Liebe Leserinnen und Leser,

Auf der Seite habe ich viele interessante Informationen rund um die Auswanderung nach Thailand gefunden. Sehr lehrreich und nützlich. Die Informationen zu Abzügen von der Rentenleistung, wenn man in Thailand lebt, sind für mich noch etwas unklar/verwirrend.

Ich habe vor, so schnell wie möglich nach Thailand zu reisen und mich dort niederzulassen. Ich bin vor Kurzem in den Vorruhestand gegangen. Das bedeutet, dass Sie sich aus den Niederlanden abmelden müssen (im Jahr 2021 ist dies bequemer). Das bedeutet auch, dass ich meine Krankenversicherung nicht behalten kann.

Obwohl noch nicht klar ist, welche Visa zu gegebener Zeit ausgestellt werden können, vermute ich, dass es sich um ein „Non-Immigrant O“ handeln wird. Ich erfülle alle Alters- und Einkommensanforderungen. Ich werde dort ein Haus mieten usw. Ich werde meine volle Rente nach Thailand überweisen lassen, sobald ich ein thailändisches Bankkonto habe.

• Was bedeutet das für die Abzüge von meiner Rentenleistung?
• Spielt die Art des Visums eine Rolle? Ich vermute nicht, aber ich würde gerne die Erfahrungen anderer Leute hören.
• Kann ich vom Rentenversicherungsträger verlangen, dass er den einkommensabhängigen ZVW-Beitrag nicht mehr abzieht?
• Kann ich von diesem Rentenversicherungsträger verlangen, dass er die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge nicht einbehält? Schließlich bin ich für diese Renten nicht mehr steuerpflichtig, oder?
• Welche Unterlagen muss ich dem Rentenversicherungsträger vorlegen, um diese Abzüge zu stoppen?

Ich habe jetzt bzw. bald drei Renten:

  • Betriebsrente
  • ABP-Rente – Spielt es eine Rolle, dass ich (kein „echter“) Beamter bei der Gemeinde angestellt war, die der Zentralregierung vorgezogen wurde? Ich bin seit einigen Jahren an der Universität Amsterdam und einige Jahre bei der SVB angestellt (in der IT, und ich habe keine Ahnung von AOW……)
  • AOW (in Zukunft)

Ich würde gerne Ihre Erfahrungen hören!

Regards,

Peter

20 Antworten auf „Leserfrage: Wie verhält es sich genau mit dem Abzug von Lohnsteuer und ZVW von meiner Rente?“

  1. Erik sagt oben

    John, wenn Sie aus den Niederlanden auswandern und in Thailand leben oder bleiben, erlischt die Sozialversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass keine Prämien mehr gezahlt werden, aber auch keine Rückstellungen für die AOW während der Jahre in Thailand entstehen, keine Rechte für Hinterbliebene für die ANW, keine Rechte mehr für die WLZ und möglicherweise eine Wartezeit bei der Rückkehr in die Niederlande. Wenn Sie keinen Anspruch auf WLZ haben, haben Sie auch keinen Anspruch auf das Krankenversicherungsgesetz. Sie sind also nicht versichert oder müssen sich rechtzeitig um etwas anderes kümmern.

    Jetzt Renten. Ich kann Ihnen raten, das Abkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung zu lesen, das Sie unter wetten.nl finden. Artikel 18 und 19.

    Betriebsrente, mit Ausnahme der staatlichen Rente, wird TH gemäß dem Vertrag zugewiesen.
    Im Rahmen des Vertrags wurde NL eine staatliche Rente zugewiesen. Bitte beachten Sie: ABP zahlt sowohl staatliche als auch betriebliche Renten, aber ich denke, Sie wissen, wie Ihre Rente qualifiziert ist.
    AOW ist in beiden Ländern steuerpflichtig.

    Wenn Sie eine Befreiung von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen wünschen, müssen Sie sich an die ausländische Steuerbehörde in Heerlen wenden. Arbeitgeber gehen lieber auf der sicheren Seite, bevor sie mit der Einbehaltung aufhören. Wenn Sie sich in NL abmelden, erhalten die Steuerbehörden automatisch eine Nachricht, sodass Sie dort bekannt sind. Fordern Sie das Formular online an und füllen Sie es aus.

