Ist meine ABP-Rente in Thailand oder den Niederlanden steuerpflichtig?

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15. Januar 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine ABP-Rente habe ich über meinen Arbeitgeber (FOM-Stiftung) angesammelt, der als B3-Einrichtung (öffentlicher privatrechtlicher Arbeitgeber) der ABP angeschlossen war.

Der B3-Status wird auf Empfehlung der Allgemeinen Zivilrentenkasse (Abp) privaten Arbeitgebern verliehen, die enge Beziehungen zur Regierung haben. In der Praxis handelt es sich in der Regel um Spin-offs bestehender öffentlicher Arbeitgeber, die kontrolliert werden von:
Eigentum dieser staatlichen Arbeitgeber sind und/oder deren Beschäftigungsbedingungen befolgen. Die dabei vorkommenden Organisationsformen sind stets privatrechtlicher Natur, wie Vereine, Stiftungen, NVs und BVs.

Ich habe bei der ABP nachgefragt, ob meine ABP-Rente in Thailand steuerpflichtig ist, wurde aber an die Steuerbehörden verwiesen (logisch!). Die Information des Finanzamtes brachte keine Klarheit. Ich muss die Steuerbefreiung zunächst zu gegebener Zeit beantragen, um herauszufinden, wo meine ABP-Rente steuerpflichtig sein wird.

Weiß jemand, wo die von einem B3-Arbeitgeber angesammelte ABP-Rente nach der Auswanderung nach Thailand steuerpflichtig ist?

Regards,

Gerard

14 Antworten auf „Ist meine ABP-Rente in Thailand oder den Niederlanden steuerpflichtig?“

  1. Eugen sagt oben

    Wenn Sie in Thailand leben (mehr als 183 Tage im Jahr) und Einkünfte aus dem Ausland nach Thailand bringen, müssen Sie hier grundsätzlich eine TIN-Nummer beantragen und hier Steuern zahlen. Dies gilt beispielsweise nicht für Sachverhalte, für die Sie im Ausland ohnehin Steuern zahlen müssen, etwa Mieteinnahmen.

  2. Keith 2 sagt oben

    Privatrecht -> wenn Sie aus NL abgemeldet sind, ist Ihre Rente grundsätzlich in Thailand steuerpflichtig. Das wurde mir vom IRS gesagt.

    • Keith 2 sagt oben

      Und um es klarzustellen: Ich bin auch Mitglied der ABP und meine Rente ist zu 97 % privatrechtlich (Lehrer bei einer Schulstiftung), zu 3 % öffentlich-rechtlich (befristeter kleiner Job an einer städtischen Schule). Auf diese 3 % muss ich in den Niederlanden Steuern zahlen.

  3. Joost sagt oben

    Vorausgesetzt, Sie leben in Thailand, ist eine privatrechtliche Rente in Thailand und nicht in den Niederlanden steuerpflichtig. Dies ist im Steuerabkommen zwischen Thailand und den Niederlanden geregelt.

    • John sagt oben

      aber die abp-rente ist keine privatrechtliche rente!

      • Willem sagt oben

        Tatsächlich gibt es bei Abp auch privatrechtliche Renten. Nicht alles, was abp verwaltet, ist für Staatsbedienstete.

  4. Paul. sagt oben

    Da Sie Ihre Rente von der abp beziehen, sind Sie auch in den Niederlanden steuerpflichtig.
    Ich sitze genau in der gleichen Situation und zahle seit meiner Pensionierung jedes Jahr darauf Steuern, d.h. jedes Jahr landen die Steuererklärungsunterlagen wieder in meinem Briefkasten. Eine Geldverschwendung, für die ich oder wir keine Gegenleistung bekommen!!!!
    Grüße

    • erik sagt oben

      Paulus, wenn du schreibst: „Da du deine Rente von der ABP erhältst, bist du auch in NL steuerpflichtig.“ dann ist das zu allgemein. Die ABP zahlt auch Renten, die keine staatlichen Renten sind.

  5. Tischler sagt oben

    Meiner Meinung nach ist ABP eine staatliche Rente und alle staatlichen Renten (einschließlich AOW) werden in den Niederlanden und nicht in Thailand besteuert.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Diese Antwort ist in zweierlei Hinsicht falsch.

      1. Nicht alle von ABP ausgezahlten Renten stammen aus einer Regierungsposition. Der ABP sind private Institutionen (d. h. keine Regierung) angeschlossen. Dabei ist insbesondere an privatrechtliche Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen zu denken. Aber auch Renten, die in öffentlichen Unternehmen erworben werden, können nicht als staatliche Rente angesehen werden. Denken Sie zum Beispiel an ein kommunales Verkehrsunternehmen.

