Leserfrage: Länger als 8 Monate aus den Niederlanden

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17 Mai 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Welche Konsequenzen hat es, wenn Sie länger als 8 Monate im Ausland Urlaub machen, in diesem Fall hier in Thailand? Mir ist bekannt, dass Sie gesetzlich zur Abmeldung verpflichtet sind, ich bleibe aber aufgrund der Corona-Krise ca. 2 Monate länger als die 8 Monate. Werden Sie zum Beispiel von der Marechaussee in den Niederlanden darauf angesprochen?

Ich habe irgendwo gelesen, dass man ein Bußgeld von ca. 380 Euro zahlen muss?

Hat jemand Erfahrung damit?

Regards,

Max

26 Antworten auf „Leserfrage: Länger als 8 Monate aus den Niederlanden“

  1. Joe sagt oben

    Die Antwort lautet: Nein. Wenn Sie einen gültigen EU-Pass haben, können Sie so oft kommen und gehen, wie Sie möchten. Die Aufgabe der Marechaussee bei Schiphol ist die Grenzkontrolle. Das Bußgeld in Höhe von 380,- ist mir nicht bekannt und trifft bei Ihnen schon gar nicht zu.

  2. pw sagt oben

    Ich habe mit dieser Frage ordentlich eine E-Mail an die Gemeinde geschickt, in der mein Bruder lebt (geben Sie seine Adresse als Postanschrift an).
    Kein Problem. Hierbei handelt es sich um höhere Gewalt. Keine Geldstrafe oder so.

    Aber ja, sobald man jemandem eine Waffe gibt, können sich die Dinge im Gesicht ändern.
    Das gilt sogar, wenn Sie jemandem einen BOA-Affenanzug anziehen.
    Auch hier erliegen die Menschen dem Gewicht der Epoule.

  3. Erik sagt oben

    Max, du schreibst „wann“, also wird es noch nicht so weit sein. Worauf achten Sie bei drohender Gefahr, Kontakt mit der Wohngemeinde aufzunehmen? Dann haben Sie Gewissheit über die dortige Politik. Ich gehe davon aus, dass höhere Gewalt nachweisbar ist. Warum sollte die Gemeinde Sie also abmelden?

    Wenn Sie sich nicht bei uns melden und festgestellt wird, dass Sie länger als 8 Monate abwesend sein werden, kann die Gemeinde Sie abmelden und die Krankenversicherung wird benachrichtigt, und nicht nur sie. Dann wird viel Leid auf Sie zukommen und das kann durch rechtzeitige Berichterstattung und Beratung verhindert werden. Stellen Sie sicher, dass es eine schriftliche Aufzeichnung darüber gibt; Dann genügt eine E-Mail an einen Beamten.

    In Schiphol haben Sie nichts zu befürchten. Die Marechaussee hat noch anderes zu bieten.

  4. Recht sagt oben

    In diesem Fall kann nur Ihre Gemeinde ein (verwaltungsrechtliches) Bußgeld verhängen. Dies liegt dann an einem Verstoß gegen die Vorschriften des BRP (Basic Registration of Persons Act).

    Zu den Pflichten gehört die Meldung, wenn Sie in einem Zeitraum von 12 Monaten voraussichtlich 8 Monate im Ausland bleiben werden. Siehe z.B https://www.sso3w.nl/onze-diensten/voorlichting-medewerker-en-gezinsleden/praktische-informatie-voorbereiding-op-een-plaatsing/overplaatsing-van-naar-een-post/veelgestelde-vragen-over-de-basisregistratie-personen

    Leider wird erwartet, dass die nationale Regierung dies auf einigen ihrer Websites unterlässt. Z.B. An https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/privacy-en-persoonsgegevens/vraag-en-antwoord/uitschrijven-basisregistratie-personen

    Sollte es einmal zu einem Bußgeld kommen, fechten Sie dieses an, z.B. indem Sie sich auf höhere Gewalt berufen. Eine rechtzeitige Rücksprache mit Ihrer Kommune kann oft nicht schaden, kann aber übereifrige Beamte zu (falschen) Gedanken verleiten.