    Diese Befreiung ist seit Jahren ein heißes Thema in diesem Blog, da die Steuerbehörden seit vier Jahren mehr verlangen, als ihnen zusteht. Ich kann Ihnen raten, diesen Blog zu diesem Thema zu lesen (die Suchfunktion befindet sich oben links) und insbesondere die Artikel von Lammert de Haan, Steuerberater, zu lesen.

    AOW ist etwas für die Zukunft, sagen Sie. Ob Sie das von Monat zu Monat oder nach Jahresende übertragen müssen, bleibt bis dahin abzuwarten, da es dann möglicherweise ein neues Steuerabkommen geben wird.

  2. Haben sagt oben

    John, die Beantragung einer Befreiung ist ein Kinderspiel, wenn Sie die richtigen Verfahren befolgen. Ein Nachweis der thailändischen Steuerbehörde, dass Sie hier steuerpflichtig sind, ein Ro-22-Formular und eine Erklärung, dass Sie hier wohnen, genügen.
    Mein Antrag wurde innerhalb von 2 Monaten nach Antragstellung genehmigt, daher ist es nicht so schwierig. Die Beauftragung von Lammert de Haan erspart Ihnen einige Kopfschmerzen.

    • Wiese sagt oben

      Gilt die Befreiung auch für die AOW?

    • theo sagt oben

      Hallo Han, wo kann ich diesen Herrn Lammert de Haan finden? Ich war bei drei Finanzämtern, aber sie können mir nirgendwo helfen oder erst 3 Baht zahlen, dann bin ich in Thailand steuerpflichtig. Das war meine Geschichte. gr theo.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Hallo Theo,

        Siehe meine Antwort auf Johns Fragen.

        Ich verstehe, dass Sie Probleme haben, eine Erklärung für die PIT einzureichen. In dieser Hinsicht gibt es nichts Neues unter der (thailändischen) Sonne. Auf Wunsch erstelle ich Ihre Steuererklärung (Formular PND91).

        Regards,

        Lammert de Haan.

  3. Harry Roman sagt oben

    Krankenversicherungsgesetz: shorturl.at/bhGP8

    Die 5,45-6,7 % Ihres Bruttoeinkommens kommen zu der direkt gezahlten Krankenversicherungsprämie von ca. 110 € x 12 Monate + maximal 385 € Selbstbehalt hinzu. Der Rest, bis zu ca. 5800 € pro Person/Jahr, wird aus dem Großen Gemeinschaftstopf, auch Nationalkasse genannt, bezahlt. Wenn Sie sich also entscheiden, NL zu verlassen, müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern, was mit zunehmendem Alter nicht einfacher wird und bei wirklich älteren + pflegebedürftigen Menschen in Thailand völlig dramatisch wird. Das ist für mich ohnehin ein Grund, in der NLe-Krankenversicherung zu bleiben.

  4. Blut sagt oben

    Neben allen rechtlichen Bestimmungen, die Sie auf dieser Seite erfahren können, ist mir Ihre persönliche Situation sehr wichtig.
    Beispielsweise ist es mir trotz des Gesetzes nicht gelungen, die Steuer auf meine staatliche Rente nach Thailand zu übertragen. Die Steuer- und Zollverwaltung erklärt lediglich, dass sie das Recht habe, diese Wahl zu treffen, und der Saft ist mir den Kram nicht wert.

    Ich halte es auch für wichtig, sich die persönliche Situation anzusehen: Haben Sie Ersparnisse oder benötigen Sie jeden Monat Ihre Rente? Das thailändische Steuergesetz besagt, dass Sie keine Steuern schulden, wenn Sie Ihr Einkommen nicht in dem Jahr, in dem Sie es erhalten, sondern z. B. ein Jahr später nach Thailand bringen. Wenn Sie also Ihre Rente (für die Sie eine Steuerbefreiung erhalten können) in NL auszahlen lassen können, ist das ein Gewinn.

    Wenn Sie das Formular RO-22 hingegen nicht bei den Steuerbehörden einreichen können, wird Ihnen keine Befreiung gewährt. Das hat mich unzählige Einwände und ein halbes Jahr Hin- und Herschreiben gekostet. Und um ein RO-22 von Ihrem Provinzsteueramt zu erhalten, müssen Sie zwei wichtige Fakten nachweisen:
    – dass Sie in Thailand Steuern zahlen
    – dass Sie länger als 180 Tage in Thailand bleiben.

