Leserfrage: Steuer auf die staatliche Rente?

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9 Mai 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Seit Ende Dezember 2015 lebe ich als Frührentner in Thailand. Im nächsten Juli hoffe ich, 63 Jahre alt zu werden. Im Moment erhalte ich eine monatliche Rente von der ABP, mit der ich die Einkommensvoraussetzungen, um in Thailand leben zu dürfen, ausreichend erfülle.

Mein gesetzliches Rentenalter beträgt 67 Jahre und 3 Monate. Ich erhalte dann eine geringere ABP-Rente (der Nettobetrag ist bereits bekannt) und zusätzlich eine AOW-Leistung. Mir ist bewusst, dass die Höhe der gesetzlichen Rente pro Monat davon abhängt, ob Sie alleinstehend oder in einer Lebensgemeinschaft leben. Ich habe beide Bruttobeträge gesehen.

Meine Frage: Mir ist bewusst, dass sich in der Zwischenzeit alles ändern kann, ich hätte aber gerne einen Hinweis darauf, welche Steuer von den bekannten Bruttobeträgen abgezogen wird.

Können mir Thailandblog-Leser, die sich bereits damit befassen, sagen, mit welchen Prozentsätzen sie es zu tun haben?

Regards,

Rob

11 Antworten auf „Leserfrage: Steuer auf AOW?“

  1. HarryN sagt oben

    Die erste Frage, die ich habe, ist: Wurden Sie aus den Niederlanden abgemeldet? Wenn ja, gilt Folgendes:
    Sie zahlen dann 8.9 % Einkommensteuer auf Ihr ABP-Einkommen und Ihre AOW-Leistung. Die Beträge finden Sie in Ihren Jahresabrechnungen der ABP und SVB.
    Mit Ihrer Einkommensteuererklärung werden diese beiden Bruttobeträge addiert und Sie müssen (wahrscheinlich) den 2. Betrag mit 1 % von Euro 8.90 und den Rest des 19982. Betrags mit 2 % berücksichtigen.
    Bei Abmeldung keine Krankenkassenprämie oder ähnliches.
    Wenn Sie sich nicht abgemeldet haben, rate ich Ihnen, einfach im Internet nach der Steuertabelle für die Steuerklassen 1 und 2 zu suchen. Dort finden Sie auch den Prozentsatz für die Krankenversicherungsprämie usw.

    • Henkwag sagt oben

      Ich glaube nicht, dass das ganz richtig ist. Ich lebe schon lange in Thailand, habe eine AOW-Rente, eine ABP-Rente und wurde aus den Niederlanden abgemeldet. Mein Alter beträgt 73 Jahre. Die ABP-Rente wird „normal“ besteuert, die AOW-Leistung wird NICHT STEUERT!
      Das bedeutet: Vom jährlichen AOW-Urlaubsgeld wird im Mai nur ein Steuerbetrag abgezogen, dieser relativ kleine Betrag wird aber jedes Jahr ordentlich über die Einkommensteuererklärung zurückerstattet.

      • Cornelis sagt oben

        Meines Erachtens ist die AOW-Leistung nicht steuerfrei, allerdings erfolgt in Ihrem Fall kein Abzug. Wenn Sie jedoch Ihre Einkommensteuererklärung einreichen, werden AOW- und ABP-Rente addiert und Ihre Schulden aus dem Gesamtbetrag berechnet.

      • Lammert de Haan sagt oben

        Lieber Henk,

        Dass von Ihrer AOW-Leistung bis auf Ihr Urlaubsgeld keine Lohnsteuer einbehalten wird, heißt nicht, dass das „nicht ganz richtig“ sei, wie Sie schreiben.

        Die SVB berechnet zwar die Lohnsteuer auf Ihre AOW-Leistung, aber in Ihrem Fall zieht sie den Steueranteil des allgemeinen Steuerfreibetrags, des Seniorenfreibetrags und möglicherweise auch des alleinstehenden Seniorenfreibetrags ab. Ist die Summe dieser Steuergutschriften höher als die geschuldete Lohnsteuer, erfolgt kein Einbehalt.

        Ab dem 1. Januar 2015 haben Sie jedoch unter anderem keinen Anspruch mehr auf Steuergutschriften, wenn Sie außerhalb der EU, Island, Norwegen, der Schweiz, Liechtenstein oder auf einer der BES-Inseln wohnen.

