Leserfrage: Was passiert mit unserem Haus, wenn meine thailändische Frau stirbt?

Durch übermittelte Nachricht
Posted in Leserfrage
Stichworte:
31. Oktober 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Wir planen den Kauf eines Hauses in Jomtien, das auf den Namen meiner Frau eingetragen wird. Ich habe vor 7 Jahren in den Niederlanden geheiratet, aber jetzt ist es soweit. Was passiert mit unserem Zuhause, wenn meine Frau durch Krankheit oder einen Unfall stirbt? Ist das meins oder wird es für die Familie meiner Frau sein?

Ich weiß, das ist keine schöne Frage, aber es kommt vor.

Danke für deine Antwort.

Mit freundlichen Grüßen,

Pieter

24 Antworten auf „Leserfrage: Was passiert mit unserem Haus, wenn meine thailändische Frau stirbt?“

  1. erik sagt oben

    Lassen Sie sich über die vielfältigen Möglichkeiten von einem Anwalt oder Notar beraten, am besten vor dem Kauf.

    Sie schreiben, dass Sie ein Haus kaufen. Aber kaufen Sie auch das Substrat? Oder kaufen Sie ein bestehendes Haus auf einem fremden Grundstück und sind die Nutzungsrechte eingetragen und wenn ja, auf wessen Namen? Gibt es freien (privaten) Zugang zur öffentlichen Straße und den Versorgungseinrichtungen?

    Land kann nicht auf den Namen eines Ausländers eingetragen werden, es können jedoch Rechte an diesem Land gewährt werden; Oberflächlichkeiten, Nießbrauch, Langzeitmiete. Dadurch können Sie eine Bürgschaft für den überlebenden Ehegatten einbauen. Schließlich gibt es auch noch das Testament als Option.

    Lassen Sie sich rechtzeitig gut beraten und entscheiden Sie entsprechend.

  2. theos sagt oben

    Sprechen Sie über das Haus oder das Haus mit Grundstück? Das Grundstück muss auf den Namen Ihrer Frau lauten, das Haus kann jedoch auf Ihren Namen lauten. Es ist am besten, ein Testament zu erstellen, da die thailändische Familie Folgendes anfechten kann. Nach thailändischem Recht sind Sie als Ehegatte der Erbe und erben auch das Land. Aber !! Sie müssen dies innerhalb eines Jahres verkaufen. Andernfalls wird es vom Staat beschlagnahmt. Wenn sie Kinder hat, werden sie alles erben und man vermisst es oder macht, wie schon gesagt, hier in Thailand ein Testament, aber ich weiß nicht, wie das funktioniert. Werde bessere Antworten bekommen als ich.

  3. Jaspis sagt oben

    Lieber Pieter,

    Sie erwähnen das Wichtigste nicht: das Land, das per Definition nicht Ihnen gehört. Besser ist es, das Haus auf den eigenen Namen übertragen zu lassen, ggf. mit einem Nießbrauch an der Gesamtheit (Grundstück und Haus). Wenn du stirbst, geht es sowieso an deine Frau!
    Wenn sie jedoch früher stirbt und das Land ihrer Familie gehört, ist die Chance, dass man als Ausländer dort weiterleben kann, in der Praxis ohnehin gering. Die Familie möchte dann vielleicht alles selbst in Besitz nehmen, und zwar so schnell wie möglich.

    • Tinus sagt oben

      Ich bin damit einverstanden, Haus auf Ihren Namen und das Land auf den Namen Ihrer Frau und dann Nießbrauch oder schließen Sie einen Pachtvertrag mit Ihrer Frau ab, dass Sie das Land, auf dem das Haus steht, für x Jahre pachten und dass dieser Vertrag danach ausläuft x Jahre (Sie müssen „abgelaufen“ sein) und dann geht das Land an ihre Kinder oder eine andere Familie über. Versuchen Sie, diese Konstruktion in Absprache mit einem Anwalt zu Papier zu bringen. Wenn Sie einen Anwalt in die Hand nehmen, werden Sie und Ihre Frau das angenehme Gefühl haben, dass alles sauber auf Papier niedergeschrieben ist.

