Sehr geehrte Redakteure,

Ich lebe und arbeite in den Niederlanden und habe die belgische Staatsangehörigkeit. Meine thailändische Freundin lebt immer noch in Thailand, würde aber gerne zu mir in die Niederlande kommen und dort leben, deshalb muss ich für sie eine MVV beantragen. Sie nimmt bereits an einem Integrationskurs teil und wird die Prüfung in Bangkok ablegen.

Da ich einen belgischen Pass habe, welche Dokumente benötige ich und wo kann ich sie anfordern? Und welche Dokumente braucht meine thailändische Freundin und wo kann sie diese anfordern?

Oder gibt es einen Weg über Belgien? Wenn wir dort heiraten, wird sie dann sofort EU-Bürgerin und darf sie mit mir in den Niederlanden leben?

Regards,

Jor


Lieber Jor,

Für einen EU-Bürger, der mit einem Nicht-EU-Bürger verheiratet ist oder eine langfristige und ausschließliche Beziehung mit ihm führt und der für Urlaub oder Migration in ein anderes EU-/EWR-Land reisen möchte, gelten besondere Regeln. Die regulären Visums- oder Migrationsanforderungen entfallen dann, sofern Sie die Voraussetzungen der EU-Richtlinie 2004/38 über das Recht auf Freizügigkeit von Familienangehörigen von EU-Bürgern erfüllen.

Das bedeutet, dass Sie und Ihr Partner die sogenannte EU-Route zurücklegen können (am bekanntesten ist die „Belgien-Route“: Niederländer und ihr ausländischer Partner, die die EU-Route über Belgien zurücklegen). Es sind viel weniger Dokumente erforderlich und Ihr Partner ist nicht zur Integration verpflichtet. Um in die Niederlande einzureisen, kann Ihr Partner mit einem kostenlosen, beschleunigten Visum Typ C für einen Kurzaufenthalt einreisen. Sobald Sie in den Niederlanden angekommen sind, können Sie für Ihren Partner einen Wohnsitzantrag stellen. Theoretisch kann man auch einen Typ D (MVV) beantragen, das kommt aber seltener vor.

Für das kostenlose Visum müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • Ausweis (gültiger Reisepass) des EU-Bürgers und des Ausländers.
  • Dass es eine Ehe oder eine dauerhafte und exklusive Beziehung gibt. Belegen Sie dies anhand von Dokumenten. In Ihrem Fall zeigen Sie zum Beispiel mit Reisestempeln, ein paar gemeinsamen Fotos und einer Übersicht über Ihren Briefkasten oder ähnliches, dass Sie sich schon länger kennen und eine ernsthafte Beziehung pflegen. Geben Sie keine Papierberge oder privaten Informationen ab, auch darauf wartet der Beamte nicht. Tipp: Formulieren Sie dies in einem zusammenfassenden Brief von 1 oder 2 Seiten.
  • Dass der Ausländer reist oder den EU-Partner in Europa begleiten wird (in einem anderen Land als dem, dessen Staatsangehörigkeit der EU-Bürger besitzt!!). Legen Sie beispielsweise eine Flugticketreservierung vor, aber auch eine schriftliche und unterschriebene Erklärung des EU-Bürgers reicht aus.
  • NICHT ERFORDERLICH: Nachweis der Rückkehrgarantie, finanzielle Mittel, Unterkunftspapiere, Reiseversicherung (der Abschluss ist auf jeden Fall ratsam) usw.

Ich persönlich würde das Visum nach Terminvereinbarung über die Botschaft beantragen. Sie können auch den optionalen externen Dienstleister VFS besuchen, aber mit einem speziellen Visum fände ich es schön, wenn ein niederländischer Beamter anstelle eines thailändischen Staatsbürgers mit Grundausbildung helfen könnte. Siehe auch die Schengen-Visumdatei. Seite 22, unter der Überschrift „Was ist mit besonderen Visa/Verfahren für Familienangehörige eines EU-/EWR-Staatsangehörigen?“: https://www.thailandblog.nl/wp-content/uploads/Schengenvisum-dossier-sept-2017. pdf

Achtung!
Sobald Ihre Partnerin in den Niederlanden angekommen ist, muss sie das IND aufsuchen, um die Aufenthaltskarte zu erhalten, sich bei der Gemeinde anmelden usw. Stellen Sie daher sicher, dass sie alle ihre Papiere mitnimmt: Erklärung über den Status der Unverheirateten und Geburtsurkunde. Diese müssen außerdem offiziell ins Englische übersetzt und vom thailändischen Außenministerium und der Botschaft beglaubigt werden.

