Liebe Leserinnen und Leser,

Seit einiger Zeit frage ich mich, wie meine thailändische Frau im Falle meines Todes problemlos an mein Geld von meiner thailändischen Bank kommen kann? Oder dass ich ein thailändisches Testament erstellen lassen sollte? Dies ist der Betrag, den ich auf der thailändischen Bank habe, um die Anforderungen für die Erneuerung des Non-Imm „O“-Visums zu erfüllen.

Viele thailändische Bekannte geben an, dass Sie dafür keinen Anwalt beauftragen müssen, solange Ihre Frau Ihren PIN-Code kennt und das Geld innerhalb weniger Tage nach Ihrem Tod von Ihrem Bankkonto abhebt. Ist das richtig oder gibt es eine andere gute Alternative oder ist der Anwalt/Notar der einzig geeignete Weg? Letzteres ist natürlich das logischste, aber es ist nicht kostenlos.

Der Vollständigkeit halber erwähne ich auch, dass ich in den Niederlanden registriert bin (also nicht offiziell in Thailand lebe) und über mein Eigentum in den Niederlanden ein niederländisches Testament erstellt habe. In Thailand ist mein einziger Besitz der Bankbetrag für die Verlängerung des Nicht-Imm-„O“-Visums.

Bitte nur ernstgemeinte Antworten und keine Verdächtigungen; vorzugsweise basierend auf den Erfahrungen der Leser

Danke im Voraus.

Regards,

Haki

Redaktion: Haben Sie eine Frage an die Leser von Thailandblog? Benutze es Kontakt.

25 Antworten auf „Wie bekommt meine thailändische Frau mein Geld auf das Konto einer thailändischen Bank, wenn ich sterbe?“

  1. Yan sagt oben

    Machen Sie ein Testament mit einem thailändischen Anwalt/Notar … die Kosten betragen maximal 8000 Baht.

  2. Rob V. sagt oben

    Ich fürchte, die Leute mit Erfahrung sind schon im Untergrund... 😉

    Im Ernst: Am einfachsten ist es, wenn der Partner den PIN-Code hat und dann das Konto leeren kann (bedenken Sie, dass es auch sein kann, dass Ihr Partner vor Ihnen stirbt!). Das ist nicht ganz so, wie es sein sollte, aber wenn der verbleibende Partner auch rechtlich derjenige ist, der das Geld erben soll, kann niemand darüber stolpern. Wenn sowohl Sie als auch sie ihr Eigentum haben und es möglicherweise per Testament oder einfach aufgrund einer im Voraus gesetzlich vereinbarten Vereinbarung erben würden, würde ich mir darüber keine Sorgen machen.

    Wenn Sie vermuten, dass einer Ihrer Familienangehörigen Probleme mit dem Tod von Ihnen, ihr oder beiden entstehen wird, dann decken Sie dies jetzt gut durch einen Notar für niederländische Angelegenheiten und einen Anwalt in Thailand für die thailändische Seite ab.

    • willem sagt oben

      Ich liege auf dem Boden, nachdem ich Ihren Rat gelesen habe. Hoffentlich jetzt ein paar ernsthafte Antworten.

  3. Eugen sagt oben

    Wenn Sie mit einem Thailänder verheiratet sind: Konten auf Ihren Namen oder Gemeinschaftskonten erfordern einen Gerichtsbeschluss und dieser kann bis zu 3 Monate dauern.

    • Ronny sagt oben

      Eugeen, meine Ex-Frau, war 2006 mit einem Europäer verheiratet. Sie lebten in Hua Hin, wo der Mann noch lebt. Meine Ex-Frau ist am 21. Juli 2020 verstorben. Jetzt, fast zwei Jahre später, gibt es kein Gerichtsurteil. Und wenn sie das Gericht fragen, wann es in Ordnung wäre, schicken sie dich einfach weg und es dauert etwas länger. Dieser Mann hat also seit dem Tod meiner Ex-Frau nichts von seinem Renteneinkommen erhalten. Vorerst erhält er Geld von dort lebenden Belgiern, muss es aber natürlich zurückgeben, wenn er seine Einkommensrückstände beglichen hat. Und das Gericht hat nun mitgeteilt, dass dies sicherlich nicht vor September der Fall sein wird. Die Banken dürfen also nichts herausgeben. Wenn es im September beginnt, könnte es 2 Jahre dauern.

