Liebe Leserinnen und Leser,

Seit einiger Zeit sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Ankunft in Thailand bei der zuständigen Behörde zu melden.
Ich habe jetzt eine dringende Frage.

Besitze ein thailändisches OA-Visum, ein sogenanntes Retirement-Visum. Gültig für 1 Jahr und kann jedes Jahr um ein weiteres Jahr verlängert werden, sofern die bekannten Voraussetzungen erfüllt sind. Kürzlich, nach der Rückkehr von einer Auslandsreise, meldete ich mich wegen der oben genannten Verpflichtung bei einer thailändischen Einwanderungsbehörde. Von den anwesenden Mitarbeitern wurde mitgeteilt, dass die Verpflichtung nicht für Personen mit einem 1-Jahres-Aufenthaltsvisum gilt.

Ich habe im Internet gesucht, aber keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Ich höre schockierende Reaktionen von Leuten, die wegen ihrer Nichtberichterstattung mit erheblichen Geldstrafen belegt wurden.

Wer, oh wer kennt die richtige Antwort?

Mein Dank dafür.

Regards,

Brabanter Mann

33 Antworten auf „Leserfrage: Meldung an die thailändische Einwanderungsbehörde nach einer Auslandsreise“

  1. Cornelis sagt oben

    Sie sind NICHT automatisch zur Meldung verpflichtet. Entscheidend ist das TM30-Formular, mit dem der Hausbesitzer/Hotelier/Gastgeber oder Gastgeber Ihren Aufenthalt anmelden muss. Wenn Sie Eigentümer Ihrer Unterkunft sind, müssen Sie diese Meldung zwar selbst erstellen, es handelt sich jedoch nicht um eine allgemeine Verpflichtung.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Es ist auf jeden Fall eine Pflicht, denn so steht es im Einwanderungsgesetz.
      Nur eine Einwanderungsbehörde wird es strenger durchsetzen als die andere, aber das ist in Thailand nichts Neues

      • Cornelis sagt oben

        Dieser TM30 ist tatsächlich eine Verpflichtung, aber in vielen Situationen liegt diese Verpflichtung nicht bei Ihnen, sondern beim Hausbesitzer/Vermieter usw.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Ich sage nicht, dass sich jeder melden sollte.
          Nur, dass die Meldung ausländerrechtlich erforderlich ist.

          WHO? Das kommt auf die Situation an.
          Darin heißt es: „Der Hausmeister, der Eigentümer oder Besitzer der Residenz oder der Hotelmanager …“

          Wenn Sie Eigentümer sind, müssen Sie dies selbst und auch für die Personen tun, die unter Ihrem Dach wohnen.

          Wenn Sie für einen längeren Zeitraum mieten und die Adresse beim Rathaus anmelden möchten, um eine gelbe Tabien Baan zu erhalten, gelten Sie als Hausmeister und die Verantwortung liegt bei Ihnen. Und als Hausmeister müssen Sie auch die Menschen unter Ihrem Dach melden.

          In anderen Fällen muss der Eigentümer, Hausverwalter oder Verwalter dies für Sie tun.

  2. Ko sagt oben

    Laut der Einwanderungsbehörde in Hua Hin (letzte Woche gefragt) muss man sich nach einer Auslandsreise tatsächlich bei der Einwanderungsbehörde melden. Dies liegt daran, dass Sie 90 Tage lang anhalten, sobald Sie Thailand verlassen, und die 90-Tage-Benachrichtigung erneut vornehmen müssen. Es wurde auch erwähnt, dass einige Einwanderungsbehörden der Meinung sind, dass man auch die Provinz verlassen sollte, aber das sei laut Hua Hin nicht korrekt. Und tatsächlich muss der Hausbesitzer auch Ihre Rückkehr melden, nur zuckte er ein wenig mit den Schultern darüber. Ich gehe auf Nummer sicher und melde mich einfach. IM Blu-Port Hua Hin benötigen Sie nur Ihren Reisepass und kein weiteres Formular. Es wurde ganz klar gesagt: Nur hier!

    • Cornelis sagt oben

      Dies hat nichts mit dem 90-Tage-Bericht zu tun, sondern mit dem TM 30-Formular.

      • Ko sagt oben

        Offenbar ja, denn in Hua Hin muss man nach einer Auslandsreise die 90 Tage erneut beantragen. Wenn sie dich kennen, machen sie sich keine große Sache daraus, aber trotzdem.

