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Home » Leserfrage » Leserfrage: Langzeitvisum OA: Englischer Auszug aus dem Bevölkerungsregister
Liebe Leserinnen und Leser,
Ich habe eine Frage zum Langzeitaufenthaltsvisum OA. Die thailändische Botschaft weist unter anderem darauf hin, dass man zur Beantragung des genannten Visums auf ihrer Website Folgendes einreichen muss:
- Ein Formular für persönliche Daten.
- Ein englischer Auszug aus der Geburtsregistrierung.
- Ein englischer Auszug aus dem Bevölkerungsregister.
Die Nummern 2 und 3 scheinen mir ein Auszug aus dem Geburtenregister bzw. dem Bevölkerungsregister zu sein. Es ist nicht klar, was mit „Ein Formular für personenbezogene Daten“ besprochen werden muss.
Auf Anfrage bei meiner Gemeinde kann nur ein Auszug aus dem Standesamt und/oder ein Auszug aus der Grundregistrierung personenbezogener Daten bereitgestellt werden.
Kann mir jemand genau erklären, wie es funktioniert, die oben genannten Anforderungen 1 bis 3 zu erfüllen?
Vielen Dank für die Antworten.
Regards,
Januar
1. Das Formular „Personenbezogene Daten“ ist, wie der Name schon sagt, ein Formular mit personenbezogenen Daten. Ich habe einen OA Longstay über die ANWB beantragt. Spart viel Reiseaufwand und die Kosten sind nicht allzu hoch. Auf jeden Fall waren sie geringer, als wenn ich Reisekosten nach Den Haag hätte tragen müssen. Das entsprechende Formular war im Bewerbungspaket enthalten, das ich von der ANWB erhalten habe. Ich habe hier auch eines gefunden: http://www.thaiconsulatela.org/pdf/personal-data.pdf.
2. Es handelt sich tatsächlich um einen Auszug aus dem Geburtenregister. Diesen müssen Sie bei der Gemeinde beantragen, in der Sie geboren sind. Bitte beachten Sie, dass es auf Englisch sein muss.
3. Es handelt sich tatsächlich um einen Auszug aus dem Bevölkerungsregister bzw. der städtischen Personenregisterdatenbank. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Wohnortes beantragen. Bitte beachten Sie auch hier, dass es auf Englisch sein muss.
Beginnen Sie rechtzeitig mit der Bewerbung und achten Sie unbedingt darauf, dass alle geforderten Formulare und Nachweise beiliegen. Selbst dann können Sie mit allerlei zusätzlichen Fragen rechnen. Ich hatte mein Antragsformular ausgefüllt, zwei Kopien angefertigt, dann das Original datiert und unterschrieben sowie Kopien mit Kugelschreiber, bekam aber alles zurück, da jedes Formular einzeln mit Kugelschreiber ausgefüllt werden musste. Später wurde erneut ein zusätzlicher Nachweis des Bankguthabens angefordert. Aber am Ende habe ich pünktlich alles richtig gemacht.
1. Hierbei handelt es sich um den Visumantrag, der Ihre persönlichen Daten enthält.
2. Hierbei handelt es sich um einen Auszug aus der Geburtsurkunde, der bei der Gemeinde, in der die Urkunde aufbewahrt wird, abgeholt werden kann, in der Regel bei der Gemeinde, bei der Sie Ihre Geburt eingetragen haben, also Ihrem Geburtsort, ggf. auch per E-Mail etc.
3. Auszug aus dem GBA (oder wie es jetzt heißt), Melderegister Ihres aktuellen Wohnortes.
Wenn Sie über ein OA-Visum verfügen, denken Sie daran, dass Sie innerhalb des Gültigkeitsjahres Ihres OA-Visums Ihre Aufenthaltsdauer um ein Jahr verlängern, indem Sie nach Thailand ein- und ausreisen.
Denken Sie daran, dass dies nicht ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Thailand ist, Ihr Aufenthaltszeitraum beginnt mit der Einreise!
Das OA ist mehrfach, jedes Mal, wenn Sie die Gültigkeitsdauer Ihres OA-Visums eingeben, erhalten Sie im 1. Jahr eine weitere Aufenthaltsdauer von 1 Jahr.
