Gilt die Erhöhung der staatlichen Rente auch für niederländische Rentner in Thailand?

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22 September 2022

Liebe Leserinnen und Leser,

Gute Nachrichten aus den Niederlanden: Aufgrund gestiegener Lebenshaltungskosten und hoher Energierechnungen werden der Mindestlohn und damit auch die staatliche Rente ab Januar um 10 % erhöht.

Meine Frage: Gilt das auch für in Thailand lebende Ausländer? Wo sind die höheren Lebenshaltungskosten bei weitem nicht so dramatisch wie in den Niederlanden?

Regards,

Wil

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26 Antworten auf „Gilt die Erhöhung der staatlichen Rente auch für niederländische Rentner in Thailand?“

  1. Pjotter sagt oben

    Sicher. Für NL ist dies immer noch der Fall. (Keine weiteren Erhöhungen der staatlichen Rente im Vereinigten Königreich, nachdem Sie das Land verlassen haben)

  2. Erik sagt oben

    Wil, hast du irgendwo gelesen, dass es nur für NL und EU gilt? Ich auch nicht.

  3. Hans sagt oben

    Ich folge Wils Argumentation, dass die Lebenshaltungskosten in Thailand niedriger sind und die Indexerhöhung daher möglicherweise nicht für Expats gilt. Aber was ist mit denen, die in NY leben, sollten sie extra bekommen, weil das Leben dort viel teurer ist? Persönlich denke ich, dass Sie das verdienen, wofür Sie Ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben. Machen Sie das jetzt in Spanien, Thailand oder Ihrem Heimatland, das spielt keine Rolle. Es kommt immer noch darauf an, was Sie nach Ihrer Pensionierung erhalten, abhängig von Ihrer Dienstzeit und Ihrem Einkommen und kann nicht davon abhängen, wo und wie viel Sie es ausgeben werden.

    • Pjotter sagt oben

      Stimme völlig zu, Hans. Leider haben wir bei der AOW das Umlageverfahren. Also die Arbeiter
      cq Einwohner, die AOW-Beiträge zahlen, zahlen für diejenigen, die derzeit AOW-Beiträge zahlen. Dadurch, dass man sein Geld nicht wirklich selbst bezahlt, habe ich immer das Gefühl, dass man beispielsweise stärker von Regierungsentscheidungen abhängig ist. Auch wenn es ein ganzes Gesetz gibt. Aber natürlich sehr persönlich.

      Um auf Ihr „Kann nicht darauf zurückkommen, wo Sie es ausgeben“ zurückzukommen. In den Niederlanden gilt das „Wohnsitzlandprinzip“ und dieses basiert daher darauf, wo Sie leben und wo Sie es verbringen. Daher erhalten Sie in verschiedenen Ländern weniger AOW. Das meine ich auch mit dem Gefühl, dass man so ein „Umlagesystem AOW“ nicht im Griff hat. Zum Glück noch nicht für Thailand, aber weckt sie nicht auf.

      • Tambon sagt oben

        Lieber Pjotter, das ist absolut nicht wahr, was du sagst. Basierend auf dem Wohnsitzlandprinzip wird Ihre staatliche Rente NICHT (ich wiederhole: nicht) gekürzt, da das Wohnsitzlandprinzipgesetz keine Bedeutung für staatliche Rentenleistungen hat. Für Leistungen aufgrund von Kindergeld und Kinderbudget sowie auf Grundlage von WIA und ANW gilt das Wohnsitzlandprinzip. (In einigen Reaktionen wird auf die Anwendung des Wohnsitzlandprinzips verwiesen: Dies betraf tatsächlich unter anderem Wia und nicht AOW, und der Antrag wurde sogar für nichtig erklärt.)

      • Erik sagt oben

        Pjotter, in meiner Antwort an Andrew habe ich erklärt, wie staatliche Rentenansprüche in einem fremden Land begrenzt sind, und das hat alles mit der BEU, der Begrenzung von Exportleistungen, zu tun. Es gibt keineswegs mit jedem Land einen BEU-Vertrag; mit Thailand und wenn Sie also in Thailand leben, erhalten Sie die Single-Leistung, wenn Sie tatsächlich Single sind.