  3. Jaap sagt oben

    Liebe,

    Ich habe auch ein Nicht-O-Visum,
    Und habe vergessen, mich innerhalb von 24 Stunden nach meiner Ankunft erneut zu melden.
    Also habe ich mich nach 90 Tagen Einreise gemeldet und es gab überhaupt kein Problem.

  4. Peter sagt oben

    Meinungen gehen auseinander. Ich werde es tun, nur um sicherzugehen. Kinderleicht (und kostenlos), vor allem, wenn man es bei blúport macht. Sie können dies auch von einer anderen Person erledigen lassen, sofern diese Ihren Reisepass dabei hat. sicher ist sicher.

  5. RonnyLatPhrao sagt oben

    Unabhängig von der Dauer Ihres Aufenthalts, unabhängig von der Art des Visums oder der Verlängerung, hat dies nichts damit zu tun, ob Sie zur Erstellung dieses Berichts verpflichtet sind oder nicht.

    Die Meldung Ihres Aufenthaltsorts mittels eines TM30-Formulars ist eine Pflicht, da es im Einwanderungsgesetz steht.
    Nur eine Einwanderungsbehörde wird es strenger durchsetzen als die andere, aber das ist in Thailand nichts Neues.
    Jahrelang wurde es nicht einmal angeschaut.
    Wenn in Ihrer Einwanderungsbehörde steht, dass das nicht nötig ist, dann brauchen Sie sich darüber keine Sorgen zu machen.

    Lediglich „Permanent Residents“ müssen sich nicht mit einem TM30 melden. Aber sie müssen sich danach nicht alle 90 Tage melden.

    Für Informationen.
    Wenn Sie beim Schreiben immer eine jährliche Verlängerung haben, handelt es sich sicherlich nicht um ein OA-Visum für Nichteinwanderer.
    Was Sie haben, ist nichts weiter als eine einjährige Verlängerung einer zuvor erhaltenen Aufenthaltsdauer und das ist kein Visum. Es wird manchmal als „Ruhestandsvisum“ bezeichnet, weil die jährliche Verlängerung auf der Grundlage des „Ruhestands“ gewährt wurde, aber eigentlich hat es nichts mit einem Visum selbst zu tun.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Erwähnen Sie vielleicht auch, wie ich es selbst mache.

      Ich frage nichts. Auf diese Weise vermeiden Sie, dass einer meiner Meinung nach „Ja“ und der andere meiner Meinung nach „Nein“ sagt.
      Wenn ich nach Thailand zurückkomme, schicke ich einfach das TM30-Formular an die Einwanderungsbehörde hier in Bangkok. (Rückumschlag mit Adresse und Stempel beilegen)
      Nach ca. 4-5 Tagen erhalte ich den Zettel per Post zurück.
      Ich mache das schon seit geraumer Zeit.

      Ob es die Möglichkeit per Post überall gibt, weiß ich natürlich nicht. Auf jeden Fall in Bangkok.

      • Sylvester Clarisse sagt oben

        Ich habe das TM 30-Formular kopiert und daraus ein PDF erstellt, in dem Name und Adresse eingetragen sind. Dies dient der Bequemlichkeit meiner Freundin und den Behörden in Thailand. Aber vor allem für meine Freundin, es ist ihr Haus und sie wird mit einer Geldstrafe belegt, wenn etwas schief geht, das verstehe ich.

        Wo ich bin, ist in der Nähe von Phanat Nikom, es gibt keine Einwanderung und wir beide haben eine schöne Zeit, bevor wir zum Markt zur Polizeistation gehen und ich dort registriert bin.
        Beim ersten Mal war ich überrascht, dass die Agenten nichts davon wussten, aber der Chef kam herein und stimmte der ganzen Sache zu. Wenn ich jetzt gehe, habe ich alles dabei, damit es für alle bequem ist: das ausgefüllte Formular TM30 und eine Kopie meines Reisepasses.
        .
        Ein weiterer Tipp: Wenn Sie verreisen und nach einer mehrtägigen Reise nicht zur Einwanderungsbehörde oder zur Polizei gehen möchten, lassen Sie die Anmeldung in einem Hotel und die Bezahlung von Ihrem thailändischen Mitreisenden (in meinem Fall) erledigen meine Freundin). .
        Erspart Ihnen den Gang zu den Behörden, da Sie immer noch in ihrem Haus registriert sind und meiner Erfahrung nach nicht im Hotel.

