Leserfrage: Kauf eines Grundstücks in Thailand über eine LTD, bitte um Rat

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November 2 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich habe vor, ein Grundstück in Saraburi zu kaufen. Nach den mir vorliegenden Informationen kann ich dies bei einer von mir zu gründenden GmbH anmelden.

Kann mir ein erfahrener Experte erklären, wie das Verfahren genau abläuft und eventuell eine Vorstellung von den Kosten?

Danke im Voraus,

Berndt

10 Antworten auf „Leserfrage: Kauf eines Grundstücks in Thailand über eine LTD, bitte um Beratung“

  1. Jasper sagt oben

    Bitte geben Sie zunächst einige weitere Informationen an. Beabsichtigt die GmbH ausschließlich den Bau eines Hauses auf dem Grundstück, ist dies strengstens untersagt. Es gibt auch aktive Ermittlungen.

    Für andere Zwecke (Fabrik, aktives Unternehmen) scheint mir die Handelskammer der geeignete Weg für Informationen zu sein.
    Noch eine Randbemerkung: Es gibt Pläne, ausländischen Unternehmen DE FACTO das Recht zu verweigern, über ihr „eigenes“ Unternehmen usw. zu entscheiden. Beispielsweise darf der Aufsichtsrat nicht mehr ausschließlich aus Ausländern bestehen.
    Mit anderen Worten: Alles für den Thai Bassie.
    Wenn dies so weitergeht, könnte dies ganz grundlegende negative Folgen für das gesamte Investitionsklima in Thailand haben, und zwar vor allem für die beteiligten ausländischen Investoren.

    • janbeute sagt oben

      Eine andere Reaktion, wenn es wahr wäre.
      Und ich fürchte, wenn ich Thailand kenne, weiß ich, dass es tatsächlich so ist.
      Ein weiterer Grund für heftige Kopfschmerzen.
      Leute, bitte glaubt mir.
      Sie wollen hier in Thailand keine Ausländer, die nur 1 oder XNUMX Quadratzentimeter davon bekommen können.
      Thailand ist für die Thailänder und sicherlich für die Elite-Thailänder.
      Glücklicherweise steht ASEAN 2015 in ein paar Wochen an.
      Es gibt mehrere Länder in Südostasien, schauen Sie sich diese vorher an.
      Möchtest du etwas tun? Leider bin ich jetzt zu alt dafür.
      Aber Myanmar steht immer noch ganz oben auf meiner Liste.
      Warum immer in Thailand Häuser und Grundstücke kaufen wollen, in den umliegenden Ländern gibt es nichts anderes.
      Sie sind hier sehr stur und stecken in ihrer alten Kultur und ihren Prinzipien fest.
      Lassen Sie sie spüren, dass es außerhalb Thailands noch etwas anderes gibt.
      Jan Beute.

  2. Renevan sagt oben

    Schauen Sie sich diese Seite an. http://www.siam-legal.com/realestate/thailand-buying-land.php

  3. Getreide sagt oben

    Ist tatsächlich möglich. ABER Sie können nur 49 % dieser Ltd. besitzen. Sie müssen also Mitgesellschafter haben. Mindestens 2, die NICHT zusammenarbeiten, sonst verlieren Sie immer noch den Boden unter den Füßen. Normalerweise hat der Notar/Rechtsanwalt jemanden auf Lager, der seinen Namen für einen „kleinen Preis“ verkauft. Dann achten Sie auf Anonymität und vielleicht auf mehr als 2 Gesellschafter. Viel Glück.

  4. nico sagt oben

    Lieber Robert,

    Es wurde bereits kommentiert, eine GmbH nur für ein Haus ist NICHT erlaubt und wird beschlagnahmt.