    Haben Sie Ersparnisse und können Sie diese beispielsweise hier in Anleihen mit einer Rendite von beispielsweise 5 % investieren, dann zahlen Sie Steuern auf Ihre Dividende und erhalten diesen RO-22, ohne Ihr Einkommen überweisen zu müssen.

  5. Marty Duyts sagt oben

    Nach der Auswanderung bleibt die Steuerpflicht für staatliche Renten (z. B. die AOW-ABP) bestehen, für private Renten kann eine Befreiung durch einen Antrag auf Lohnsteuerbefreiung erfolgen.
    Dem Antrag muss ein aktueller Nachweis der steuerlichen Ansässigkeit beigefügt werden, danach kann die Befreiung gewährt werden. Da in den Niederlanden keine Versicherung mehr besteht, fallen keine Sozialversicherungsprämien mehr an und somit auch keine ZVW-Prämien. Sollten nach der Auswanderung von den Leistungsträgern Prämien einbehalten worden sein, können diese beim Finanzamt zurückgefordert werden.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Marty Duyts,

      Ich würde Ihnen raten, nicht einfach eine AOW-Leistung oder eine ABP-Rente als Beispiele für eine staatliche Rente zu nennen. Dies führt bei den Lesern des Thailand Blogs immer wieder zu Missverständnissen.

      Eine AOW-Leistung ist formal keine Rente im Sinne des Rentengesetzes und fällt auch nicht unter die Artikel 18 und 19 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens. Tatsächlich erwähnt der Vertrag keine Sozialversicherungsleistungen, einschließlich einer Altersrente, und wird daher sowohl in den Niederlanden als auch grundsätzlich in Thailand besteuert (vorausgesetzt, dass sie dort im Jahr des Anspruchs gezahlt wird).

      Eine AOW-Leistung wird nicht durch den Beitragsabzug steuerlich begünstigt und unterscheidet sich daher erheblich von einer Rentenleistung. Allein dadurch, dass Sie in den Niederlanden leben und kein Einkommen haben und daher Prämien zahlen, erwerben Sie bereits staatliche Rentenansprüche

      In vielen Fällen entsteht eine ABP-Rente auch nicht im Rahmen einer Regierungsstelle, sondern im Rahmen eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses. Darüber hinaus kann es sich auch um eine sogenannte Hybridrente handeln, also teilweise im Rahmen einer Regierungsstelle und teilweise im Rahmen eines privaten Arbeitsverhältnisses angesammelt.

      In meiner Beratungspraxis erlebe ich immer wieder, dass selbst Steueranwälte beim Anblick der Buchstaben „ABP“ davon ausgehen, dass es sich um eine öffentlich-rechtliche Rente handelt und daher nur in den Niederlanden besteuert wird (Art. 19 des Vertrags). . Aber oft gehen sie völlig am Thema vorbei.

      Deshalb bitte ich um etwas Vorsicht.

  6. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo John,

    Sie beabsichtigen also, nach Thailand auszuwandern. Viele sind Ihnen bereits vorausgegangen. Ein großer Teil von ihnen hat die Dinge nicht gut vorbereitet, aber das scheint bei Ihnen anders zu sein. Sie möchten vorab einen guten Einblick in die steuerlichen/finanziellen Folgen einer solchen Auswanderung haben und das erscheint mir sehr sinnvoll.

    Deshalb werde ich sofort mit der Beantwortung Ihrer Fragen beginnen.

    Ich habe gelesen, dass Sie eine Betriebsrente und eine Rente von der ABP beziehen. Zu Letzterem weisen Sie darauf hin, und ich kann den von Ihnen genannten Arbeitgebern auch entnehmen, dass Sie nicht den Status eines Beamten im Sinne des Beamtengesetzes genossen haben.
    Ihre Arbeitgeber waren der ABP als sogenannte B-3-Einrichtungen angeschlossen. Dies geschieht häufig in privatrechtlichen Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen sowie in halbstaatlichen Einrichtungen wie der SVB. Mit Wirkung zum 1. Januar 2020 haben die Mitarbeiter der SVB durch die Abschaffung der B-3-Anstalten im Übrigen den Beamtenstatus im Sinne des Beamtengesetzes erlangt.

