Leserfrage: Was ist mit dem Land, auf dem mein Haus steht, wenn mein Schwiegervater stirbt?

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November 26 2015

Liebe Leserinnen und Leser,

Der Vater meiner Frau hat wieder geheiratet. Er besitzt ein Stück Land, auf dem er verpfändet hat, welches Land welchem ​​Kind gehört. Allerdings steht nichts auf dem Papier.

Ich denke, nach seinem Tod wird alles seiner neuen Frau zufallen. Meine Frau sagt nein. Die neue Frau ist eine böse Frau, die nichts von den Kindern ihres Mannes wissen will, er darf sie nicht einmal besuchen.

Ich habe auf ihrem Grundstück ein Haus bauen lassen, das auch heute noch den Namen ihres Vaters trägt. Deshalb fürchte ich, dass wir aus unserem Haus vertrieben werden könnten, wenn der Mann sterben sollte. Das Haus steht auf meine Frau und meinen Namen.

Freundlicher Rat, danke,

Rechnen

15 Antworten auf „Leserfrage: Was ist mit dem Land, auf dem mein Haus steht, wenn mein Schwiegervater stirbt“

  1. Dolch sagt oben

    Anscheinend wurde der letzte noch nicht gefangen. Beginnen Sie mit dem Sparen für ein neues Grundstück. Wenn es nichts auf dem Papier gibt, haben Sie nichts. Wenn Sie nachweisen können, dass das Haus Ihnen gehört, können Sie es mitnehmen. Aber meiner bescheidenen Meinung nach wäre es besser gewesen, einen Wohnwagen zu kaufen. Immerhin ist es etwas einfacher, sich zu bewegen ... Das wird ein paar schlaflose Nächte sein, wenn Sie mich fragen.

    • Januar sagt oben

      Führen Sie ein ernstes Gespräch mit Ihrer Frau. Sie wissen sehr gut, wie das alles funktioniert. Vielleicht kann Ihre Frau es nach Ihrem Gespräch noch zu Papier bringen.

      Viel Glück, Jan.

  2. Gonnie sagt oben

    Liebe,
    Wenn der Schwiegervater gute Absichten mit Ihrer Frau hat, kann der Schwiegervater ihr das Land für einen kleinen Betrag verkaufen.

  3. Dick sagt oben

    richtig, und wenn es in Ihrem Land keine Chanote gibt, verstoßen Sie auch als Falang, weil Sie auf Regierungsgrundstücken gebaut haben. Dann halten Sie sich besser von dort fern. Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Maßnahmen ergreifen. Sie können sie jedoch wegen Betrugs verklagen, aber das wird ein langer Weg sein.

    • BA sagt oben

      Nicht unbedingt. Es gibt verschiedene Formen außerhalb der Chanote, einige geben Ihnen auch das Recht zum Bauen, wenn die örtliche Gemeinde dies zulässt.

      Einige Formulare können den Besitzer nicht ändern, sondern nur erben. Andere sind handelbar, die einfachsten haben sogar keine Registrierung, der Benutzer ist derjenige, der das Papier hat. Manche Formulare können als Grundlage beispielsweise für eine Pacht oder eine Obstnutzung dienen, andere nicht. Manche haben auch eine zeitliche Begrenzung.

      Macht dich als Farang nicht klüger. Bei den Grundstückspreisen kommt es sehr stark darauf an, ob das Grundstück unter einer Chanote steht oder eine andere Eigentumsform vorliegt.

      Mehr Stoff, den man einem Anwalt vorlegen oder zumindest die berechnende Frau beim Grundbuchamt nachfragen lassen kann. Wenn es sich um eine andere Form als ein Land mit Chanot handelt, besteht auch die Möglichkeit, dass die neue Frau des Vaters es ohnehin nicht bekommen kann. Ist eher hypothetisch, meine frühere Antwort geht auch davon aus, dass ich auf Chanot lande. Die meisten Thailänder bauen Häuser nur auf Grundstücken unter Chanot, die anderen Formen werden häufiger für einen Bauernhof usw. außerhalb des Dorfes genutzt.

  4. BA sagt oben

    Ich würde sagen, gehen Sie zu einem Anwalt, anstatt hier zu fragen. Schließlich wissen sie es am besten.

    Aber ich glaube nicht, dass die neue Frau nach dem Tod automatisch Anspruch auf das Land hat. Wenn er es nach der Heirat gekauft hat, hat sie Anspruch auf 50 % plus einen gleichen Anteil, die anderen 50 % werden zwischen Kindern und Ehefrau aufgeteilt.

    Wenn er es vor der Heirat besaß, wird es zu gleichen Teilen zwischen Kindern und Ehefrau aufgeteilt. Wenn er also drei Kinder hätte, würde es in vier Teile aufgeteilt.

