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- Reservierung: Wie weit im Voraus Sie buchen müssen, hängt weitgehend davon ab, wann Sie reisen. Ein Generalrat ist daher wie jeder Generalrat: k
- Gerhard: Tatsächlich buchen wir seit den Covid-Problemen nur noch über das Unternehmen. Und nicht mehr über andere Anbieter wie Opodo
- Alexander: Am besten buchen Sie direkt beim Unternehmen. Bei Stornierungen oder Verspätungen können sie Ihnen sofort weiterhelfen. Wird anders
- Ben der Koch: Was für ein lächerlicher Vorschlag der Regierung. Jetzt haben sie Touristen, das Wetter ist nicht gut. Ok, wenn es die Strände aufräumt
- Herr BP: Fast alles ist korrekt, außer 2 bis 4 Monate im Voraus zu buchen. Sie müssen buchen, wenn das Unternehmen gerade seine Genehmigung erteilt hat
- Mike: Richtig, buchen Sie so früh wie möglich.
- Geert: Das ist richtig. Kürzlich von der Botschaft in Brüssel bestätigt…
- Nicole Tiele-Mehauden: Wir fahren jedes Jahr für 6 Monate (Ende September – Ende März) zu unserem Haus in Chiang Rai, wir sind also erfahrene Reisende. *Wir bo
- René: Erik, ich habe das über den Link in meiner vorherigen Antwort gefunden, also kannst du davon ausgehen, dass es richtig ist. „Gültigen Reisepass mitnehmen
- Ruud: Nun ja... schreien Sie zuerst von den Dächern, dass sie viel mehr Touristen wollen, als dass sie alles tun werden, um das einfacher zu machen
- René: Sehr seltsam, sehe ich online. Tatsächlich nicht billig, etwa 45 bis 100 Euro pro Person, was für thailändische Verhältnisse viel ist.
- Eric Kuypers: René, hat sich das geändert? Ich glaube, dass der Reisepass ab Abreise aus TH noch sechs Monate gültig sein sollte.
- Marc Dale: Noch eine Bestätigung dessen, was wir schon lange wissen. Die „Komm einfach her“-Politik basiert auf m
- René: Reicht dem Ausländer der doppelte oder oft viel höhere Eintrittspreis nicht? Sie kennen die Besonderheiten von Diskriminierung.
- freddy: Buchen Sie nur auf den offiziellen Websites der Fluggesellschaften, um sich bei Umbuchungen, Stornierungen usw. viel Ärger zu ersparen.
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Startseite » Leserfrage » Leserfrage: Gibt es einen Stufenplan für die Beantragung eines Visums Typ D, Familienzusammenführung?
Leserfrage: Gibt es einen Stufenplan für die Beantragung eines Visums Typ D, Familienzusammenführung?
Liebe Leserinnen und Leser,
Wer kann mir auf meinem Weg helfen? Gibt es einen Schritt-für-Schritt-Plan für die Beantragung eines Visums Typ D, bei dem es sich um ein Visum zur Familienzusammenführung handelt?
Meine Frau möchte mir nach Belgien folgen. Meine Frau und ich haben bereits alle Unterlagen für den Visumsantrag in unserem Besitz. Uns ist derzeit noch nicht klar, wie wir nach unserer Präsenz in Bangkok anfangen sollen.
Vielen Dank im Voraus.
Regards,
Hans (BE)
https://www.vfsglobal.com/belgium/Thailand/
Anschließend werden Sie zur belgischen Botschaft eingeladen
VFS ist nur ein Vermittler für Visa Typ C für Kurzaufenthalte. Die Bearbeitung eines D-Visums erfolgt über die Botschaft und das DVZ. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Informationen dort auf Niederländisch verfügbar sind. Nachfolgend finden Sie die über Google gefundenen Links.
Ich denke jedoch, dass Hans lieber eine Erklärung über die Praxis erhalten würde. Leider kenne ich als Niederländer die Theorie und Praxis für ein Visum C (VKV) für die Niederlande und Belgien und ein Visum D (Migration, MVV) für die Niederlande. Ich habe daher für beide eine Datei erstellt. Da sich die belgischen Einwanderungsbestimmungen jedoch von denen der Niederlande unterscheiden, habe ich keinen Antrag auf Einwanderung nach Belgien. Ich hoffe immer noch, dass ein flämischer Leser hinter seiner Tastatur sitzt und eine Datei „Migration eines thailändischen Partners nach Belgien“ tippt. Ein solcher Stufenplan würde Hans – und vielen anderen Flamen – enorm helfen.
– DVZ https://dofi.ibz.be/sites/dvzoe/NL/Gidsvandeprocedures/Pages/Gezinshereniging/De_Gezinshereniging.aspx
– Agii/Kreuzung https://www.agii.be/thema/vreemdelingenrecht-internationaal-privaatrecht/verblijfsrecht-uitwijzing-reizen/gezinshereniging
Das Obige gilt übrigens für einen Belgier, der mit einem thailändischen Partner nach Belgien reist. Hans ist Belgier. Wäre er Niederländer (oder Deutscher, oder …) gewesen, hätten flexible EU-Regeln gegolten. Nämlich die EU-Richtlinie 2004/38. Wir kennen dies auch als „EU-Route“, „Belgien-Route“ usw. Ich werde das in der Einwanderungsakte für Thailänder in die Niederlande kurz erwähnen. Weitere Informationen hierzu finden Sie an anderer Stelle. Auch auf der oben genannten Aagi/Kruispunt-Seite gibt es einiges an Erklärungen zu lesen.
Diese Frage steht jetzt auf Seite 2. Ich frage mich, ob es Flamen gibt, die Hans konkreter dabei helfen können, was ihn erwartet. Meine allgemeinen Wegweiser sind unzureichend.