        • RonnyLatPhrao sagt oben

          Im Einwanderungsgesetz ist auch vorgesehen, dass Sie dies auf der Polizeistation tun können. Zumindest wenn keine Einwanderungsbehörde vor Ort ist.
          Ob das jede Polizeistation weiß, ist eine andere Geschichte... Wenn sie es nicht wissen, wundern Sie sich nicht, wenn sie es mit „Das müssen Sie nicht“ abtun.

          http://library.siam-legal.com/thailand-immigration-act-b-e-2522/

          Abschnitt 38
          Der Hausverwalter, der Eigentümer oder Besitzer der Wohnung oder der Hotelmanager, in dem sich der Ausländer aufgehalten hat, der die Erlaubnis zum vorübergehenden Aufenthalt im Königreich erhalten hat, muss den zuständigen Beamten der Einwanderungsbehörde benachrichtigen, die sich in derselben Gegend befindet, in der sich diese Wohnung befindet Ort oder Hotel, innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft des betreffenden Ausländers. Wenn es in diesem Gebiet keine Einwanderungsbehörde gibt, muss der örtliche Polizeibeamte für dieses Gebiet benachrichtigt werden.

          Was deinen Tipp betrifft.
          Jedes Hotel, jede Pension usw., die ihre Aufgabe ordnungsgemäß erfüllt, muss jeden dort übernachtenden Gast registrieren.
          Tatsächlich ist aber in der Regel nur eine Person registriert.
          Wenn sie dies (bereits erfahren) in den Griff bekommen, dann sind die möglichen Konsequenzen für sie.
          Normalerweise bleibt es bei der Warnung, es in Zukunft zu tun…

          Bezüglich Reisen innerhalb Thailands besagt das Einwanderungsgesetz Folgendes:

          Abschnitt 37
          Ein Ausländer, der eine vorübergehende Einreiseerlaubnis in das Königreich erhalten hat, muss Folgendes beachten:
          .....
          4. Wenn der Ausländer in eine Provinz reist und dort länger als XNUMX Stunden bleibt, muss dieser Ausländer den Polizeibeamten der Polizeistation für dieses Gebiet innerhalb von XNUMX Stunden nach seiner Ankunft benachrichtigen.

          Es gibt auch Ausnahmen, wenn der Ausländer nicht meldepflichtig ist.
          Zum Beispiel, wenn man an einem Touring arbeitet. In Abschnitt 34 finden Sie weitere Gründe, warum Personen von der Steuer befreit sind.
          Wenn Sie während Ihrer Tour bei einem Familienmitglied, Freunden, in einem Zelt am Straßenrand usw. übernachten, ist dies nicht notwendig.

          Bitte beachten Sie. Hotels, Pensionen etc. müssen ihre Gäste grundsätzlich melden/anmelden. Egal wie kurz oder lange sie bleiben (na ja…).
          Es gibt noch eine weitere Gesetzgebung, die nicht speziell aus der Einwanderung stammt und sich daher nicht nur an Ausländer richtet.

  6. jean pierre sagt oben

    Ich reise zweimal im Jahr ins Ausland, wenn ich meinen 90-Jahres-Bericht zurückbringe, hatte ich nie ein Problem

  7. Der Inquisitor sagt oben

    Was ist jetzt dein Problem?
    Ist es so schwierig zu berichten?

  8. Eugen sagt oben

    Die Einwanderungsbehörde muss dieses T30-Formular erhalten.

  9. Jan Splitter sagt oben

    Ist zum einen Pflicht, auch wenn man die eigene Provinz verlässt und dort übernachtet. Melden Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Rückkehr

  10. Gino sagt oben

    Lieber Brabanter,
    Ich höre alle möglichen Geschichten darüber.
    Ich habe hier in Pattaya bereits seit 6 Jahren ein Ruhestandsvisum.
    Deshalb habe ich vor ein paar Monaten hier bei der Einwanderungsbehörde nachgefragt, ob ich bei der Ausreise und Rückkehr nach Thailand ein TM30 ausfüllen muss.
    Wenn Sie ein Ruhestandsvisum haben, ist dies nicht erforderlich, da dort alle Informationen zu Ihrem Aufenthaltsort in Thailand vorliegen (es sei denn, Sie ändern natürlich Ihre Adresse innerhalb Thailands).
    Die Suppe kann also nur möglichst klar und klar serviert werden.
    Grüße, Gino.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Für Pattaya ist das klar. Für sie nicht notwendig. Wie ich bereits sagte, wenden einige es strenger an als andere.
      Beispielsweise kann diese Suppe bei einer anderen Einwanderungsbehörde anders serviert werden.

