Leserfrage: Steuererklärungen in den Niederlanden einreichen

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3 März 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Es ist März und wir müssen in den Niederlanden wieder Steuererklärungen einreichen. Ich habe letztes Jahr ein thailändisches Mädchen geheiratet, aber sie lebt immer noch in Thailand und ich lebe bis zu meiner Pensionierung in den Niederlanden.

Da sie alle drei Monate in die Niederlande kommt, möchte ihr Chef sie nicht zurückhaben und auf dieser Grundlage kann kein neuer Chef gefunden werden. Ich muss sie also unterstützen, weil sie kein Einkommen hat. Nun habe ich bereits verstanden, dass sie in diesem Fall nicht meine steuerliche Partnerin sein wird, was aber auch bedeutet, dass ich keinerlei Abzüge geltend machen kann.

Hat jemand Erfahrung damit, denn auf der Seite des Finanzamtes komme ich mit solchen Fragen nicht weit?

Vielen Dank im Voraus.

Regards,

Manfred

18 Antworten auf „Leserfrage: Steuererklärung in den Niederlanden machen“

  1. Liam sagt oben

    Hallo Erik,
    Wenn Ihre Freundin eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, erhält sie eine BSN-Nummer. Sie können dann offiziell mit dem Zusammenleben in den Niederlanden beginnen und die steuerlichen Pos/Negativ-Konsequenzen genießen.
    Wenn jeder von Ihnen sein eigenes Wohnsitzland behält, gelten die jeweiligen steuerlichen Vor- und Nachteile.
    Bei Besuch aus dem Ausland gibt es keine Abzüge. Könnte etwas logisch sein.

    Grüße, Liam

    • Jasper sagt oben

      Liam, es ist seine Frau, keine Freundin. Sie arbeitet nicht in Thailand und zahlt daher keine Steuern. Sie kann keine Aufenthaltserlaubnis beantragen, ohne zuvor die Integrationsprüfung in Bangkok bestanden zu haben (ziemlich schwierig) und Eric muss die finanziellen Anforderungen erfüllen.

      Seine Frau ist finanziell von ihm abhängig und er ist – auch nach niederländischem Recht – verpflichtet, sie zu unterstützen, egal ob sie hier oder dort lebt. Wenn das beispielsweise in Spanien der Fall wäre, wären alle Kosten abzugsfähig gewesen. Ist es ein fremdes Land?

      Für das Finanzamt gelten Sie als unverheiratet, wenn Sie außerhalb der EU leben, was mehr Geld einbringt. Und es ist sehr unfair.

      • Liam sagt oben

        Tut mir leid, Jasper, du hast recht, es steht eindeutig, dass er verheiratet ist. Schlampig, sonst würde mir das nie passieren 😉 . Sie finden die Schlussfolgerung vielleicht ungerecht, aber es wird auch sehr kompliziert, wenn eine Person mit dem Ruhestand warten kann und die andere nicht und alle anderen möglichen Variablen. Die vielen Regeln begünstigen zudem Missbrauch. Ich hoffe wirklich, dass Eric bald in den Ruhestand gehen und seiner lieben Frau wie ein echter Mann zur Seite stehen kann. Aber... mit dieser Rente aus den Niederlanden halten Sie sich doch nicht mehr für reich, oder? Grüße.

  2. Adje sagt oben

    Welche Posten möchten Sie abziehen? Unterstützen Sie Ihre Frau? Haha. Natürlich geht das nicht. Wenn die Ehe in den Niederlanden eingetragen wurde, könnten Sie möglicherweise Zinsen auf Schulden abziehen. Aber das muss ein beträchtlicher Betrag sein, denn es gibt eine Schwelle. Ich wüsste nichts anderes.

