Schockiert über AOW ohne Steuergutschrift

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4 Februar 2019

Liebe Leserinnen und Leser,

Kommen wir noch einmal auf den Wegfall der Steuergutschrift bei AOW zurück. Habe angegeben, dass ich die Steuergutschrift nicht mehr erhalten möchte, und was sehe ich bei meiner SVB für Februar:

  • voraussichtlich 21, 02 € (Ich bin seit dem 2019 bei CM).
  • zahlte kürzlich am 23 01 € (war damals noch in den Niederlanden).

Ich habe wirklich Angst. Das sind 230 € netto weniger.

Bitte antworten Sie von Personen, die auch AOW (Alleinstehende) haben. Was erhalten sie seit Januar 2019 netto?

Regards,

Wil

19 Antworten auf „Schockiert über AOW ohne Steuergutschrift“

  1. Dick sagt oben

    Der Betrag von 918,76 ist korrekt, da ich auch eine staatliche Rente ohne Steuergutschrift habe und den gleichen Betrag beziehe.

  2. erik sagt oben

    Bei beiden Beträgen handelt es sich um eine Leistung an jemanden, der in den Niederlanden lebt. Ledig, in den Niederlanden steuerpflichtig und mit Einbehalt der Krankenversicherungsprämie. Also nach Abzug nicht nur der Lohnsteuer, sondern auch der Sozialversicherung ANW und WLZ, also der vollen Lohnsteuer.

    Mein Eindruck ist, dass die Herren, die 918 netto bekommen, ihre Auswanderung nicht gemeldet haben bzw. dass diese noch nicht bearbeitet wurde; Die Auswanderung des Fragestellers erfolgt gemäß 1-2-19, die ich gelesen habe. Die Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsabzüge müssen nach der Auswanderung nach Thailand ohnehin aufhören.

  3. Willem sagt oben

    Seit 2015 hat ein Nichtansässiger der Niederlande, der niederländisches Einkommen bezieht, nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf (einen Teil) der Steuergutschriften. Das bedeutet, dass ein Nichtansässiger der Niederlande ab 2015 mehr Steuern zahlen muss. 
    Allerdings wurden die Lohnsteuergutschriften fast immer vollständig auf das niederländische Einkommen von Gebietsfremden angerechnet. Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger (einschließlich ABP und SVB) nutzten diese Steuergutschriften, was zu höheren Nettolöhnen/ausgezahlten Sozialleistungen führte. Die Steuer- und Zollverwaltung konnte die Steuergutschrift von Nichtansässigen erst im Nachhinein über die jährlichen Steuererklärungen zurückfordern.
    Dieser Vorgang wurde daher mit Wirkung zum 1. Januar 2019 rückgängig gemacht. Ab diesem Jahr kann die Lohnsteuergutschrift nicht mehr an der Quelle auf Löhne und Sozialleistungen von Nichtansässigen in den Niederlanden angewendet werden. Sofern die Nichtansässigen die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können sie die entgangene Lohnsteuergutschrift direkt beim Finanzamt geltend machen. Dies kann auf zwei Arten erfolgen: i) durch eine vorläufige Erstattung während des Geschäftsjahres oder ii) durch die Einkommensteuererklärung im Nachhinein.

    „Der einzige Unterschied besteht darin, dass es keine Nachveranlagung wegen zu hoher erhaltener Steuergutschrift mehr gibt“, sagt ein Sprecher der SVB. „Auch ausländische AOW-Empfänger und andere Leistungsberechtigte, die zu wenig Steuergutschrift erhalten, können diese über die Einkommensteuer zurückfordern. Für Leistungsberechtigte, die Anspruch auf die volle Umlage haben, ergeben sich im Jahr 2019 keine Nettoeinkommenseffekte.“

    Die neue Situation gilt nur für Länder, in denen die Niederlande eine Quellensteuer erheben. Dies sind also die Länder, in denen die Niederlande selbst Steuern erheben, bevor, in diesem Fall, das AOW-Einkommen in das Land übertragen wird, in dem die Person derzeit lebt.

  4. Hanshu sagt oben

    Klingt wie ein Bus….kann hier gesehen werden: https://www.svb.nl/int/nl/aow/hoogte_aow/bedragen/aow_bedragen_tabel.jsp

  5. Hans van Mourik sagt oben

    Hans van Mourik sagt.
    Einzeln netto gibt es 9 % Rabatt auf 1106 netto.
    Verstehe nicht, lebst du im Januar 2019 noch in den Niederlanden?
    Wenn nicht, handelt es sich bei dem Betrag von 1146,15 um eine vorläufige Schätzung für 2019.
    Wenn ja, dann ist es richtig, denn die vorläufigen Veranlagungen laufen noch zwei Jahre.
    Beispiel: 2017 erhielt ich einen vorläufigen Bescheid von 1500 Euro.
    2016 habe ich die SVB gebeten, für 2017 keine Steuergutschrift zu erhalten.
    Haben Sie den vorläufigen Steuerbescheid für 2017 bezahlt und keine Steuergutschrift mehr erhalten?
    Sie berechnen DIE vorläufige Veranlagung für 2015.
    Im Jahr 2018 bekam ich einen Defensivangriff und bekam 1200 zurück.
    Im Jahr 2018 habe ich auch einen verspäteten Steuerbescheid erhalten, diesen könnte ich evtl. ändern, ich habe die Formulare vom Finanzamt erhalten, habe es aber nicht gemacht.
    Im Jahr 2019 würde ich also ca. 2018 ca. 1200 Euro zurückbekommen (meine Rechnung) und warte noch auf das Deklarationsprogramm 2018/
    Hans