  5. willem sagt oben

    Die Marechaussee bei Schiphol dient tatsächlich der Grenzkontrolle. Sie prüfen die Gültigkeit Ihres Reisepasses und prüfen, ob Sie irgendwo wegen ausstehender Bußgelder registriert sind oder auf einer Fahndungsliste stehen. Sie überprüfen wirklich nicht, wie lange Sie sich schon außerhalb der Niederlande aufhalten. Sie schauen sich keine Briefmarken aus anderen Ländern an.

  6. TNT sagt oben

    Bei Ihrer Ankunft in den Niederlanden werden Sie keine Probleme haben, aber mit der Ausrede, dass Sie nicht zurückkommen könnten, ist das möglich. KLM hat von Anfang an Menschen von Bangkok nach Amsterdam zurückgeflogen. Sie mussten lediglich ein Ticket buchen und in Bangkok einsteigen.

  7. eduard sagt oben

    Max und auch für die anderen…seit November 2019 wird JEDER Bürger beim Verlassen der EU und bei der Rückkehr verfolgt!! Belgien oder Deutschland zu verlassen ist keine Option, um der Gefahr aus dem Weg zu gehen. .Mehr als 8 Monate weg? Lass den ganzen Schnickschnack weg. Was sie damit machen, weiß ich nicht, aber du kannst alles verlieren, deine BSN-Nummer, deine Haus- und Krankenversicherung, und schon ist alles wieder vorbei. Sogar die Suche nach einem neuen Zuhause bringt Sie auf den Boden. Schade, dass ich diesen Artikel aus der Staatszeitung verloren habe. In diesem Fall handelt es sich um höhere Gewalt und es werden keine Maßnahmen ergriffen, aber wenn sich alles wieder normalisiert, müssen Sie aufpassen, dass Sie länger als 8 Monate aus Holland verschwinden. Ist ein Gesetz aus dem Jahr 1896, es ist an der Zeit, es abzuschaffen.

    • willem sagt oben

      Referenz bitte. Für mich kommt es ziemlich aus heiterem Himmel vor.
      An vielen Grenzübergängen wird nichts gescannt. Wie würden sie mithalten?

      Affensandwich?

      • theos sagt oben

        @willem, die Niederlande sind Mitglied der EU und daher werden alle Änderungen Ihrer persönlichen Umstände an alle anderen EU-Länder weitergegeben. Adressänderung, Rentenantrag, Altersrente und so weiter. Wirklich alles. Kenne ich schon.

        • Cornelis sagt oben

          Nun, Theo, das kannst du sicherlich belegen. Bis dahin glaube ich überhaupt nicht daran.

    • TNT sagt oben

      Eduard, in diesem Fall handelt es sich nicht um höhere Gewalt, denn KLM flog weiter und jeder Niederländer, der wollte, konnte zurückfliegen.

      • Erik sagt oben

        TnT, höhere Gewalt ist doch nicht das Kriterium, oder? Das Gesetz beantwortet die Frage „Wann muss ich mich abmelden, wenn ich die Niederlande verlasse?“ die folgende:

        „...Sie müssen sich abmelden, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten einen Auslandsaufenthalt von mindestens 8 Monaten planen. Dieser Zeitraum muss nicht aufeinanderfolgend sein. Eine unterlassene Abmeldung stellt eine Straftat dar und kann zu Problemen bei der Rückkehr führen…“

        Nun, diese Erwartung war nicht da! Herr war gerade auf einer Reise und dann kam plötzlich Corona. Andererseits wird die Gemeinde angeben, dass Herr möglicherweise nicht sein Möglichstes getan hat, um innerhalb von 8 Monaten zurückzukehren. Aber vielleicht gab es noch andere Dinge wie Krankheit oder so.

        Ich denke, dass es für den Herrn am besten ist, sich an seine Wohnortgemeinde zu wenden und sich nach den Richtlinien zu erkundigen. Und sonst gibt es keine andere Möglichkeit, als Mitte August (für eine Weile) nach NL zu gehen. Bis dahin wird es wieder fliegen.

        Eduards Bemerkung, dass du deine BSN verlierst, erscheint mir falsch; Schließlich bleiben Sie in den Niederlanden. Wenn NL Ihre einzige Staatsangehörigkeit ist, verlieren Sie sie nicht einfach; dann muss doch mehr dahinterstecken.

    • Recht sagt oben

      Diese Geschichte kommt mir ziemlich albern vor.

      Darf ich darauf hinweisen, dass zum Beispiel jemand nie seine BSN verliert?

