Leserfrage: In den Niederlanden gestrandet und hier heiraten

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18 August 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe eine Frage zur Heirat meiner Freundin. Meine Freundin ist aufgrund des Coronavirus in den Niederlanden gestrandet. Sie war mit einem 90-Tage-Schengen-Visum hierher gekommen. Nach diesen 90 Tagen würde sie zurück nach Thailand fliegen, doch Corona machte ihr einen Strich durch die Rechnung. Unsere Pläne waren, dass ich im Januar 2021 nach Thailand reise und wir dann heiraten würden.

Jetzt haben wir unsere Pläne geändert und wollen in den Niederlanden heiraten (weil sie vorerst nicht zurückkehren kann). Weiß jemand, welche Dokumente sie braucht, um in den Niederlanden zu heiraten?

Und hat unser Plan Nachteile oder Vorteile?

Regards,

Ruud

25 Antworten auf „Leserfrage: In den Niederlanden gestrandet und hier heiraten“

  1. ThaiThai sagt oben

    Nichts für ungut, aber ein Thailänder kann in der Zwischenzeit einfach nach Thailand zurückkehren, oder?

    • Sa a. sagt oben

      sehr einfach. Kann länger als einen Monat dauern. Sie erhalten nun eine Benachrichtigung über die Überschreitung der Aufenthaltsdauer. Dieser liebe Herr hat ein großes Problem, als sein thailändischer Liebhaber nach Hause zurückkehrt ...

    • Ruud sagt oben

      vielen Dank für die Info.
      Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
      Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
      Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
      Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
      Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
      Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
      Nochmals vielen Dank an alle.

      Ruud.

      • Lungenaddie sagt oben

        Erstens beginnt dieser Beitrag mit einer Unwahrheit: Ein Thailänder kann für lange Zeit nach Thailand zurückkehren. Aus dieser selbst geposteten Antwort geht klar hervor, dass es einfach ein finanzielles Problem gibt, das Ihre Freundin daran hindert, nach Thailand zurückzukehren: nicht genug Geld, um einen Rückflug zu bezahlen…. Ich denke, dass „Zoll“ sowohl in den Niederlanden als auch in Thailand nichts damit zu tun hat. Die Douna kontrolliert nur importierte und exportierte Waren an der Grenze.

      • ThaiThai sagt oben

        Bis zum 16. Juli ist nun eine große Monatsüberschreitung. Und ich gehe nicht davon aus, dass der Zoll in den Niederlanden keine Schwierigkeiten bereitet, weil er die Situation kennt, wenn die Aufenthaltsdauer mehr als einen Monat überschritten wird. Und schön, dass der Herr vom IND es sich notiert hat, Sie aber angerufen hat, aber das spielt keine Rolle, wenn ihr Visum am 16. Juli abläuft.

        Was ich auch seltsam finde, ist, dass man Geld zum Heiraten hätte, aber keine 700 Euro für ihre Rückkehr.

        Und wenn Sie Kontakt mit dem IND hatten, würde es Ihnen etwas ausmachen, dies zu posten, da ich gespannt bin, wie deren Reaktion ausfällt? Vielleicht liegen wir alle mit unserem Rat falsch.

  2. Wil sagt oben

    Das Rathaus der Gemeinde, in der Sie heiraten möchten, kann Ihnen genau sagen, welche Dokumente Sie einreichen müssen, um eine Ehe zwischen einem Niederländer und einem „Ausländer“ schließen zu können.
    Ich bin mir sicher, dass deine Freundin zuerst nach Thailand muss, um diese Dokumente anzufordern/abzuholen.

    • fred sagt oben

      Im Prinzip ist das nicht nötig. Eine Freundin von uns ließ alle notwendigen Dokumente von ihrer Schwester zusammentragen, übersetzen und beglaubigen, die sie für sie abholte. Sogar die Bescheinigung durch die Polizei war möglich, ohne dass sie selbst vor Ort war.
      Ich denke, es reicht aus, einfach einer dritten Person eine Vollmacht zu erteilen. In Thailand ist viel mehr möglich als hier. Eine Ehrenerklärung wird sehr ernst genommen und immer akzeptiert.