Sobald Sie in den Niederlanden sind, müssen Sie dem IND nachweisen, dass Sie über eine Unterkunft (es gibt keine Anforderungen) und ein ausreichendes Einkommen verfügen, sodass Sie finanziell unabhängig sind und keine Sozialleistungen beantragen werden (sprich: einen Job, aber es gibt keine spezifischen Gehaltsanforderungen). . Eine Integration im Voraus oder in den Niederlanden ist nicht erforderlich. Natürlich wird Jii ihr beim Erlernen der Sprache helfen. Einige Kommunen haben eine Dose mit einem Zuschuss für einen Sprachkurs speziell für Ausländer, die sich nicht integrieren müssen.

Dies scheint für den Moment genug Information zu sein, aber nehmen Sie sich Zeit und lesen Sie sie sorgfältig durch. Zum Beispiel über die EU-Route. Vielleicht möchten Sie oder ein anderer Leser Ihre Erfahrungen mit dem Blog teilen, nachdem Sie die Prozeduren durchlaufen haben?

Viel Glück und Glück zusammen!

Regards,

Rob V.

Ressourcen und weitere Informationen:

- https://ind.nl/eu-eer/Paginas/Familieleden-met-een-andere-nationaliteit.aspx

– https://www.nederlandenu.nl/reizen-en-wonen/visa-voor-nederland/schengenvisum-short-stay-90-days

- https://europa.eu/youreurope/citizens/travel/entry-exit/non-eu-nationals/index_nl.htm

– den Anhang „Handbuch zur Bearbeitung von Visumanträgen“ und dann „Teil III“ darin unter: https://ec.europa.eu/home-affairs/what-we-do/policies/borders-and-visas/ visa -policy_en

– www.buitenlandsepartner.nl (EU-Route)

10 Antworten auf „Kann ich die Belgien-Route wählen, um meine thailändische Freundin in die Niederlande zu bringen?“

  1. fred sagt oben

    Wenn die Niederlande dies wünscht, ist sie verpflichtet, einen Integrationskurs zu absolvieren, den Sie ebenfalls bezahlen müssen.
    Wenn Sie sich für Belgien entscheiden, ist dieser Unsinn nicht nötig. Sie kann freiwillig an einem Kurs teilnehmen, der auch bezahlt wird.

    • Rob V. sagt oben

      Falsch. Jor ist Belgier in den Niederlanden, fällt also unter die EU-Regeln und daher nicht in den Integrationskurs!

  2. Daniel M. sagt oben

    Liebe,

    Zur staatsbürgerlichen Integrationspflicht in Belgien: Sie müssen Belgien aufteilen, da einige Kompetenzen auf die Regionen übertragen wurden. Hier machen sie nun alles für die Bevölkerung komplizierter.

    In Flandern ist der Integrationskurs obligatorisch und der Niederländischunterricht ist ebenfalls obligatorisch.
    In Brüssel scheint überhaupt nichts verpflichtend zu sein.
    Ich weiß es nicht in Wallonien.

    Liebe Grüße und viel Glück!

    Eine weitere nützliche Tatsache für Niederländer, die nach Belgien kommen:
    Die Höchstgeschwindigkeit auf den Regionalstraßen beträgt standardmäßig 90 km/h. In Flandern sind das standardmäßig 70 km/h.

  3. fernand sagt oben

    Lieber Rob,

    Ich weiß nicht genau, was Sie damit meinen, dass Ihr Partner nicht zur Integration verpflichtet ist. Vielleicht meinen Sie PRIOR, dann ist das richtig, aber in Belgien gibt es eine Integrationspflicht und Sie müssen zwei niederländische Module belegen!
    Bei Ihrer Ankunft besteht eine Meldepflicht, Sie erhalten eine orangefarbene Aufenthaltskarte, wenn Sie verheiratet sind oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag haben oder eingegangen sind. Dann ist die orangefarbene Karte 6 Monate lang gültig und Sie müssen auch 6 Monate in Belgien bleiben, Sie Während dieser Zeit dürfen Sie das belgische Hoheitsgebiet nicht verlassen. Danach können Sie in der EU leben, wo immer Sie möchten.