  4. Josh K sagt oben

    Das muss doch nicht ausschließlich mit der Debitkarte erfolgen, oder?
    Es besteht weiterhin die Möglichkeit des Internetbankings oder über die App.

    Diese Zugangsdaten geben Sie an einen Vertrauensberater weiter.
    Wenn Sie dann zu den Toren des Himmels gehen, wird der Vertrauensberater Ihrer thailändischen Frau den Benutzernamen und/oder das Passwort geben.
    Anschließend kann er den Betrag auf sein eigenes Konto überweisen.

    Nicht ganz nach Vorschrift, aber der einfachste Weg, und den Thailändern macht das nichts aus.

    Gruß,,
    Jos

    • Loe sagt oben

      Nicht ganz nach Vorschrift, aber ich glaube, dass es strafbar ist. Darüber hinaus werden dadurch nicht alle Probleme vermieden. Aus meiner Bankerfahrung weiß ich, dass Menschen (auch vertrauenswürdige Personen) sich ändern können, wenn sie Geld riechen, und es sein kann, dass die Person, die es bekommen sollte, nichts erhält.
      Lassen Sie lieber ein Testament über diese 150,00 Euro machen, da ist Ihr Partner viel stärker.

  5. John Chiang Rai sagt oben

    Entweder lässt du das alles bei einem Notar schildern, oder wenn du deiner Frau vertraust, wie es in einer normalen Beziehung eigentlich normal sein sollte, achte einfach darauf, dass deine Frau eine Bankvollmacht bekommt, um die du dich schon bei der Verabredung kümmern kannst sind gesund und munter.

    • Vincent K. sagt oben

      Tut mir leid, John: In den Niederlanden erlischt eine Bankvollmacht mit dem Tod des Kontoinhabers. Die Lösung des gestellten Problems besteht darin, eine sogenannte und/oder-Rechnung zu nehmen. Allerdings ist die Einwanderungsbehörde damit in der Regel nicht einverstanden, wenn der Sparbetrag für eine Visumverlängerung vorgesehen ist. Es bleibt noch ein Testament zu errichten, das nur für die Vermögenswerte in Thailand gilt.

  6. ruud sagt oben

    Zitat: Viele thailändische Bekannte geben an, dass Sie dafür keinen Anwalt beauftragen müssen, solange Ihre Frau Ihren PIN-Code kennt und das Geld innerhalb weniger Tage nach Ihrem Tod von Ihrem Bankkonto abbucht.

    Für Thailänder könnte das zutreffen, aber als Ausländer mit möglichen Erben in den Niederlanden würde ich etwas mehr Sicherheit einbauen.
    Der Vorschlag, dass Ihre Frau das Geld schnell vom Konto abheben soll, könnte bedeuten, dass dies nicht ganz legal ist.

    Ich werde selbst älter und denke über zwei Testamente nach.
    1 Testament in den Niederlanden, das meine Besitztümer in den Niederlanden an Erben in den Niederlanden überträgt.
    1 Testament in Thailand, in dem mein Vermögen in Thailand an Erben in Thailand übertragen wird, wobei beide Testamente aufeinander verweisen.
    Dann glaube ich nicht, dass es zu Verwirrung kommen würde.

    • Loe sagt oben

      Das ist die beste Lösung. In den Niederlanden liegen die Kosten bei mehreren hundert Euro und in Thailand habe ich mir letztes Jahr eines für 5000 Baht anfertigen lassen.