  4. Lunge Addie sagt oben

    Lieber Pieter,

    Ein Tipp: Bevor Sie etwas kaufen, konsultieren Sie einen Anwalt, der auf diese Art von Geschäft spezialisiert ist. Machen Sie nicht weiter: Tun Sie dies oder tun Sie das ... Wenn Sie dennoch eine bestimmte Summe investieren möchten, nehmen Sie die kleinen Mehrkosten in Kauf und investieren Sie zunächst in einen guten Anwalt, um in Zukunft alle Probleme zu vermeiden. Geiz täuscht Weisheit. Wir haben hier auf dem Blog genug Geschichten über solche Dinge gelesen.

    Grüße, Lungenaddie

  5. Sika sagt oben

    Wenn Sie Kinder haben, ist es besser, alles in Thailand auf deren Namen zu schreiben. Dann können Sie weiterhin im Haus wohnen, weil Sie der leibliche Vater sind. Denken Sie darüber nach, aber verlieren Sie nicht den Schlaf, denn wenn etwas schief geht, werde ich … kann leicht etwas erledigen, kann für sehr wenig Geld mieten … noch nicht

    • Französischer Nico sagt oben

      Sie können sich nur auf den Namen Ihrer Kinder anmelden, wenn diese volljährig sind.

      • Tino Kuis sagt oben

        Das stimmt nicht, Francis. Nach meiner Scheidung von meiner thailändischen Frau vor 3 Jahren erhielt ich einen Barbetrag aus dem Ehevermögen und zusätzlich wurden Grundstücke auf den Namen unseres 12-jährigen Sohnes verpfändet. Ich kann dir die Chanoots zeigen. Das kann nur der Vater oder die Mutter tun. Mein Sohn kann damit erst mit 20 etwas anfangen.

        • Französischer Nico sagt oben

          Lieber Tino Kuis,

          Danke für diese Information. Ich möchte das zu erwerbende Grundstück direkt auf den Namen unserer minderjährigen (2) Tochter übertragen, aber mein Anwalt sagte mir, dass dies nicht möglich sei. Ich werde ihm Ihre Korrektur mitteilen.

          • Tino Kuis sagt oben

            Das geht nicht sofort. Die Mutter kauft das Land und verschreibt es sofort auf den Namen des minderjährigen Sohnes/der minderjährigen Tochter.

            • Französischer Nico sagt oben

              Danke Tino. Peters Frage hat mir also auch geholfen.

  6. Harold sagt oben

    Wenn Sie im Namen Ihrer Frau ein Haus kaufen, bitten Sie die Götter. trotz 7 toller Jahre mit ihr. Viele sind Ihnen mit ihrem Koffer zu einer Nacht am Jomtien Beach vorausgegangen.

    Vereinbaren Sie dies mit einem ECHTEN Anwalt und tun Sie dies über eine echte Firma und auch ein Testament.

  7. Cees sagt oben

    Wichtig: Sie haben in den Niederlanden geheiratet, was in Thailand erst dann gültig ist, wenn Sie die Ehe in Thailand registrieren lassen. Wenn die Ehe eingetragen wird und dann (!) der Kauf erfolgt, besitzen Sie beide 50 %. Wenn auch der Nießbrauch des Hauses auf Ihren Namen lautet, können Sie dort beruhigt weiterleben.
    Es kommt darauf an, wie das Verhältnis zur Familie ist. Wenn sie versuchen, Ihnen das Leben schwer zu machen, um das Haus in Besitz zu nehmen, dann macht Ihnen das Leben keinen wirklichen Spaß.
    Einfacher wäre eine großzügige Eigentumswohnung, die kann man komplett auf eigenen Namen bekommen.
    Grüße, Cees

    • l.geringe Größe sagt oben

      Im besten Fall besitzen Sie 50 % des Hauses.
      Vom Boden aus werden Sie nie eins werden mit allen Konsequenzen, die das mit sich bringt!

      Freundlichen Grüßen,
      Louis

  8. B.Elg sagt oben

    Hallo Peter,
    Vorgestern habe ich auf diesem Blog eine Frage gestellt und hilfreiche Antworten erhalten. Geben Sie „Testament“ als Suchbegriff in das Feld oben links in diesem Blog ein und Sie können es lesen.
    Was passiert mit Ihrem Haus? Die thailändische Familie Ihrer Frau übernimmt und als Ausländer werden Sie garantiert den Kürzeren ziehen. Es sei denn, Sie haben ein Testament in Thailand erstellt.
    Ich wünsche Ihnen viel Glück in Ihrem Zuhause!
    B.Elg

  9. Louvada sagt oben

    Ich habe eine thailändische Frau und bin seit 10 Jahren offiziell verheiratet. Vor zwei Jahren habe ich im Rahmen eines Projekts ein Haus auf einem Grundstück gekauft. Nach Lieferung des Blauen Buches wird es im Grundbuch eingetragen und läuft auf unseren beiden Namen. Im Grunde besitze ich also die rechtliche Hälfte des Ganzen. Sollte ich weitere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, sollte meine Frau vor mir sterben???

