Liebe Leserinnen und Leser,

Wer kann mir auf meinem Weg helfen? Gibt es einen Schritt-für-Schritt-Plan für die Beantragung eines Visums Typ D, bei dem es sich um ein Visum zur Familienzusammenführung handelt?

Meine Frau möchte mir nach Belgien folgen. Meine Frau und ich haben bereits alle Unterlagen für den Visumsantrag in unserem Besitz. Uns ist derzeit noch nicht klar, wie wir nach unserer Präsenz in Bangkok anfangen sollen.

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Hans (BE)

3 Antworten auf „Leserfrage: Gibt es einen Stufenplan für die Beantragung eines Visums Typ D, Familienzusammenführung?“

  1. Pascal sagt oben

    https://www.vfsglobal.com/belgium/Thailand/

    Anschließend werden Sie zur belgischen Botschaft eingeladen

    • Rob V. sagt oben

      VFS ist nur ein Vermittler für Visa Typ C für Kurzaufenthalte. Die Bearbeitung eines D-Visums erfolgt über die Botschaft und das DVZ. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Informationen dort auf Niederländisch verfügbar sind. Nachfolgend finden Sie die über Google gefundenen Links.

      Ich denke jedoch, dass Hans lieber eine Erklärung über die Praxis erhalten würde. Leider kenne ich als Niederländer die Theorie und Praxis für ein Visum C (VKV) für die Niederlande und Belgien und ein Visum D (Migration, MVV) für die Niederlande. Ich habe daher für beide eine Datei erstellt. Da sich die belgischen Einwanderungsbestimmungen jedoch von denen der Niederlande unterscheiden, habe ich keinen Antrag auf Einwanderung nach Belgien. Ich hoffe immer noch, dass ein flämischer Leser hinter seiner Tastatur sitzt und eine Datei „Migration eines thailändischen Partners nach Belgien“ tippt. Ein solcher Stufenplan würde Hans – und vielen anderen Flamen – enorm helfen.

      – DVZ https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/NL/Gidsvandeprocedures/Pages/Gezinshereniging/De_Gezinshereniging.aspx
      – Agii/Kreuzung https://www.agii.be/thema/vreemdelingenrecht-internationaal-privaatrecht/verblijfsrecht-uitwijzing-reizen/gezinshereniging

      • Rob V. sagt oben

        Das Obige gilt übrigens für einen Belgier, der mit einem thailändischen Partner nach Belgien reist. Hans ist Belgier. Wäre er Niederländer (oder Deutscher, oder …) gewesen, hätten flexible EU-Regeln gegolten. Nämlich die EU-Richtlinie 2004/38. Wir kennen dies auch als „EU-Route“, „Belgien-Route“ usw. Ich werde das in der Einwanderungsakte für Thailänder in die Niederlande kurz erwähnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie an anderer Stelle. Auch auf der oben genannten Aagi/Kruispunt-Seite gibt es einiges an Erklärungen zu lesen.

        Diese Frage steht jetzt auf Seite 2. Ich frage mich, ob es Flamen gibt, die Hans konkreter dabei helfen können, was ihn erwartet. Meine allgemeinen Wegweiser sind unzureichend.


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