    • Ruud sagt oben

      vielen Dank für die Info.
      Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
      Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
      Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
      Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
      Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
      Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
      Nochmals vielen Dank an alle.

      Ruud.

  3. Sake sagt oben

    Hallo Ruud,
    Das ist zum jetzigen Zeitpunkt wahrscheinlich nicht Ihre Absicht, aber ich habe irgendwo gelesen, dass 70–80 % aller Beziehungen am Ende scheitern.
    Sollte das passieren (was natürlich niemand hofft), dann sind Sie bei einer Heirat in den Niederlanden an niederländisches Recht gebunden. Wenn Sie in Thailand heiraten, müssen Sie sich mit dem thailändischen Recht auseinandersetzen. Die Möglichkeiten/Einschränkungen von beidem finden Sie im Internet. Gut für die Orientierung, Ruud, und natürlich viel Glück.
    Sake

    • Ruud sagt oben

      vielen Dank für die Info.
      Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
      Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
      Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
      Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
      Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
      Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
      Nochmals vielen Dank an alle.

      Ruud.

  4. Tee aus Huissen sagt oben

    Sie ist jetzt in den Niederlanden. Das Beste, was Sie tun können, ist, einen Termin mit dem Standesbeamten Ihres Wohnortes zu vereinbaren. Er ist derjenige, der entscheiden kann (und darf), ob Sie heiraten können und welche übersetzten Briefe Sie benötigen.

  5. Rob V. sagt oben

    Um in den Niederlanden zu heiraten, benötigen Sie:
    - Legale Unterkunft
    – aktuelle Bescheinigung über den Status der Unverheirateten, nicht älter als 6 Monate, auch offiziell ins Englische/Niederländische/Deutsche/Französische und Thailändische übersetzte Bescheinigung plus vom thailändischen Außenministerium (MFA, mehr oder weniger auswärtige Angelegenheiten und die niederländische Botschaft) beglaubigte Übersetzung
    – Geburtsurkunde sowie offizielle Übersetzungs- und Legalisierungsstempel des thailändischen Außenministeriums und der niederländischen Botschaft. Der Beamte möchte möglicherweise, dass der Auszug und die Stempel nicht älter als 6 Monate sind, obwohl das Unsinn ist, weil sich an einer Geburtsurkunde nichts mehr ändert ...
    – evtl. Namensänderungsurkunden, wenn ihr Geburtsjahr nicht mehr mit dem Namen im Reisepass und der Unverheiratungsurkunde übereinstimmt. Natürlich übersetzt.

    Am besten erkundigen Sie sich beim Standesamt, ob Ihr Beamter besondere (sprich: seltsame, unsinnige) Anforderungen hat. Allgemeine Informationen zur Heirat mit einem Ausländer finden Sie auf Rijksoverheid.nl und auf der Website Ihrer Gemeinde.

    • Ruud sagt oben

      Vielen Dank Rob für die Info.
      Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
      Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
      Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
      Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
      Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
      Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
      Nochmals vielen Dank an alle.

      Ruud.

    • Recht sagt oben

      Für eine Heirat ist niemals ein rechtmäßiger Wohnsitz erforderlich. Denn Heiraten ist ein Menschenrecht.

      Allerdings trägt eine Heirat nicht zur Organisation Ihres Aufenthalts in den Niederlanden bei. Verheiratete Paare haben es leichter, den sogenannten EU-Weg zu gehen. Letzteres ist nicht in allen Mitgliedstaaten für unverheiratete Personen möglich.

      Um ihren Aufenthalt in den Niederlanden zu regeln, muss sie die Integrationsprüfung ablegen und der niederländische Partner muss das TEV-MVV-Verfahren einleiten. Grundsätzlich muss sie irgendwann nach Bangkok zurückkehren (am besten dann, wenn sie sich ausreichend auf die Prüfung vorbereitet fühlt). Mit einer handlichen Vorgehensweise lässt sich aber auch erreichen, dass die Dinge woanders (z. B. Berlin) geregelt werden können.