      Vielleicht solltest du auch fragen, ob es überhaupt noch notwendig ist, dass du dich alle 90 Tage meldest, denn die haben alle Informationen darüber, wo du dich aufhältst, oder? Es sei denn, Sie ändern Ihre Adresse natürlich 😉

  11. Tonne sagt oben

    Dies ist in der Tat eine lästige Anforderung, ebenso wie die sogenannte 90-Tage-Kündigungsfrist. In der Vergangenheit habe ich die 90-Tage-Benachrichtigung immer vermieden, indem ich mit meinem Ruhestandsvisum für die mehrfache Einreise vor diesem Zeitpunkt eine Reise in ein nahe gelegenes fremdes Land unternommen habe. Aber jetzt regnet es in Strömen, weil Sie sich bei der Einwanderungsbehörde melden müssen, dass Sie zurück sind. Ich bin der Meinung, dass dies völlig legal vermieden werden kann, indem Sie am Tag Ihrer Rückkehr einen Tag in einem Gästehaus verbringen, das die Berichterstattung automatisch für Sie erledigt und dann am nächsten Tag einfach nach Hause geht.
    Ist das legitim oder soll ich melden, dass ich die Adresse erneut geändert habe und es sich dabei um altes Eisen handelt?

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Nein, macht keinen Sinn

      Es handelt sich um eine Aufenthaltsmeldung.
      Wenn Sie am nächsten Tag woanders hingehen, müssen Sie sich ebenfalls innerhalb von 24 Stunden dort melden.

      Es macht also keinen Sinn, zuerst ein Hotel aufzusuchen, um dem zu entgehen.

      Wenn Sie nicht selbst Eigentümer oder Hausmeister sind, liegt diese Verantwortung auch nicht bei Ihnen.

  12. Khan Robert sagt oben

    Ich verstehe das Problem nicht. In den Niederlanden müssen Sie Ihre neue Adresse auch der Gemeinde, Versicherungen, Energieunternehmen usw. melden, was viel mehr Arbeit bedeutet.
    Hier müssen Sie nach der Einreise nach Thailand Ihre Privatadresse angeben.
    Füllen Sie einfach dieses Formular aus, unterschreiben Sie den Hausbesitzer und fügen Sie eine Kopie seines Personalausweises und seiner Hauspapiere bei
    und ein Besuch bei der Einwanderungsbehörde und fertig.
    Anscheinend ist in Thailand alles zu viel, ein Barbesuch ist dort teurer und dauert oft länger
    darüber beschwert sich niemand.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Ich habe damit auch kein wirkliches Problem.
      Kleiner Aufwand.
      Ausfüllen, Post erhalten und fertig.

      Ich glaube nicht, dass von uns Ausländern viel verlangt wird.

      Die Leute verbringen normalerweise mehr Zeit damit, darüber zu jammern, was sie tun sollen, wenn es um die Einwanderung geht, als die Zeit, die es tatsächlich braucht. 😉

  13. Nicole sagt oben

    Für Eigenheimbesitzer gibt es auch eine Online-Version.
    Unsere Mitbewohnerin macht das, weil die Besitzerin in den USA lebt. Ihr Bruder hat dies beim ersten Mal gestattet.
    Jetzt hat unser Mitbewohner dafür ein Passwort und kann sich einfach online melden, wenn wir wieder zu Hause sind.
    Anschließend einen Screenshot machen und fertig. Ein Nachteil ist, dass diese Website nur auf Thailändisch ist.
    Sie müssen nicht mit einem TM30 zur Einwanderungsbehörde gehen.
    Und mit der 90-Tage-Benachrichtigung nehmen Sie einfach einen Ausdruck mit

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Nicole,

      Normalerweise jedoch nicht für alle Hausbesitzer.
      Nur Eigentümer, die Einkünfte aus Vermietung erzielen, können sich online registrieren. Zumindest war das die Antwort, die wir erhalten haben, obwohl es natürlich einige geben wird, die sich anmelden konnten. Es würde mich wundern, wenn dem nicht so wäre. (Meine Erfahrungen dazu finden Sie weiter unten).
      Dies ist die entsprechende Website.
      https://extranet.immigration.go.th/fn24online/

      Sie können es auch über die nationale Einwanderungswebsite erreichen.
      Gehen Sie zu https://www.immigration.go.th/index
      Klicken Sie auf Online-Service
      Klicken Sie dann auf das blaue Symbol mit der Aufschrift การแจ้งที่อยู่อาศัย
      (was frei übersetzt „Adresse melden“ bedeutet)
      Wenn Sie registriert sind, können Sie jetzt den TM30-Bericht für Ihre Gäste erstellen.

