Leserfrage: Meine Ehe in Thailand und ihre Gültigkeit

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Dezember 6 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Meine thailändische Frau und ich (Niederländerin) haben am 4. August 2014 im Rathaus von Chiang Mai offiziell geheiratet. Alle notwendigen Papiere wurden ins Thailändische und Englische übersetzt und mit den nötigen Stempeln versehen. Daher wird unsere Ehe in Thailand anerkannt.

Auf vielen Internetseiten kann man lesen, dass eine thailändische Ehe in den Niederlanden nicht anerkannt wird (gilt das aber nur für eine buddhistische Ehe?).

Nun wollen wir bei unserem bevorstehenden Besuch in den Niederlanden auch in den Niederlanden heiraten. Der Beamte meiner Gemeinde verwies mich an die Abteilung Nationale Angelegenheiten – Öffentliche Angelegenheiten der Gemeinde Den Haag. Dort habe ich auch beantragt, in den Niederlanden heiraten zu dürfen. Ihre Antwort: „Sie haben jetzt in Thailand geheiratet, in den Niederlanden können Sie nicht noch einmal heiraten.“

Meine Fragen:

  • ist das rechtlich korrekt?
  • Wenn ja, muss ich diese Personenstandsänderung den offiziellen Behörden, wie der Gemeinde, dem Finanzamt, dem UWV, den Pensionskassen usw. mitteilen?
  • Wird meine Frau als Witwe nach meinem Tod in Thailand „Eigentümerin“ meiner erworbenen Rentenansprüche oder fallen diese nach meinem Tod an den niederländischen Staat zurück?
  • Oder wird meine Frau nur dann als Ehefrau eines niederländischen Staatsbürgers anerkannt, wenn unsere Heiratsurkunde von der oben genannten Behörde registriert wurde?

Wer hat Erfahrung mit diesem Sachverhalt und bringt für uns „Licht ins Dunkel“?

Vielen Dank im Voraus für alle Informationen und/oder Tipps.

Phidsawong und Wim

18 Antworten auf „Leserfrage: Meine Ehe in Thailand und ihre Gültigkeit“

  1. Jaspis sagt oben

    Ja, das ist rechtlich korrekt. Eine Eheschließung am Wohnort eintragen lassen, mit allen Übersetzungen und Stempeln, das ist der Ablauf. Es wird einige Zeit dauern, bis Sie davon etwas hören: in meinem Fall 5 Monate, über denselben Standesbeamten.
    Nur dann ist Ihre Ehe in den Niederlanden rechtsgültig.

    Bezüglich Rentenansprüchen: AOW: NEIN, persönlich erworbene Rente: je nach. In meinem Fall hatte ich vor meiner Heirat Rentenansprüche bei ABP erworben, und diese fallen NICHT an meine jetzige Frau zurück.

  2. Dennis sagt oben

    Zweifellos haben Sie bei der niederländischen Botschaft in Bangkok ein Erklärungsformular erhalten, als Sie die „Bescheinigung zur Durchführung der Eheschließung“ beantragt haben. Das ist die richtige Erklärung!

    Sie müssen Ihre Ehe in den Niederlanden (in Den Haag) registrieren lassen. Dann ist Ihre thailändische Ehe auch in den Niederlanden gültig. Der KorRor 2 muss dann übersetzt (auf Englisch) und legalisiert (von der niederländischen Botschaft in Bangkok) werden. Sie haben „die nötigen Stempel“, ich gehe davon aus, dass Sie das meinen. Bitte beachten Sie: In diesem Fall ist die Legalisierung durch die Botschaft ausschlaggebend! Übersetzen allein reicht nicht aus, auch wenn sich die Abteilung für konsularische Angelegenheiten als völlig schläfrig bezeichnet!!

    Der Grund, warum Sie in den Niederlanden nicht (wieder) heiraten können, ist einfach; Ihre Frau ist bereits in Thailand (mit Ihnen) verheiratet. Daher erhält sie in Thailand keinen Nachweis mehr, dass sie unverheiratet ist. Nur Sie gelten in den Niederlanden noch als unverheiratet, bis Sie Ihre thailändische Ehe eingetragen haben.

