nun eine Kopie der Neuausstellung der thailändischen Staatsangehörigkeit. Habe vor drei Wochen erklärt, dass sie beide Staatsangehörigkeiten behalten kann (mit Zustimmung des IND). Noch keine Antwort erhalten. Daher weiß ich noch nicht, wie das ausgehen wird. Berücksichtigen Sie in jedem Fall eine längere Ausstellungszeit des Reisepasses. Wer hatte sonst noch Probleme damit?
    Werfen wir einen Blick auf unsere Situation: Holländischer Mann mit einer thailändischen/niederländischen Frau. Notarielle Vereinbarung über das Zusammenleben, und wir leben in Thailand.

    • NicoB sagt oben

      Willem, bei meiner Frage ging es um einen geringfügigen Namensunterschied, der nun auch zu einem Problem mit der doppelten Staatsangehörigkeit geführt hat. Ich hoffe, dass der Moderator mir diese Antwort erlaubt.
      Willem, deine Situation ist völlig identisch mit meiner, ich werde hier weitere Informationen darüber geben, wie alles gelaufen ist.
      Die thailändische Staatsangehörigkeit meines Partners erlischt sicherlich nicht automatisch mit der Erlangung der niederländischen Staatsangehörigkeit, im Gegenteil.
      Nachdem der Antrag auf Einbürgerung und der niederländische Pass bei der Wohnsitzgemeinde eingereicht worden waren, gab es ein Gespräch mit jemandem, der recherchierte (vermutlich Ind), diese Person sagte dann, dass sie die doppelte Staatsangehörigkeit vwb habe. NL war überhaupt kein Problem, aber für Thailand schon. Meine Partnerin deutete daraufhin an, dass sie auf keinen Fall auf ihre thailändische Staatsangehörigkeit verzichten wolle und vor allem, dass die Idee der Forscherin falsch sei! Der Forscher rief dann die thailändische Botschaft in Den Haag an und sie sagten, dass vwb. Die doppelte Staatsbürgerschaft Thailands war überhaupt kein Problem. Die Forscherin sagte meiner Partnerin dann, dass sie Recht habe, sie müsse ihre thailändische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
      Anschließend wurde die Einbürgerung abgeschlossen und der niederländische Pass ausgestellt.
      Haben Sie die IND-Genehmigung, über die Sie sprechen, auf Papier oder per Telefon?
      Ich bin sehr gespannt, wie sich Ihre Situation entwickelt, also stehe ich auch vor dieser Situation. Für eine weitere Beratung bitte ich Sie, mich per E-Mail zu kontaktieren: [E-Mail geschützt] .
      Ich hoffe wirklich, dass Sie antworten, dann können wir uns das gemeinsam ansehen.
      Danke schön,
      Grüße, Nico B

  10. Edward Bloembergen sagt oben

    Lieber Nico,

    Ich kenne eine Reihe von Beispielen aus meinem Umfeld, aber das wäre nicht nötig. Das renommierte Royal Thai Institute in Bangkok ist für die wissenschaftliche Sprachforschung zum öffentlichen Nutzen verantwortlich. Dazu gehört auch die Aktualisierung des Standardwörterbuchs. (พจนานุกรมฉบับราชบัณฑิตยสถาน) Aus dieser Rolle heraus wurde auch eine Methode zur Romanisierung von Namen entwickelt. Jeder offizielle Übersetzer sollte daher zu der gleichen eindeutigen Umschrift gelangen. Aber aus Unachtsamkeit oder in manchen Fällen auch aus Unwissenheit kann dies dennoch schiefgehen.
    Für Interessierte füge ich den Link zum Dokument hinzu.
    http://www.royin.go.th/upload/246/FileUpload/416_2157.pdf

    Mit freundlichen Grüßen,
    Ludwig

  11. John Chiang Rai sagt oben

    Lieber NicoB,
    Aus Ihrer Frage ging für mich nicht hervor, ob es Ihr gemeinsamer Nachname war, der durch eine mögliche Heirat entstanden ist, und ich habe nicht daran gedacht, fälschlicherweise einen thailändischen Namen anzunehmen.
    Leider gibt es bei der Übersetzung oder Übernahme thailändischer Namen in unsere Schrift viele Varianten und erfordert oft größte Sorgfalt, um sicherzustellen, dass sie tatsächlich korrekt geschrieben werden. Auch wenn der Unterschied zwischen Teankeaw und Teankaew so gering ist, kann es zu Problemen kommen, wenn er entdeckt wird. Ob AE oder EA richtig oder falsch ist, ist mir egal. Für mich ist es viel wichtiger, dass es in beiden Pässen keinen Unterschied in der Schreibweise des Namens gibt, und ich würde mir wünschen, dass dies von der Behörde, die diese unterschiedliche Schreibweise angewendet hat, geändert wird.
    Gr. John.

  12. theos sagt oben

    @ Nico B, ich habe in Rotterdam große Probleme mit der falschen Schreibweise bekommen, laut den Beamten im Rathaus, und dabei ging es um einen Buchstaben in ihrem Vornamen. Ich hatte ihren Reisepass bei mir und aufgrund dieses Briefes verlangten sie, dass meine Frau einen neuen Reisepass anfertigen lasse, weil der Reisepass ihrer Meinung nach gefälscht sei. Es ging um den Buchstaben i, den ich als y eingegeben habe, was in den Niederlanden rechtlich dasselbe ist. Ich fuhr dann nach Den Haag und erhielt eine Karte mit der Telefonnummer der dort anwesenden Beamtin, dass ich sie sofort anrufen müsse, wenn es in R'dam noch mehr Ärger gäbe. Ich gab auf und ging zurück nach Bangkok, wo ich alles im Büro ablegte Botschaft. Habe es erledigt. Bei aller Mitarbeit. Eine ziemliche Geschichte, zu lang, um sie zu erzählen.
    Aber der Punkt ist, dass es genau so übersetzt werden muss, wie es in ihrem thailändischen Pass steht, und ich glaube ganz genau, dass es mit allen Stempeln der richtige Name ist. Viel Glück.


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