    Ihre Betriebsrente und Ihre ABP-Rente können daher als privatrechtliche Renten angesehen werden und werden gemäß Artikel 18 Absatz 1 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nur in Thailand besteuert.

    Nach der Auswanderung wird die ABP nur noch die Lohnsteuer abziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge und der Beitrag zum Einkommensabhängigen Krankenversicherungsgesetz entfallen, da Sie nicht mehr zum Kreis der Pflichtversicherten dieser Gesetze gehören.
    Um einen AOW-Verlust von 2 % pro Jahr zu verhindern, wenn Sie außerhalb der Niederlande leben, können Sie eine freiwillige Versicherung bei der SVB abschließen.

    Die meisten Rentenversicherungsträger verhalten sich ähnlich wie ABP. Wenn Ihre Betriebsrente jedoch bei einem Versicherer wie AEGON oder Nationale-Nederlanden hinterlegt ist, müssen Sie bedenken, dass neben der Lohnsteuer auch die genannten Prämien und Beiträge einbehalten werden. Diese Institutionen leiden unter einem erschreckenden Mangel an Rechtskenntnissen. Den Verzicht auf diese ungerechtfertigten Abzüge können Sie dann mittels eines Einspruchsbescheids bei der Steuer- und Zollverwaltung bzw. dem Auslandsamt durchsetzen.

    Anders sieht es bei der Lohnsteuer aus. Obwohl dies gesetzlich zulässig ist, verlangen die meisten Rentenversicherungsträger angesichts eines Urteils des Obersten Gerichtshofs Ende der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts und der Gesetzesbegründung, die zur Aufhebung der gesetzlichen Lohnsteuerabrechnung führte, eine solche – Befreiungserklärung genannt, die von der Steuer- und Zollverwaltung ausgestellt wird. Dieser Dienst stellt eine solche Erklärung jedoch erst dann aus, wenn Sie eine sogenannte Steuerschuldnererklärung für Ihr Wohnsitzland einreichen können, die von Ihrem thailändischen Finanzamt ausgestellt wird (Formular RO22). Hierzu müssen Sie zunächst in Thailand eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben.

    Und das, obwohl ich dieses Jahr zwei Fälle vor dem Bezirksgericht Zeeland – West-Brabant, Standort Breda, erfolgreich abgeschlossen habe und in denen ich mit anderen Beweismitteln als der Steuererklärung für das Wohnsitzland nachgewiesen habe, dass es sich um die betreffenden Kunden handelte Bei Steueransässigen in Thailand hält die Steuer- und Zollverwaltung bzw. das Auslandsamt hartnäckig an der Anforderung fest, die genannte Erklärung abgeben zu können.

    Im Übrigen erhalten Sie die zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer und etwaige Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen einer Steuererklärung erstattet (und zwar ohne den Nachweis, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind!). Auf Antrag erhalten Sie auch eine Rückerstattung aller zu Unrecht abgezogenen einkommensabhängigen Krankenversicherungsbeiträge. Diese müssen Sie bei der Steuer- und Zollverwaltung/Büro Utrecht einreichen.

    Anders verhält es sich mit der fristgerechten Auszahlung Ihrer AOW-Leistung.
    Da der mit Thailand geschlossene Vertrag keine Regelung zu Sozialversicherungsleistungen enthält und auch ein sogenannter Restartikel fehlt, gilt für diese Leistung nationales Recht. Dies gilt sowohl für die Niederlande als auch für Thailand.
    Die Niederlande besteuern Ihre AOW-Leistung als Quellenstaat und Thailand kann diese Leistung auch als Wohnsitzstaat besteuern.