      Grundsätzlich verlieren Sie Ihr Eigenheim nicht, wenn Sie die Hypothek oder die Miete weiterhin ordnungsgemäß bezahlen. Wenn Sie bei einem längeren Auslandsaufenthalt nicht das Risiko eingehen wollen, Ihre (Miet-)Wohnung zu verlieren (denken Sie an die Kontrollen, die Kommunen derzeit bei illegalem Aufenthalt durchführen) und z. Dies erfolgt in der Regel einmalig für ein bis zwei Jahre.

      Die Krankenkasse existiert nicht mehr. Das ist nun die Krankenversicherung, die einfach jeder hat, der in NL gemeldet ist (und zahlen muss).

    • janbeute sagt oben

      Wie können Sie Ihre BSN-Nummer verlieren?
      Ich bleibe seit mehr als 15 Jahren für 12 Monate im Jahr in Thailand, bin seit jeher aus den Niederlanden abgemeldet und habe und behalte meine BSN-Nummer, sogar meine Digi D ist noch möglich.
      Meine BSN-Nummer ist während dieses Aufenthalts sogar in allen meinen erneuerten Reisepässen erwähnt.
      Und wissen Sie warum, denn Sie besitzen immer noch die niederländische Staatsbürgerschaft?
      Und wie können Sie Ihr Haus verlieren, wenn es Ihr volles Eigentum ist, Ihren Mietvertrag bei der Vermietung vielleicht, wenn man nichts mehr von Ihnen hört und keine Miete mehr erhält?

      Jan Beute.

  8. Jürgen sagt oben

    Es gibt keine gesetzliche Grundlage für eine Geldstrafe bei der Ein- und Ausreise als niederländischer Staatsbürger in Ihrem eigenen Land und in allen EU-Ländern. Bürger eines EU-Landes sind auch europäische Bürger im Sinne der EU-Charta. Etwas anders verhält es sich, wenn es darum geht, als Einwohner im BRP (früher: Bevölkerungsregister) gemeldet zu werden. Eine gesetzliche Pflicht zur Registrierung besteht für Sie nicht. Einwohner zu sein ist keine Pflicht oder ein Recht, sondern ein Vorteil, und Sie müssen alle Arten von Anforderungen erfüllen, wie z. B. eine ständige Adresse oder Postanschrift und die 8-Monats-Meldung, für die zahlreiche Ausnahmen gelten. Einwohner unterliegen unter anderem der obligatorischen Krankenversicherung und können sich auf alle Arten von Leistungen wie Unterstützung, Zulagen usw. verlassen. Außerdem können sie problemlos ihren Reisepass und Führerschein erneuern, ein Bankkonto eröffnen usw. Sind Sie nicht wahr? registriert (nach eigener Wahl oder offiziell abgemeldet) ), dann verlieren Sie nicht sofort Ihre niederländische Staatsbürgerschaft, es gibt also keine Probleme oder Bußgelder bei der Ein- und Ausreise. Schließlich können Sie selbst entscheiden, in welchem ​​Land Sie leben möchten, solange die Regierung weiß, wie sie Sie erreichen kann (hinsichtlich Steuerbehörden, AOW, Rente, Einberufung von Wahlen usw.). Die Gemeinde kann jemanden aus dem BRP unter dem Titel „VOW“ (Departed Unknown Where To) abmelden, dessen Aufenthaltsstatus nach eingehender Untersuchung nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall kann der Reisepass auch nach Abmahnung und Untersuchung endgültig entzogen werden, frühestens jedoch nach einem Jahr. Das bedeutet, dass Sie Ihre niederländische Staatsbürgerschaft verlieren und staatenlos werden können. In Schiphol könnte Ihnen die Einreise verweigert werden. Zu dieser Angelegenheit wurden mehrere Verfahren bis zum EU-Gerichtshof geführt. Aufgrund der erheblichen Konsequenzen einer solchen Entscheidung hat das höchste EU-Gericht entschieden, dass eine solche Maßnahme gegen die Grundrechte der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der EMRK verstößt. Man muss sich also viel Mühe geben, bis es so weit ist.

    • Recht sagt oben

      Die Abgabe einer Adresserklärung, die Meldung eines Umzugs und der Abreise ins Ausland sind in der Tat Pflichten, die das niederländische Recht jedem auferlegt.
      Dies basierte in der Vergangenheit auf der Bereitschaft der Bürger, dies selbst zu regeln.
      Heutzutage können Verwaltungsstrafen verhängt werden. Wie die Gemeinde mitteilt.