    • Pete B. sagt oben

      Wenn Sie ein niederländisches Testament haben, können Sie es nur ändern, wenn Sie persönlich zu einem Notar in den Niederlanden gehen. Kann nicht aus Thailand kommen.
      Ich habe bei der Bank in Bangkok nachgefragt, ob der Partner Begünstigter meines Kontos sein kann. Zentral: Bis zum örtlichen Bankmanager. Lokal: Das machen wir nicht.
      Uns wurde von zwei Banken mitgeteilt: Wenn wir von Ihrem Tod erfahren, wird Ihr Bankkonto (obligatorisch) gesperrt und die Verteilung der Gelder wird von den Niederlanden aus kontrolliert. Es scheint mir, dass, wenn ja und es ein niederländisches Testament gibt, ein thailändisches Testament keine Auswirkungen hat.
      Bei einem Konto auf zwei Personen kann der Partner 50 % des Geldes abheben (Bangkok Bank). Verfügt die Partnerin über den PIN-Code des Kontos, kann sie Geld digital überweisen, bevor die Bank über den Todesfall informiert wird. Ich weiß nicht, ob das legal ist.

    • TonJ sagt oben

      Hinweis hier:

      – dass normalerweise das neueste Testament eine ältere Version automatisch ungültig macht; Stellen Sie daher im letzten Testament fest, dass dieses zweite Testament das frühere Testament nicht ersetzt, sondern das erste Testament ergänzen soll, das weiterhin gültig bleibt.

      – Suchen Sie nach einem Anwalt, der das thailändische Testament gleichzeitig ins Englische übersetzt, sodass jeder Absatz sowohl den thailändischen als auch den niederländischen Text enthält.

      • TonJ sagt oben

        Korrektur letzte Zeile: „Dutch“ sollte natürlich lauten: „English“.

    • Wil sagt oben

      Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, genau so habe ich es gemacht.
      Übrigens hat sie auch meine PIN.

  7. Paco sagt oben

    Tatsächlich ist es am einfachsten, Ihrem thailändischen Partner den PIN-Code Ihres thailändischen Bankkontos zu geben. Sie können dann Ihr Guthaben abheben. Wenn Sie es rechtlich nach thailändischem Recht absichern möchten, lassen Sie ein Testament für Ihre thailändischen Besitztümer wie Ihr Bankguthaben und Ihre Geldautomatenkarte erstellen. Das muss nicht unbedingt 8000 Baht kosten. Hier gebe ich Ihnen den Namen und die Adresse eines Notariatsbüros auf Sukhumvit in Pattaya, gegenüber dem Big C, das ein rechtsgültiges Testament für nur 3000 Baht erstellt!
    JT&TT Rechtsdienstleistungen
    252/144 Sukhumvit Road, Moo 13
    Pattaya
    Telefonnummer: 0805005353.

    Ich habe es selbst dort machen lassen und bin mit der korrekten Abwicklung dieses Notars sehr zufrieden.
    Viel Glück.

  8. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Yan,
    Der Preis eines thailändischen Testaments hängt von mehreren Faktoren ab und nicht von einem festen Betrag von 8000 THB. Es kommt auf den Inhalt und die Modalitäten an.
    Wenn es sich um ein paar Zeilen ohne mehr handelt, dann handelt es sich in der Tat um eine geringe Menge. Ich halte es für notwendig, dass das Testament, das in Thailand auf Thailändisch sein sollte, am besten offiziell in eine für den Autor verständliche Sprache übersetzt wird, damit man zumindest weiß, was genau darin beschrieben wird. Auch davon kommt es darauf an, ob dieses ebenfalls empfehlenswerte Testament eingetragen wird. Diese Registrierung erfolgt im Ampheu.
    Ein thailändisches Testament wird immer vom Gericht behandelt. Es muss ein Testamentsvollstrecker ernannt werden. Der einfachste Weg, dies zu tun, ist die Beauftragung des Anwalts, der das Testament erstellt hat. Anschließend wird er den Fall dem Gericht vorlegen und ihn auch ausführen. Die thailändische Witwe ist dazu meist nicht selbst in der Lage.
    Natürlich hängt das alles davon ab, worum es genau geht.