    Sie schreiben, dass Sie zu gegebener Zeit Ihre gesamten Rentenzahlungen (monatlich) nach Thailand überweisen lassen. Wenn Sie jedoch ein Eigenheim in den Niederlanden haben, das Sie mit Mehrwert verkaufen können, oder wenn Sie anderweitig über ausreichende Mittel verfügen, dann würde ich darüber nachdenken. Dies gilt umso mehr, sobald Ihre AOW-Leistung beginnt.
    Thailand besteuert das über die Grenze erzielte Einkommen ausländischer Einwohner nur insoweit, als dieses Einkommen in dem Jahr, in dem es genossen wird, nach Thailand gebracht wird. Dabei spielt die Art des Visums keine Rolle. Sie müssen nur 180 Tage nach thailändischem Steuerrecht oder 183 Tage nach dem Abkommen in Thailand leben oder bleiben. Hierbei handelt es sich um die sogenannte Überweisungsbasisermittlung.

    Ich erstelle regelmäßig eine Berechnung der steuerlichen Konsequenzen einer solchen Auswanderung für Menschen, die beabsichtigen, in welches Land auch immer auszuwandern. Wenn Sie dies nutzen möchten, kontaktieren Sie mich bitte über meine E-Mail-Adresse: [E-Mail geschützt] .
    Anschließend erhalten Sie eine Berechnung der niederländischen Einkommensteuer und Prämienabgaben vor und nach der Auswanderung sowie der thailändischen Einkommensteuer.

    Viel Glück mit deinen Plänen.

  7. John D. Kruse sagt oben

    Hallo John,

    Ich lebe seit 2009 in Thailand, hatte aber bereits im Oktober 2008 ein Ruhestandsvisum für ein Jahr, das alle drei Monate einen Besuch bei der Einwanderungsbehörde in der jeweiligen Provinz oder im jeweiligen Bezirk zur Bestätigung der Wohnadresse erfordert. Anfangs war es etwas unklar, was die niederländischen Steuern angeht, sowohl was die Betriebsrente als auch, in meinem Fall, ab 2012, die AOW betrifft.
    Kürzlich wurde ich im direkten Kontakt per E-Mail und Telefon mit einem der Inspektoren der Steuer- und Zollverwaltung im Ausland über die korrekten Richtlinien informiert. Die AOW wird in den Niederlanden selbstverständlich ohne Sozialversicherungsbeiträge, also auch ohne ZVW, besteuert. In Thailand müssen Sie selbst eine Krankenversicherung abschließen. Eine Umzugsmitteilung an das CAK in den Niederlanden wird empfohlen.
    Alle Betriebsrenten werden Thailand gemäß dem mit den Niederlanden bestehenden Abkommen zugewiesen.
    Mit der Zeit erwarten die Steuerbehörden, dass ein Nachweis über die Steuerpflicht in Thailand vorgelegt werden kann. Sie müssen also selbst Kontakt mit den thailändischen Steuerbehörden aufnehmen.

    Zufälligerweise ist mein Vorname derselbe.

    Regards,

    John.

  8. Eddy sagt oben

    Beste John,

    Was für eine schöne Aussicht!

    Haben Sie auch über die Nachteile der Auswanderung nachgedacht, darunter:

    * Solange Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, verlieren Sie 2 % pro Jahr an Rabatt, dies können Sie natürlich durch einen freiwilligen staatlichen Rentenzuschlag ausgleichen [bei einer Mindestlohnrente sind das 2400 Euro im Jahr]
    * Aufgrund all dieser strengeren Vorschriften für Banken wird es für Nicht-NL-Bürger von Jahr zu Jahr schwieriger, ein niederländisches Bankkonto zu führen. Schließlich möchten Sie nicht alle Ihre Ersparnisse in Thailand behalten, denn schließlich sind Sie immer ein Gast in Thailand.
    * Wie bereits erwähnt, wird die Krankenversicherung in Thailand mit zunehmendem Alter schwieriger und teurer

    • rn sagt oben

      Im Folgenden geht es um die freiwillige AOW-Zusatzversicherung. Meine gesetzliche Rente wurde mir um 8 % gekürzt und ich musste dann 4 Jahre lang 2.400 Euro zahlen (insgesamt 9.600 Euro). Eine einfache Rechnung ergab für mich damals, dass der Break-Even-Punkt bei etwa dem 76. Lebensjahr lag. Daher wurde beschlossen, den freiwilligen Beitrag nicht zu zahlen und eine geringere staatliche Rente zu akzeptieren. Natürlich kann der Break-Even-Punkt bei jedem unterschiedlich sein, insbesondere aufgrund des erhöhten gesetzlichen Rentenalters. Überlegen Sie also, ob sich die Zahlung des freiwilligen AOW-Beitrags lohnt oder nicht.

