Liebe Leserinnen und Leser,

Ich bin seit dem 31 in den Niederlanden abgemeldet (ich weiß jetzt, dass das eine schlechte Entscheidung war, ich hätte mich zum 2018 abmelden sollen, aber erledigt ist erledigt!). Für 1 habe ich eine Steuererklärung in TH eingereicht und Steuern gezahlt. Anschließend erhielt ich von den thailändischen Steuerbehörden das Formular RO2019 (Income Tax Payment_Certificate) und das Formular RO2019 (Certificate of Residence). Ich habe diese 21 Formulare (plus 22 weitere Anhänge) zusammen mit dem Formular „Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer“ an das Finanzamt in Heerlen geschickt. Ich warte nun auf das Ergebnis dieses Antrags (kann bis zu 2 Wochen dauern!). Soweit ich weiß, wird die Befreiung nicht rückwirkend für frühere Jahre gewährt.

Für 2019 muss ich als nicht in den Niederlanden ansässiger Steuerzahler auch eine Steuererklärung in den Niederlanden abgeben, was online über die Website „Meine Steuerbehörden“ erfolgt. Im Jahr 2019 hatte ich noch keine Befreiung von der Lohnsteuer, da ich diese erst im Jahr 2020 beantragen konnte, nachdem ich für 2019 erstmals Steuern in TH gezahlt hatte. Daher wurde im Jahr 2019 die Lohnsteuer in NL auf Einkünfte einbehalten, die nur in steuerpflichtig waren Thailand (gemäß dem Steuerabkommen zwischen NL und TH). Wie kann ich diese zu viel gezahlte Steuer zurückfordern? Aus früheren Beiträgen auf Thailandblog habe ich die folgenden Informationen von Lammert de Haan

Lammert de Haan sagt am 5. Mai 2019 um 21:10:
Nach dem Vorbild des Finanzamtes geben Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung den vollen Betrag der AOW-Leistung an. Im entsprechenden Abschnitt geben Sie an, dass die Niederlande auf diese Einkünfte keine Steuern erheben dürfen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden.

Lammert de Haan sagt am 7. Mai 2019 um 12:08:
Wenn jemand keine Befreiung erhalten konnte und infolgedessen die Lohnsteuer von seiner privaten Renten- oder Rentenzahlung einbehalten wurde: Machen Sie sich keine Sorgen. Für die Erteilung der Befreiung ist das Team Lohnsteuer für Privatpersonen zuständig. Wenn Sie aber nachträglich eine Einkommensteuererklärung abgeben, werden Sie an das Team Einkommensteuer weitergeleitet und erhalten die einbehaltene Lohnsteuer quasi im Nachhinein zurückerstattet.

In meinem Fall geht es nicht um die AOW, sondern um Renten- und Rentenzahlungen. In der Online-Erklärung als gebietsfremder Steuerzahler können Sie pro Einkommen angeben, auf welchen Betrag NL keine Steuern erheben darf. Es werden keinerlei zusätzliche Informationen oder Beweise verlangt. Dies steht im Gegensatz zum Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer, bei dem allerlei zusätzliche Angaben gemacht werden müssen (ich habe dem Antrag insgesamt 9 Anlagen beigefügt).

Meine Frage ist nun: Werden alle in der Erklärung als gebietsfremder Steuerpflichtiger genannten Beträge akzeptiert, auf die NL keine Abgaben erheben darf? Es macht einen großen Unterschied, ob dies akzeptiert wird oder nicht. Wenn ja, bekomme ich einen ordentlichen Betrag zurück (und das zu Recht, schließlich habe ich zweimal zu Unrecht gezahlt), wenn nicht, bekomme ich trotzdem einen erheblichen Steuerbescheid, weil zu wenig Steuern gezahlt wurden!

Regards,

Gerard

11 Antworten auf „Leserfrage: Steuererklärung 2019 als Steuerausländer und Befreiung von der Lohnsteuer 2020“

  1. Erik sagt oben

    Gerard, ich kann mir nicht vorstellen, dass L. de Haan irgendwo schreibt, dass die Niederlande nach der Auswanderung nach Thailand keine Steuern auf die staatliche Rente erheben dürfen. In diesem Fall bleibt die AOW in den Niederlanden besteuert und wenn Sie Ihre AOW IM Jahr des Erhalts nach Thailand mitnehmen, ist sie auch in Thailand steuerpflichtig. Der alte Vertrag, der derzeit in Kraft ist, enthält keinen Absatz, der Thailand davon abhalten soll, Ihre staatliche Rente anzutasten.

