Liebe Leserinnen und Leser,

Ich möchte ein Haus in Thailand (Isaan) bauen. Meine Frau (mit ihr eine Buddhistin verheiratet) hat dafür nicht das Geld. Ich kann es ihr mit dem zu bauenden Haus als Sicherheit leihen, ist das möglich?

Bitte Kommentare

Regards,

Berndt

22 Antworten auf „Leserfrage: Kann ich meinem thailändischen Partner Geld mit einem Haus als Sicherheit leihen?“

  1. David H. sagt oben

    Eigentlich meinen Sie, geben Sie ihr eine Hypothek, ich weiß nicht, ob Sie das als Ausländer tun dürfen.

    Aber wenn es erlaubt ist, könnte dies durchaus die äußerst sichere Möglichkeit sein, sich in verschiedenen möglichen Situationen davor zu schützen, (Ihr) Haus irgendwann zu verlieren, da Sie Hypothekendarlehensgeber sind!

    Allerdings könnte man in einem solchen Fall die Sache noch sicherer machen, indem man das Haus zu einem höheren Mietzins als der monatlichen Rate, die sie zahlen müsste, selbst vermietet, so dass es für einen möglicherweise zu genauen Blick nicht wie eine Eigentumsumgehung aussieht Haus und Land. zielen.

    All dies wird dann sorgfältig über einen rechtsgültigen Hypothekenvertrag geregelt, UND tatsächlich werden Miete und Hypothek (Taschengeldzahlung) per Bank geleistet, vorzugsweise mit ein paar Tagen dazwischen.

    Dies ist nur eine persönliche Gedankenoption von mir, ich weiß nicht, ob es möglich ist, aber es scheint mir wasserdicht zu sein.

  2. Jan sagt oben

    Du musst an deine Freundin, Frau glauben oder nicht ...
    Selbst wenn Sie das Haus als Sicherheit erhalten. Wenn zwischen Ihnen etwas schiefgeht, können Sie mit dem Haus nichts anfangen. Wie zum Teufel wollen Sie Ihr Geld von einem Haus im Isaan zurückbekommen, das nicht auf Ihren Namen registriert ist und bei dem es sich höchstwahrscheinlich nicht um ein vollwertiges Chanoot handelt? Das Haus wird wahrscheinlich auf dem Grundstück von ihr oder der Familie stehen.

  3. Erik sagt oben

    Hypothek auf bewegliche Sachen? Ist das in Thailand möglich? In den Niederlanden können Sie nur Hypothekengläubiger (= Kreditgeber) für unbewegliches Vermögen sein. Gehört der Hintergrund dann dir? Scheint stark, das ist Thailand. In Thailand ist ein Haus ein bewegliches Eigentum.

    Denken Sie auch daran, dass, wenn sie Ihnen Zinsen zahlt, diese Zinsen in Thailand der Quellensteuer unterliegen.

    Es gibt andere Methoden der Sicherheit; Nießbrauch, Grundstücksrecht und Langzeitmiete. Diese Rechte sind im Gesetz festgelegt und auf dem Chanoot vermerkt. Was Jan sagt: Vertraue ihr und mir
    hinzufügen: oder nicht.

    Konsultieren Sie einen Anwalt; Es kostet Geld, aber wenn man sich trennt und auch wegen des Kredits Ärger bekommt, dann werden zwei von ihnen lachen ...

  4. e thailändisch sagt oben

    http://www.isaanlawyers.com/ Sie haben einen guten Ruf und Erfahrung und sind vor Ort bekannt
    keine Erfahrung mit ihnen

    • Lee sagt oben

      Ein Freund von mir hatte das Gleiche, letztendlich entschied der Richter, dass ein Ausländer einem Thailänder kein Geld leihen darf, auch wenn es seine Freundin ist, und schon gar nicht, um ein Haus zu bauen, er darf nur dafür Geld spenden Sie kann dort ein Haus bauen. Es ist ihre Sache, er hat kein Recht und keinen Anspruch mehr auf irgendetwas

      • David H. sagt oben

        @Leen
        Dann ist es in der Tat nicht möglich, eine Hypothek zu vergeben, aber nicht möglich mit dieser anderen Reaktion auf bewegliche Sachen … Eine Hypothek wird mit der Gesamtgarantie gewährt, jetzt vergessen Sie diese separate Vereinbarung, die es ermöglicht, ein Haus im Eigentum zu besitzen, aber nicht das Land, ist bei Hypotheken normalerweise nicht vorhanden, dient aber manchmal dem Ausländer dazu, sich bei Eheproblemen abzusichern. Wenn keine Entschädigung arrangiert werden kann, besteht die einzige Möglichkeit darin, das Ganze aufzulösen und dann das bloße Eigentum sauber aufzulösen zur Dame!

        (bittere Rache), habe den Fall einmal angehört und mich bei einer Dame aus Isaan erkundigt und eine bestätigte Antwort erhalten, die Dame sah seltsam und verwirrt aus, nicht mehr freundlich, dass der Farang wusste, dass dies anscheinend eine unwillkommene Neuigkeit war, die vielleicht den Handel ruinierte? ,

        Ich weiß nicht, ob ein Unternehmen eine Hypothek gewähren KANN, aber ich vermute stark, dass dies der Fall ist!

