Leserfrage: Wer kann mir Ratschläge zur Landpacht im Isaan geben?

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23 April 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Wir haben ein Stück Land im Isaan, natürlich im Namen meines Partners (nicht verheiratet). Ich möchte dieses Land für 30 Jahre pachten, mit zwei weiteren Verlängerungen um jeweils 2 Jahre. Ich habe Kommentare dazu gelesen, aber ich kann keinen Artikel darüber lesen, der nützliche Ratschläge zum Verfahren enthält.

Wer hat es für mich?

Ich frage mich auch, wie man sich im Falle einer Scheidung oder des Todes einer der Parteien absichern kann? Geht der Mietvertrag an meine Kinder?

Mein Partner hat keine Kinder. Wenn sie stirbt, frage ich mich, ob meine Rechte weiterhin bestehen bleiben? Auch im Hinblick auf die Einreise, ohne dass ich es wollte? (wenn gemobbt). Nicht, dass ich das erwarte, aber man weiß nie. Man muss sich auch dieses Geschäft ansehen.

Bitte um Rat.

Mit freundlichen Grüßen,

Otto

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6 Antworten auf „Leserfrage: Wer kann mir Ratschläge zur Landpacht im Isaan geben?“

  1. Tina Banning sagt oben

    Mein Rat: Nicht verpachten, sondern Nießbrauch bis zu Ihrem Tod betreiben. Wenn Ihre Frau stirbt, haben Sie weiterhin das Recht, dort zu leben, einschließlich des Verkaufsrechts. Nach Ihrem Tod gehen die gesetzlichen Erben auf Ihre Frau über.

  2. nicky sagt oben

    Holen Sie sich einfach einen guten Anwalt. Er kann alles arrangieren

  3. e thailändisch sagt oben

    https://www.isaanlawyers.com/our-team/ haben selbst einen guten Ruf, keine Erfahrung mit ihnen
    Sie verfügen über einen Notariatsservice und viel Erfahrung mit dieser Art von Geschäft

  4. Erik sagt oben

    Otto, ich erinnere mich, dass eine Mietdauer von 2×30 Jahren das Maximum war, aber das hat sich auf maximal 1×30 geändert. Ob 3×30 jetzt möglich ist, erscheint mir stark.

    Die auf dem Chanoot registrierten Mieten sind sehr hoch; Nießbrauch und Grundeigentumsrecht sind zwei weitere Möglichkeiten.

    Auch im Hinblick auf Ihre sonstigen Fragen rate ich Ihnen, einen Anwalt zu finden, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat. Anwälte wurden in den letzten Wochen in einer Leserfrage erwähnt.

    Tina Banning, wenn der Eigentümer des Landes das Land in einem Testament jemand anderem als dem Nießbraucher überlässt, gibt es nichts zu verkaufen.

  5. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Otto,
    Dieses Thema wurde am 18. April 2021 in diesem Blog diskutiert.
    Das Beste, was Sie tun können, ist, wenn es etwas kostet und Sie Sicherheit wünschen, einen Anwalt zu konsultieren. Hier wurden viele Hinweise von guten Anwälten gegeben.
    Dort erhalten Sie Antworten auf Ihre Fragen:
    – Dadurch, dass Sie nicht verheiratet sind, sind Sie nicht nur ein Erbe…. was zu tun ist?
    – Ist ein Mietvertrag beim Tod des Mieters in Thailand übertragbar?
    – Endet ein Mietvertrag in Thailand mit dem Tod des Vermieters?
    – Wie hoch ist die maximale Miete, die in Thailand zulässig ist?
    Im Gegensatz zu dem, was Tina hier schreibt: Ein Nießbraucher KANN NICHT verkaufen, weil er nicht der Eigentümer ist. Der Eigentümer, in Ne „bloßer Eigentümer“ und in Be „bloßer Eigentümer“ genannt, kann dies nicht ohne die Zustimmung des Nießbrauchers tun. Der Nießbrauch liegt tatsächlich in der Chanote des Grundstücks.
    – Abtretung als Erbe per Testament: Welche Konsequenzen hätte es, wenn Sie als Farang auf diese Weise Eigentümer würden? Dies hat Konsequenzen, da Sie als Farang kein Land besitzen können und diese Immobilie daher innerhalb eines Jahres verkaufen müssen, was sich auch auf den Verkaufspreis auswirkt.
    – Kann Ihre Freundin Sie testamentarisch als Vollerbin einsetzen, wenn es auch direkte Erben wie Eltern, Kinder, Brüder, Schwestern gibt? In vielen Ländern ist das nicht möglich, zum Beispiel kann jemand seine eigenen Kinder nicht nur zu 50 % komplett enterben…. in NL oder hier, in diesem Fall Thailand ???? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, gemeinsam zu gehen….

    Daher kann ich nur einen Rat geben: Konsultieren Sie einen Anwalt, da es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt, bei der nur ein Anwalt eine eindeutige Antwort geben kann, zumindest wenn Sie im Nachhinein keine Überraschungen erleben möchten.

  6. Eddy sagt oben

    Hallo Otto,

    Ich habe mit drei verschiedenen Anwaltskanzleien in Hua Hin über diese Angelegenheit gesprochen, bevor ich mich für den Kauf eines Hauses entschieden habe. In Thailand können Sie über den Anwalt privatrechtliche Verträge aller Art zwischen Ihnen und Ihrem Partner abschließen, etwa was im Falle einer Scheidung zu tun ist oder einen Mietvertrag automatisch verlängern lassen, diese haben jedoch für das thailändische Gericht keinen Wert. Verschwendung Ihres Geldes.

    Was du tun kannst:
    1) Treffen Sie mit Ihrem Partner gute Vereinbarungen darüber, was im Falle einer Scheidung zu tun ist. Wenn die Vereinbarungen sinnvoll, ausgewogen und fair sind, ist die Chance auf Einhaltung am größten
    2) Treffen Sie gute Vereinbarungen mit Ihrem Partner, falls einer von Ihnen stirbt. Auch hier herrschen Vernünftigkeit und Fairness. Sie kann mit Ihnen als Alleinerbin ein Testament aufsetzen, aber wenn sie aufgrund einer Scheidung usw. unwillig ist, kann sie dieses Testament ohne Ihr Wissen aufheben oder ändern. Deshalb hat mir einer der thailändischen Anwälte geraten, die Eigentumspapiere selbst zu führen [natürlich in guter Absprache mit dem Partner].
    4) Wenn es sich nur um Grundstücke handelt, handelt es sich entweder um Pacht oder um Nießbrauch. Wenn das Grundstück verkauft wird, kann der neue Eigentümer immer noch seltsame Dinge tun. Meiner Meinung nach ist man stärker, wenn man ein Grundstück pachtet und auf dem Grundstück auch ein Haus besitzt. Sie sind schwächer, wenn auf dem Grundstück ein Haus steht und das Haus jemand anderem gehört, insbesondere wenn das Haus der Familie Ihres Partners gehört.


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