    Sie müssen für 2019 eine Erklärung in den Niederlanden einreichen; Ihre Auswanderung erfolgte im Jahr 2018 (Sie müssen ein umfangreiches M-Formular mit dem Stift ausgefüllt haben…), daher müssen Sie online ein C-Formular ausfüllen. Unter „Renten und andere Leistungen“ stellt sich die Frage, ob dieses Einkommen in den Niederlanden vollständig besteuert wird oder nicht. Dort haben Sie die Möglichkeit (das haben Sie schon selbst gesehen) anzugeben, welcher Betrag in den Niederlanden nicht besteuert wird. Und Sie können sich darauf verlassen, dass das Finanzamt prüft, ob Sie es richtig eingeben!

    Sie fragen nicht „zurück“; Sie geben an, was in NL besteuert wird, und die fällige Steuer wird erhoben. Ist die einbehaltene Lohnsteuer höher, erhalten Sie die Differenz erstattet. Sofern das Finanzamt etwas anderes wünscht, steht Ihnen ein Widerspruchs- und Berufungsrecht zu.

    • Gerard sagt oben

      Eric, danke für deinen Kommentar!

      Ich habe mich wahrscheinlich nicht klar genug ausgedrückt, sorry.
      Ich weiß, dass die AOW in NL und nicht in TH steuerpflichtig ist, sofern sie nicht nach TH übertragen wird. Ich habe versucht zu sagen, dass für das Jahr 2019 in TH keine Steuer auf die AOW gezahlt wurde, da die AOW nicht nach TH übertragen wurde und die AOW daher nicht doppelt besteuert wurde. Ich habe meine Renten- und Rentenzahlungen an TH überwiesen und die Steuern wurden in TH gezahlt. Da die Lohnsteuer einbehalten wurde, wurden die Steuern auch in NL gezahlt.

      Ich habe letztes Jahr das M-Formular für 2018 mit dem Stift ausgefüllt. Das hat mich nicht glücklich gemacht, was für eine Art Drache das ist!

      Sie sagen: „Und Sie können sich darauf verlassen, dass das Finanzamt prüft, ob Sie es richtig eintragen“!
      Das ist genau mein Punkt: Wie machen sie das, wenn überhaupt keine weiteren Informationen oder Beweise verlangt werden? Dies steht im Gegensatz zum Antrag auf Befreiung von der Lohnsteuer, wo alles deklariert und Nachweise verlangt werden müssen. Ich finde das sehr seltsam, weil meiner Meinung nach diese beiden Dinge auf dasselbe hinauslaufen, nämlich, dass auf bestimmte Einkünfte in NL keine Steuern fällig werden.

      • Erik sagt oben

        Gerard, der Dienst weiß besser als Sie, wie Ihr Einkommen funktioniert, und da Sie 2019 das ganze Jahr über Auswanderer sind, wird Ihr gesamtes Renteneinkommen in den Niederlanden nicht besteuert (es sei denn, es handelt sich um eine staatliche Rente, aber Sie schreiben nicht darüber).

        Ich habe meine eigene C-Note aus einem dieser Jahre herausgeholt.

        In der betreffenden Frage habe ich die gesamte Rente X.000 und die Lohnsteuer 0 eingegeben, und dann folgt die Frage: Welcher Teil wird in NL nicht besteuert? Dort habe ich X.000 eingegeben. Ich habe nur eine Rente, die Rechnung ist einfach. Wenn Sie mehr als eine Rente haben, prüfen die Beamten dies gerne. Schwieriger wird es, wenn Sie mitten im Jahr auswandern, weil Sie dann die Rente über die Zeit aufteilen, aber das ist für Sie nicht nötig. Von Heerlen aus hat mich niemand weiter gefragt, der Bericht ist befolgt worden.

        Der Vollständigkeit halber: Wurde Ihnen im Jahr 2019 auch der einkommensabhängige Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz abgezogen? Diese erhalten Sie in dieser Steuererklärung nicht zurück, sondern müssen hierfür einen gesonderten Antrag beim Utrechter Finanzamt einreichen.

        Glaubst du, die M-Form ist ein Drache? Ich stimme dir vollkommen zu……!

  2. Rembrandt sagt oben

    Gerard, Erik hat es oben gut beschrieben und nutzt es zu Ihrem Vorteil.