      Die Kommunen gehen davon aus, dass sie jemanden administrativ abmelden können (und zwar regelmäßig, ein mehrmonatiger Prozess). Das ist grundsätzlich nicht richtig und kann durchaus angefochten werden, wenn irgendwann einmal jemand davon erfährt.

      Es ist natürlich besser, es nicht so weit kommen zu lassen, sich die Entscheidungen gut zu überlegen und rechtzeitig selbst die notwendigen Schritte einzuleiten.

      Bedenken Sie, dass fast alle Behörden davon ausgehen, dass die Grundregistrierung (BRP) korrekt ist. Und dass von dieser Registrierung alle möglichen Rechte und Pflichten abhängen (denken Sie an AOW, Steuern, Krankenversicherung usw.).

    • jakie sagt oben

      Tut mir leid, Peter, aber das ist purer Unsinn und Panikmache. Du verlierst nicht deine niederländische Staatsbürgerschaft und wirst nicht staatenlos, wenn du längere Zeit im Ausland bleibst, sofern du nicht die doppelte Staatsbürgerschaft hast.
      Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit können ihre niederländische Staatsbürgerschaft verlieren, wenn sie ihren Reisepass nicht rechtzeitig alle 10 Jahre erneuern.
      Ich werde nicht auf den Rest von dem eingehen, was Sie geschrieben haben.

  9. Hans van Mourik sagt oben

    Für die Marechaussee in Schiphol ist das kein Problem.
    Aber ich weiß nicht, ob Sie hier medizinische Hilfe benötigen, bei Ihrer ZKV gibt es da eigene Regelungen, schauen Sie sich Ihre Versicherungsbedingungen an.
    Die AOW hat auch ihre eigenen Regeln, die ich kenne. Wenn man länger als 3 Monate ausreist, muss man das weitergeben, die erlauben das, wollen aber wissen, um welches Land es sich handelt, ob das Land ein Vertragsland ist oder zur EU gehört.
    Hans van Mourik.

  10. Hans van Mourik sagt oben

    PS

    https://www.kernpuntnederbetuwe.nl/is/werk-en-inkomen/uitkeringen/vakantie-en-buitenland/vakantie-doorgeven/aow-en-vakantie
    Hans.van.Mourik

  11. Tonne sagt oben

    Wenn Sie länger als 2 Monate im Ausland bleiben, können zwei Dinge eine Rolle spielen.
    Nicht nur die Gemeinde bei einem Auslandsaufenthalt von 8 Monaten, sondern wenn Sie Ihre Rückkehr um mehr als 2 statt 4 Monate verschieben, spielt auch die NL-Krankenversicherung nach 1 Jahr Auslandsaufenthalt eine Rolle.

    Was das erste betrifft: Gehen Sie besser auf Nummer sicher und kontaktieren Sie Ihre Gemeinde in den Niederlanden im Voraus und berufen Sie sich auf höhere Gewalt; in diesem Fall einigermaßen gut. Fordern Sie eine E-Mail-Antwort an, damit Sie .
    kann sich bei Bedarf darauf berufen.

    Wenn Sie unerwartet länger als 10 Jahr statt 1 Monate im Ausland bleiben, kann der niederländische Krankenversicherer die Gültigkeit der Versicherung nicht mehr aufrechterhalten. Anschließend müssen Sie bei der SVB eine WLZ-Bescheinigung beantragen.

  12. Bz sagt oben

    Lieber Max,

    Wenn Sie sich länger als 8 Monate im Ausland aufhalten oder im Ausland leben, müssen Sie sich beim RNI (Registration of Non Residents) anmelden.

    https://www.rvig.nl/brp/rni

    In Ihrem Fall liegt jedoch höhere Gewalt vor, sodass ich mir darüber keine allzu großen Sorgen machen würde.
    Darüber hinaus gilt die Regel, dass Sie mindestens vier Monate im Jahr in den Niederlanden bleiben müssen. Welche Konsequenzen es hat, wenn Sie sich nicht daran halten, können Sie nirgends nachlesen.
    Das Einzige ist, dass Sie offenbar in den Status eines Spookburgers geraten.
    Ich vermute, es könnte etwas mit Ihrer Krankenversicherung zu tun haben, die dann möglicherweise ausläuft, aber ich vermute, ich weiß es nicht, aber das könnte möglicherweise eine Rolle spielen. Allerdings konnte ich selbst nie etwas dazu finden.
    Ich hoffe auch, dass Sie bald wieder gesund werden.