  9. Lungenaddie sagt oben

    Lieber Fragesteller,
    Basierend auf dem, was Sie schreiben, muss ich zwei Annahmen treffen:
    – Sie sind mit dieser Frau rechtmäßig verheiratet. (Sie predigen über „meine Frau“)
    – es geht um einen Betrag von 400.000 oder 800.000 THB (Sie sprechen über den Einwanderungsbetrag Non O, sagen aber nicht, auf welcher Grundlage: verheiratet oder im Ruhestand)
    – Dass Sie nicht in Thailand registriert sind, spielt keine Rolle, das Einzige, was hier zählt, ist die Rechnung, wie sie für die Einwanderung sein sollte. allein in deinem Namen.

    Im Rahmen meiner Datei „Abmeldung für Belgier“ habe ich diese Woche ein Upgrade bei TB eingereicht, das möglicherweise nach dem Wochenende erscheinen wird, dieses Update befasst sich speziell mit diesem Punkt. Was hier für Belgier gilt, gilt auch für Niederländer. Ich habe dieses Update geschrieben, weil ich derzeit mit zwei Akten verstorbener Belgier zu tun habe und sich einige Dinge geändert haben, was die Beantragung der Vermögenswerte des Verstorbenen als rechtmäßige Erbin bei zwei verschiedenen Banken in Thailand betrifft, was sehr aktuell ist.
    Im Falle des Todes eines Ausländers in Thailand wird IMMER die Botschaft benachrichtigt, unabhängig davon, ob er in Thailand registriert ist oder nicht. Die Konten des Verstorbenen werden automatisch gesperrt. Dies kann einige Tage dauern, aber nicht lange. Wenn dieser Ausländer außerhalb Thailands stirbt, kann dies einen Unterschied machen und das Konto wird wahrscheinlich nicht gesperrt. Allerdings ist das Abheben von Geld vom Konto einer verstorbenen Person eine illegale Handlung und strafbar.

    Nun zur Kontolöschung sowohl am Geldautomaten als auch per PC-Banking:
    per Geldautomat: Beim Geldautomaten gibt es bereits ein Problem, da es ein Tageslimit für Abhebungen gibt. Ursprünglich ist er auf 10.000 THB/Tag festgelegt, es sei denn, Sie erhöhen diesen Betrag selbst. Um beispielsweise 400.00 THB abzuheben, müssen 40 mal 10.000 THB abgehoben werden (= 40 Tage). Wenn das 800.000 THB sind, vorzugsweise 80 Mal = 80 Tage, wird das doch nicht auffallen, oder?
    Über PC Banking: Auch hier gibt es ein Limit, das in der Regel bei 50.000 THB liegt und auch einstellbar ist. So für
    800.000 THB überschreiben 16….wird das nicht bemerkt?
    Und: Es ist und bleibt illegal.

    Beispielsweise wird bei der Abfrage des Bankguthabens nun ein Erfolgsnachweis verlangt. Ich werde hier nicht beschreiben, wie das funktioniert, da Sie es eines Tages lesen können.

    Was ist nun eine mögliche, einfache und völlig legale Lösung in Ihrem Fall:
    – Erstens erstellen Sie ein anständiges Testament, das sich nur auf Dinge in Thailand bezieht. Die Umsetzung wird mehrere Monate dauern. Um diesen Zeitraum zu überbrücken, können Sie Folgendes tun:

    – Sie eröffnen ein Konto, vorzugsweise ein FIXED-Konto, auf den Namen Ihrer Frau.
    Warum ein FIXED-Konto: Sie erhalten damit keine Kredit- oder Debitkarte und auch kein PC-Banking. Sie können über PC Banking Geld von einem anderen Konto auf dieses Konto überweisen, jedoch nicht von diesem Konto auf ein anderes. Um Geld von einem solchen Konto abzuheben, müssen Sie mit dem Sparbuch IN die Bank selbst gehen. Wenn Sie also hundertprozentige Sicherheit wollen, führen Sie das Bankbuch selbst, aber so, dass Ihre Frau darauf zugreifen kann, falls Ihnen etwas zustoßen sollte.
    Der einzige Nachteil, wenn man es so nennen kann, besteht darin, dass Sie als verheiratete Person, wenn sie zuerst stirbt, das gleiche Verfahren durchlaufen müssen, um den Nachlass zu erhalten, wie sie es tun müsste, wenn Sie zuerst sterben würden.
    Dabei handelt es sich nicht um Geschwätz oder Hörensagen, sondern um eine rechtmäßige Vorgehensweise, die später, wenn weitere Erben auftauchen, kein Problem darstellen wird und auch nicht darstellen kann.