    Ich habe eine ähnliche Situation mit AOW + Rente, die in den Niederlanden steuerpflichtig ist, und privaten Renten, die in Thailand steuerpflichtig sind. Thailand besteuert das eingebrachte Einkommen und in meinem Fall schicke ich nur die privaten Renten nach Thailand und der Rest bleibt in den Niederlanden. Das kann ich tun, weil ich mein Jahresvisum auf Basis des Bankguthabens erhalte und nicht auf Basis des (eingebrachten) Einkommens. Ich nutze mein AOW unter anderem für meine in Paris ansässige Krankenversicherung.

    Ich rate Ihnen zu prüfen, ob AOW und Rente in den Niederlanden verbleiben können. Wenn Ihr niederländisches Bankkonto mit einer Kreditkarte belastet wird, können Sie mit Ihrer Kreditkarte in vielen Geschäften und Versandhäusern einkaufen, ohne Ihre AOW + Rente dorthin zu übertragen Thailand. und stößt auf eine mögliche Doppelbesteuerung.

    Im Übrigen müssen Sie meiner Meinung nach die Bescheinigung RO 21 den niederländischen Steuerbehörden nicht vorlegen, da RO 22 darauf hinweist, dass Sie in Thailand steuerlich ansässig sind und die niederländischen Steuerbehörden meiner Meinung nach nicht mehr wissen müssen. Ich selbst habe bisher nur RO 22 eingereicht und dann meine Befreiung von der Lohnsteuer erhalten.
    Viel Glück!

    • Lammert de Haan sagt oben

      Hallo Rembrandt,

      Sie schreiben, dass Ihre AOW-Leistung und Ihre Rentenleistung in den Niederlanden besteuert werden. Allerdings wird Ihre Rentenzahlung grundsätzlich in Thailand besteuert und Sie profitieren davon, sofern Sie sie in dem Jahr nach Thailand bringen, da es sich sonst nicht um Einkünfte, sondern um Ersparnisse handelt.

      Lesen Sie einfach, was der zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossene Vertrag zur Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält:

      „Artikel 18. Renten und Renten
      1 Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes 19 dieses Artikels und des Absatzes XNUMX des Artikels XNUMX werden Renten und andere ähnliche Vergütungen für frühere Beschäftigung an eine in einem der Staaten ansässige Person gezahlt, und an diese Gebietsansässige werden nur Renten gezahlt, die steuerpflichtig sind in diesem Staat.
      2. Diese Einkünfte können jedoch auch im anderen Staat besteuert werden, soweit sie als solche Aufwendungen für Gewinne darstellen, die in diesem anderen Staat von einem Unternehmen dieses anderen Staates oder von einem Unternehmen erzielt werden, das dort eine Betriebsstätte hat.“

      Mit anderen Worten: Nur wenn Ihre Rentenzahlung „als solche“ zu Lasten des Gewinns eines niederländischen Versicherers geht, dürfen die Niederlande AUCH darauf Steuern erheben.
      Möglicherweise stehen Sie dann vor einer der in Artikel 23 des Vertrags genannten Abrechnungsmethoden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

      Vor etwa 7 Jahren erließ das Bezirksgericht Zeeland – West-Brabant, Standort Breda, kurz hintereinander eine Reihe von Urteilen, in denen das Recht zur Erhebung von Steuern auf Rentenzahlungen unter anderem von AEGON auf der Grundlage von Artikel 18 zugesprochen wurde 2 des Vertrags. an die Niederlande, da der Gerichtshof feststellte, dass diese Zahlungen den Gewinnen der niederländischen Versicherer belastet wurden. Ein Schwachpunkt dieser Urteile besteht darin, dass die Kürzungsvorschrift gemäß Artikel 23 des Vertrags nicht erwähnt wurde.

      Leider wurde gegen diese Urteile keine Berufung eingelegt.

      Bisher ist es bei diesen Aussagen geblieben. Für meine thailändischen Kunden markiere ich eine Rentenzahlung immer als in Thailand besteuert. Es obliegt der Steuer- und Zollverwaltung nachzuweisen, dass die damals beobachtete Situation beispielsweise in Bezug auf AEGON auch heute noch besteht. Ich gehe nicht im Voraus davon aus, dass dies immer noch der Fall ist.

      Kürzlich hatte ich zufällig ein Gespräch darüber mit einem Mitarbeiter der Steuer- und Zollverwaltung/Auslandsamt. Obwohl es zunächst um eine fehlerhafte Abrechnung eines M-Formulars durch das Finanzamt ging, kamen auch Rentenzahlungen meines Mandanten zur Sprache. Ich habe diesen Mitarbeiter auf meinen Standpunkt hingewiesen, mit dem Ergebnis, dass der Erklärung auch in diesem Punkt gefolgt wurde.