    Dies alles gilt, wenn kein Testament vorliegt. Wenn Sie in Ihrem Fall sicher sein wollen, können Sie alles in einem Testament festhalten lassen, in dem er alles seinen Kindern schenken kann, er könnte aber auch festhalten, was an wen geht, selbst wenn er seine Frau daran teilhaben lassen würde.

  5. Johan sagt oben

    Oh oh Computer…..
    Das kann manchmal zu Schwierigkeiten führen … .. vor allem, wenn sie ihm helfen will … .. Es scheint mir, dass es nur eine Möglichkeit gibt, Ihre investierten Talente zu retten … Versuchen Sie, ihn mit einer Tüte {Ihrer} Talente zu besänftigen es sofort im Namen seiner Kinder….das passiert oft in Thailand…also vor dem Tod der Eltern…es kann funktionieren….Thailänder reagieren sehr empfindlich auf Bargeld…Schnappschuss…

    viel Glück

    Johan

  6. BA sagt oben

    Übrigens Ergänzung: Es ist sowieso wichtig, es protokollieren zu lassen. Wenn seine neue Frau es herausfindet und ihn dazu bringt, ihr in einem Testament alles zu hinterlassen, werden Sie es verlieren. Mir scheint, dass Sie und sicherlich auch Ihre Frau dieses Risiko nicht eingehen wollen.

    • Rechnen sagt oben

      Ja, ich habe meine Frau dringend gebeten, mit ihrem Vater zu sprechen, aber sie sagt, dass es nicht so schnell gehen wird und sie das Land bekommen wird, wenn er stirbt. Außerdem wird seine neue Frau wütend, wenn er mit seiner Tochter spricht.
      Ich verstehe das nicht, weil die ganze Familie viel Geld hat.

      Ich bereite mich auf das Schlimmste vor.

      Danke für den Hinweis

      Rechnen

  7. Damian sagt oben

    sehen: http://www.samuiforsale.com/law-texts/thailand-civil-code-part-3.html#1619
    insbesondere die Artikel (Abschnitte) 1629 und 1635.

    Wenn der Vater kein Testament gemacht hat, sind die Abkömmlinge (Kinder) die ersten Erben (Artikel 1629).
    Der überlebende Ehegatte hat dann Anspruch auf den gleichen Anteil wie die Abkömmlinge (Artikel 1635).
    Im Falle des Todes des Vaters steht natürlich noch nicht fest, wie alles praktisch aufgeteilt wird und welchen Anteil die überlebende Ehefrau und welchen Anteil Ihre Frau erhält.

    Wenn der Vater ein Testament erstellt hat, müssen Sie sich mit dem Inhalt des Testaments befassen.

    Bitte beachten Sie: Ich dolmetsche nur das, was ich lese und habe keine praktische Erfahrung. Meine Antwort bietet Ihnen also keine Garantien. Vielleicht haben einige Leser Erfahrung.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Damian

  8. Bote sagt oben

    Das thailändische Erbrecht kennt verschiedene Gruppen von Erben in der Reihenfolge des Erbrechts;
    1 die Kinder
    2 die Eltern
    3 Brüder, Schwestern und Ehemann.
    Weitergehende Schritte sind in diesem Fall nicht erforderlich.
    Abschluss; also kommt seine neue Frau hinter ihm her.
    Sie müssen einen guten Anwalt beauftragen, da Betrug und Bestechung häufig vorkommen.
    UND ich spreche aus Erfahrung.

  9. Leo Th. sagt oben

    Sie sprechen von Kindern, also hat Ihre Frau mindestens einen Bruder oder eine Schwester, die im selben Boot sitzen. Steht Ihre Frau mit ihnen in Kontakt und wie ist ihre/ihre Einstellung zu dieser Angelegenheit?

  10. So sagt oben

    Es ist gar nicht so schwierig und einfacher, als es scheint. Allerdings werden in solchen Fällen meist zu wenige Informationen bereitgestellt, um sich ein gutes Urteil bilden zu können, und es kommt zu Spekulationen. Aber hey, worum geht es? Compudings Schwiegervater besitzt etwas Land. Und er hat dieses Land bereits seinen Kindern verpfändet. Aber jetzt gibt es eine neue wütende Schwiegermutter, die möglicherweise das ganze Land übernimmt, wenn der Schwiegervater rechtzeitig den Geist aufgibt. Und auf einem zu vererbenden Grundstück wurde von Compuding bereits ein Haus gebaut. Die Schwiegermutter kann also dafür sorgen, dass Leiden in Schwierigkeiten gerät! Und das in Thailand.
    Nun, das ist nicht so. Die Schwiegermutter nimmt an der Vertretung teil, wenn sie mit dem Schwiegervater rechtmäßig verheiratet ist. Eine sogenannte Buddha-Ehe ist keine Ehe im Sinne des Gesetzes und zählt daher nicht!!!