    Mvg, Fernand

    • Rob V. sagt oben

      Lieber Fernand, der Familienangehörige eines EU/EWR-Bürgers, der zusammen in einem anderen EU-Land lebt, ist niemals zur Integration verpflichtet. Ein niederländisch-thailändisches Paar in Belgien oder ein belgisch-thailändisches Paar in den Niederlanden müssen sich nicht integrieren. Das ist natürlich erlaubt, kann aber niemals verlangt werden. Es gibt Kommunen, die für diese Familien kostenlose Integration (Sprachkurse) anbieten, und dann kann man das natürlich nutzen.

      Die Familie kann sich damit begnügen, für 3 Monate jenseits der Grenze zu leben, sie kann natürlich auch hier oder dort innerhalb und außerhalb Europas Urlaub machen. Hierfür gibt es keine europäischen Beschränkungen. Ein sofortiger Umzug nach drei Monaten ist natürlich eine Aufforderung zum Krieg mit den Beamten, weil sie Missbrauch vermuten, und das ist nicht erlaubt. 3 Monate sind keine Pflicht, aber natürlich sinnvoll, um Ärger zu vermeiden. In der Praxis ist ein längerer Urlaub nicht sinnvoll, wenn Sie gerade erst mit dem Verfahren begonnen haben (z. B. aufgrund eines Besuchs des örtlichen Polizeibeamten/Einwanderungspolizisten). Insbesondere die belgischen Behörden entlang der Grenze sind dafür bekannt, dass sie sich nicht genau an die EU-Vorschriften halten. Wenn Sie unbeholfenen Anfragen von Beamten nachkommen, kann Ihnen das Leben leichter fallen, aber die Kenntnis Ihrer Rechte und Pflichten aus der Verordnung 6/2004 ist nicht unklug, wenn die Beamten Sie wirklich mit falschen Anfragen oder anderem Unsinn verarschen. Der Themenstarter ist ein Belgier in den Niederlanden. Ich erwarte weniger oder gar keinen Ärger mit niederländischen Beamten (Gemeinde, Polizei, IND usw.), vorausgesetzt, Jor erweckt nicht den Eindruck, als wolle er die EU-Regeln/-Route missbrauchen.

      Wenn Sie später in das Herkunftsland des EU-Bürgers zurückkehren, besteht weiterhin keine Integrationspflicht. Es ist also ganz einfach: Personen, die unter die Verordnung fallen, sind zu keinem Zeitpunkt während oder nach den Verfahren zur Integration verpflichtet.

    • Jasper sagt oben

      Der Partner ist NICHT verpflichtet, sich in Belgien zu integrieren, da das Wohnsitzland die Niederlande sind: Für einen Belgier, der noch ein anderes EU-Land ist, gelten dann die von Rob beschriebenen Regeln. Der Partner darf sich außerdem frei in der EU (in Begleitung des Antragstellers), einschließlich Belgien, bewegen und sofort überall arbeiten.
      Auch wenn nach einiger Zeit (mindestens 6 Monate) beschlossen wird, wieder in Belgien zu leben, besteht für den Partner KEINE Integrationspflicht. Allerdings muss das belgische IND dann davon überzeugt werden, dass es sich nicht um eine speziell für diesen Zweck errichtete Konstruktion handelt.

  4. Rob V. sagt oben

    Das Thema hat jetzt den Namen Belgien-Route, aber ein Belgier in den Niederlanden ist die Niederländische Route. 😉

    Wo bekommt man die Papiere? Ihre Freundin kann bei ihrer Gemeinde (Amhur) thailändische Papiere beantragen. Für Übersetzungen und Legalisierungen. Sie müssen selbst dorthin gehen oder einen Schalter nutzen (einer befindet sich schräg gegenüber der niederländischen Botschaft). Siehe zum Beispiel:
    - https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/vertaling-document-mvv/
    - https://www.thailandblog.nl/nieuws-uit-thailand/duurt-legalisatie-documenten/

    Sie brauchen selbst nicht viel, eigentlich nur Papiere über Ihre Arbeit, die das IND sehen möchte. Siehe die IND-Website, auf der ich nasr verlinkt habe. Danach müssen Sie aber nur weitermachen, wenn Sie die thailändischen Papiere, das Visum usw. besorgt haben.

    Und nein, einem Ausländer wird die Staatsangehörigkeit (EU-Staatsbürgerschaft) nicht geschenkt. Nach einigen Jahren kann sie sich einbürgern, bleibt aber bis dahin thailändische Staatsbürgerin und Familienangehörige eines EU-Bürgers (Ihnen). Und weil Sie als Belgier in den Niederlanden im Rahmen der in der Richtlinie 2004/38 festgelegten Rechte leben:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:32004L0038

    Wenn Sie wirklich jeden Schritt des Weges wissen möchten, würde ich im Forum für ausländische Partner nachfragen, wo Sie Experten aus diesem Bereich finden können.