      Mit Ihrem Kommentar zum Einkaufen mit Ihrer niederländischen Kreditkarte bewegen Sie sich auf dünnem Eis. Bald wird es in Thailand Einkünfte geben (und diese auch sofort wieder ausgeben) und somit unter die persönliche Einkommenssteuer fallen. Ein Punkt ist jedoch: Wie prüft man das als thailändischer Steuerbeamter? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass diese Beamten nicht wirklich mit der Kontrolltheorie vertraut sind. Aber streng formal ist es nicht korrekt!

      Mit Ihrer Bemerkung, dass Sie die Steuerschuldnererklärung nur für das Wohnsitzland (RO22) an die Steuer- und Zollverwaltung bzw. das Auslandsamt senden, haben Sie vollkommen recht. Reichen Sie nicht das Deklarationsformular (PND91) und das RO21-Zertifikat ein. Machen Sie sie in Heerlen nicht klüger als unbedingt nötig!

      • Rembrandt sagt oben

        Sehr geehrter Herr Lammert,

        vielen Dank für unsere ausführliche Erklärung. Ich habe mich in der Vergangenheit auf die geltende Rechtsprechung gestützt und habe daher Renten in den Niederlanden versteuern lassen. Das erschien mir auch logisch, da ich damals auch Prämien in der Einkommensteuererklärung abgezogen habe. Mittlerweile sind die Rentenzahlungen für mich beendet, aber Thailandblog-Leser können von Ihrer Sichtweise profitieren und sich vielleicht einen kleinen Streit mit dem Finanzamt liefern.

        Was Sie über meinen Rat schreiben, Einkäufe mit einer niederländischen Kreditkarte zu tätigen, ist richtig und ich möchte auf keinen Fall Steuerhinterziehung fördern und rate jedem, Ihren Kommentar zu berücksichtigen.

        • Lammert de Haan sagt oben

          Hallo Rembrandt,

          Mir gefällt die Idee, dass Sie Ihre Rentenzahlung in den Niederlanden versteuern ließen, weil Sie während der Ansparphase einen Steuervorteil genossen haben. Diese Steuerentlastung gilt aber auch für Ihre Rentenleistung.

          Die Frage ist, inwieweit Sie aufgrund des oft geringen sogenannten „Jahresspielraums“ die Anzahlung bzw. Prämien während der Anlaufphase der Rente absetzen konnten. Und wenn das der Fall ist, dann schulden Sie auf den nicht steuerbegünstigten Teil keine Einkommensteuer, auch wenn Sie in den Niederlanden wohnen. Dies wird allzu oft übersehen, wenn man in den Niederlanden lebt, was dazu führt, dass viele Niederländer zu viel Einkommenssteuer auf ihre Rentenzahlungen zahlen!

          Die Niederlande haben gegenüber ausländischen Steuerzahlern mit Wohnsitz in Thailand nur begrenzte Besteuerungsrechte. Es hat Thailand durch den Vertrag bewusst das Recht übertragen, private Renten und Rentenzahlungen zu besteuern.
          Nur wenn eine Renten- oder Rentenzahlung vom Gewinn eines niederländischen Unternehmens abgezogen wird, dürfen neben Thailand auch die Niederlande darauf Abgaben erheben.

          Im Gegensatz zu diesem eingeschränkten Steuerrecht steht Ihnen jedoch völlig die Möglichkeit, beispielsweise Hypothekenzinsen, Unterhaltszahlungen, bestimmte Gesundheitskosten, Spenden an beispielsweise die Refugee Work Foundation usw. abzuziehen. Darüber hinaus haben Sie keinen Anspruch auf Steuergutschriften.
          Auf diese Weise kommen die Niederlande bei der Erhebung Ihrer AOW-Leistung (zu gegebener Zeit) sicher auf ihre Kosten. Die „Liebe“ kommt also nicht von einer Seite.

          Sie mussten sich also sicherlich nicht „schuldig“ fühlen, weil Ihre Rentenzahlung damals aufgrund von Artikel 18 Absatz 1 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens von Thailand besteuert wurde.