  10. John sagt oben

    Sie haben in Thailand geheiratet. Das ist NICHT in den Niederlanden registriert? Mein Rat:
    Erstellen Sie mit einem guten Anwalt ein thailändisches Testament (kostet keine 8,000 Baht). Geben Sie in diesem Testament die Kontonummer (wahrscheinlich gutgeschriebene Zinsen) Ihres thailändischen Ehepartners und Ihres Besitzes in den Niederlanden ein, beschrieben so weit wie möglich pro Gegenstand, bei mehr als einem Erben auch die besonderen Gegenstände namentlich einer Person, dem gesetzlichen Erben oder Erben. Denken Sie auch an AOW, Lebensversicherung, Rente. Hoffentlich weiß die SVB, dass Sie im Zusammenhang mit der Leistung verheiratet sind (waren), andernfalls müssen Sie möglicherweise eine erhebliche zusätzliche Steuer zahlen.
    [E-Mail geschützt] für weitere Informationen (Pattaya)

  11. Bacchus sagt oben

    Hier hautnah erlebt! Ein guter Freund von mir wurde krank und verstarb nach einem Krankenhausbett in einem staatlichen Krankenhaus. Er lebte hier seit Jahren mit einer Thailänderin. Da er ziemlich vergesslich war, half ich ihm bei allen möglichen Dingen, auch bei seinen Bankgeschäften. Ich hatte also die PIN-Codes seiner niederländischen und thailändischen Bank. Aufgrund seiner Vergesslichkeit wurde jedoch der PIN-Code des thailändischen Kontos gesperrt. Trotz der Tatsache, dass wir in der Bankfiliale gut bekannt waren – die einzigen zwei Ausländer, die dort Bankgeschäfte tätigten – wurde der PIN-Code auf meine Bitte hin nicht entsperrt – zu Recht. Er musste persönlich erscheinen. Das war nicht möglich, da er schwer erkrankt im Krankenhaus lag. Ein Bankangestellter kam vorbei, um ihn zum Unterschreiben zu bewegen. Das war auch nicht möglich, weil er zu schwach war, um zeichnen zu können, was ich der Bank bereits gemeldet hatte. Kurz gesagt, niemand konnte mehr auf sein thailändisches Konto zugreifen. Er war nicht mit seiner thailändischen Freundin verheiratet. Sie hatte also keine Rechte. Ich habe die niederländische Familie kontaktiert. Sie schickten mir alle möglichen Dokumente, aus denen hervorgeht, wer der Erbe war. Allerdings handelte es sich dabei nicht um notarielle Urkunden, die von der Bank daher nicht akzeptiert wurden. Daher musste eine Erburkunde von einem Notar erstellt und anschließend in Thailand übersetzt und beglaubigt werden. Das ist ein teurer Witz und selbst damals war die Bank noch schwierig. Die niederländische Familie/der Erbe muss persönlich bei der Bank erscheinen. Unter den aktuellen Umständen ist dies (noch) nicht geschehen.

    Kurz gesagt: Wenn Sie die Dinge ordentlich, aber vor allem einfach regeln möchten, lassen Sie ein thailändisches Testament erstellen. Kosten zwischen 5 und 10.000 Baht.
    Wenn es sich nur um ein Bankkonto handelt, lassen Sie das Konto auf zwei Namen eintragen. Meiner Meinung nach funktioniert auch nur eine Ermächtigung im Todesfall nicht, da dann alles an die Erben zurückfällt und die Bank daher das Konto sperren muss.