  5. Recht sagt oben

    Eine ausführliche Antwort haben Sie oben bereits erhalten.

    Kurz gesagt: Wenn Sie heiraten würden, bevor sie in die Niederlande kommt, wäre alles ABC. Da Sie Belgier sind, hat sie dann sofort Anspruch auf ein kostenloses Visum von der niederländischen Botschaft (das muss VFS tun, wissen Sie).
    In den Niederlanden angekommen, beantragt sie sofort beim IND eine „EU-Bewertung“. Da Sie in den Niederlanden leben und arbeiten, gibt es keine weiteren Voraussetzungen als eine gültige Ehe und sie erhält innerhalb von sechs Monaten eine Aufenthaltskarte, die fünf Jahre gültig ist. Nach fünf Jahren erhält sie das Daueraufenthaltsrecht (das haben Sie vielleicht schon selbst).

    Wenn Sie noch nicht verheiratet sind und nachweislich nicht seit sechs Monaten anderswo zusammenleben (z. B. Thailand), dann ist es am besten, wenn Sie mit einem gewöhnlichen Kurzaufenthaltsvisum in die Niederlande einreisen (und dafür 60 € bezahlen müssen). Ein zweiwöchiges Visum ist an sich schon mehr als ausreichend. Sobald sie in den Niederlanden ist, wohnen Sie schnellstmöglich unter derselben Adresse zusammen und sammeln dann Beweise dafür. Auch in dieser Situation wird deine Freundin irgendwann beim IND eine „EU-Verifizierung“ beantragen. Dies ist auch dann möglich, wenn Sie seit sechs Monaten nicht mehr zusammenleben. Diese Frist läuft automatisch ab, auch wenn der Antrag zunächst abgelehnt wird und Einspruch eingelegt werden muss. NL muss sie nicht verlassen, bis ein Richter die diesbezügliche Entscheidung des IND bestätigt hat, was leicht ein Jahr dauern kann.

    Auch allgemeinere Informationen http://www.belgieroute.eu

    Neben dem oben genannten ForeignPartner können Sie auch spezifischere Fragen stellen unter http://www.mixed-couples.nl

    In jedem Fall benötigen Sie Ihre Meldebescheinigung (ein Aufkleber in Ihrem Reisepass), es sei denn, Sie besitzen bereits die Daueraufenthaltskarte (also nicht die nationale NL-Daueraufenthaltserlaubnis!).
    Du könntest das auf jeden Fall arrangieren.

    Weder sie noch Sie müssen sich integrieren. Es sei denn, einer von Ihnen möchte niederländischer Staatsbürger werden, aber das ist erst nach fünf Jahren Aufenthalt ein Thema.

  6. Brabanter Mann sagt oben

    Wenn Sie als Belgier (der bereits dort lebt) oder als EU-Bürger in den Niederlanden nach Belgien ziehen und dort ein Haus mieten/kaufen, können Sie Ihre Frau im Hinblick auf die Familienzusammenführung bei sich wohnen lassen. Sie erhält eine befristete (6 Monate) Aufenthaltserlaubnis und darf arbeiten und leben, das Land jedoch nicht verlassen. Innerhalb von 6 Monaten wird dann in Brüssel entschieden, ob sie ihre Daueraufenthaltskarte (F-Karte) erhält. Dies hängt hauptsächlich vom Einkommen des Mannes ab. Dabei muss es sich um einen Mindestbetrag handeln. Es geht also eigentlich darum, den Mann, den die Frau mitnimmt, als Ehefrau zu registrieren. Mit ihrer F-Karte kann sie um die Welt reisen.
    Sie kommt einfach mit einem Schengen-Visum nach Belgien oder in die Niederlande. Sie bekommt es immer als rechtmäßige Ehefrau ihres Mannes. Es erlischt nach der Ankunft, da sie das Land nach 3 Monaten nicht verlässt. Daran ist nichts auszusetzen.
    Woher weiß ich das? Weil meine eigene Frau erst gestern ihre F-Karte erhalten hat und wir diese Prozedur durchlaufen haben. Nichts Schwieriges daran, 6 Monate sind bald vorbei. Nur das kalte Wetter ist sehr enttäuschend.

  7. Brabanter Mann sagt oben

    Ich habe vergessen zu erwähnen, dass es keinen Integrationskurs gab.


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