Leserfrage: Fragen zum Kauf von Bauland in Thailand?

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10 Juli 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte weitere Informationen zum Kauf eines Grundstücks (Bauland) erhalten. Das Land hat eine Fläche von etwa 1 Rai und liegt im Isaan nl in der Gemeinde Chumphon Buri (ca. 40 km von Buriram und 90 km von Surin entfernt). Das Land liegt an der Hauptstraße, die Chumphon Buri und Baan Rahan verbindet.

Bitte erläutern Sie auch, wie alles praktisch geregelt sein sollte.

Regards,

Nick (BE)

6 Antworten auf „Leserfrage: Fragen zum Kauf von Bauland in Thailand?“

  1. ruud sagt oben

    Die Frage ist sehr allgemein gehalten und Sie können kein Land selbst kaufen, wenn Sie nicht die thailändische Staatsangehörigkeit besitzen.
    Höchstens Ihre Frau (wenn Sie verheiratet sind), wenn sie Thailänderin ist.
    Oder (nicht sehr wahrscheinlich) Ihr thailändischer Ehemann, denn Nick, ich denke, Nicky kann sowohl ein Jungenname als auch ein Mädchenname sein.

  2. Kerl sagt oben

    Liebe,
    Als Ausländer können Sie kein Land im eigenen Namen erwerben.
    Es gibt Konstruktionen, bei denen mehr möglich, aber nicht empfehlenswert ist.
    (Ehefrau, Freundin usw. mit thailändischer Staatsangehörigkeit ist möglich)
    Sie können das Grundstück pachten (Langzeitmiete)
    Sie können auf diesem Grundstück in Ihrem eigenen Namen ein Haus bauen.

    Die beste Methode besteht darin, einen guten Anwalt mit Notarfunktion zu konsultieren. Die Übersetzung und Überprüfung aller relevanten Dokumente ist auch eine Versicherung, um spätere Probleme zu vermeiden.

    Ich selbst bin seit 16 Jahren verheiratet, wir haben Land und ein Haus und alles ist einigermaßen geregelt, auch wenn meine Frau vor mir sterben sollte …

    Seien Sie auf der sicheren Seite, sagen Sie niemals nie…..

    Grüße
    Kerl

  3. Jos sagt oben

    Das ist nicht so einfach zu klären, und wahrscheinlich kann niemand in diesem Blog eine klare Antwort darauf geben. Wir empfehlen Ihnen, einen guten englischsprachigen thailändischen Anwalt zu beauftragen. Es gibt viele seriöse Anwaltskanzleien in Bangkok, oder wenden Sie sich an meinen Kollegen/Freund in Ayutthaya. Er ist ein thailändischer Anwalt, der auch die US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzt (erfahren mit Fällen). Sein Name ist Payu Wayakham und er ist unter +66(0)898977980 erreichbar. Nennen Sie gerne meinen Namen. Viel Glück.

  4. Tonne sagt oben

    1: Sie sprechen von „einem Stück Land“.
    Wichtig für die Wertermittlung: Welche Chanote (Grundstücksurkunde) hat das Grundstück?
    Es gibt verschiedene Arten von Chanotes (Landurkunden), die auch den Wert des Grundstücks bestimmen.
    siehe z.B.: https://www.thailandforum.nl/viewtopic.php?t=821148
    2: Ein Ausländer kann kein Land besitzen
    3: Sie können das Land auf den Namen eines Thailänders übertragen. Als persönliche Sicherheit können Sie einen Mietvertrag abschließen
    Moment mal, lassen Sie es von einem Anwalt erstellen (Thailändisch-Englisch), wobei Sie das Land für mehrere Jahre mieten.
    4: Angenommen, Sie bezahlen das Land und setzen die Chanote auf den Namen Ihrer thailändischen Verwandtschaft: Die Verwandtschaft geht schief, was dann?;
    Haben Sie Lust oder ist es sinnvoll, Ihren langfristigen Mietvertrag beizubehalten?
    Erfolg.

  5. Joseph sagt oben

    Für einen Niederländer oder einen Belgier (und viele andere Nationalitäten) bedeutet die Konsequenz des Begriffs „kaufen“: „Eigentum an einem bestimmten Gut erwerben“. Auch wenn der Kauf im Ausland erfolgt. In Thailand ist dies jedoch für einen Ausländer nicht möglich. Nach dem Landesgesetz 2497/1954, Abschnitt 84, wird beispielsweise religiösen Institutionen und Stiftungen dieses Recht weiterhin gewährt, jedoch nur unter strengen Bedingungen und mit ausdrücklicher ministerieller Genehmigung.
    Dennoch steht es der thailändischen Ehefrau eines Ausländers frei, ein Rai Land zu erwerben und so Eigentum zu erwerben, woraufhin ihr Name in der Eigentumsurkunde/chanoot erwähnt wird.
    Ob sich dieses Grundstück in Hua Hin, Buriram oder Chiang Mai befindet, spielt keine Rolle und ist für die Beantwortung der Frage von Nick (BE) unerheblich. Wie es zustande kommt, dass der Ausländer den Kauf über die thailändische Ehefrau bezahlt, ist eine andere Geschichte und war nicht die Frage.
    @Guy redet immer noch über Leasing, @Jos sagt, dass man einen Anwalt hinzuziehen soll, @Ton ernennt beides, egal ob links oder rechts, man wird nie Eigentümer, sondern nur der Zahler des Kaufs, und mit Leasing oder einem Anwalt wird es nur noch komplizierter und teurer.

    • Tonne sagt oben

      Nick spricht über den Kauf eines Grundstücks. Mit anderen Worten: Eigentum erwerben.
      Ruud, Guy und ich schreiben/meinen eindeutig dasselbe: Ein Ausländer kann kein Land in seinem eigenen Namen besitzen oder erwerben.

      Der Eigentümer muss nicht mit dem Zahler identisch sein. Denn: Viele Ausländer bezahlen für ihre thailändische Verwandtschaft ein Grundstück, wobei das Grundstück dann beim Land Office auf den Namen der thailändischen Verwandtschaft eingetragen wird. Der Ausländer zahlt also, der Thailänder wird Eigentümer. Es spielt übrigens keine Rolle, wer zahlt, der Thailänder wird Eigentümer, solange die Zahlung erfolgt.

      Zahlt der Ausländer, kann er, um dennoch eine gewisse Macht über das Grundstück zu haben, einen Pachtvertrag aufsetzen lassen, so dass der thailändische Eigentümer nicht einfach verkaufen kann, weil es schon lange vermietet ist. Auch in NL gilt: Kaufen bricht nicht die Miete.

      Die Erstellung eines Mietvertrages muss sicherlich nicht kompliziert und teuer sein.
      Und wenn es eine erhebliche Menge ist, dann ist es empfehlenswert.
      Wie geschrieben: Vertrag in Englisch + Thailändisch, erstellt von einem Anwalt.


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