Leserfrage: Einige Unklarheiten bei der Registrierung einer Ehe in Thailand

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14 März 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich weiß, dass viel über die Registrierung einer in den Niederlanden zwischen einer Niederländerin und einer Thailänderin geschlossenen Ehe in Thailand geschrieben wurde. Da es für mich einige Unklarheiten hinsichtlich weiterer Dokumente und Maßnahmen gibt, möchte ich hierauf näher eingehen, und dies kann den Lesern auch bei zukünftigen Heiratsregistrierungen in Thailand helfen.

Zuerst meine Situation: Ich bin Niederländer und in den Niederlanden mit einer Thailänderin verheiratet, lebe mit meiner thailändischen Frau in den Niederlanden und möchte nächstes Jahr den Schritt zur Auswanderung wagen.

Der Plan besteht darin, mit einem Touristenvisum für 60 Tage nach Thailand zu reisen und das Visum zu verlängern, da ich mit meiner thailändischen Frau verheiratet bin, also ein Heiratsvisum.

Ich werde die Punkte auflisten, bei denen ich sicher bin, was getan werden muss. Und die Ergänzungen, die ich für notwendig halte, aber nicht sicher.

In den Niederlanden:

  1. Fordern Sie unbedingt eine internationale Heiratsurkunde an.
  2. Eine internationale Geburtsurkunde anfordern?
  3. Fordern Sie ein VOG an und lassen Sie es auf Englisch erstellen, diese 3 Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Internationale Heiratsurkunde und Geburtsurkunde wurden legalisiert, glaube ich, im Auftrag von BZ in Den Haag und dann von der thailändischen Botschaft in Den Haag.
  4. Gehen Sie in Bangkok zur niederländischen Botschaft, um eine Kopie Ihres Reisepasses legalisieren zu lassen. Ist dies für die Heiratsregistrierung in Ihrem Amphur erforderlich?
  5. Lassen Sie alle diese Dokumente in Bangkok ins Thailändische übersetzen und im Außenministerium legalisieren.
  6. Dann zum Amphur, um sich dort als verheiratet zu registrieren. Dafür benötigen Sie also unbedingt die Heiratsurkunde.

Geburtsurkunde? Beglaubigte und übersetzte Passkopie? (alles ins Thailändische übersetzt), das blaue Buch meiner Frau und ihren thailändischen Personalausweis. Ist die Heiratsurkunde auf Thailändisch und Englisch erstellt?

Habe ich Dinge vergessen? Gibt es Handlungen oder Dokumente, von denen Sie Ihrer Meinung nach noch nie gehört haben?

Persönlich finde ich es seltsam, dass eine Kopie Ihres Reisepasses beglaubigt und übersetzt werden muss, da die Amphur Ihre Ehe sonst nicht registrieren lässt. Das ist einem Bekannten passiert, vielleicht einem Beamten, der übereifrig war?

Wäre eine weitere internationale Geburtsurkunde möglich, VOG nur, wenn Sie das Heiratsvisum in den Niederlanden beantragen? Ich bin mir nicht sicher.

Mit freundlichen Grüßen,

Rudolf

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15 Antworten auf „Leserfrage: Einige Unklarheiten bei der Registrierung einer Ehe in Thailand“

  1. Janderk sagt oben

    Lieber Rudolf,
    Willkommen in Thailand.
    Ich denke, Sie nennen alles, was Sie brauchen.
    Aber warum die Legalisierung Ihres Reisepasses und warum die Amphur ihn braucht.
    Ihr Reisepass wird von der niederländischen Botschaft legalisiert.
    Dies ist eine Garantie dafür, dass der Reisepass echt ist.
    Warum dann noch vom Min. übersetzt und legalisiert? Auswärtige Angelegenheiten Thailands.
    Das liegt an der Schreibweise Ihres Namens auf Thailändisch. Wie Sie wissen, ist die thailändische Schrift ziemlich kompliziert
    Das ist Präzisionsarbeit. Beeidigte Übersetzer kennen die Regeln. Das Ministerium stimmt dieser offiziellen Übersetzung zu.
    Dann wird der Amphur diese Schreibweise anwenden.
    Die Beamten des Amphur beherrschen die thailändische Schrift gut, sind aber gelegentlich stur und müssen sich zu diesem Zeitpunkt an die offizielle Übersetzung halten, also basteln Sie sich nicht selbst eine Übersetzung zusammen.