      Diese privatrechtlichen Renten fallen unter Artikel 18 Absatz 1 des zwischen den Niederlanden und Thailand geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommens und werden nur in Thailand besteuert.

      2. Die Behauptung, dass eine AOW-Leistung (formal keine Rente) in den Niederlanden und „deshalb“ nicht in Thailand besteuert wird, ist ebenfalls falsch.
      Der Vertrag erwähnt keine Sozialversicherungsleistungen, einschließlich AOW- oder WAO-Leistungen. Es fehlt auch ein sogenannter „Restposten“. Dies bedeutet, dass in diesem Fall nationales Recht gilt.

      Die Niederlande besteuern dann diesen Teil Ihres Welteinkommens, da Sie keinen Abkommensschutz genießen. Aber was für die Niederlande gilt, gilt natürlich auch für Thailand. Thailand besteuert auch das Welteinkommen seiner Einwohner, es sei denn, man genießt Abkommensschutz.

      Nur zur Klarstellung. Die Niederlande haben überhaupt keinen Vertrag mit Mali geschlossen. Wenn Sie in Timbuktu in Mali leben, dürfen sowohl die Niederlande als auch Mali Steuern auf Ihr weltweites Einkommen erheben. Anschließend können Sie sich auf das Dekret zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in den Niederlanden berufen, woraufhin Sie eine Ermäßigung der in den Niederlanden zu zahlenden Einkommensteuer erhalten.

      Ich weiß natürlich, dass dies oft nicht der Praxis in Thailand entspricht. Wenn man in Thailand bereits eine PIT-Erklärung einreicht, wird die staatliche Rente meist von der Erklärung ausgeschlossen, was jedoch nicht bedeutet, dass dies formal korrekt ist. Tatsächlich begehen sie Steuerbetrug.

      Daher ist die Aussage, dass die AOW-Leistung in den Niederlanden und „deshalb“ nicht in Thailand besteuert wird, falsch.

  6. anton sagt oben

    Wenn Sie aus den Niederlanden abgemeldet werden, sind Sie nur in Thailand steuerpflichtig. Es wurden also keine Steuern von meiner ABP-Rente einbehalten

    • John sagt oben

      Das ist eine zu einfache Prämisse. Zwischen den Niederlanden und Thailand besteht ein Abkommen, in dem vereinbart wird, welches der beiden Länder Steuern erheben darf. Es heißt wirklich nicht: „Wer abgemeldet ist, ist in Thailand steuerpflichtig“.
      Wenn Sie eine staatliche Rente beziehen, können die Niederlande eine Erhebung erheben. Aber ABP leistet staatliche Renten, aber einige der Renten, die ABP arrangiert, sind keine staatlichen Renten. DAS ist das vom Fragesteller hier beschriebene Problem.!! Ansonsten überlasse ich es gerne den Leuten, die mit Sachkenntnis darüber sprechen können.

      • Keith 2 sagt oben

        Seufzen…. Wie gesagt: Ich habe geprüft und vom Finanzamt schwarz auf weiß erhalten, dass der privatrechtliche Teil meiner ABP-Rente in Thailand und der öffentlich-rechtliche Teil in den Niederlanden besteuert wird.

        Das ist !

  7. Frits sagt oben

    Möglicherweise ist mittlerweile bekannt – nach so vielen Artikeln, Erklärungen und Erklärungen darüber, wann und wie viel thailändische Steuern zahlen –, dass zwischen NL und TH ein Steuerabkommen besteht. Kurz gesagt bedeutet dies, dass in den Niederlanden auf AOW Steuern gezahlt werden. TH darf auf AOW-Gelder keine Steuern erheben. In Bezug auf ABP-Renten: Renten, die nicht direkt vom Staat angesammelt wurden, fallen möglicherweise unter die TH-Steuerbehörden. Wenn Sie direkter Regierungsbeamter waren, zahlen Sie in den Niederlanden weiterhin Steuern. Für alle Stellen dazwischen können Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger wenden.
    Mit anderen Worten: Es bleibt oft nur ein kleiner Teil übrig, der dem TH-Finanzamt vorgelegt werden könnte oder nicht.
    Doch nun kommt es: Das TH-Finanzamt hat daran überhaupt kein Interesse. Sie müssen über einen erheblichen Restbetrag verfügen, damit das TH-Finanzamt Sie für zulässig erklären kann. Das TH-Finanzamt verfügt über einen hohen Steuerfreisatz und viele familien- und pflegebedingte Abzugskosten. Kurz gesagt: Sie öffnen ihre Bücher nicht für weniger als 500 THB und verweisen Sie mit einem Lächeln an ihre eigenen Steuerbehörden.
    Sie verlassen das Haus mit einer TH-Steuernummer (bewahren Sie diese gut auf!) und alle Daten von Reisepass, Einwanderungspapieren und Adresse werden gespeichert.


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