  10. Tonne sagt oben

    Sie haben in den Niederlanden geheiratet, möglicherweise sind Sie auch noch in den Niederlanden gemeldet.
    Ich wünsche dir ein langes und glückliches Leben, aber vielleicht bist du der Erste, der stirbt.
    Haben Sie in diesem Fall auch etwas geregelt? Denn der Arm der niederländischen Steuerbehörden reicht bei der Vermögens-, Erbschafts- und Erbschaftssteuer sehr weit ins Ausland. Das Haus in TH steht auf den Namen Ihrer Frau, die in NL in Gütergemeinschaft verheiratet ist oder nicht? Gibt es noch andere Immobilien in NL und TH?
    Ein Notar in den Niederlanden kann Ihnen in einem ersten unverbindlichen Gespräch mehr darüber erzählen.
    Wenn Ihre Frau stirbt, können Sie mein Haus UND mein Land erben, aber das Land muss innerhalb eines Jahres verkauft werden. Auch Nießbrauch, Betriebspacht (+ Ermächtigung zur Übernahme von Anteilen im Todesfall) kommen in Frage. Konsultieren Sie besser einen guten Anwalt in TH.

    Oder stellen Sie die Frage: „Fragen Sie den Anwalt“ van http://www.thaivisa.com.
    http://www.thaivisa.com/forum/topic/748687-inheritance-by-foreigner/?utm_source=newsletter-20140806-0800&utm_medium=email&utm_campaign=news
    Wenn Ihre Frau ohne Testament verstorben ist, haben ihre Erben Anspruch auf ihren Nachlass. Nach thailändischem Recht zählen zu den gesetzlichen Erben noch lebende Eltern, ihre Kinder und ihr Ehemann. 50 % des ehelichen Vermögens (auch wenn es auf ihren Namen lautet) geht automatisch an Sie über, da Sie und sie rechtmäßig verheiratet sind. Das während der Ehe erworbene Vermögen wird also 50/50 zwischen Ehemann und Ehefrau aufgeteilt. Die anderen 50 % gelten dann als ihr Nachlass, der dann zu gleichen Teilen unter ihren Erben aufgeteilt wird. Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Erbschaft Eigentum (Land) umfasst, sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Immobilie innerhalb eines Jahres ab dem Datum des Erhalts der Erbschaft zu verkaufen.

    SIAM-RECHT
    Bangkok: 10/1, 10. Etage. Piya Place Building, 29/1 Soi Langsuan, Ploenchit Road, Lumpini, Patumwan, Bangkok. 10330
    Hua Hin: 13/59 Soi Huahin 47/1, Petkasem Rd, Bezirk Hua Hin, Provinz Prachuabkirikhan, 77110
    Pattaya: 413/33 Moo 12 Nongprue, Banglamung, Chonburi 20150

    Telefon: Bangkok 02 2569150
    Telefon: Hua Hin 032 531508
    Tel.: Pattaya 038 251085 oder Mobil 09 12393495
    Website: http://www.siamfirm.co.th
    Möchten Sie dem Anwalt noch eine weitere Frage stellen? Bitte klicken Sie hier

  11. Vinny sagt oben

    Vor langer Zeit stand ich vor dem gleichen Problem, habe mich informiert und ein paar Dinge abgewogen und bin dann im Nachhinein zu dem Schluss gekommen, dass das alles schlecht für mich wäre.
    Erklären Sie einfach:
    Nachdem wir über 10 Jahre mit einer Thailänderin in den Niederlanden gelebt hatten, wollten wir in ihrer Heimatregion ein Haus bauen.
    Schließlich war das ihr großer Traum.
    Sie hatte das Land bereits, musste nur noch ein Haus bauen.
    Und dann können Sie zwei Dinge tun;

    1. Den typischen Holländer spielen und versuchen, mit dem investierten Geld alles abzudecken,
    Oder 2. Machen Sie es einfach und wünschen Sie ihr Glück, ohne sich mit Anwälten, Verträgen und anderem kleinlichem Gehabe herumschlagen zu müssen.
    Alles in ihrem Namen, also ja.