Erfolg.
NicoB
Lieber Jan,
Letztes Jahr (Juli 2016) hatte ich bereits im Auftrag eines Blog-Mitglieds Kontakt mit der Botschaft in Den Haag.
Dann wurde mir das zugeschickt.
Mehr Informationen http://www.immigration.go.th (Thailand)
Niederländer ab 50 Jahren, die länger in Thailand bleiben möchten, müssen ein Nichteinwanderungsvisum OA beantragen
1. Nichteinwanderungsvisum O kostet 60 Euro. (Einzeleintritt) /
Nichteinwanderungsvisum O, OA (mehrfach) kostet 150 Euro.
2. Führungszeugnis, in englischer Sprache von der Gemeinde.
(nicht verfügbar) http://www.justitie.nl
3. Rentenpapiere (Einkommensabrechnung), mit Einkommensabrechnung pro Monat oder pro Jahr in englischer Sprache, ein Einkommen von 800.000 Baht pro Jahr oder 65.000 Baht pro Monat (รายได้)
4. Gesundheitszeugnis auf Englisch (ใบรับรองแพทย์)
5. Auszug aus der Geburtenregistrierung der Gemeinde in englischer Sprache. (สูติบัตร)
6. Auszug aus dem Einwohnermelderegister der Gemeinde in englischer Sprache. (ทะเบียนบ้าน)
7. Gegebenenfalls Heiratsurkunde der Gemeinde in englischer Sprache. mehr
…………………………………………………………………………………………………………………………………………………..
Legalisierung (Legalisierung):
1. Zunächst an das Außenministerium
Adresse: Bezuidenhoutseweg 67, Den Haag. (neben dem Hauptbahnhof) Tel. 070-3486632, 3485901
Geöffnet: 09.30:11.30 – XNUMX:XNUMX Uhr.
2. Zweitens an die thailändische Botschaft. Video-Inhalte http://www.royalthaiembassy.nl
Adresse: Laan Copes van Cattenburch 123, 2585 EZ Den Haag. Tel. 070-3452088, 070-3450766
Kosten 15 Euro/pro Legalisierung (bar)
Geöffnet: 09.30:12.00 – XNUMX:XNUMX Uhr.
Weiter hieß es, dass hinsichtlich der Einkünfte und ggf. der Umrechnung in Euro die jeweils gültigen Tageskurse zugrunde gelegt werden.
In dieser E-Mail der Botschaft ist von einem „Personal Form“ nicht mehr die Rede, aber das könnte jetzt anders sein. Wenn Sie jedoch wissen möchten, wie ein persönliches Formular aussieht, schauen Sie hier nach.
http://www.thaiconsulatela.org/pdf/personal-data.pdf
Der beste Rat, den ich jedoch geben kann, ist, selbst eine E-Mail an die Botschaft in Den Haag zu senden, da sich die Bedingungen häufig ändern.
Darüber hinaus verlangt man in Den Haag, dass auch bestimmte Dokumente legalisiert werden, glaube ich.
Wenn ja, und was das ist, können Sie auch fragen.
So verfügen Sie über die aktuellsten Informationen und sparen sich unnötige Reise- und/oder Legalisierungskosten.
Konsularabteilung
Königlich Thailändische Botschaft, Den Haag
Avenue Copes van Cattenburch 123
2585 EZ, Den Haag
http://www.thaiembassy.org/hague
Tel. +31(0)70-345-0766 Durchwahl 200, 203
E-Mail – Konsularabteilung, Königlich Thailändische Botschaft, Den Haag [E-Mail geschützt]
Außerdem sende ich jedes Jahr eine E-Mail an die Botschaft, bevor ich mein Non-imm-O aufgrund einer Heirat beantrage.
Ich drucke diese E-Mail aus und lege sie oben auf den Stapel, den ich dem Botschaftsmitarbeiter übergebe.
Hatte nie ein Problem, war immer hilfsbereit.
Jan, legalisiere die Dinge wie folgt, bitte zuerst um ein Update bei der thailändischen Botschaft, vielleicht hat sich etwas geändert.
