Liebe Leserinnen und Leser,

Die Übergangsregelung gilt ab dem 27. Juli Fernliebhaber in Kraft getreten. Diese Regelung gilt für niederländische Staatsangehörige und EU-Bürger, die ihren Angehörigen für einen Kurzaufenthalt aus einem Land mit Einreiseverbot in die Niederlande holen möchten. Thailand also. Dies ist innerhalb eines Zeitraums von 90 Tagen für maximal 180 Tage zulässig. Dies ist eine Ausnahme vom Einreiseverbot aus Thailand in die Niederlande.

Meine thailändische Freundin und ich erfüllen die Voraussetzungen, um an diesem Programm teilnehmen zu können. Wir sammeln jetzt die erforderlichen Nachweise unserer Beziehung, um den Antrag abzuschließen.

Gibt es hier auf dem Blog Leute, die ihre thailändische Freundin im Rahmen dieser Vereinbarung in die Niederlande gebracht haben und ihre Erfahrungen von der Bewerbung bis zum Treffen mit ihrer Freundin in den Niederlanden gerne mit mir teilen würden? Muss meine Freundin geimpft sein oder reicht ein Testnachweis?

Gibt es Dinge, die ich berücksichtigen sollte? Usw. Usw.

Ich freue mich auf Ihre Reaktion.

Regards,

Manfred

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4 Antworten auf „Leserfrage: Einreiseverbot in die Niederlande und Regelung für Fernreisende“

  1. klmchiangmai sagt oben

    hallo

    Ich habe gelesen, dass sich die Regeln ziemlich geändert haben. Meine Freundin kam im Mai mit einem MVV an. Damals war weder ein Test noch eine Vorimpfung erforderlich. Vielleicht hilft Ihnen dieser Link weiter

    https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/coronavirus-covid-19/nederland-inreizen/testbewijs-voor-inreizen-nederland/wanneer-verplicht

    PS: Angenommen, Ihre Partnerin bleibt fast drei Monate in den Niederlanden, dann kann sie sich hier impfen lassen. Könnte für zukünftige Besuche nützlich sein. Möglicherweise könnte in Zukunft ein MVV in Betracht gezogen werden, da alle zum Nachweis einer langfristigen Beziehung erforderlichen Nachweise mit denen eines MVV-Antrags identisch sind.

  2. Manfred sagt oben

    Danke für die Info-Impfung, wurde über den Link viel klarer

  3. Lisa sagt oben

    Lieber Eric,
    Bedenken Sie auch, dass Ihre Freundin allerlei Voraussetzungen erfüllen muss und Kosten entstehen müssen, um nach Thailand zurückkehren zu können. Das ist nicht mehr durch die Rückführung abgedeckt.

  4. J Pompe sagt oben

    Hallo Eric,
    Meine Partnerin ist am 11. Februar in NL Schiphol gelandet und hatte ein Visum für drei Monate.
    Am 10. April wurden wir beide positiv getestet und daher konnte sie für ihre Rückreise keinen negativen PCR-Test vorlegen. Nachdem sie das IND kontaktiert hatte, erhielt sie eine zweimonatige Visumverlängerung, so dass sie nun am 2. Juni abreisen würde. Ich habe nach den 10 Monaten sofort einen BSN-NMR-Test beantragt und auf dieser Grundlage erhielt sie eine Einladung zur Impfung. Sie wurde dann auf meinen Wunsch hin mit Moderna geimpft, da zu diesem Zeitpunkt in Thailand nur Moderna auf der Impfliste stand. Am 3. Juni flog sie nach Thailand und am 10. Juni war sie nach Fehlern der Fluggesellschaft zurück in Schiphol. Habe erneut beim IND angerufen und nun eine Verlängerung bis zum 11. erhalten. Sofort erneut einen Impftermin vereinbart und die 11. Impfung steht nun fest.
    Ich habe jetzt den gesamten Papierkram noch einmal beantragt und alles ist erledigt, inklusive eines neuen Tickets. Zum Glück war das ASQ-Hotel entgegenkommend und der Termin konnte verschoben werden. Beide Fluggesellschaften waren überhaupt nicht dabei. Es kostet mich also ein neues Ticket. KLM und Swissair kämpfen selbst mit Beweisen.
    Wenn Sie Erfolg haben, beantragen Sie sofort eine BSN, das erspart Ihnen viel Ärger.
    Viel Glück mit dem ganzen Papierkram. grt jp


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