    Aber viel schlimmer ist, dass die Thailänder (meiner Meinung nach) einen völlig falschen Weg einschlagen.
    Durch den Schutz des Landes kommt es zum Stillstand der Wirtschaft (siehe Simbabwe und Venezuela)

    Wenn Sie bereits den Unterschied zwischen Thailand und Malaysia und insbesondere Kuala Lumpur sehen, ist er riesig.
    In Malaysia hat man überhaupt keinen Schutz, ist ohne Visum frei zugänglich, investiert und kauft Land so viel man möchte. Das Geschäft in Malaysia boomt. In Kuala Lumpur gibt es ebenso viele Betonmischer und andere Baustofftransporter wie Personenkraftwagen. Sehr schade um dieses wunderschöne Thailand.

    Aber ja, Militär und Ökonomie passen einfach nicht zusammen, das haben wir bei Suriname gesehen.

  5. Tinus sagt oben

    Wenn Sie mir Ihre E-Mail-Adresse geben, kann ich Ihnen eine E-Mail senden, in der ich Ihnen detailliert erkläre, wie Sie als Ausländer hier Land kaufen können, indem Sie eine „Firma“ gründen. Habe es mir von einem Makler hier geschickt bekommen.

    • Robert Katze sagt oben

      Lieber Tinus,
      Die Daten können an die untenstehende E-Mail gesendet werden
      Vielen Dank im Voraus,
      Robert Katze
      [E-Mail geschützt]

  6. Robert Katze sagt oben

    Danke Jasper,
    . http://www.siam-legal.com/realestate/thailand-buying-land.php
    Ich habe den Link unten von René erhalten.
    Die Daten zeigen, dass es tatsächlich möglich ist ... Sie müssen daher einen Spezialisten konsultieren
    Ich bleibe vorsichtig.
    Dank

  7. Willem van der Vloet sagt oben

    Hallo Robert,

    Es geht um Land, nicht um ein Haus. Und es geht um eine thailändische Ltd. unter ausländischer Führung. ja richtig? Das ist jetzt noch möglich. Viele Anwälte „schwören“ auf eine solche Konstruktion, weil man dann „im Job“ bleibt, nicht wahr? Meiner Meinung nach ist es nur dann sinnvoll, wenn die Ltd. tatsächlich genutzt wird. wird gemacht. Sinnlos, sehr umständlich und so schnell wie möglich sehr schwierig, wenn die Ltd. nur zur Kontrolle von Land durch einen Ausländer eingerichtet. Es beginnt mit etwas Papierkram und der Einzahlung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals. Mindestens 1 Mio. wofür man 5.000 Baht + Registrierungskosten und Gebühren bezahlen muss. Weiter. Ein Unternehmen muss funktionieren, daher müssen Einnahmen und Ausgaben verwaltet werden, um den Jahresabschluss zu finanzieren. Ein Buchhalter erstellt diese Dokumente für etwa 10 Baht und ist verpflichtet, den Jahresabschluss von einem „Wirtschaftsprüfer“ genehmigen zu lassen, was ebenfalls 5 Baht kostet. Hinzu kommt der notwendige bürokratische Aufwand mit dem Finanzamt, der ebenfalls bezahlt werden muss. Alle kehren jährlich zurück.

    Nochmals meine Meinung: Schließen Sie einen Mietvertrag für 2 x 30 Jahre ab. Für die ersten 30 Jahre können Sie sich sofort anmelden. Die 2. Periode erfolgt später, was ordnungsgemäß in einer rechtlich korrekten Vereinbarung festgehalten werden muss. Danach können Sie auch „Nutzungsrechte“ oder „Rechte an Grundstücken“ erfassen. Viel mehr Sicherheit zu geringen Kosten. Ich habe mittlerweile viel Erfahrung mit der umfassenden Prüfung thailändischer Grundstücke auf diese Weise, auch im Hinblick auf Erbschaftsfragen, und bin überzeugt. der richtige rechtliche Weg, der die Praxis abdeckt.

    Viel Glück und herzliche Grüße,

    Wim

    Bei Fragen können Sie eine E-Mail senden an: [E-Mail geschützt]

    • Renevan sagt oben

      Ich habe auf den Websites vieler Anwälte nach Informationen gesucht und diese Informationen scheinen mir korrekt zu sein. Wenn Sie es richtig machen, sollte der Kauf von Grundstücken und Häusern in Thailand keine Probleme bereiten.


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