Leserfrage: Steuer bereits bezahlt, aber noch eine Erinnerung

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November 8 2020

Liebe Leserinnen und Leser,

Hat die Finanzverwaltung vielleicht einen Corona-Schlag erlitten? Was soll ich jetzt damit machen?

Ich lebe seit 15 Jahren in Thailand, habe meine Steuererklärungen immer pünktlich eingereicht und pünktlich bezahlt. Heute habe ich das per Post bekommen.

Die meisten Leute melden sich pünktlich. Wir informieren sie dann zeitnah über den Betrag, den sie erhalten bzw. zahlen müssen. Aus unseren Daten geht leider hervor, dass Sie für das Jahr 2019 noch eine Steuererklärung für die Einkommensteuer/die Sozialversicherungsbeiträge und den einkommensabhängigen Beitrag zum Krankenversicherungsgesetz abgeben müssen.

Sie mussten vor dem 1. Juli 2020 eine Steuererklärung einreichen. Das haben Sie noch nicht getan. Möglicherweise konnten Sie keine Steuererklärung abgeben oder Ihre Steuererklärung hat uns nicht erreicht.

Ich habe den Abschlussbescheid vom 2019 für 01 bereits erhalten und bezahlt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich sie anrufen oder irgendetwas unternehmen soll, da ich bereits alle Papiere habe. Mit Nachweis, dass ich es bereits gemacht habe und Nachweis der abschließenden Beurteilung.

Regards,

Hans

14 Antworten auf „Leserfrage: Steuer bereits bezahlt, aber noch eine Erinnerung“

  1. Adri sagt oben

    Aufpassen. . Pishing! Ist mir auch passiert. Reagieren Sie nicht... werfen Sie es weg

    Gr. Adrian

    • Sietse sagt oben

      Adri, dieser Hans hat geschrieben, dass der Angriff in Thailand per Post eingegangen ist, also nicht per E-Mail, es gibt viele Pishing-Nachrichten. Diese Woche von meiner Bank und meiner Kreditkarte. Und wenn Sie sich damit noch nicht auskennen, rufen Sie uns einfach über Skype an und Sie erfahren es sofort.

  2. John Chiang Rai sagt oben

    In Ihrem Fall würde ich das Finanzamt (Ausland) anrufen und darauf hinweisen, dass Sie bei Bedarf den Steuerbescheid und den bereits gezahlten Betrag einscannen und per E-Mail senden können.
    Anschließend wird Ihnen eine einmalige, auf diesen Vorfall beschränkte E-Mail-Adresse zugewiesen, an die Sie die Beweise senden können.
    Aber vielleicht reicht auch ein Anruf beim zuständigen Dienst.

  3. Rene sagt oben

    Die Post ist echt

  4. Peter sagt oben

    Könnte Adrian sein. Heutzutage kommunizieren Unternehmen nur noch über ihre eigene Website.
    So auch das Finanzamt. Sie erhalten eine E-Mail mit einem Verweis auf Ihr Konto in „Meine Regierung“ oder „Meine Steuerbehörden“.
    Direkte E-Mails mit dem Inhalt werden nicht mehr an Ihr Postfach gesendet.
    Vorausgesetzt, Hans regelt die Dinge auch über „meine Regierung“, „meine Steuerbehörden“.

  5. Joop sagt oben

    Solche Fehler kommen regelmäßig vor. Nicht ganz unverständlich, wenn mehr als 8 Millionen Erklärungen abgegeben werden. Ich rate Ihnen, nicht zu antworten. Nur wenn Ihnen ein Bußgeld droht, können Sie dem Finanzamt eine Kopie des Steuerbescheids zukommen lassen, um nachzuweisen, dass Sie die Steuererklärung bereits abgegeben haben.

  6. Hans van Mourik sagt oben

    Schauen Sie gut hin.
    Es stammt aus den Zentralverwaltungsprozessen.
    Attribut FHR 21 und dann meine Sozialversicherungsnummer.
    Auch im bekannten blauen Umschlag
    Adresse hier in Thailand.
    Vielleicht kennt jemand die Funktion
    Hans van Mourik

  7. Marc sagt oben

    Stimmt das, was Adri sagt? Meine Frau hat sogar eine Phishing-E-Mail erhalten und zahlt in den Niederlanden überhaupt keine Steuern. Ich habe mir dann sowohl unseren „mijnbelastdienst.nl“ (über DigiD) angeschaut, als überhaupt nichts in Ordnung war.
    Also antworten Sie nicht. Überprüfen Sie meine Steuerbehörden über das Internet (DigiD).

  8. Al sagt oben

    Ich würde das IRS anrufen...

  9. Hans van Mourik sagt oben

    PS.
    Bis einschließlich Wahlpaket 2014 habe ich mich für den Inlandsdienst entschieden
    Ab 2015 ausländische Steuerpflicht
    Hans van Mourik

  10. Harry Roman sagt oben

    Wenn, wenn, wenn... Unabhängig davon, ob diese Papiere gesendet wurden, ermitteln Sie die Adresse des sogenannten Absenders (und Ihre Kontaktadresse ist möglicherweise dem NLe Belastingdienst bekannt) und senden Sie ihm einen Scan dieses Papiers.
    Sollte ein anderer Beamter irgendwo „etwas anderes getan haben als Ihre Vorstellung von Gerechtigkeit“, haben Sie einen Werbenachweis.

  11. ruud sagt oben

    Rufen Sie einfach an oder warten Sie jeden Tag gespannt, ob Sie sich bereits durch ein Verwaltungsgewirr aus verschiedensten Abteilungen geholfen haben, von denen die eine nicht weiß, was die andere gemacht hat.

    Ich würde das erste wählen.

  12. Erik sagt oben

    Hans van Mourik, das Schreiben enthält keine Sanktion und Sie haben sowohl die Erklärung als auch die endgültige Beurteilung abgegeben. Ich würde den Brief als eine Rarität bezeichnen und mir darüber keine Sorgen machen. Wenn so etwas dazwischenkommt, rufen Sie das Steuertelefon an, dann ist noch genügend Zeit.

  13. willem sagt oben

    Alle Briefe der Regierung sind auch in mijn.overheid.nl aufgeführt

    Alles steht im Meldungsfeld.

    Eine gute Möglichkeit, um zu sehen, ob tatsächlich etwas gesendet wurde. Oft sehe ich es online, bevor ich den Brief physisch erhalten habe.


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