      Das andere Symbol neben dem blauen, das orangefarbene, dient übrigens dazu, Ihren 90-Bericht online zu erstellen.
      Für jeden verfügbar. Dafür müssen Sie nicht registriert sein.

      Wie gesagt, ich habe eine Erfahrung mit dieser TM30-Nachricht.
      Letztes Jahr haben wir unseren TM30 wie gewohnt per Post gemeldet.
      Nun dauerte es länger als sonst, bis wir den Zettel zurückbekamen.
      Es kam endlich, aber der Einband war dicker als gewöhnlich.
      Als ich es öffnete, sah ich, dass das TM30-Formular gerade zurückgesandt worden war.
      Es gab ein paar Seiten, auf denen erklärt wurde, dass wir es online machen mussten und wie man sich registriert usw.
      Nun, ich habe die Anweisungen befolgt und meine Frau gemäß ihren Richtlinien registriert.
      Am nächsten Tag erhielten wir eine E-Mail zurück, dass sie sich nicht registrieren könne, da sie keine Hausbesitzerin sei, die Einkünfte aus der Vermietung an Ausländer erwirtschafte.
      Wir mussten das per Post erledigen, bekamen sogar eine neue Adresse zugesandt oder mussten selbst zur Einwanderungsbehörde gehen.
      Anschließend schickten wir die TM30-Benachrichtigung erneut per E-Mail, mit der Aufforderung, dies online zu tun, und der E-Mail, die wir erhielten, mit dem Hinweis, dass wir dies nicht online tun könnten.
      Nach ein paar Tagen erhielt ich wie zuvor den bekannten TM30-Streifen zu Hause. Ohne weitere Erklärung.
      Mit der Post erledigen wir das auch jetzt noch ohne Probleme. Nichts mehr gehört.

      Dann dachte ich. Sicherlich ein weiteres Beispiel für TIT.
      Erstatten Sie Ihre Meldung zunächst per Post, Sie erhalten dann aber alles zurück mit der Erklärung, dass wir dies online erledigen müssen.
      Wenn wir dies tun, erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass dies nicht online möglich ist und per Post erfolgen muss.
      Ein weiterer Beweis dafür, dass interne Kommunikation nicht immer gut ist, denn man muss wissen, dass sie immer vom gleichen Dienst kommt...

      • Nicole sagt oben

        Ja, das wusste ich nicht. Als wir vor 4 Jahren nach Chiang Mai zogen, musste ihr Bruder zur Registrierung erscheinen. Weil sie es nicht gemeldet haben. Dann bekam unsere Mitbewohnerin alle Erklärungen und registrierte beim ersten Mal sogar alles am Computer bei der Einwanderungsbehörde (damals die alte). Jetzt macht sie es natürlich zu Hause.

  14. Geert sagt oben

    Für Pattaya… Chonburi…
    Es könnte nicht klarer sein.
    Es ist auf Englisch. Sehen.
    http://fabulous103.com/immigration-thailand-visitors-home/

  15. Lunge Addie sagt oben

    Wieder einmal wird hier einiges durcheinander gebracht. Soweit ich weiß, handelt es sich bei der 90-Tage-Meldung und der Aufenthaltsmeldung um zwei verschiedene Dinge. Die TM30, Aufenthaltsbenachrichtigung, liegt in der Verantwortung des Hausbesitzers und die 90-Tage-Benachrichtigung liegt in der Verantwortung des Visuminhabers. Die 90-Tage-Benachrichtigung erfolgt mit dem TM47-Formular und nicht mit dem TM30. Das einzige, was sich auf dem neuen TM47-Formular nach der Rückkehr aus dem Ausland von dem alten Formular vor der Abreise unterscheidet, ist die Nummer der „Abreise“-Karte, die auf dem TM47 eingetragen werden muss. Hier in Chumphon Immi wurde ich bei meinem Antrag auf Wiedereinreise gebeten, mich nach meiner Rückkehr mit einem TM47 zu melden, da meine 90 Tage dann wieder zu laufen beginnen würden. Was auch immer ich getan habe, ich weiß wirklich nicht, warum ich es nicht getan hätte, schließlich ist es nur ein kleiner Aufwand.

