Liebe Leserinnen und Leser,

Meine Frage bezieht sich auf meinen Sohn. Ich hoffe, dass mir hier jemand einen Rat geben kann. Mein Sohn ist 17 (18. September), sein Vater hat die thailändische Staatsangehörigkeit und lebt (wieder) in Thailand (er hat seine niederländische Staatsangehörigkeit ablaufen lassen, also hatte er die doppelte Staatsangehörigkeit). Ich bin Niederländer und lebe mit meinem Sohn in den Niederlanden.

Mein Sohn hat die niederländische Staatsangehörigkeit und hat vor mehr als einem Jahr seine thailändische Geburtsurkunde erhalten, mit der er seinen thailändischen Personalausweis und Reisepass beantragen möchte. Die Beantragung seiner thailändischen Geburtsurkunde (und damit der thailändischen Staatsangehörigkeit, nicht wahr?) verlief problemlos, nachdem er eine Art „Relais-Verfahren“ durch alle Büros in Bangkok, Phuket und Surathani durchlaufen hatte …

Fragen:

  • Kann mein Sohn nun mit dieser thailändischen Geburtsurkunde seinen Personalausweis und Reisepass bei der örtlichen thailändischen Gemeinde (Suratthani) beantragen?
  • Muss dies geschehen, bevor er 18 Jahre alt ist? Ist eine Person nach thailändischem Recht mit 18 Jahren ein Erwachsener?
  • Wie hoch sind die Chancen, dass er zum Militärdienst einberufen wird? Etwas, dem er selbst positiv gegenübersteht, obwohl er kein Thai spricht und wahrscheinlich abgelehnt werden würde (er hat das Asperger-Syndrom).

Sein Vater möchte ihm ein Haus schenken und ihm Erbrechte über die anderen Häuser und Plantagen einräumen. Hierzu ist es daher erforderlich, dass er die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt.

Mein Sohn weiß noch nicht, ob er tatsächlich in Thailand leben möchte, aber da ich mich mit 18 Jahren nicht mehr um ihn kümmern kann, ist es hilfreich, dass er ohne Visumsregelung zu seinem Vater und seiner thailändischen Familie gehen kann usw., wenn er es braucht.

Wer kann mir mehr Klarheit über unsere Situation verschaffen?

Groetjes,

Sandra

13 Antworten auf „Mein thailändischer Sohn, der in den Niederlanden lebt, möchte einen thailändischen Pass beantragen?“

  1. René Martin sagt oben

    Sandra Ich denke, dass es nach niederländischem Recht möglich ist, zwei Staatsangehörigkeiten zu haben, wenn man bei der Geburt dazu berechtigt war. Wenn Ihr Sohn nach Erreichen der Volljährigkeit die thailändische Staatsangehörigkeit beantragt, verliert er mit Sicherheit seine niederländische Staatsangehörigkeit. Da dies schwerwiegende Konsequenzen hat, möchte ich Sie bitten, die Abteilung für Zivilangelegenheiten der Gemeinde aufzusuchen und/oder einen Anwalt zu beauftragen, der sich in dieser Angelegenheit gut auskennt. Auch in Thailand.

    • Französischer Nico sagt oben

      Jemand, der eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und niederländischer Staatsbürger werden möchte, verliert grundsätzlich seine ausländische Staatsangehörigkeit, es sei denn, die Gesetzgebung in seinem Geburtsland verhindert den Verlust dieser Staatsangehörigkeit – denken Sie zum Beispiel an Marokko – und wenn der Verlust seiner ursprünglichen Staatsangehörigkeit erfolgt bedeutet auch den Verlust des Erbrechts. In diesen Fällen kann ein Ausländer seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten, wenn er niederländischer Staatsbürger wird.

      • Alex sagt oben

        Auch Thailand fällt darunter, also genau wie Marokko. Ein Thailänder verliert nie seine Staatsangehörigkeit. Meine Frau hat einen niederländischen Pass und lebt ebenfalls in den Niederlanden. Sie ist auch an einer Adresse in Thailand gemeldet. Jedes Mal, wenn ihr thailändischer Pass/Personalausweis abgelaufen ist und sie sich in Thailand befindet, lässt sie ihn erneuern, kein Problem.

        • Rob V. sagt oben

          Ein Thailänder kann seine Staatsangehörigkeit zwar verlieren, aber auch wiedererlangen. Siehe die Staatsangehörigkeitsgesetzgebung, auf die ich weiter unten bereits an anderer Stelle hingewiesen habe. Dort finden Sie eine Reihe von Artikeln zum Thema Verlust, Erwerb und Wiederherstellung der thailändischen Staatsangehörigkeit.

  2. Antonius sagt oben

    Liebe Sandra,

    Sobald Ihr Sohn die thailändische Staatsangehörigkeit annimmt, verliert er seine niederländische Staatsangehörigkeit. Ich denke, er sollte zuerst sehen, wie das Leben mit seinem thailändischen Vater ist. Er kann jederzeit später wählen.

    Darüber hinaus hat er als Erwachsener (ab 18 Jahren) Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.

    Es gibt also mehr Möglichkeiten.

    Gruß.

    Antonius

    • Rob V. sagt oben

      Nur wenn er schnell ist, verliert ein Minderjähriger nicht seine niederländische Staatsangehörigkeit, wenn er eine andere Staatsangehörigkeit annimmt.