    Grüße Janderk

    • janbeute sagt oben

      Vor zwei Jahren musste ich für die Beantragung meines zweiten gelben Heimatbuches auch meinen Reisepass übersetzen lassen.
      Sie wollten das bei uns, Amphur.
      Es war kein Problem, sich an einen anerkannten Übersetzer zu wenden, und der Rest verlief wie gewohnt.
      Es handelt sich lediglich um die Übersetzung, keine Legalisierung oder Ähnliches.

      Jan Beute.

      • RonnyLatYa sagt oben

        Für meinen Tabien Baan/rosa Personalausweis war die Übersetzung meines Namens, wie er auf der Heiratsurkunde steht, ausreichend.

  2. Adje sagt oben

    Ich glaube nicht, dass du ein VOG brauchst. Wo steht, dass das notwendig ist?

    • Lomlalai sagt oben

      VOG: Verhaltenserklärung, diese ist in den Niederlanden erforderlich, um einen Job als Kinderbetreuer zu bekommen (übrigens sehr gut). Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass dies in Thailand erforderlich wäre (wahrscheinlich wissen sie nicht einmal, dass es ein solches Dokument in den Niederlanden gibt).

      • RonnyLatYa sagt oben

        Warum sollten die Menschen in Thailand nicht wissen, dass so etwas existiert?
        Das gibt es übrigens auch in Thailand. Ich musste mich meiner Frau unterordnen, als ich sie vor 17 Jahren heiratete.

        Und Sie müssen dies unter anderem auch für die Beantragung eines Non-Immigrant OA-Visums einreichen

        • Adje sagt oben

          Das ist richtig. Sie benötigen es jedoch nicht für ein Touristenvisum oder ein Visum O.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Nein, aber wenn Sie genau hinschauen, werden Sie sehen, dass diese Antwort Lomlallai gegeben wurde, weil er sagte, dass sie wahrscheinlich nicht einmal wüssten, dass ein solches Dokument in den Niederlanden existiert.

            Manchmal ist es notwendig, darauf zu achten, an wen sich die Antwort richtet. ist ganz einfach, das heißt, wenn ich Ihnen antworten wollte, hätte ich es unter Ihren Kommentar gestellt.

          • RonnyLatYa sagt oben

            Er sagt übrigens auch nicht, dass dies notwendig sei, um ein Touristen- oder O-Visum zu beantragen.

            Er glaubt, dass er dies für die „Registrierung einer in den Niederlanden geschlossenen Ehe zwischen einer Niederländerin und einer Thailänderin in Thailand“ benötigt. Darum geht es in seiner Leserfrage zunächst.

  3. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Rudolf,
    Ich frage mich nur, warum Sie mit einem Touristenvisum nach Thailand einreisen wollen? Wenn Sie beabsichtigen, weiterhin hier zu leben, warum nicht gleich beim ersten Mal mit einem Non-O-Visum? Möglicherweise müssen Sie dieses Touristenvisum in ein Non-O-Visum umwandeln, um eine einjährige Verlängerung aufgrund der Heirat mit einem Thailänder zu erhalten. Besitzen Sie bereits ein thailändisches Bankkonto? Wenn nicht, dann verschaffen Ihnen die 90 Tage, die Sie bei der Einreise nach Thailand erhalten, etwas mehr Erleichterung bei der Eröffnung eines Visums als die 60 Tage, die Sie mit dem Touristenvisum erhalten.