    Nach 7 Jahren weiß man, ob es gut ist oder nicht, was jemand anderes dazu zu sagen hat, hat natürlich wenig mit einem zu tun.
    Das Gleiche gilt für die Geschichten derer, die vor Ihnen gegangen sind und die falsch gelaufen sind und bla bla.
    Und vielleicht stirbst du zuerst.

    Mittlerweile sind wir mehr als 10 Jahre später und ich bin immer noch sehr zufrieden.
    Sollte meine Freundin jemals vor mir sterben, habe ich längst beschlossen, dass ich alles ihrer Familie schenken werde.
    Haus, Pool, einfach alles.
    Denn was nützt Ihnen die ganze Aufregung, wenn Sie schon alles verloren haben?
    Und dann macht man damit auch jemandem eine kleine Freude.
    Was verliert man eigentlich an Geld für ein Haus in Thailand?
    Wenn es in den Niederlanden wäre, verstehe ich Sie, aber hier …. oh... du wirst darüber hinwegkommen..

    Ich höre sehr oft von Farangs, dass sie alles und so abdecken wollen,
    Doch in der Praxis klappt das letztlich nicht.
    Wenn Sie das Geld übrig haben, tun Sie es einfach und genießen Sie das Leben.

    • theos sagt oben

      @Vinny, genau das denke ich auch. Ich bin seit 30 Jahren mit einer Thailänderin verheiratet und alles läuft auf ihren Namen. Hatte nie Probleme damit. Wenn meine Frau stirbt, kann die Familie alles bekommen, denn dann möchte ich nicht mehr hier bleiben, wenn ich meine Frau verliere, verliere ich alles.

      • Französischer Nico sagt oben

        Ich verstehe die Ansichten von Vinny und Theo. Was aber, wenn Sie weitere Kinder aus einer früheren Beziehung haben? Wie würden Sie sich dann dabei fühlen?

    • ruud sagt oben

      Ihre letzte Zeile, WENN Sie das Geld entbehren können, ist natürlich sehr wichtig.
      Viele Expats werden sich dieses Geld NICHT leisten können.
      Sie müssen sich also angemessen bedecken.

  12. Markus sagt oben

    Lesen Sie am besten zuerst diesen Artikel, denn selbst wenn Sie sich Ihrer Frau sicher sind, sind Sie sich der Familie nie sicher.
    https://www.thailandblog.nl/lezersvraag/erfgenaam-overleden-thaise-vrouw-familie-ligt-dwars/
    Gret Philip

  13. Renevan sagt oben

    Wenn Sie nichts im Voraus vereinbaren und Ihre Frau stirbt, haben Sie ein Jahr Zeit, die Immobilie zu verkaufen, da Sie kein Land besitzen dürfen. Das Pachten von Grundstücken von Ihrer Frau ist nicht gestattet, Sie können jedoch einen Nießbrauch (Nießbrauch) übernehmen, der auch bei Verkauf lebenslang gültig ist. Dies ist auf der Karte angegeben. Bitte wenden Sie sich bezüglich des Verfahrens an einen Anwalt. Sammeln Sie zunächst selbst Informationen dazu, damit Sie wissen, wovon Sie sprechen. Google „Haus kaufen Thailand“, „Kauf Land Thailand“ oder „Nießbrauch Thailand“ und Sie werden eine ganze Liste von Websites sehen, die eindeutige Informationen dazu liefern.

  14. Französischer Nico sagt oben

    Ich habe bereits in einem ähnlichen Artikel darauf hingewiesen, dass Sie das Land verpfänden können, sodass niemand das Land ohne Ihre Erlaubnis nehmen kann. Diese Erlaubnis erteilen Sie nur, wenn das Geld zurückgezahlt wird.


Hinterlasse einen Kommentar

Thailandblog.nl verwendet Cookies

Dank Cookies funktioniert unsere Website am besten. Auf diese Weise können wir uns Ihre Einstellungen merken, Ihnen ein persönliches Angebot unterbreiten und Sie helfen uns, die Qualität der Website zu verbessern. Weiterlesen

Ja, ich möchte eine gute Website