      • Rob V. sagt oben

        Danke für die Korrektur Prawo.

  6. Willem sagt oben

    Was der Grund für die Heirat war, geht aus diesem Beitrag nicht wirklich hervor. Ihre Freundin kann mit Hilfe der thailändischen Botschaft einfach zurückkommen. Sie kann auch bleiben – zunächst mit einer einmaligen Verlängerung des Notfallvisums. Dann wenden Sie sich an das IND. Ergänzend zu dem, was Sake sagt (niederländisches und thailändisches Recht) und wahrscheinlich überflüssig. Auch wenn Sie verheiratet sind, muss Ihre Freundin nach Thailand zurückkehren und dort die Integrationsprüfung erfolgreich absolvieren. Denn eine Heirat ist keine Grundlage für die Erteilung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis

    • Ruud sagt oben

      Lieber Willem, vielen Dank für die Informationen.
      Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
      Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
      Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
      Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
      Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
      Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
      Nochmals vielen Dank an alle.

      Ruud.

  7. Sa a. sagt oben

    Ich möchte nicht nerven, aber jeder Thailänder kann mit der Rückführung für längere Zeit nach Hause gehen. Rufen Sie die thailändische Botschaft an und alles wird in Gang gesetzt. Die Kosten betragen 700 Euro und Sie können zwischen bezahlter Quarantäne und kostenloser Quarantäne wählen. Ich hoffe, dass Sie sich diese Mühe gemacht haben und Beweise dafür haben. Meine Frau ist vor etwa einem Monat abgereist und musste viele Dokumente bei der Royal Military Police einreichen. Ihr ursprüngliches Visum lief am 21. Mai ab und wir erhielten in einem Brief vom IND weitere 60 Tage mit der ausdrücklichen Aufforderung, so schnell wie möglich abzureisen. Wenn Ihre Partnerin immer noch in den Niederlanden ist, kann ich Ihnen garantieren, dass Sie bei ihrer Rückkehr große Probleme haben werden ... Ich hoffe wirklich, dass Sie einen sehr, sehr guten Grund haben, warum sie immer noch hier ist. Die Rückkehr nach Thailand ist seit mehr als einem Monat ein Kinderspiel.

    • Ruud sagt oben

      Liebe Saa, vielen Dank für die Info.
      Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
      Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
      Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
      Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
      Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
      Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
      Nochmals vielen Dank an alle.

      Ruud.

  8. Khunchai sagt oben

    Wie bereits erwähnt, gibt es für thailändische Staatsbürger überhaupt kein Hindernis, nach Thailand zurückzukehren, und eine niederländische Heirat berechtigt Sie tatsächlich nicht zu einem dauerhaften Aufenthalt. Die sogenannte staatsbürgerliche Integrationsprüfung (Niveau A2) muss im Herkunftsland abgelegt werden. ACHTUNG! Ab dem 1. Januar 2021 läuft die A2-Prüfung ab und ab diesem Datum ist für den Erwerb eines MVV die Integrationsprüfung auf B2-Niveau im Herkunftsland erforderlich. (Ein MVV-Visum oder D-Visum ist eigentlich ein Einreisevisum und die vollständige Integrationsprüfung muss dann innerhalb von 3 Jahren abgelegt werden.) Viele Thailänder (Frauen), die es durch den Graben A2 geschafft haben, werden ab dem 1. Januar 2021 deutlich mehr Probleme haben tun müssen, um die Voraussetzungen zu erfüllen, um sich in den Niederlanden niederlassen zu können. Wenn ich die Wahl hätte, würde ich vor meiner Heirat zunächst dafür sorgen, dass die Prüfungen bestanden werden (am besten vor dem 1. Januar 2021), aber das entscheidet jeder selbst. Die Situation, verheiratet zu sein, in den Niederlanden zu leben und Ihre Frau in Thailand, scheint mir keine ideale Situation zu sein.