    Sobald Ihre Ehe eingetragen ist, ist Ihre Ehefrau auch Ihre Ehefrau in den Niederlanden und es gelten die Erbschaftsgesetze usw.

  3. Marco sagt oben

    Hallo Wim, wichtig ist, ob deine Frau eine Aufenthaltserlaubnis hat, dann kannst du sie in der Grundverwaltung deines Wohnortes anmelden, dann kannst du dich als verheiratet anmelden.
    Pensionskassen und andere Institutionen beziehen ihre Informationen von der Grundverwaltung und kopieren diese.
    So habe ich es gemacht. Wenn Sie in Thailand leben, weiß ich nicht, wie es funktioniert.

  4. John Chiang Rai sagt oben

    Lieber Phidsawong und Wim,
    Sie müssen lediglich die Papiere übersetzen und in den Niederlanden registrieren lassen. Auf diese Weise wird die Ehe nach niederländischem Recht anerkannt.
    Wie bereits oben geschrieben, ist eine zweimalige Eheschließung vor dem Gesetz nicht möglich, da man bereits verheiratet ist.
    GR. John.

    • Noah sagt oben

      Deine Erklärung ist nicht richtig John Chiang Rai und nicht mehr hier!

      Ehe anmelden!!!!

      Wenn Sie in den Niederlanden leben, MÜSSEN Sie die Eheschließung in der Municipal Personal Records Database (BRP) registrieren. Wenn Sie als niederländischer Staatsbürger im Ausland leben, ist dies NICHT möglich!!!

      Es ist ratsam, Ihre ausländische Heiratsurkunde im Eheregister einzutragen. Sie können dies bei den nationalen Aufgaben der Gemeinde Den Haag tun. Sie können jederzeit einen Auszug oder eine Kopie der Urkunde anfordern!

      Legalisierung ausländischer Heiratsurkunde!!!!

      Wenn Sie die ausländische Heiratsurkunde in den Niederlanden registrieren lassen möchten, müssen Sie sie zuerst legalisieren lassen!!! Sie lassen dies von den Behörden des Landes erledigen, in dem Sie geheiratet haben (in diesem Fall Thailand). Danach muss die niederländische diplomatische Vertretung dieses Landes die Heiratsurkunde legalisieren!!! (Bangkok-Botschaft)

      Abschließend frage ich mich wirklich, warum die Leute nur etwas schreiben??? Alles kann auf den Webseiten der niederländischen Botschaften nachgelesen werden. In diesem Fall werden Sie immer zu einem Link von rijksoverheid.nl weitergeleitet
      Alles ist klar und gut beschrieben, ein wenig Suchen und schon kann ein Kind die Wäsche waschen!

      Wenn Sie heutzutage wirklich alles wissen und sicher sein wollen, dann gehen Sie zum Asien-Konsular in Kuala Lumpur, denn dort wissen sie wirklich viel über diese Art von Geschäften und alles läuft heutzutage über sie!!! Senden Sie eine E-Mail mit Ihrer Frage an diese Adresse und Sie erhalten eine perfekte Antwort, wie Sie vorgehen müssen!!!

      Das ist DIE Antwort zur Registrierung Ihrer Ehe in den Niederlanden!!! Bei Ihrer anderen Frage, ob Sie in den Niederlanden erneut heiraten können usw., fragen Sie einfach den leitenden Beamten in Kuala Lumpur. Die E-Mail-Adresse wird aufgeführt.

