Leserfrage: Gesetzliche Mindestkaufsumme beim Kauf einer Eigentumswohnung?

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Posted in Leserfrage
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19. Januar 2021

Liebe Leserinnen und Leser,

Sind für Ausländer, die in Thailand eine Wohnung oder ein Studio kaufen möchten (ob zu 50 % allein, zu 50 % durch einen Partner oder zu 100 % allein), dort gesetzlich Mindestkaufbeträge festgelegt?

Ein Reiseführer sagte uns einmal, dass man als Ausländer keine Wohnung unter einem bestimmten Wert kaufen dürfe. Ist das richtig ? Und wenn ja, wie hoch ist der Mindestbetrag für den „Ausländer“?

Regards,

Endorphin

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6 Antworten auf „Leserfrage: Gesetzlicher Mindestkaufbetrag beim Kauf einer Eigentumswohnung?“

  1. Jack S sagt oben

    Das scheint mir jetzt sehr stark zu sein. Wie günstig soll es dann sein? Ein Freund von mir hat ein sehr kleines Haus bauen lassen (50 qm) und hat das ohne Probleme hinbekommen… dann sollte man vielleicht mal in Richtung Hühnerstall denken….

  2. Jan S sagt oben

    Sie können eine Eigentumswohnung oder ein Apartment zu jedem Preis kaufen. Es gibt kein Mindestmaß.

  3. Cornelis sagt oben

    Nein, das gibt es nicht, es gibt keinen Mindestbetrag.

  4. Dolch sagt oben

    Der Großteil des Eigentumswohnungsgebäudes muss auf Thais Namen stehen.

  5. Rothier sagt oben

    Sie können weiterhin eine Wohnung im freien Besitz (auf Ihren eigenen Namen) kaufen, ohne 1 Thai dazwischen

    • Ken.filler sagt oben

      Das ist möglich. Es ist ratsam, sich zunächst zu erkundigen, wie viel Prozent davon in ausländischem Besitz sind oder welche Firmenkonstruktion angewendet wurde.


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