  6. Willem sagt oben

    Lieber Will, da Sie nicht in ein Land gezogen sind, in dem Sie als „qualifizierter nichtansässiger Steuerzahler“ gelten, erhalten Sie keine Steuergutschriften mehr. Dass Sie selbst der SVB mitgeteilt haben, dass Sie diesen Rabatt nicht mehr wollen, ist eine gute Sache, sonst hätten Sie im nächsten Jahr mit einer saftigen Mehrbesteuerung rechnen müssen. Da Sie jedoch in Thailand wohnen, müssen Sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen: Wenn die SVB diese nicht bereits monatlich berechnet, erhalten Sie im nächsten Jahr nach der Steuererklärung 2019 einen erheblichen Betrag zurück. Kurz gesagt: Sie erhalten keine Beiträge mehr Durch eine Steuergutschrift zahlen Sie auch weniger Beiträge. Alles in allem gleicht das eine das andere aus.

  7. Richard Tsj sagt oben

    Diesen Monat habe ich netto 68 Euro weniger AOW erhalten.

    • Wil sagt oben

      Und Sie haben bei der SVB nachgefragt, dass Sie keine Steuergutschrift mehr wünschen? Und du bist Single, nehme ich an. Und wie viel haben Sie diesen Monat netto erhalten?

  8. Hans van Mourik sagt oben

    Hans van Mourik, sagt.
    Der volle AOW-Einzelpreis 2019 beträgt 1215 brutto.
    Ohne Steuergutschrift werden 9 % abgezogen, insgesamt also netto 1106 netto.
    Hans

    • Walter sagt oben

      Mit einer Steuergutschrift habe ich 1146 Netto-Single

  9. Aloysius sagt oben

    Hallo Will

    Ja, das war für alle ein Schock, glaube ich, und das wird ja auch von der Rente abgezogen, also rechnet mal nach.

    Habe auch etwas über den Brexit mit der staatlichen Rente gelesen.

    Vielleicht werden wir wieder erwischt.

    Fr, HeffingsGrüße Aloysius

  10. Leo Th. sagt oben

    Lieber Will, wohnhaft in Thailand und in den Niederlanden abgemeldet, laut der SVB-Website beträgt die AOW-Leistung für eine einzelne Person bei 100 %iger Rückstellung 1215,81 €. An der Lohnsteuer werden 227,75 € einbehalten, so dass Sie netto 988,06 € erhalten. Also 69,30 € mehr als der von Ihnen erwartete Betrag von 918,76 € und diese Differenz entspricht genau der Höhe des Zvw-Beitrags, der in Ihrem Fall nicht mehr von Ihrem Brutto-AOW abgezogen wird.

    • Leo Th. sagt oben

      Ich möchte noch hinzufügen, dass die SVB zusätzlich zu diesem Betrag auch einen monatlichen Bruttobetrag von 72,44 € als Urlaubsgeld zurückstellt. Wie Sie wahrscheinlich wissen, wird es einmal im Jahr mit der Mai-Leistung ausgezahlt.

  11. Hank Chiangmai sagt oben

    Ich war auch schockiert…..Ich habe für meine Frau und meine Frau 1450,00 € im Monat und muss Lohnsteuer zahlen
    130,33 € ……während die Kosten im Dezember bei 15,57 € lagen.
    Antwort der AOW, die Steuer muss erhoben werden. Vielleicht gibt es noch eine Absprache über das. Steuerbehörden.
    Zuletzt war ich 15 Jahre lang ununterbrochen in Thailand. Ich habe mich gut abgemeldet und in Thailand angemeldet.
    Gibt es auch Leute, die einen guten Rat haben, bitte halten Sie mich auf dem Laufenden... Ich bin 79 Jahre alt und habe eine schwere Gehirnblutung erlitten... Ich komme also nicht so gut mit mir klar...
    Vielen Dank im Voraus,,
    Henk

    • erik sagt oben

      Henk Chiangmai, Sie können nichts dagegen tun, Sie haben keinen Anspruch auf Steuergutschriften, wenn Sie in Thailand leben. Das gilt seit dem 1, bei der Lohnsteuer wird dies aber erst jetzt richtig umgesetzt. Mit dem Abzug sind Sie dran, es sei denn, Sie haben in NL mehr Einkünfte versteuert, so dass Sie auch in Steuergruppe 1 fallen. Das kann ich hier natürlich nicht erkennen.