        Seitdem gibt es eine Rechtspersönlichkeit, die eine Hypothek vergibt, und es wird nicht mehr gesprochen und geschrieben, dass sie von einer Person und insbesondere von einem Ausländer stammt, der kein Thailänder ist.
        Dies nur aufgrund des LTD-Formulars oder möglicherweise anderer

  5. Januar sagt oben

    Sie sind also überhaupt NICHT rechtmäßig verheiratet, also ist sie eine völlig Fremde, und Sie auch! Meiner Meinung nach ist das Einzige, was Sie tun können, ein Nießbrauch vor Ort für 30 Jahre in Ihrem Namen errichten zu lassen, denn bei einem Nießbrauch auf Lebenszeit laufen Sie Gefahr, dass es Ihnen im Falle einer Liquidation bald wieder gehört. Das mag zwar weit hergeholt sein, aber hier ist alles möglich!

    • janbeute sagt oben

      Lieber Jan, gibt es einen lebenslangen Nießbrauch? Gedacht für einen Zeitraum von maximal 30 Jahren, danach ist eine Verlängerung wieder möglich.

      Jan Beute.

      • JAN sagt oben

        Ja Jan, ich habe einen lebenslangen Nießbrauch. Es hat mich gerade 75 Baht im Landbüro in Saraphi – Chiangmai gekostet.

      • Erik sagt oben

        Jan, das steht in den niederländischen Notarinformationen.

        Wann endet der Nießbrauch? Der Nießbrauch endet in der Regel mit dem Tod des Nießbrauchers oder des überlebenden Ehegatten von zwei (oder mehr) Nutzern. Es kann auch durch Verzicht (durch notarielle Urkunde) oder mit Ablauf des Zeitraums, für den der Nießbrauch erworben oder geschenkt wurde, enden.

        Doch in Thailand kann es ganz anders sein. Also: zum Experten gehen…..

        • Januar sagt oben

          Eric, das ist hier genau das Gleiche. Ich ging zu einem Anwalt, der mir riet, dies selbst beim Grundbuchamt für 75 Baht zu tun, obwohl es im Internet genügend Beispiele gibt, um eine Anwaltskanzlei anzunehmen, die einem locker 30000 Baht in Rechnung stellt. Er war ehrlich genug, mir diese Informationen zu geben, ohne an seinen eigenen Gewinn zu denken. Ein Freund, der eine Anwaltskanzlei in Phuket hat, hat mir dies auch empfohlen. Ich weiß auch, wo es angeblich nicht möglich ist, einen Nießbrauch zu nehmen, aber dann handelt es sich wahrscheinlich um ein Gespräch zwischen der Frau und dem Anwalt, der das Land vollständig in ihrem Namen hinterlassen möchte. So kenne ich es.

          • Scherzshake sagt oben

            Und warum erklären Sie dieses Verfahren nicht hier, damit alle davon profitieren? grüß.

  6. Gino sagt oben

    Liebe,
    Kurz und bündig, nein, Sie wollen Sicherheit für Ihr hart verdientes Geld.
    Viel Glück und Grüße.
    Gino.

  7. Herman aber sagt oben

    Eine legale Ehe ist eine Lösung, alles, was nach der Heirat erworben wird, ist Gemeinschaft, sodass die Hälfte des Hauses legal Ihnen gehört 🙂

  8. eduard sagt oben

    Wenn es möglich ist, einen Kredit zu gewähren, achten Sie darauf, dass dieser von Bank zu Bank geht. Leihen Sie sich kein Schwarzgeld, sonst landen Sie im Gefängnis.!!

  9. John Chiang Rai sagt oben

    Abgesehen davon, ob ein Kredit an die eigene thailändische Frau möglich ist, lese ich zwischen den Zeilen in Ihrer Beziehung viel Misstrauen und Unsicherheit, die Sie in dieser Beziehung begleiten.
    Normalerweise, insbesondere wenn Sie diese Frau geheiratet haben, sollten Sie so viel Gefühl und Selbstvertrauen haben, dass Sie über ein Geschenk und nicht über einen Kredit sprechen müssen.
    Der Grund, warum sie uns als westliche Männer überhaupt brauchen, liegt sehr oft darin, dass sie es finanziell nie auf die Reihe bekommen.
    Was würden Sie tun, wenn sie den Betrag nicht zurückzahlen kann? Würden Sie das Haus selbst bewohnen oder würden Sie darüber nachdenken, ein Haus zu verkaufen, dessen Grundstück höchstwahrscheinlich ausschließlich ihr gehört?
    Oder, wenn sie es nicht zurückzahlen kann, würden Sie eine Beziehung, die bisher als heiratswürdig galt, nur wegen dieser Tatsache abbrechen?
    Warum glauben Sie, dass eine Thailänderin eine Beziehung mit einem oft viel älteren Farang eingeht, wenn diese soziale Absicherung keine Rolle mehr spielen würde?
    Wachen Sie auf und kommen Sie zu dem Schluss, dass sie auch Sie geheiratet hat, weil sie auf Ihre Hilfe zählt.
    Eine Hilfe, die das, was sie Ihnen zu bieten hat, ausgleicht, kann eine glückliche und ehrliche Beziehung bedeuten.
    Ich leihe meiner Frau nichts, ich mache alles gemeinsam mit ihr, und wenn ich alle möglichen Sicherheiten für nötig gehalten hätte, hätte ich sie nie geheiratet.