  3. Haben sagt oben

    Auch ich bin 2018 endgültig nach Thailand ausgereist und habe in Thailand für 2019 eine Erklärung meiner Renten eingereicht. Auch keine staatliche Rente, die habe ich auf ein Sparkonto in den Niederlanden eingezahlt.
    Dann habe ich irgendwann im Februar eine Befreiung beantragt und nur das Formular RO 21 geschickt, dass ich 2019 in Thailand steuerlich ansässig war, weil es sie nichts angeht, wie viel Steuern ich hier zahle. Diese Befreiung wurde vor zwei Wochen für 5 Jahre rückwirkend zum 1. Januar gewährt, mit Ausnahme der gesetzlichen Rente.
    Ich habe auch eine Steuererklärung für 2019 eingereicht, ich werde den Teil, für den ich in Thailand versteuert wurde, bald zurückbekommen.
    Im Übrigen verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum Sie Ihre Frage nicht an Herrn de Haan richten, der hier auch der Spezialist für Steuererklärungen und -abzüge in Thailand ist.

  4. Tischler sagt oben

    Ich bin am 1. April 2015 nach Thailand ausgewandert und hatte in den vorangegangenen Monaten ein normales Gehalt und von Mitte 2015 bis Dezember zwei Vorruhestandsleistungen (diese beiden Vorruhestandsleistungen habe ich immer noch). Für 2 habe ich im März 2 die volle Steuer in Thailand bezahlt. Mit diesen thailändischen Formularen habe ich in Heerlen eine Befreiung beantragt und erhalten, natürlich nicht rückwirkend. Außerdem habe ich 2015 das „berüchtigte“ M-Formular für 2016 ausgefüllt, in dem ich angab, dass ich für 2015 thailändische Steuern gezahlt habe. Die niederländische Steuerrückerstattung für 2016 war ein beträchtlicher Betrag!
    Natürlich habe ich 2016 auch die thailändische Steuer für 2017 bezahlt und die gesamte Lohnsteuer für meine Befreiung über das NL-Formular erhalten.
    Außerdem erhielt ich 2018 eine Einmalzahlung, für die ich keine Befreiung beantragen konnte, die ich 2019 nach Rücksprache mit Heerlen zurückbekam, wo übrigens alles über das Finanzamt der Provinz, in der Sie zuletzt leben, abgewickelt wird lebte in NL (für mich war das Almere).

  5. Lammert de Haan sagt oben

    Hallo Gerard,

    Das erste Zitat von mir, das Sie wiedergegeben haben, ohne es in den Kontext einzuordnen, in dem es stattgefunden hat, ergibt ein völlig verzerrtes Bild.

    Als Steuerfachwirt, spezialisiert auf internationales Steuerrecht, sind Sie ständig auf der Suche nach Möglichkeiten, Steuern zu vermeiden. Als ich also auf eine Webseite der Steuer- und Zollverwaltung stieß, die eine solche Option enthielt, sprang ich sofort darauf ein.

    Ich würde Ihnen raten, den gesamten Text noch einmal zu lesen. Sie finden es unter folgendem Link:
    https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/beroep-doen-op-de-regeling-voorkoming-dubbele-belasting-in-nederland-en-thailand/

    Mittlerweile gilt diese Konstruktion nicht mehr, da diese Webseite vom Finanzamt entfernt wurde und Sie daraus keine Rechte mehr herleiten können: Von erwecktem Vertrauen kann keine Rede mehr sein!

    Dann ist es leicht zu erraten, warum diese Webseite entfernt wurde!

    Vorher und auch danach habe ich mehrmals erklärt, dass in Bezug auf Sozialversicherungsleistungen (einschließlich AOW-, WIA-, WAO- und WW-Leistungen) nationales Recht sowohl für die Niederlande als auch für Thailand gilt und daher beide Länder eine solche Leistung erheben dürfen.

    • Gerard sagt oben

      Lieber Lammert de Haan,

      Ich entschuldige mich für Ihr erstes Zitat. Es war absolut nicht meine Absicht, ein verzerrtes Bild zu zeichnen!

      Das Einzige, was mich wirklich interessierte, war der Text:
      „Im entsprechenden Abschnitt geben Sie an, dass die Niederlande auf diese Einkünfte keine Steuern erheben dürfen. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung vermieden.“
      Ich hatte überhaupt keine Bedenken wegen der AOW, aber jetzt ist mir klar geworden, dass ich durch die Verwendung dieses speziellen Zitats von Ihnen möglicherweise einen falschen Eindruck in Bezug auf die AOW vermittelt habe.

      Ich habe viel aus den Experteninformationen zu Steuerthemen gelernt, die Sie regelmäßig auf Thailandblog veröffentlichen, und dafür bin ich Ihnen dankbar! Ich schätze die Bemühungen, die Sie unternehmen, um Menschen zu helfen, sehr!

      Nochmals, ich entschuldige mich!


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website