  3. Jasper sagt oben

    Um es gleich vorweg zu nehmen: Es bedeutet tatsächlich, dass Sie in keiner Weise Abzüge angeben können. Alle verfügbaren Optionen (allgemeine Steuergutschrift, Vermögensbefreiung, Kindergeld) wurden unter Rutte sorgfältig vernichtet. Sie ist auch kein Steuerinländer, und für steuerliche Zwecke gelten Sie allein deshalb als unverheiratet, weil sich Ihr Ehepartner außerhalb des europäischen Raums (und seiner Ausnahmen) befindet.

    Die Quintessenz ist, dass ich in meinem Fall ihren finanziellen Freibetrag von mehr als 30,000 Euro nicht auf unser gemeinsames Vermögen anwenden darf, dass ich zum Kindergeld für andere Niederländer beitragen darf, es aber nicht (mehr) erhalte es für meinen Sohn in Thailand. Die Steuergutschrift darf nicht (mehr) übertragen werden.
    Gleichzeitig haben Sie aufgrund Ihrer Ehe eine Unterhaltspflicht gegenüber Ihrer Frau.

    Sie hätten es in den letzten 10 Jahren nicht lustiger machen können.

    • winlouis sagt oben

      Genau das Gleiche gilt für Belgien, da meine thailändische Frau und unsere beiden Kinder nach 2 Jahren in Belgien wieder nach Thailand zurückgekehrt sind und ich aus steuerlichen Gründen ledig geworden bin. Ich kann meine Kinder nicht mehr als unterhaltsberechtigt angeben und habe auch kein Kindergeld mehr. !!

  4. Peter sagt oben

    Zwei Fragen, bevor Sie eine vernünftige Antwort erwarten können.
    1. Handelt es sich um eine legale Ehe, die auch in den Niederlanden anerkannt wird?
    Zweite Frage: Liegt Ihr Steuerwohnsitz in den Niederlanden oder in Thailand? Mit anderen Worten: Sie halten sich mindestens 180 Tage pro Kalenderjahr in Thailand auf. Und Ihr Einkommen ist natürlich eine Rente? Und wo und worauf zahlen Sie jetzt Steuern?

    • Jasper sagt oben

      Lieber John, eine Ehe in Thailand ist eine Ehe in den Niederlanden. Sonst hätte er angedeutet, dass er erst vor Buddha geheiratet hat.
      In den Niederlanden sind Sie sogar verpflichtet, dies zu deklarieren.
      Bezüglich des steuerlichen Wohnsitzes gibt Eric an, dass er in den Niederlanden lebt und noch KEINE Rente bezieht.
      Daher zahlt er nun in den Niederlanden Steuern für seine Aktivitäten in den Niederlanden.

      Es ist alles in seiner Geschichte.

      Und jetzt hätte ich gerne eine vernünftige Antwort von Ihnen.

  5. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Eric,

    Sie leben in den Niederlanden und Ihre Frau lebt in Thailand. Sie sind ansässiger Steuerzahler. Da Ihre Frau, wie ich annehme, über kein in den Niederlanden zu versteuerndes Einkommen verfügt, ist Ihre Frau nicht einmal eine (nicht qualifizierte) nichtansässige Steuerzahlerin und unterliegt daher nicht der niederländischen Einkommensteuer.
    Dies bedeutet, wie Sie selbst bereits angegeben haben, dass Sie keine steuerlichen Partner sind.

    Sie berichten nur für sich selbst. Sie können die abzugsfähigen Posten nicht untereinander aufteilen. Aber ich glaube auch nicht, dass das eine Rolle spielt, da Sie, wie ich annehme, das höchste Einkommen haben. Darüber hinaus können Sie für persönliche Verbindlichkeiten Ihrer Ehefrau keine Abzugsposten geltend machen, da Sie keine steuerlichen Partner sind.

    Von einem Abzug für einen Beitrag zum Lebensunterhalt Ihrer Frau ist selbstverständlich keine Rede. Dies gilt schließlich auch für ein in den Niederlanden lebendes Paar, bei dem nur einer von beiden der Ernährer ist.