    • TheoB sagt oben

      Khunchai,

      Meiner Meinung nach hat der Senat den Gesetzentwurf zur Änderung der staatsbürgerlichen Integrationsvoraussetzungen noch nicht verabschiedet. Nur dann kann es Gesetz werden.
      Nach Genehmigung des Gesetzentwurfs durch den Senat gelten frühestens ab dem 1. Juli 2021 folgende Integrationsvoraussetzungen:
      – Die Grundprüfung zur staatsbürgerlichen Integration, die dem Niveau A1 entspricht und auch weiterhin gilt, muss bei der niederländischen Botschaft im Herkunftsland abgelegt werden.
      – Der Neuankömmling muss innerhalb von 3 Jahren nach seiner Ankunft in den Niederlanden die Prüfung zur staatsbürgerlichen Integration bestanden haben, deren Sprachanforderungen von A2 auf B1 erhöht wurden.

      https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/inburgeren-in-nederland/plannen-kabinet-inburgeringsstelsel
      https://www.eerstekamer.nl/behandeling/20200702/gewijzigd_voorstel_van_wet_4

    • Recht sagt oben

      Die Integrationsprüfung im Ausland entspricht dem A1-Niveau und wird sich nicht ändern.

      Sobald die staatsbürgerliche Integration in den Niederlanden erfolgt, muss sie bald auf B1-Niveau sein (vorher A2). Sehen https://www.inburgeren.nl/nieuwsberichten/artikel.jsp?cid=tcm:94-105576-16

  9. Willem sagt oben

    Zusätzlich zu dem, was Khunchai sagt: Das Datum 1. Januar ist falsch. Das muss sein: 1. Juli 2021

    Siehe Quelle: https://www.rijksoverheid.nl/actueel/nieuws/2020/07/02/nieuwe-wet-inburgering-aangenomen

  10. Ruud sagt oben

    Vielen Dank euch allen für die Info.
    Das IND gab uns zusätzliche 90 Tage, und zwar bis zum 16. Juli 2020.
    Würde die Ausreise Corona-bedingt später erfolgen, wäre der Zoll in NL kein Problem, da er die Situation kennt. Er wusste also nichts über die thailändischen Gepflogenheiten, aber dieser Herr vom IND machte sich eine Notiz im Computer, den ich angerufen hatte.
    Wenn wir das lesen, denken wir, dass es besser wäre, mit der Heirat zu warten, und dass sie zunächst einfach nach Thailand zurückkehrt.
    Auf den KLM-Gutschein warten wir immer noch, denn auch das ist ein ganzes E-Mail hin und her.
    Wir haben nicht nur 700 Euro, um die thailändische Botschaft anzurufen, die ihre Rückkehr arrangieren wird.
    Ich werde mich morgen auch noch einmal mit dem IND in Verbindung setzen, um zu besprechen, wie ich mich verhalten soll.
    Nochmals vielen Dank an alle.

    Ruud.

    • Sa a. sagt oben

      Die Tatsache, dass Sie nicht 700 herumliegen haben, reicht für die IND nicht aus. Es soll dir wirklich keine Angst machen oder so, aber deine Freundin hätte schon vor langer Zeit nach Hause gehen sollen und könnte es auch. Das IND macht diese Notiz für alle. Tatsache ist, dass die Rückführung seit über einem Monat sehr einfach ist. Ich bin zu 90 % davon überzeugt, dass Ihre Partnerin einen Eintrag bezüglich der Überschreitung der zulässigen Aufenthaltsdauer in ihrem Reisepass erhalten wird. Ihre Gründe reichen für die Marechaussee bei weitem nicht aus. Ja, sie berücksichtigen Sondersituationen, aber das war bis Mitte Juli. Es gibt keinen rechtlichen Grund, warum sich Ihre Freundin derzeit illegal in Europa aufhält. Bitte seien Sie sehr vorsichtig. Ich hoffe das Beste für dich und deine Freundin.


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