Liebe Leserinnen und Leser,

Wie viel muss man als alleinstehende thailändische Frau verdienen (brutto oder netto), um in den Niederlanden zu bleiben?

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist noch bis November 2016 gültig, die betroffene Frau möchte eine andere Arbeit annehmen. Sie arbeitet zu unregelmäßigen Zeiten und oft bis in die Nacht in einem Café. Sie wird fünfzig und es wird ihr zu viel. Sie weiß nicht, wie viel Einkommen sie nachweisen muss, um in den Niederlanden zu bleiben, und ob sie auch einen unbefristeten Vertrag nachweisen muss?

Alvast bedankt voor uwreaktie.

Antoine

5 Antworten auf „Leserfrage: Wie viel Einkommen benötigen Sie für eine niederländische Aufenthaltserlaubnis (alleinstehende Thailänderin)?“

  1. Rob V. sagt oben

    Welchen VVR-Typ hat sie jetzt? Bei einem Partner oder einer anderen Person wohnen? Gilt der VVR für einen bestimmten oder unbestimmten Zeitraum? Wie lange ist sie schon in den Niederlanden? Verfügt sie über ein Einkommen, das den Einkommensanforderungen entspricht (100 % Mindestlohn oder 1507,70 € brutto pro Monat ohne Urlaubsgeld)? Hat sie die Integrationspflicht erfüllt?

    Für einen langfristig ansässigen Drittstaatsangehörigen beantragt sie am besten einen (unabhängigen) VVR-Aufenthalt. Wenn dies nicht gelingt, prüft das IND, ob sie Anspruch auf einen dauerhaften VVR hat.

    Um dauerhaft vom IND befreit zu werden, ist die Einbürgerung immer noch eine Option, während die Beibehaltung der thailändischen Staatsangehörigkeit unverhältnismäßige Konsequenzen aufgrund des Verlusts von Land, Problemen mit dem Erbrecht usw. mit sich bringt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass ein niederländischer Beamter glaubt, dass dies der Fall ist Nach thailändischem Recht ist ihr das nicht gestattet und sie möchte, dass sie aktiv Maßnahmen ergreift, um ihre thailändische Staatsangehörigkeit zu annullieren (siehe eine Leserfrage im Januar, in der die Niederlande glauben, dass sie die korrekte Einhaltung der Art und Weise überwachen, wie die Niederlande das thailändische Recht auslegen).

    Ich empfehle Ihnen, den IND-Kundendienstleitfaden auf deren Website unter dem Punkt „Ich möchte in den Niederlanden bleiben“ zu konsultieren und auch die Website der Foreign Partner Foundation zu konsultieren.

    Ressourcen und weitere Informationen:
    - https://kdw.ind.nl/Dialog.aspx?knowledge_id=%2fdialoogvreemdeling%3finit%3dtrue%26prefill%3dtrue%26knowledge_id%3d%252fdialoogvreemdelinginit%253dtrue%26WensKlant%3dInNederlandBlijven%26jse%3d1
    - http://www.buitenlandsepartner.nl/showthread.php?59303-verschil-tussen-regulier-onbepaalde-tijd-en-regulier-bepaalde-tijd-qua-rechten
    - http://www.buitenlandsepartner.nl/showthread.php?61916-Formulier-verlenging-verblijfsvergunning-voor-bepaalde-tijd

    • Leo Th. sagt oben

      Auf der IND-Seite habe ich gelesen, dass bei einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die Einkommensvoraussetzung ab 1 für eine alleinstehende Person 1 € brutto pro Monat inkl. Urlaubsgeld oder 15 € exkl. Urlaubsgeld beträgt. Vielleicht habe ich es falsch verstanden und die Beträge, die Rob erwähnt, sind korrekt. Deshalb rate ich Ihnen, in diesem Fall das IND (1139,90-1055,46) anzurufen, um den korrekten Betrag zu erfahren. Das Einkommen muss nachhaltig sein, daher muss sie einen Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen/Kontoauszüge vorweisen können. Aus Ihrer Geschichte geht jedoch nicht hervor, welchen Aufenthaltstitel die betroffene Frau nun besitzt, wenn es sich um einen Aufenthaltstitel zum Aufenthalt mit einem Partner handelt, den sie in einen unbefristeten Aufenthaltstitel umwandeln möchte und sie die Voraussetzungen erfüllt, Selbstverständlich auch wenn sie die Integrationspflicht erfüllt hat, muss sie nicht bis zum Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis im November 088 warten, sondern kann bereits jetzt eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen. Um auf der sicheren Seite zu sein, würde ich der Thailänderin jedoch raten, einen Termin mit dem IND-Schalter in ihrer Gemeinde zu vereinbaren (vielleicht können Sie sie begleiten), wo sie persönlich eine Antwort auf alle ihre Fragen bekommen kann und nicht konfrontiert wird mit unangenehmen Überraschungen. zu stehen.

      • Rob V. sagt oben

        Stimme Theo voll und ganz zu. Diese Einkommensvoraussetzung gilt in der Tat für eine alleinstehende Person; es handelt sich hierbei um einen Selbstständigen und nicht um eine Aufenthaltserlaubnis für einen Partner. Nach 10 Jahren ununterbrochenem rechtmäßigem Aufenthalt besteht diese Voraussetzung nicht mehr. Für langfristig ansässige Drittstaatsangehörige würde ich mich jedoch für einen unabhängigen Daueraufenthalt mit Aufenthaltsgenehmigung entscheiden. Dieses Formular befindet sich auch in einem der Forenthreads, auf die ich verlinkt habe. Das IND kann Ihnen mehr darüber erzählen, am besten persönlich am Schalter, denn über die Informationshotline ist es etwas schwieriger, mit ihr zu sprechen, und sie wird nicht die Erste sein, die am Telefon eine falsche Antwort bekommt. Dann machen Sie sich vorbereitet an die Arbeit: mit einer Antwort auf die hier gestellten Fragen, denn der IND oder ein anderer Spezialist kann diese Informationen nutzen, um festzustellen, wofür sie berechtigt ist.

        Einkommensvoraussetzung:
        https://ind.nl/particulier/familie-gezin/kosten-inkomenseisen/Inkomenseisen

  2. Hans Struijlaart sagt oben

    Hallo Antoine,

    Die Frage ist, aus welchen Gründen sie diese Aufenthaltserlaubnis überhaupt erhalten hat.
    Darüber hinaus halte ich es für klüger, diese Frage an die Einwanderungsbehörde für Aufenthaltsgenehmigungen zu stellen. Das sind die Leute, die Ihnen die beste und umfassendste Antwort geben können.

    Hans

  3. John Chiang Rai sagt oben

    Lieber Anthony,
    In Ihrer Frage kann ich weder den Grund für ihre derzeitige Aufenthaltserlaubnis noch den Grund finden, warum ihr diese Erlaubnis erteilt wurde. Meiner Meinung nach ist das Einkommen allein nie ausschlaggebend dafür, ob jemand eine Aufenthaltserlaubnis bekommt oder nicht. Wenn dies nur über das Einkommen geregelt werden könnte, wäre dies eine Aufforderung an jede Branche, sich mit den bestehenden rechtlichen Standards auseinanderzusetzen. Ich bin auch der Meinung, dass diese Frage nur von der örtlichen Einwanderungsbehörde beantwortet werden kann, und würde für diesen Besuch zunächst einen Anwalt oder Rechtsbeistand um rechtlichen Beistand bitten, der bei solchen Behörden oft mehr erreichen kann.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website