2. Führungszeugnis, in englischer Sprache von der Gemeinde.
(nicht verfügbar) http://www.justitie.nl
Legalisierung: Unterschrift des Justizministeriums in Buza + thailändische Botschaft.
3. Rentenpapiere (Einkommensabrechnung), mit Einkommensabrechnung pro Monat oder pro Jahr in englischer Sprache, ein Einkommen von 800.000 Baht pro Jahr oder 65.000 Baht pro Monat (รายได้)
Hinweis: Hier durfte ich ein niederländisches Bankkonto mit einem Mindestguthaben in Euro im Gegenwert von 800.000 THB vorweisen. die Gewinn- und Verlustrechnung.
Ich habe den Kontoauszug wie folgt beglaubigen lassen: eine Apostille-Bescheinigung eines Notars + Beglaubigung der Unterschrift des Notars beim zuständigen Gericht + Buza + thailändische Botschaft.
4. Gesundheitszeugnis auf Englisch (ใบรับรองแพทย์)
Legalisierung: Unterschrift Arzt im BIG-Register + Buza + Thailändische Botschaft.
5. Auszug aus der Geburtenregistrierung der Gemeinde in englischer Sprache. (สูติบัตร)
Legalisierung: Unterschrift der Gemeinde in Buza + thailändische Botschaft.
6. Auszug aus dem Einwohnermelderegister der Gemeinde in englischer Sprache. (ทะเบียนบ้าน)
Unterschrift der Gemeinde bei Buza + Thailändische Botschaft
7. Gegebenenfalls Heiratsurkunde der Gemeinde in englischer Sprache. mehr
Unterschrift der Gemeinde zur Beglaubigung, falls zutreffend, bei Buza + Thai Embassy.
Eine ziemliche Arbeit, aber Sie erhalten sofort bei Ihrer Ankunft eine Aufenthaltsdauer von 1 Jahr, siehe meine vorherige Reaktivseite zur Verlängerung.
Viel Glück und willkommen bald in Thailand.
NicoB
Hallo Jan,
Bei Frage 1 handelt es sich um einen Auszug aus der Grundregistrierung von Personen
Frage 2 Auszug aus der Geburtsurkunde
Frage 3 Auszug aus dem Melderegister
diese Anwendungen für den Auslandsgebrauch
4, eine Verhaltenserklärung, die zweisprachig ist
5 ärztliches Attest, in Englisch (GP)
6 Gewinn- und Verlustrechnung auf Englisch, ggf. übersetzen lassen
Alle diese Dokumente müssen beim Auswärtigen Amt in Den Haag legalisiert werden
Und wenn Sie alle Papiere haben, gehen Sie zur thailändischen Botschaft und hoffen Sie, dass alles in Ordnung ist, ob ein Fehler vorliegt oder etwas nicht in Ordnung ist. Dann können Sie nach Hause gehen, um das Problem zu beheben
Grüße Khan John
Vielen Dank für Ihre Ratschläge oder Tipps … sehr geschätzt.
Aufgrund meiner Vorbereitung denke ich, dass ich genau weiß, welche Dokumente eingereicht werden müssen und welche Dokumente zunächst vom Außenministerium legalisiert werden müssen, bevor sie der Botschaft vorgelegt werden.
Alles in allem ist es ein ganzer Papier-/Dokumentenspeicher, aber zum Glück habe ich trotzdem einen guten Überblick.
Ich wusste einfach nicht, was mit dem „Formular personenbezogene Daten“ gemeint ist … aber das ist mir jetzt klar.
Nochmals vielen Dank für Ihren Beitrag.
ps. Gestern war ich zum ersten Mal in der Botschaft in Den Haag. Bin immer nach Amsterdam gefahren.
Ich muss sagen, dass ich den Empfangsbereich der Botschaft als sehr unwürdig empfand. Es ist ein beengter, sehr kleiner Raum ohne jegliche Privatsphäre. Dann wird Amsterdam viel besser aussehen.
Ich war sehr zufrieden mit der Hilfe des Personals,
Haben Sie darüber nachgedacht, ein „normales“ O-Visum und anschließend eine Aufenthaltsverlängerung in Thailand zu beantragen? Normalerweise viel einfacher.