      [E-Mail geschützt]

      • Noah sagt oben

        Hier ist die Website zur Registrierung Ihrer Ehe in den Niederlanden. Alles wird digital. Im weiteren Verlauf des Verfahrens müssen Sie unbedingt die Originaldokumente einsenden!

        http://www.denhaag.nl/home/bewoners/loket/burgerzaken/to/Buitenlandse-huwelijksakte-omzetten-in-een-Nederlandse-akte.htm

    • John Chiang Rai sagt oben

      Zusätzlich zu meinem Kommentar oben,
      1. Lassen Sie die thailändische Heiratsurkunde beim niederländischen Konsulat in Thailand legalisieren.
      (Sie benötigen diese Legalisierung, um in den Niederlanden nachzuweisen, dass es sich um ein Originalzertifikat handelt.
      2. Mit diesen Papieren können Sie zunächst Ihre Ehe in den Niederlanden anmelden.
      In den Niederlanden ist eine erneute Eheschließung vor dem Gesetz nicht möglich, da Sie (bereits eine Frau) für das Standesamt in den Niederlanden nachweisen müssen, dass sie unverheiratet ist, und nach thailändischem Recht bereits mit Ihnen verheiratet ist.

  5. francamsterdam sagt oben

    Lieber Wim,

    Es ist sicherlich nicht persönlich gemeint, aber Ihre Frage ist ein schönes Beispiel für jemanden, der eine – wichtige – Entscheidung trifft, während er über die (rechtlichen) Konsequenzen noch völlig im Unklaren ist.
    Ich erlaube mir, an dieser Stelle generell davor zu warnen.
    Leider weiß ich nicht genug über dieses Thema, um eine schlüssige Antwort geben zu können, und ein Rufhorn nützt wenig.
    Bei solchen Sachverhalten, bei denen konkrete Details oft weitreichende Folgen haben können, ist ein spezialisierter Anwalt kein überflüssiger Luxus.

  6. Hansvanmourik sagt oben

    Hallo Wim
    Was mir ein ehemaliger Kollege erzählt hat, weil er nach seinem 62. Lebensjahr geheiratet hat, aber mit einer (niederländischen Frau) hat er mit 67 Jahren geheiratet.
    Wenn Sie nach 62 Jahren heiraten, hat Ihre Frau nach seinem Tod keinen Anspruch mehr auf die ihm zustehende Rente
    Das haben er und seine Frau mir erzählt

    Sei Gegrüßt
    Hans

  7. rot sagt oben

    Folgendes zur ABP: Ich bin auch verheiratet und die ABP zahlt nach meinem Tod zunächst eine Witwerrente, und wenn er das Rentenalter erreicht, erhält er von der ABP die gleiche Rente wie ich jetzt. Ich habe das damals überprüft (konnte wählen, dass die Rente nur für mich bestimmt ist, oder die Wahl wie oben beschrieben; bei letzterer Form ist die Leistung etwas geringer, aber das ist fast Null.

    • Willem sagt oben

      Dennoch, schau gut hin, Roja, ist mein Rat. Sie haben/hatten die Wahl, ob Sie bei Ihrem Tod eine Hinterbliebenenrente auszahlen möchten oder nicht. Die gewöhnliche (Vor-)Rentenleistung ist unabhängig davon, ob Sie dies wünschen oder nicht, praktisch gleich, aber nach Ihrem Tod erhält Ihr Partner – sofern er verbleibt – eine Hinterbliebenenrente oder nicht. Diese Hinterbliebenenrente ist zwar nicht annähernd so hoch wie die eigene, für Sie selbst erworbene Rente, allerdings müssen noch die AOW und ggf. selbst erworbene Rentenansprüche hinzugerechnet werden. Übrigens ganz einfach für jedermann zu überprüfen unter: mijnpensioenoverzicht.nl, auch von Pidsawong und Wim.

      Ziemlich daneben. Thema, ich weiß, aber vielleicht nützlich genug ... Apropos verrückt?

      Regards,
      W

  8. Cornelis sagt oben

    Eine in Thailand vor dem Amphur geschlossene Ehe unterliegt internationalem Recht
    (Haager Übereinkommen), gültig in den Niederlanden.
    Welches Recht auf die Ehe anzuwenden ist, hängt laut diesem Vertrag davon ab, wo Sie nach den Flitterwochen leben werden (zusammen, getrennt, in einem anderen Land usw.).
    Dieser Vertrag regelt das eheliche Güterrecht, das im Falle von Tod und Scheidung von Bedeutung ist.

