Liebe Leserinnen und Leser,

Die gesamte Diskussion rund um die neue Gewinn- und Verlustrechnung ist noch unklar. Was passiert, wenn man in Thailand die Brutto-Betriebsrente bezieht? Und sind die Menschen in den Niederlanden von der Steuerpflicht befreit?

Reicht das aus, um eine Stellungnahme der Botschaft einzuholen?

Gruß.

Palme

5 Antworten auf „Leserfrage: Gewinn- und Verlustrechnung und Brutto-Betriebsrente“

  1. erik sagt oben

    Brutto ist dann Netto und die Leute wollen in diesem Sinne Netto sehen. Sie können eine Kopie der Befreiungsbescheinigung beilegen, dann wird die Botschaft diese einsehen und den Bruttobetrag in die Berechnung einbeziehen.

    • ruud sagt oben

      Berücksichtigt die Botschaft nicht die thailändische Besteuerung?

      Das wäre gelinde gesagt seltsam.
      Rechnen Sie mit der niederländischen Steuer, nicht jedoch mit der möglicherweise in Thailand fälligen Steuer.

  2. Gertg sagt oben

    Das Nettogeld wird Ihrem Konto gutgeschrieben. So können Sie auch anhand von Kontoauszügen nachweisen, wie hoch Ihr Einkommen ist.

  3. Nikolaus sagt oben

    Stimmt es nicht, dass dieses Einkommen in Thailand liegt und Sie es daher den thailändischen Steuerbehörden melden müssen? Die nächste Frage ist, ob die niederländische Botschaft dies bestätigen sollte, da es sich um thailändisches steuerpflichtiges Einkommen handelt. Oder akzeptiert die Einwanderung auch in Thailand steuerpflichtige feste Einkünfte und wie soll dies nachgewiesen werden?

  4. Gerard sagt oben

    Steuerpflicht bedeutet nicht, dass Sie Steuern zahlen müssen, es besteht in Thailand seit dem 1. Januar 2015 eine Meldepflicht für Ausländer, die sich länger als 180 Tage hier aufhalten.
    Dies sollten Sie getrennt vom Nachweis eines ausreichenden Einkommens sehen, um eine Verlängerung um ein Jahr zu erhalten.
    Ihre Bruttobetriebsrente ist also Ihr Nettoeinkommen (aufgrund der Befreiung in NL). Dadurch ist es einfacher, die thailändische Anforderung zu erfüllen.
    Nun besteht für Sie die Meldepflicht gegenüber dem thailändischen Finanzamt. Dort geben Sie nur an, was Sie tatsächlich nach Thailand überwiesen haben. Wenn Ihre Betriebsrente also direkt nach Thailand überwiesen wird, geben Sie das auch an. Einzelheiten finden Sie unter „Steuern“ in diesem Blog. Abhängig von Ihrem (Familienstand) haben Sie bald eine Befreiung von mehr als 400.000 Baht und sind älter als 60.

    Ihre Verwirrung liegt darin, dass Sie nicht zwischen den beiden Dingen unterscheiden: Steuerschuld und Einkommensbedingung für die Jahresverlängerung.


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