  10. Erwin Fleur sagt oben

    Lieber Robert.

    Nein, das ist nicht möglich.
    Dies ist möglich, wenn Sie nach thailändischem Recht verheiratet sind, Ihr Anspruch
    am Haus machen kann.

    Mehr geht wirklich nicht, daher würde ich mir das in gutem Glauben überlegen.
    Mit freundlichen Grüßen,

    Erwin

  11. P. Brewer sagt oben

    Meine Freundin verkaufte das Haus nach 10 Jahren und verschwand, nachdem die Schulden beglichen waren.
    Obwohl es einen Vertrag gab. Man kann einem kahlköpfigen Huhn keine Federn rupfen
    Sei gewarnt.

  12. Jürgen sagt oben

    Lieber Robert,

    Als erfahrener Experte kann ich Ihnen sagen, dass es möglich ist.

    Ich selbst war Hypothekeninhaberin von Grundstücken und meine Ex-Frau war Hypothekengeberin von Grundstücken in Thailand.

    Das Grundbuchamt sagte, das sei nicht möglich, aber ich hatte die Telefonnummer der Zentrale in Bangkok dabei und fragte, ob sie dort anrufen könnten. Dann war es möglich.

    Hypothekengläubiger kann eine Bank, aber auch ein Arbeitgeber, ein Familienmitglied oder eine juristische Person sein. Denken Sie an Makro Tesco und seine vielen Unternehmen, die hier in Thailand Hypotheken aufnehmen.

    Es ist jedoch erforderlich, dass dies beim Landesbüro angemeldet wird. Dies erfordert die korrekten Verträge sowohl in Thailändisch als auch in Englisch.

    Meine E-Mail-Adresse ist Thailandblog bekannt. Sie können mir eine E-Mail senden.

    Als meine Beziehung endete, wurden die Verpflichtungen aufrechterhalten, das Land verkauft und ich bekam den Großteil meines Geldes zurück.

    Wenn Sie es gut arrangieren, kostet das etwa 3 % und Sie müssen die Verträge kaufen, aber dann haben Sie Gewissheit.

    Natürlich haben viele Menschen das Bauchgefühl, dass es nicht möglich ist und das Bauchgefühl trifft auch oft zu, aber nicht bei eingetragenen Immobilien.

    • Erik sagt oben

      Peter, der Fragesteller spricht von einer Hypothek mit einem HAUS als Sicherheit. Sie haben LAND als Sicherheit. Das macht einen Unterschied.

      • Jürgen sagt oben

        Eric..

        Ein Haus oder Land ist nicht dasselbe, aber ich spreche von einer registrierten Immobilie, lesen Sie sorgfältig. Kein großer Unterschied zu den Niederlanden. In den Niederlanden machen Sie das beim Grundbuchamt und hier beim Grundbuchamt.

        Ein Hypothekengläubiger nimmt eine Hypothek auf die eingetragene Immobilie auf. Ohne Bezahlung des Hypothekengläubigers kann die eingetragene Immobilie nicht verkauft werden.

        Kommt der Hypothekengläubiger seinen Verpflichtungen nicht nach, kann der Hypothekengläubiger ganz einfach die eingetragene Immobilie verkaufen lassen.

        Aber Erik, ich werde dich nicht überzeugen. Jeder hat sein eigenes Wissen und seine eigenen Erfahrungen. Und natürlich verstehe ich wirklich, dass es einen Unterschied zwischen einem Land und einem Haus gibt.

        Aber ja, es gibt Leute, die ein Haus auf dem Land eines anderen bauen, genauso wie es Leute gibt, die den Unterschied zwischen einem Haus und einem Grundstück nicht kennen, aber normalerweise baut man kein Haus auf dem Land eines anderen, oder man macht das mit mindestens einen Mietvertrag und dann noch gut begründet.

  13. jochen schmitz sagt oben

    In Thailand kann man nie Eigentümer des Grundstücks werden, wohl aber Eigentümer des Hauses. Wenn Sie ein Haus auf dem Grundstück Ihrer Freundin oder Ehefrau bauen lassen, können Sie das Haus auf Ihren Namen eintragen lassen und dies wird im Grundbuchamt im Grundbuch eingetragen. Holen Sie sich einen Anwalt und er wird Ihnen helfen. Es ist nicht das Gleiche wie bei vielen, dass man das Recht hat, ein Leben lang in dem Haus zu leben, bis man weg ist. Sie behalten das Eigentum am Haus (nicht am Grundstück) und können sogar das Haus verkaufen, nicht aber das Grundstück. Ich habe das bereits zweimal ohne Probleme gemacht.


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