  16. librahuket sagt oben

    Wie Ronny richtig feststellte, hängt die Kontrolle von der Einwanderungsbehörde ab.
    Dies wird in Phuket strikt durchgesetzt, nicht nur bei der Rückkehr nach einer Auslandsreise müssen Sie Ihre Hausanmeldung TM30 (derzeit mit allen notwendigen Dokumenten) erneut durchführen, auch nach einem Aufenthalt in Thailand in einem Hotel, das Sie angemeldet hat.
    Aufgrund der Hotelanmeldung wird das Hotel als Ihr neuer Wohnort in die Akte eingetragen.
    Es ist möglich, ein Online-Login und ein Passwort anzufordern und dies selbst zu tun.

  17. Irgendwo in Thailand sagt oben

    Hallo, ich bin 2015 in die Niederlande zurückgekehrt und zu diesem Zeitpunkt galt die 90-Tage-Meldung. Als ich nach Udon zurückkehrte, ging ich sofort zur Einwanderungsbehörde, um mich zu melden, und sie sagten, das sei nicht notwendig, da Ihnen weitere 90 Tage eingeräumt worden seien nach Ihrer Rückkehr nach Thailand.
    Jetzt bin ich letzten Monat (März) zurück in die Niederlande gereist, aber ich bin noch einmal zur Einwanderungsbehörde gegangen und habe gefragt, und sie haben meiner Frau genau das Gleiche gesagt wie 2015.
    Nun war ich also nach der Einwanderung in Udon nicht mehr zurück.
    Ich muss im Juni ein neues Visum beantragen, ich frage mich, was sie sagen oder erschweren werden.

    Wie RonnyLatPhrao sagte, ist es überall anders.

    Ich hatte bisher noch keine Probleme damit und meine Frau sagt, dass man sich nicht melden muss, weil man das gelbe Hausbuch hat und das im Einwanderungssystem steht.
    Dies wurde uns kurz vor unserer Abreise im März dieses Jahres erzählt. Ich bin alleine mit meiner Tochter (8 Jahre alt) in die Niederlande gereist.

    Ich bin immer noch gespannt, was ich im Juni hören werde. Ich denke, ich mache mir da keine Sorgen, aber hier weiß man ja nie, haha, sie ändern sich ständig.

    Mzzl Pekasu

  18. Wil sagt oben

    Anfang Februar kam ich wieder in Samui an. Am nächsten Tag zur Einwanderung mit einem TM30-Formular (das hatte ich übrigens noch nie zuvor gemacht, aber ich hatte gelesen, dass sie es jetzt strikt durchsetzen würden)
    Ich wurde wieder weggeschickt mit der Nachricht, dass sie mich nicht brauchten.???

  19. george sagt oben

    Ich werde in 3 Wochen vorübergehend (einen Monat) in Krabi bleiben, meine Freundin mietet dort seit 3 ​​Monaten ein Haus.
    Ich habe den Eigentümer dieses Hauses gebeten, das Formular tzteen TM30 auszufüllen, das ihm völlig unbekannt ist.
    Allerdings wollen sie davon nichts wissen, meine Freundin hat noch keinen Mietvertrag, da dieser auf meinen Namen lauten wird.

    Ich weiß, dass es nicht meine Aufgabe ist, dieses TM30-Formular bei der Einwanderungsbehörde einzureichen, aber ich wollte mich trotzdem am Tag nach meiner Ankunft in Krabi dort melden.

    Ist das notwendig/sinnvoll oder soll ich einfach nichts tun?

    Nach einem Monat werde ich mich in der Provinz Prachuap Khiri Khan niederlassen und dann muss ich mich um die Einwanderung aus Hua Hin kümmern, wo ich das sogenannte Ruhestandsvisum beantragen werde und hoffe, dass sie wegen meines unregistrierten Aufenthalts in Krabi keinen Aufruhr machen Monat.

    Grüße Georg

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Gehen Sie einfach mit Ihrem TM30 und Ihrem Mietvertrag zur Einwanderungsbehörde.
      Sie melden dort, dass Sie die TM30 durchführen wollen, der Eigentümer aber nicht kooperieren will und Sie deshalb selbst kommen.
      Entweder wird die Einwanderungsbehörde Krabi sagen, dass es für sie in Ordnung ist, andernfalls wenden sie sich diesbezüglich an den Eigentümer.
      Ich vermute Ersteres.

      Die Einwanderung nach Hua Hin wird wahrscheinlich auch nicht schwierig sein.
      Sobald Sie dorthin ziehen, müssen Sie dort auch ein TM30 mit Ihrer neuen Adresse ausfüllen.
      Sie werden wahrscheinlich nur prüfen, ob Letzteres passiert ist.


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