    Compuding berichtet, dass der Schwiegervater das Land in seinem Namen besitzt. Der Einfachheit halber müssen wir also davon ausgehen, dass der Schwiegervater einen Chanoot besitzt. Wenn ja, ist der Schwiegervater rechtmäßiger Eigentümer des Landes und die Kinder können es später erben. Wenn kein Chanoot vorhanden ist, gibt es nichts zu erben. Zunächst täte Compuding gut daran, seine Frau um Aufklärung zu bitten. Wenn der Schwiegervater nach thailändischem Recht nicht der Eigentümer ist, gelangt das gesamte Land an die Nase der Kinder und das Land fällt an die Regierung, z. B. die Gemeinde, zurück. Also erkundigen Sie sich!!

    Aber ich denke, es gibt kein Chanoot, sonst hätten die Kinder das schon längst gewusst, darunter auch Compudings Frau und er selbst. Außerdem könnten die Kinder eine Kopie des Chanoot zeigen. Es ist daher durchaus möglich, dass der Schwiegervater das Land nie selbst gekauft hat, sondern es durch eine der Dutzenden anderen landesüblichen Regelungen selbst geerbt hat. Aber Compuding sagt nicht, ob das Land tatsächlich auf dem Land liegt, deshalb gehe ich der Einfachheit halber einfach davon aus. Der Schwiegervater konnte dann Land auf der Grundlage eines sogenannten Norsorsaam besitzen, einem Eigentumsnachweis für (landwirtschaftliches) Land außerhalb städtischer und bebauter Gebiete. Auch in diesem Fall können Kinder einfach erben. Wenn nicht: siehe oben! Compuding kann dies auch mit seiner Frau klären, und dies mit seinem Schwiegervater, und nicht zu viel Aufhebens um Anwälte, Grundbuchamt usw. machen, denn das führt zu bösem Blut. Farang, richtig? Er sollte also sowieso keinen Anspruch auf thailändischen Boden erheben, geschweige denn haben!

    Dann: Schwiegervater hat wieder geheiratet. Die Frage ist nun, ob der Schwiegervater rechtmäßig verheiratet ist. Ist dies der Fall, ist die neue Ehefrau nach dem Tod ihres Mannes am Erbe des Landes beteiligt. Es spielt keine Rolle, wie ihr Charakter ist. Nicht einmal, wenn ihr Schwiegervater ihr das ganze Land überlassen würde. Die Kinder können dies für nichtig erklären lassen. Sie müssen wissen, wie man das macht, aber das ist ein Problem für später! Eine rechtmäßig verheiratete Person erhält einen Kinderanteil.

    Compuding sagt nichts über die Anzahl der Kinder aus, aber nehmen wir an, der Schwiegervater hat 5 Kinder. Compuding kann nach dem Tod des Schwiegervaters mit einem Fünftel des Grundstücks rechnen. Wenn der Schwiegervater jedoch aus Bequemlichkeitsgründen rechtmäßig verheiratet ist, erfolgt die Aufteilung wie folgt: Jedes Kind plus Ehefrau erhält 1/5 des Landes.

    Zusammenfassend: nur 1/6 des Landes, wenn eine rechtmäßige Ehe zwischen Schwiegervater und Schwiegersohn besteht. Ansonsten bleibt es bei 1/5. Und keine Erbschaft, wenn der Schwiegervater nicht rechtmäßig der Eigentümer ist. Für das Land dürfen keine Pacht- oder Nutzungsrechte bestehen und es darf sich nicht um Regierungs- oder Gemeindeland handeln. Außerdem muss das Eigentum beschrieben werden oder den thailändischen Gesetzesbestimmungen bezüglich eines Norsorsaam oder dergleichen entsprechen, wenn es sich um einen Chanoot handelt.

  11. Eugen sagt oben

    Ich vermute, dass Sie das in Ihrem Heimatland nicht tun: Ein Haus auf den Namen eines anderen stellen, auf einem Grundstück, das noch einem anderen gehört, und alles, ohne etwas schriftlich festzuhalten. Unverständlich.
    Gehen Sie zu einem Anwalt, der die Interessen der Farangs vertritt. Also kein thailändischer Anwalt, der in der Nähe seines Schwiegervaters wohnt. Habe einen Pachtvertrag für 30 Jahre Land mit gebautem Haus. Wenn der Schwiegervater einverstanden ist, kein Problem. Wenn der Schwiegervater nicht will, bist du gesegnet.

  12. Knoblauch sagt oben

    Optionen.
    Ihr Schwiegervater kann sterben, ebenso wie alle anderen „Spieler“, zum Beispiel Ihre Frau ????
    Möglichst viel anhand „offizieller“ Dokumente verstehen.
    Viel Glück, lass uns darüber nachdenken.


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