  12. John sagt oben

    Ich habe etwas in meinem Rat vergessen:
    Lassen Sie Ihr thailändisches Testament durch einen Notar in den Niederlanden im Register eintragen. Sie müssen kein niederländisches Testament verfassen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass zwei Testamente nicht möglich sind.

  13. Ger Korat sagt oben

    Reaktionen, dem Partner einen PIN-Code und/oder einen Internet-Banking-Code zu geben, sind nett, es gibt aber eine Einschränkung, nämlich oft kann man bis zu 20.000 bis 30.000 Baht pro Tag abheben. Eventuelle Erben können verlangen, dass mehrere Tage nach dem Tod überprüft wird, wer Aufnahmen gemacht hat, die Kameras registrieren alles und wenn Sie dann 400.000 oder mehr vom Konto abheben, dauert es ein paar Wochen. Beim Internetbanking gilt die gleiche Einschränkung, dass man manchmal nur eine begrenzte Anzahl an Überweisungen auf ein Gegenkonto pro Tag tätigen kann, selbst dann lässt sich leicht nachvollziehen, wer die Transaktionen nach dem Tod als Begünstigter erhalten hat. Besser ist ein Gemeinschaftskonto und ein Testament für das Konto, das auf einen Namen lautet.

    • Erik sagt oben

      Und nicht nur das. Abhebungen, die stark von dem abweichen, was normalerweise an dieses Konto gepinnt wurde, können zu einer Sperrung des Pin-Verhaltens führen. Dann erwarten sie, dass du hineinkommst, und das ist schwierig, wenn jemand bereits in den Himmel gekommen ist….

  14. William sagt oben

    Laut Gesetz müssen sämtliche Gelder und Besitztümer des Verstorbenen der Person übergeben werden, die von einem thailändischen Gericht zum „Verwalter des Nachlasses“ erklärt wurde. Damit das Gericht dies tun kann, reicht es in der Regel aus, dass die Witwe nachweist, dass sie die rechtmäßige Ehefrau des Verstorbenen war. Allerdings kann die Bank das Geld nicht herausgeben, wenn das Finanzamt das Konto gesperrt hat, da die Verstorbene noch Steuern schuldet, die beglichen werden müssen, bevor sie das Geld erhalten kann. Darüber hinaus muss der Nachlassverwalter nicht nur alle Vermögenswerte des Verstorbenen verwalten, sondern ist auch für die Begleichung aller ausstehenden Schulden des Verstorbenen in Thailand verantwortlich. Wenn die Bank Ihnen das Geld der Verstorbenen übergeben möchte, sollte es ausreichen, wenn Sie die Originale der Bank, den Personalausweis, den Meldebeleg, die Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde, die Sterbeurkunde des Ehemanns und ein Gerichtsdokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass es sich um die verstorbene Person handelt Erbe.

    Sarayut M, Rechtsanwalt.

    Oder Sie stellen sicher, dass Sie es ihr übermitteln, wenn Sie es kommen sehen, oder erwähnen, dass sich die Daten irgendwo in Ihrem „Büro“ in Thailand befinden.
    Natürlich weniger offiziell und nicht ganz ohne mögliche Enttäuschungen, wenn Ihre Beziehung einige Narben aufweist.

  15. khaki sagt oben

    Ich habe die vorherigen Antworten kurz gelesen. Was mir aufgefallen ist, ist, dass den Leuten offenbar nicht klar ist, dass ich dieses Bankkonto gerade wegen der jährlichen Erneuerung meines Non-Imm-Visums haben muss, sodass das Konto nur auf meinen Namen lauten darf! Darüber hinaus ist es kaum relevant, ob dort 400.000 Bath oder 800.000 Bath stehen.
    Es ist hilfreich zu lesen, was der Notar/Anwalt kosten wird, daher denke ich, dass ich diesen Weg beschreiten werde. Aber nur für mein einziges thailändisches Eigentum, das thailändische Bankkonto; Ich stelle ein niederländisches Testament für meine niederländischen Besitztümer zur Verfügung. Und in jedem Testament beziehe ich mich auf das andere Testament.
    Vielen Dank für die Antworten, auf die ich später noch eingehen werde.
    Haki


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