  4. RonnyLatYa sagt oben

    „Der Plan ist, mit einem 60-Tage-Touristenvisum nach Thailand zu reisen und das Visum zu verlängern, da ich mit meiner thailändischen Frau verheiratet bin, also ein Heiratsvisum.“

    Warum beantragen Sie nicht sofort auf der Grundlage Ihrer Heirat eine O-Genehmigung für Nichteinwanderer in den Niederlanden? Sollte man in Thailand nichts umrechnen lassen?
    Denn Sie können Ihr Touristenvisum nur einmal um 30 Tage verlängern.
    Wenn Sie eine jährliche Verlängerung wünschen, müssen Sie zunächst Ihr Touristenvisum in ein Nichteinwanderungsvisum umwandeln lassen. Kostet 2000 Baht. Dadurch erhalten Sie zunächst 90 Tage und können diese 90 Tage dann verlängern.

    Wenn Sie in den Niederlanden sofort ein Non-Immigrant O beantragen, haben Sie diese 90 Tage sofort bei der Einreise und können diese 90 Tage um ein Jahr verlängern.

    • Rudolf sagt oben

      Liebe Lungenaddie und Ronny,

      Vielen Dank für Ihre Antworten. Ich habe tatsächlich bereits ein Bankkonto in Thailand, das ist also großartig.

      Ehrlich gesagt habe ich noch nicht darüber nachgedacht, aber es ist tatsächlich eine Option, das hier zu tun. Allerdings habe ich meine Ehe in Thailand noch nicht eingetragen. Ist das nicht eine Anforderung der thailändischen Botschaft in den Niederlanden? Und reicht es, wenn ich meinen thailändischen Bankkontostand von 400 Baht auf meinem Handy vorzeige, oder ist das nur bei der jährlichen Verlängerung in Thailand mit dem Kontoauszug und dem Bankbuch nötig, wenn man dann nach den Korror 22 verlangt, welche davon Kurs, den ich bereits habe, und alle anderen Unterlagen.

      Vielen Dank für Ihre Antworten.

      Herzliche Grüße,

      Rudolf

      • RonnyLatYa sagt oben

        Im Normalfall reicht hierfür auch die Heiratsurkunde in den Niederlanden aus
        Es steht lediglich geschrieben, dass Sie mit jemandem verheiratet sein müssen, der die thailändische Staatsangehörigkeit besitzt, nicht ausdrücklich, dass diese Ehe in Thailand stattgefunden haben muss

        „Sie können dieses Visum auch beantragen, wenn Sie offiziell mit einer Person thailändischer Staatsangehörigkeit verheiratet sind oder wenn Sie Kinder thailändischer Staatsangehörigkeit haben. Geben Sie bei der Beantragung eines Visums Folgendes an.“

        https://www.royalthaiconsulate-amsterdam.nl/visum-toelichting/

        Für eine Erneuerung aufgrund einer thailändischen Ehe ist tatsächlich das Kor Ror 22 erforderlich und die Ehe muss in Thailand registriert werden.
        Auch dort wird der Bankbetrag von 400 Baht benötigt oder natürlich ein Einkommen.
        Sie sollten sich bei Ihrer Botschaft erkundigen, was diese als Betrag bzw. Einkommen mit dem Antrag sehen möchte. Normalerweise werden auch thailändische Bankkonten akzeptiert.

        Sie können dieses Visum auch beim Konsulat in Amsterdam beantragen, da eine einmalige Einreise ausreicht.

        • Rudolf sagt oben

          Danke Ronny,

          Ich habe der thailändischen Botschaft eine E-Mail bezüglich dieses Bankbetrags geschickt.

          Ich werde dich auf dem Laufenden halten.

          Herzliche Grüße,

          Rudolf

        • Rudolf sagt oben

          Hallo Ronnie,

          Ich habe der Botschaft eine E-Mail geschickt, aber sie hat mir eine E-Mail mit dem Hinweis geschickt, dass Sie uns erst 3 Monate vor Ihrer Abreise eine E-Mail senden sollten

          Dann habe ich das Konsulat angerufen und sie sind kundenfreundlich. Wenn Sie ein niederländisches Sparkonto vorlegen können, ist das auch in Ordnung, und wenn Sie 400 Baht ausgedruckt vorweisen können, ist das auch in Ordnung.

          Bitte gehen Sie rechtzeitig zum Konsulat.

          Nochmals vielen Dank für die Info,

          Rudolf


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