    Mit freundlichen Grüßen. Bz

  13. eduard sagt oben

    Das ist kein Kinderspiel, leider habe ich keinen Artikel mehr aus der Regierungszeitung, aber die zuständigen Behörden wissen genau, wann jemand geht und wieder ankommt! Sie können es auf Pi-Nl lesen. Ich bin enttäuscht, dass so wenige Menschen sich dessen bewusst sind. Wenn Sie aus Holland abgemeldet wurden, haben Sie mit der 8-Monats-Regel nichts zu tun.

    • HarryN sagt oben

      Lieber Eduard, du hast recht, wenn du exmatrikuliert wurdest, ist das kein Problem. Dieses Problem betrifft offenbar jemanden, der nicht abgemeldet wurde! Dann tritt Ihrer Meinung nach das PI-NL-System in Kraft (ich kann mich irren), aber dieses System dient der Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität!!!
      Wie hoch schätzen Sie also die Wahrscheinlichkeit ein, dass der Standesbeamte irgendwo in den Niederlanden oder wo auch immer erfährt, dass Sie eine Weile weg waren?
      Selbst bei der zuständigen Aufsichtsbehörde wird niemand aufwachen und sich fragen, ob jemand noch länger weggeblieben ist oder nicht.

      • eduard sagt oben

        Lieber HarryN, abschließend, sonst wird es eine Chat-Seite, und darauf warten sie nicht.
        Aus Insiderinformationen weiß ich, dass die WIA-Leistungsagentur bereits auf diese Daten zugreifen kann, was bedeutet, dass mehrere Agenturen sie nutzen können. Die Regierung will jeden aufspüren. Plastikgeld ist in Zukunft ein Verbrechen für die Bürger. Ich möchte nur klarstellen, dass ich davon überzeugt bin, dass die Gemeinde Sie einfach abmelden und Ihr Haus räumen wird, wenn Sie einen eifersüchtigen Nachbarn haben, weil Sie sich etwa 20 Monate am Stück in Thailand aufhalten und sich melden. Kurz gesagt, wir werden als Geiseln gehalten und das gehört nicht in eine Demokratie und wir nehmen alles wie Schafe. Das Gesetz von 1 über diese 1896 Monate muss abgeschafft werden, aber das wird nicht passieren, denn dann sind wir „verloren“, und die Regierung will das nicht. Jeder soll seine eigene Verantwortung übernehmen. Einen schönen Tag noch.

  14. Raymond sagt oben

    Was für eine Panikmache.

    Ich habe kürzlich beim IND wegen einer thailändischen Schwiegermutter angerufen, die hier in den Niederlanden gestrandet war.
    Sir, Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen. Wir wissen auch, dass es Corona gibt. Sie müssen nicht mit Ihrer Schwiegermutter zu einem IND-Schalter kommen. Senden Sie uns eine E-Mail mit den Daten Ihrer Schwiegermutter und das Visum wird verlängert, kein Grund zur Panik.

    Und umgekehrt wird es auch sein, wenn jemand während dieser Koronakrise mit einem niederländischen Pass in die Niederlande zurückkehrt und er/sie die 8 Monate überschrieben hätte.

    Immer noch nicht überzeugt?
    Naja, dann sagst du, dass du zu spät kommst, weil du krank warst und in Selbstquarantäne warst und deshalb nicht früher zurückfliegen konntest (im Flugzeug willst du sowieso niemanden anstecken).

    • TNT sagt oben

      Lieber Raymonf, das ist absolut keine Panikmache und dein Vergleich mit deiner thailändischen Schwiegermutter und dem IND ist ungefähr auf Augenhöhe mit dem Vergleich von Äpfeln und Birnen.
      Jeder muss seine eigene Verantwortung übernehmen und wenn Max länger als August in Thailand bleiben möchte, wird er dieses Risiko selbst eingehen und dann die möglichen Konsequenzen kennen, das wollte er auch hier mit seiner Frage auf Thailandblog wissen.


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