        Hierbei handelt es sich um einen Fehler der SVB, der mir in meiner Praxis immer wieder begegnet. In manchen Fällen machte die SVB sogar so viel Ärger, dass der Kunde, der die Steuergutschriften zunächst nicht in Anspruch genommen hatte, völlig zu Unrecht ein Schreiben der SVB erhielt, in dem es hieß, sie habe herausgefunden, dass dem Kunden weiterhin Anspruch auf die Steuergutschriften zustehe. Dies beruht auf völliger Unwissenheit seitens der SVB.

        Dieser Missstand wird regelmäßig vom Finanzamt festgestellt und dann sind die Rüben gar (oder sagen: schwarz verbrannt). Sie können dann mit zusätzlichen Steuerbescheiden der Steuer- und Zollverwaltung für die Jahre 2015, 2016 und 2017 zuzüglich Steuerzinsen rechnen. Sie erhalten außerdem einen vorläufigen Bescheid für das Jahr 2018.
        Für kurze Zeit ist es Ihnen „erlaubt“, mindestens 3 Monate AOW-Leistung auf das Bankkonto der Steuerbehörde bei ING einzuzahlen. Sie können die 4. Monatsrate (die vorläufige Veranlagung für 2018) in den verbleibenden Monaten des Jahres 2018 in Raten zahlen.
        Und in Ihrem Fall könnten es sogar deutlich mehr als drei Monate AOW-Leistung im Zusammenhang mit Ihrer ABP-Leistung sein. Behalt das im Kopf.

        Auf Ihre AOW-Leistung für das Jahr 2018 müssen Sie 8,9 % Lohnsteuer zahlen. Wenn die SVB dies nicht von Ihrer Leistung abzieht, weil sie die Steuergutschriften noch in Anspruch nimmt, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, der SVB mitzuteilen, dass die Steuergutschriften nicht in Anspruch genommen werden sollen. Dies erledigen Sie mit Ihrer DigiD unter „Meine SVB“. Andernfalls müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, da Sie wissen, dass Sie bei einer Veranlagung mehr als 45 € schulden. In einem Fall verhängte die Steuer- und Zollverwaltung gegen einen meiner Mandanten eine Versäumnisstrafe, weil er eine Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht hatte. Ich habe natürlich Einspruch erhoben, und zwar mit Erfolg.

        Die Steuer- und Zollverwaltung kann noch bis zu fünf Jahre nach dem Steuerjahr Steuerbescheide verhängen. Und wenn das nicht innerhalb dieser 5 Jahre passiert, hat man Glück gehabt und kann sich eine Party mit Familie und Freunden vorstellen.

        Ich wünsche dir viel Erfolg.

        Lammert de Haan.

  2. Lammert de Haan sagt oben

    Lieber Rob,

    Ihrer Nachricht entnehme ich, dass Sie bereits in Thailand leben und sich dann grundsätzlich nicht viel für Sie ändern wird. Aus steuerlicher Sicht bleibt alles beim Alten.

    Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer ABP-Rente um eine Rente handelt, die Sie aus einer Regierungsposition beziehen. Durch die Einbeziehung der noch zu beziehenden AOW-Leistung wird diese Rente stark sinken. Die Besteuerung bleibt jedoch wie bisher in den Niederlanden bestehen. Dies gilt auch für die von Ihnen zu beziehende staatliche Rente.

    Wie Sie bereits wissen, werden beide Leistungen zusammen deutlich niedriger ausfallen als Ihre aktuelle Vorrente. Wenn Sie wissen möchten, wie viel Netto Ihnen nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters übrigbleibt, senden Sie mir Ihre zukünftigen Bruttoeinkommensdaten und Sie erhalten per Post eine detaillierte Berechnung von Brutto zu Netto, sowohl wenn Sie in den Niederlanden leben als auch wenn Sie in den Niederlanden wohnen lebe in Thailand. Sie können dann sofort sehen, was Sie NUR an Steuern mehr zahlen „dürfen“, NUR weil Sie in Thailand leben, wenn die Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge ZUSAMMEN sind, wenn Sie in den Niederlanden leben! Ist das nicht logisch?