    Wenn Sie jedoch Angelegenheiten in den Niederlanden regeln müssen, müssen Sie die thailändische Heiratsurkunde ins Englische übersetzen und beglaubigen lassen.
    Allerdings sind diese Papiere nur 6 Monate gültig. Um dies nicht jedes Mal tun zu müssen, kann es bei Foreign Acts in Den Haag (Schalter im Rathaus) angemeldet werden.
    Dies muss alles innerhalb von 6 Monaten erfolgen.
    Für ausländische Urkunden kann dann später ein rechtsgültiger Auszug eingeholt werden.

    Wenn Sie noch in den Niederlanden gemeldet sind, kann Ihr Familienstand im Standesamt und im BRP angepasst werden. Wenn Sie exmatrikuliert wurden, war dies in der GBA in der Vergangenheit nicht möglich, aus der BRP ist mir das jedoch nicht bekannt. Ebenso ist mir das Standesamt in einem solchen Fall nicht bekannt.

    Zum AOW siehe alle schriftlichen Artikel dazu, Einzel-AOW, Partnerzulage usw.
    Sie geben weder das Alter noch den Zeitpunkt der Eheschließung an, was für die AOW wichtig ist.

    Aber auch für Rentenleistungen, denn wenn Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung unverheiratet sind, kaufen Sie in der Regel die Hinterbliebenenrente auf.
    Und viele Pensionskassen haben eine Übergangsfrist, um zu verhindern, dass Menschen in der Woche vor dem Rentenalter heiraten.
    Nach Beginn der Rentenleistungen sind Änderungen daher nicht mehr möglich.

    Regards,

    Cor

    • Cornelis sagt oben

      Überraschung – es stellt sich heraus, dass ich ein Doppel habe. Kann ich meiner Meinung nach wenig dagegen tun, wenn plötzlich jemand einen Beitrag unter demselben Namen einreicht? Wenn alles gut geht, sieht der Moderator, dass eine andere E-Mail-Adresse verwendet wurde?

      • Khan Peter sagt oben

        Moderator: Ja, es gibt noch mehr Hunde namens Fikkie. Könnte einen eindeutigeren Namen gebrauchen.

  9. wim sagt oben

    Vielen Dank für alle abgegebenen Kommentare!

    Unser Alter ist: männlich 57 Jahre alt, weiblich 47 Jahre alt und wir leben in Chiang Mai.

  10. theos sagt oben

    Sie müssen außerdem eine Kopie des Heiratsregisters bei der Amphur anfertigen lassen, in der Sie geheiratet haben, und diese übersetzen und beglaubigen lassen. Die Niederlande geben sich nicht mit diesem schönen Stück Papier (Heiratsurkunde) zufrieden, auf dem steht, dass Sie verheiratet sind.
    Meine Ehe wurde in Rotterdam bei der Ausländerpolizei registriert, wo ich persönlich vorbeikommen musste. Dann nach Den Haag und dort registriert und als wir wieder in Thailand ankamen, waren meine Taschen voll.

    • Noah sagt oben

      Außerdem sind deine Angaben nicht korrekt!!! Die niederländische Botschaft muss ebenfalls legalisieren, sonst wird nichts registriert, selbst wenn Sie tausend Kopien und Stempel haben!

  11. Cornelis sagt oben

    Hier ist die richtige Reihenfolge.

    Lassen Sie alle Papiere, die Urkunde und zwei Seiten aus dem Heiratsregister und die Geburtsurkunde des thailändischen Partners ins Englische übersetzen.
    Lassen Sie es vom thailändischen Außenministerium (in Bangkok) legalisieren.
    Einige gute Übersetzer erledigen das kostenlos für Sie,
    In der Vergangenheit wurde die Legalisierung auch bei den Botschaften durchgeführt.
    aber nicht mehr die Holländer, also machen Sie es selbst.
    Füllen Sie dann ein Formular bei der niederländischen Botschaft aus und lassen Sie es dort legalisieren.

    Lassen Sie es in den Niederlanden registrieren und senden Sie einen Satz an die Steuer- und Zollverwaltung sowie an die Pensionskasse.

    Wenn Sie nicht mehr in den Niederlanden registriert sind, erhalten diese diese Informationen nicht mehr.

    Cor.


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