      Dies ist ein „Geschenk“ des Toleranzkabinetts Rutte-Verhagen-Wilders, das es geplant hat, nur ist dieses Kabinett vorzeitig gestorben. In Rutte II wurde es zum Gesetz. Leider gibt es nichts zu tun.

  12. Lammert de Haan sagt oben

    Dein Bauch lässt dich nicht im Stich, Wil.

    Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihren Umzug der Gemeinde gemeldet haben. Möglicherweise wurde dies noch nicht von der SVB bearbeitet, obwohl diese ab dem Tag der Abmeldung von der Gemeinde Zugriff auf Ihr Auswanderungsdatum, das Land, in das Sie ausgereist sind, und Ihre dortige Adresse hat.

    Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge werden nun bis zu einem Prozentsatz von 18,76 % einbehalten. Darüber hinaus wird der einkommensabhängige Krankenversicherungsbeitrag von 5,70 % einbehalten.

    Wenn Sie jedoch in Thailand leben, sind Sie nicht mehr bei den nationalen Versicherungssystemen und dem Krankenversicherungsgesetz versichert.

    Letztlich müssen Sie eine Lohnsteuer in Höhe von 9 % einbehalten. Ihre Bruttozahlung von 1.215,81 € ergibt nach Abzug der Lohnsteuer von 9 % einen Nettobetrag von 1.106,39 €.

    Behalten Sie dies im Auge und rufen Sie die SVB an, wenn im Folgemonat immer noch etwas schief geht. Dies gilt auch, wenn der Monat Februar doch nicht korrigiert wird.

  13. Df sagt oben

    Sie beziehen eine Rente oder Sozialleistung etc
    Wenn Sie die 90 %-Anforderung nicht erfüllen, aber die anderen Bedingungen erfüllen, sind Sie immer noch ein qualifizierter ausländischer Steuerzahler, wenn Sie eine Rente, Rente oder eine ähnliche Leistung beziehen und in Ihrem Wohnsitzland keine Einkommensteuer zahlen.

    • Lammert de Haan sagt oben

      Das ist nicht korrekt, Df,

      Um als gebietsfremder Steuerpflichtiger zu gelten und somit die gleichen Rechte wie ein gebietsansässiger Steuerpflichtiger (z. B. das Recht auf Steuergutschriften) zu genießen, müssen Sie drei Bedingungen erfüllen.

      Diese Bedingungen sind:
      a. in der EU, Island, Norwegen, der Schweiz oder Liechtenstein oder auf einer der BES-Inseln leben;
      B. 90 % Ihres weltweiten Einkommens müssen in den Niederlanden versteuert werden;
      C. Sie müssen eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes vorlegen können.

      Darüber hinaus haben die Niederlande eine ähnliche Maßnahme vertraglich mit mehreren anderen Ländern getroffen.

      Wenn Sie in Thailand leben, werden Sie im besten Fall abnehmen.

      Dabei ist es unerheblich, ob Sie in Ihrem Wohnsitzland Einkommensteuer zahlen oder nicht. Wenn Sie in einem der genannten Länder leben, Ihr Wohnsitzland jedoch die Einkommenssteuer auf Ihre Betriebsrente bzw. Rente erheben darf, werden Sie sehr schnell abnehmen, da Sie die 90 %-Anforderung nicht erfüllen.

      In vielen Fällen wendete die SVB Lohnsteuergutschriften an, obwohl die Bürger keinen Anspruch darauf hatten. Im Dezember 2013 wurde das Gesetz in diesem Punkt aufgrund des Steuerplans 2014 bereits mit Wirkung ab 2015 geändert. Allerdings hat die SVB diese Änderung in dieser Zeit in einer Vielzahl von Fällen nicht umgesetzt. In vielen Fällen wurde dies im Nachhinein bei einer Kontrolle durch die Steuer- und Zollverwaltung festgestellt, woraufhin eine Steuerveranlagung verhängt wurde.

      Um dieser Praxis insbesondere der SVB ein Ende zu setzen, sieht der Steuerplan 2019 eine Gesetzesänderung vor, die ein vollständiges Verbot des Abzugs von Steuergutschriften von der Lohnsteuer für ausländische Steuerpflichtige vorsieht.

      Wenn Sie Anspruch auf Steuergutschriften haben, beispielsweise wenn Sie in einem der oben genannten Länder wohnen, und gleichzeitig die anderen Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Steuergutschriften dennoch erhalten, indem Sie einen Antrag auf vorläufige Veranlagung stellen. Wenn Sie es nicht nutzen, können Sie dies jederzeit durch Abgabe einer Erklärung nachholen.

  14. John D. Kruse sagt oben

    Hallo,

    Haben Sie einen Gulden nach 100 Euro weniger!

    Angekündigt durch einen Brief mit bösartigem Unterton, am Tag nach dem zweiten Weihnachtsfeiertag 2018.
    Das alles über das Internet: Meine Behörden-DigiD-SVB-Meldung.
    Ich habe ihnen darüber geschrieben und wurde vor zwei Tagen von einem Herrn der SVB angerufen.
    „Dass sie es bereuen, dass es so negativ rübergekommen ist“

    Regards,

    John D. Kruse


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