    Mehr dazu können Sie hier lesen:
    https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/belastingdienst/prive/internationaal/internationale-belastingregels/fiscale-partner/fiscale-partner

  6. Martin sagt oben

    John,

    Ihre zweite Frage ist irrelevant. Bis zu seiner Pensionierung lebt er in den Niederlanden. Was impliziert, dass er nach seiner Pensionierung nach Thailand ziehen möchte. Wenn Sie in den Niederlanden arbeiten, dürfen Sie außerdem nicht 180 Tage in Thailand bleiben.

    • Rik sagt oben

      Warum nicht, vielleicht arbeitet er nur 6 Monate im Jahr in den Niederlanden.

  7. John sagt oben

    Liebe wache Leser, einige von Ihnen haben meine Reaktion auf dieses Thema kritisiert. Zu Recht. Ich habe es einfach nicht richtig gelesen. Aber es ist gut, dass wir alle zur richtigen Antwort gekommen sind. Achten Sie auf falsche Antworten. Danke!

  8. Ralph van Rich sagt oben

    Liebe Leute, ich hatte noch eine weitere bohrende Frage, und zwar diese:
    Wenn er nach seiner Pensionierung nach Thailand zieht, wird ihm auch sein AOW gekürzt
    im Zusammenhang mit dem Zusammenleben

    Ralph

    • Lammert de Haan sagt oben

      Sobald Eric Anspruch auf staatliche Rente hat, erhält er als verheirateter Mensch selbstverständlich eine gekürzte staatliche Rente, Ralph.

      Und wenn Eric seine Rente vorzieht, also bevor er das gesetzliche Rentenalter erreicht und dann nach Thailand geht, wird er durch diese Auswanderung um 2 % pro Jahr gekürzt.

      Ich gehe jedoch ohne weiteres davon aus, dass Eric sich dessen bewusst ist.

    • Erik sagt oben

      Ralph, kein Rabatt; er erhält eine andere, geringere Leistung, wobei viele das Gefühl haben werden, dass es sich hierbei um einen Rabatt handelt... Die Bruttobeträge können Sie auf der Website der SVB einsehen.

    • Jasper sagt oben

      Das stimmt, und das gilt auch, wenn er nicht verheiratet ist. In Thailand gibt es eine effektive Suche nach Niederländern mit staatlicher Rente, die angeben, allein zu leben. Dafür gibt es einen speziellen Schreibtisch.
      Diese Leute bekommen unerwartet Besuch und die Nachbarn besprechen, ob der niederländische Herr eine Beziehung hat. Bei Entdeckung wird es eine Entschädigung und eine hohe Geldstrafe geben.

      Was wirklich ungerecht ist, ist, wenn man weiterhin in den Niederlanden lebt und der thailändische Partner in Thailand. In unserem Fall sah es aufgrund der Umstände lange Zeit danach aus, dass dies der Fall sein würde. Dann blieb uns nichts anderes übrig, als uns scheiden zu lassen, um nicht völlig bettelarm zu werden.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Wie Sie schreiben, gibt es tatsächlich „effektive Forschung in Thailand“. Sogar Mitarbeiter der SVB besuchen von Zeit zu Zeit Thailand (ihre „Süßigkeitenreise“).

        Zu diesem Zweck haben die Niederlande mit Thailand einen Vollstreckungsvertrag abgeschlossen, der bedeutet, dass Thailand auch dafür sorgt, dass der Leistungsanspruch gewahrt (durchgesetzt) ​​wird.

        Und man soll damit zufrieden sein, denn ohne den Durchsetzungsvertrag würde für Sozialversicherungsleistungen der derzeitige Wohnsitzlandfaktor von 0,4 gelten.

  9. Adje sagt oben

    Er wird nicht gekürzt, erhält aber eine Leistung, wenn er verheiratet ist. Das ist weniger als ein Vorteil für eine Einzelperson.


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