      Darüber hinaus gibt es weitere Ausnahmen, darunter:
      „Sie verlieren bestimmte Rechte, wenn Sie auf Ihre Staatsangehörigkeit verzichten. Sie verlieren zum Beispiel viel Geld, weil das Erbrecht für Sie nicht mehr gilt.“

      Siehe:
      - https://ind.nl/paginas/afstand-nationaliteit.aspx

    • Erwin Fleur sagt oben

      Liebe Sandra,

      Nein, er wird seine niederländische Staatsangehörigkeit nicht verlieren.
      Solange er seinen Pass verlängert, ist er nur ein Niederländer.

      Mit freundlichen Grüßen,

      Erwin

  3. Rob V. sagt oben

    Dieser Botschaftsmitarbeiter kennt das Gesetz nicht. Mehrere Staatsangehörigkeiten sind für Thailand eine Grauzone. Thailand verbietet die doppelte Staatsbürgerschaft nicht, erkennt die doppelte Staatsbürgerschaft aber auch nicht an, sie ist zwar erlaubt, aber daher kompliziert:

    Staatsangehörigkeitsgesetz, (Nr. 4), BE 2551 (=Jahr 2008)
    Kapitel 2. Verlust der thailändischen Staatsangehörigkeit.
    (...)
    § 13.
    „Ein Mann oder eine Frau mit thailändischer Staatsangehörigkeit, die einen Ausländer heiratet und gemäß dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit seiner Frau die Staatsangehörigkeit der Ehefrau oder des Ehemanns erwerben kann.“
    oder ihr Ehemann kann, wenn er oder sie auf die thailändische Staatsangehörigkeit verzichten möchte, vor dem zuständigen Beamten eine Erklärung seiner Absicht gemäß der in der Ministerialverordnung vorgeschriebenen Form und Weise abgeben.“

    Quelle: http://www.refworld.org/pdfid/506c08862.pdf
    + die tausendund1 Themen zum Thema doppelte Staatsbürgerschaft in diesem Blog. 😉

  4. Raymond sagt oben

    Wenn ich das richtig verstehe, leben Sie jetzt in den Niederlanden? In diesem Fall müssen Sie bei der thailändischen Botschaft in Den Haag einen thailändischen Pass für ihn beantragen. Meine Tochter erhielt mit 16 Jahren ebenfalls die thailändische Staatsangehörigkeit (in den Niederlanden geboren) und besitzt nun die doppelte Staatsangehörigkeit. Ich glaube nicht, dass der thailändischen Regierung irgendetwas anderes über die doppelte Staatsangehörigkeit mitgeteilt wird.
    Grüße und viel Glück Raymond

  5. Gerard sagt oben

    Beachten Sie auch die Aufforderung zur Wehrpflicht in Thailand, wenn er die thailändische Staatsangehörigkeit erhalten hat.
    Es ist unklar, ob Ihr Sohn in Thailand geboren wurde. Wenn er in Thailand geboren ist, läuft er Gefahr, für seinen thailändischen Nationaldienst einberufen zu werden.
    Sein thailändischer Vater möchte ihm Immobilien übertragen oder diese erst im Todesfall erben lassen.
    Sollte die Wahl auf die niederländische Staatsangehörigkeit und nicht zusätzlich auf die thailändische Staatsangehörigkeit fallen, hat er nach dem Tod seines Vaters ein Jahr Zeit, die Immobilie zu verkaufen. Mir ist unklar, was passiert, wenn es nicht innerhalb eines Jahres passiert. Wird es dann an die thailändische Regierung übertragen? Vielleicht weiß jemand hier auf diesem Blog, was dann passiert.

  6. Erwin Fleur sagt oben

    Liebe Sandra,

    Frage 1 lautet: Nein
    Frage 2 lautet: Vor Vollendung des 18. Lebensjahres müssen die gesetzliche Mutter oder der rechtmäßige Vater zur Antragstellung mitkommen.
    Frage 3 lautet: Er kann einberufen werden, dies hängt jedoch davon ab, mit welchem ​​Nachnamen er registriert ist
    ist in Thailand. Wenn der thailändische Name des registrierten Jungen von der thailändischen Mutter oder dem thailändischen Vater stammt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch.
    Wenn der Name eines ausländischen Vaters oder einer ausländischen Mutter auf Niederländisch eingetragen ist, kann er dies selbst tun
    wählen.

    Immer die schwarze Kugel (Witz).
    Mit freundlichen Grüßen,
    Erwin

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Erwin, hast du eine Quelle für Punkt 3? Es scheint mir, dass sie thailändische junge erwachsene Männer anrufen, die als Einwohner eines Amphur (Bezirksamt, Rathaus) registriert sind. Es wäre … bemerkenswert, thailändische Männer weiter danach zu filtern, ob der Name „thailändisch“ oder „nicht thailändisch“ ist.

      Kurz gesagt: Wenn Sie Thailänder sind, aber nicht mit einer Wohnadresse in Thailand registriert sind, gibt es auf dem Amphur keine Lotterie und daher keine Wehrpflicht. Aber bis jetzt habe ich noch nie eine offizielle Quelle oder inoffizielle Übersetzung einer offiziellen Quelle zu diesem Thema gesehen. Und wer mich kennt: Ich schaue mir gerne Quellen an, um die Richtigkeit einer Behauptung beurteilen zu können.

    • Tino Kuis sagt oben

      Nach thailändischem Recht ist man erst mit XNUMX erwachsen. Davor müssen Vater und Mutter bzw. der Vormund nach einer Scheidung, wie in meinem Fall, unterschreiben.


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