      • Alexander sagt oben

        Einige zusätzliche Informationen:

        Die Prämie ist einkommensabhängig:
        Mindestens 529, wenn Sie kein Einkommen haben (aber nachweisen können, wovon Sie leben) und maximal 5294 (Einkommen ab 34.712).
        Berücksichtigt wird nur das Einkommen, nicht die Höhe etwaiger Vermögenswerte.

  9. Harrith54 sagt oben

    Bei einem Bankkonto ist es dann sinnvoll, mit Transferwise zu arbeiten, das ist in der EU einsehbar und als Bank einsetzbar, funktioniert schnell und ist günstiger als niederländische Banken und man erhält auch gleich eine Kreditkarte .
    Grüße Harry

  10. Hank O sagt oben

    Moderator: Wir haben Ihre Frage als Leserfrage gepostet.

  11. Alexander sagt oben

    Es wird Ihnen bald schwindelig werden, all diese Renten und Steuern und Abzüge, aber ich möchte trotzdem eine einfache Frage stellen, auf die ich selbst keine Antwort finden kann:

    Ich lebe ausschließlich von der staatlichen Rente.
    Ich habe mich aus den Niederlanden abgemeldet und lebe seit Jahren in Thailand.

    Meine Beträge betragen derzeit:

    AOW: 1245,04
    Einkommensunterstützung AOW: 25,63
    Gesamtbrutto: 1270

    Lohnsteuer – 123,08
    Ich erhalte netto: 1147,59

    Meine Frage: Kann ich sonst noch etwas tun, um die Lohnsteuer loszuwerden, oder muss ich mich damit begnügen?

    • Erik sagt oben

      Paul, wenn du in TH lebst, wird AOW in NL besteuert. Aber TH kann auch Steuern erheben, auch wenn Ihre staatliche Nettorente alle Befreiungen und die Null-Prozent-Grenze nicht überschreiten darf.

  12. Gerritsen sagt oben

    Beste John,

    Wenn Sie wirklich in Thailand leben, auch wenn dies mit einer jährlich erneuerten befristeten Aufenthaltserlaubnis erfolgt, wird Ihre Betriebsrente steuerlich vollständig Thailand zugerechnet. Ich habe kürzlich ein Steuerverfahren gewonnen, in dem alle möglichen Erklärungen der Steuerbehörden, die sicherstellen sollten, dass auch staatliche Renten in den Niederlanden nicht besteuert werden sollten, zurückgewiesen wurden. Die Steuerbehörden legen keine Berufung ein. Das Finanzamt hat die Steuererklärungen und Steuerbescheide bereits entsprechend der Gerichtsentscheidung veranlasst. Auch der Quellensteuerpflichtige wurde vom Finanzamt angewiesen, keine Abzüge vorzunehmen. Das alte heiße Eisen, das das Finanzamt jahrelang verwendet hat, ist nun ins Land der Fabeln verbannt. Auch alle Arten von Anforderungen bezüglich der Pflicht zur Abgabe einer thailändischen Steuererklärung, der Übersendung einer Kopie davon, dem Nachweis einer thailändischen Steuererklärung und deren Zahlung sind nur einige Dinge, die abgelehnt wurden. Da Sie in Thailand leben, sind Sie in den Niederlanden nicht versichert. AOW wird den Niederlanden zugewiesen. Eine Erläuterung Ihrer ABP-Rente liegt Ihnen bereits vor.
    Sie können beim niederländischen Finanzamt eine Befreiung von der Lohnsteuer für diese Betriebsrente beantragen.
    Sie erhalten dann ein Formular, das der thailändische Inspektor bezüglich Ihres Wohnortes ausfüllen muss.
    Viel Glück Theo

  13. Peter sagt oben

    Vielen Dank euch allen für die Antworten.
    Viele Fragen sind mittlerweile beantwortet und tragen zur Untermauerung meiner Wahl bei.
    Die Wahl war eigentlich schon gefallen. Es geht nun mehr um die „rationale Begründung“.
    Die datenschutzrelevanteren Fragen werde ich per E-Mail stellen.
    Ich melde mich wieder, wenn es steuerliche Probleme gibt!


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