    Ich mache solche Berechnungen etwa drei- bis viermal pro Woche für Menschen, die Auswanderungspläne haben oder (und das kommt in letzter Zeit häufig vor) über eine Rückwanderung nachdenken.

    Für eine solche Berechnung können Sie mich über meine E-Mail-Adresse kontaktieren: [E-Mail geschützt] .

    Geben Sie in Ihrer Nachricht sicherheitshalber noch etwas Näheres zu Ihrer ABP-Rente an. Es ist auch möglich, dass Sie diese Stelle aus einer Position bei einem Regierungsunternehmen oder einer privaten Bildungs- oder Gesundheitseinrichtung heraus aufgebaut haben, die der ABP angeschlossen ist. In diesen Fällen sind Sie von der Lohnsteuer und der Einkommensteuer befreit. Das würde aber auch jetzt gelten, sofern Ihnen ein Freistellungsbescheid des Finanzamtes vorliegt. Andernfalls hätten Sie die Erstattung der zu Unrecht einbehaltenen Beträge bereits im Rahmen einer Einkommensteuererklärung beantragt.

    Betrachten Sie dies als einen Service für die Leser von Thailand Blog (mit 275.000 Besuchern pro Monat die mit Abstand größte Thailand-Community in den Niederlanden und Belgien mit nützlichen Informationen, Leserfragen und Antworten auf täglicher Basis).

    Lammert de Haan, Steuerfachmann (spezialisiert auf internationales Steuerrecht und Sozialversicherung).

    • Dirk Teur Couzy sagt oben

      Am besten für 6 Monate, in denen Sie AOW erhalten, und einen Monat davor müssen Sie über die Website angeben, dass ich mein Aow auf dem Bankkonto erhalten möchte …..67 und 3 Monate, überzeugen Sie sich selbst und das war's, Grüße Dirk Teur Couzy, auf Facebook 08782084000

    • Robert Urbach sagt oben

      Ich habe Ihnen gerade eine E-Mail geschickt (9. Mai).

      • Lammert de Haan sagt oben

        Ich habe Rob erst seit dem 10. Mai gesehen. Wirst du antworten..

  3. Teun sagt oben

    Ich bin voreingenommen! Sie werden von BV Nederland auf allen Seiten erwischt! Wenn Sie anfangen, zusammen zu leben, verlieren Sie (formal) sofort etwa 300 E pro Monat. Außerdem verlieren Sie Ihre Krankenversicherung in den Niederlanden und die Versicherung in Thailand ist 150-200 E pro Monat teurer (schließlich versichern Sie ein „brennendes Haus“!). Und wenn Sie bereits über 65 Jahre alt sind, können Sie sich nicht mehr versichern.

    Ich würde – wenn ich du wäre – zweimal darüber nachdenken!

    Viel Glück !!

    • Marianne sagt oben

      Moderator: Off topic

  4. Cees sagt oben

    Ich habe seit Dezember letzten Jahres AOW, bin jetzt 66 und habe mich im Februar in den Niederlanden abgemeldet, jetzt eine Nachricht erhalten, dass ich die Zvw-Prämie nicht mehr zahlen muss und habe vor 2 Tagen die gezahlten Prämien von März und April erhalten. , passiert automatisch. Hommage an SVB, was mich betrifft.
    Spart 45 Euro im Monat, zahlt jetzt nur noch 36 Euro Steuern.
    Bei meiner Pensionskasse war es auch so, zahle dafür keine Steuern und Prämien mehr, habe eine ordentliche Meldung und eine höhere Leistung erhalten. Sie erhalten die Information, dass Sie vom BRP abgemeldet wurden.
    Tatsächlich werden Sie sofort und gnadenlos aus der Krankenversicherung geworfen, Sie haben keine Zeit, hier nach einer Versicherung zu suchen, was einige Zeit in Anspruch nimmt.
    Das ist mir übrigens für ungefähr die gleichen Kosten wie in NL gelungen, 50360 THB pro Jahr, es handelt sich zwar um eine Art Grundversicherung bei Aetna, aber ich laufe immerhin nicht unversichert herum. Auch Medikamente wurden in NL nicht erstattet, das macht also nichts, außerdem sind sie hier halb günstiger und ohne den Ärger mit Rezepten und Smarties in der Apotheke.


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