        Dies hat also nichts mit dem Wohnsitzlandprinzip zu tun; Dies gilt (noch) nicht für die AOW.

        Die Tatsache, dass die staatliche Rente in den Niederlanden von der Politik abhängt, ist genau einer der Gründe, warum sich ein Verein dafür einsetzt, dass Sie auch im Ausland wählen können. Achten Sie bei Ihrer Wahl (nächstes Jahr) genau darauf, welche Parteien den Leistungsexport begrenzen wollen.

        • Cornelis sagt oben

          Wir stimmen nicht für den Senat – die 1. Kammer – in NL, oder?

          • Erik sagt oben

            Cornelis, das kommt wirklich. Du hast die Nachrichten verpasst, auch hier.

            • Cornelis sagt oben

              Derzeit werden die Mitglieder der 1. Kammer von den Mitgliedern des Provinzrates gewählt. Ändert sich das? Dann muss ich wohl etwas übersehen haben ...

              • Erik sagt oben

                Cornelis, das wird so bleiben, aber es wird ein Wahlkollegium hinzukommen und das besteht aus den Stimmen der Ausländer. Sagen wir eine 13. Provinz.

  4. Piet sagt oben

    Sparen Sie einfach für das nächste Jahr, sonst werden in zwei Jahren aufgrund des neuen Abkommens mehr Steuern einbehalten.

  5. willem sagt oben

    AOW ist AOW. Es gibt keine unterschiedlichen Klassen. Lediglich Singlesein oder eine Beziehung sind mögliche Faktoren.

  6. Andrew van Schaik sagt oben

    Für die AOW wird es 10 % zur regulären Erhöhung geben, der Satz 1. Stufe IB wird ebenfalls leicht gesenkt.
    Insgesamt ca. 12 %. Gilt in den Niederlanden und weltweit. Es wird pico bello auf der NIBUD-Website erklärt.

    • george sagt oben

      Lieber Andrew van Schaik (ohne Großbuchstaben?)

      Eine regelmäßige Steigerung von 10 % ist erfreulich hoch.
      Laut torend.nl und NIBUD sinkt der Satz der Kategorie 1 um nicht weniger als 0,14 %.
      Ergibt also insgesamt 10,14 %.

      Grüße Georg

      • Erik sagt oben

        George, schnapp dir deinen Sack.

        In Thailand wird meine staatliche Rente um 10 Prozent höher sein. Der Satz beträgt 9 Prozent (plus einige Nachkommastellen …), also beträgt mein Bonus 10 minus 0.9 oder 9,1 Prozent netto mehr.

        In den Niederlanden zahle ich als AOW-Rentner mittlerweile etwa 19 Prozent. Zehn Prozent mehr minus 19 Prozent davon lassen von diesen zehn netto etwa 8,1 Prozent mehr übrig.

        • Andrew van Schaik sagt oben

          Ich hoffe, du hast nicht recht, Erik.
          Was wir (meiner Meinung nach) berücksichtigen sollten, ist das BEU-Gesetz. Aus diesem Grund wurden beispielsweise in Indonesien lebende Niederländer erwischt. Das wird Geld kosten und viele Niederländer, die jetzt in Thailand leben und die Einkommensanforderungen ihres Visums nicht erfüllen, müssen zurückkehren.
          Da es sich bei AOW um eine Sozialleistung handelt, kann die Höhe durch das BEU-Gesetz an den thailändischen Lebensunterhalt angepasst werden.
          Dieses Gesetz wird zweifellos im Vergleich zum neuen Vertrag auf die Probe gestellt.

          • Erik sagt oben

            Andrew, stimmt das?

            Vielleicht ist es besser, einen Experten für Sozialversicherungen wie Lammert de Haan zu fragen, aber wenn ich diese Seite lese,

            https://www.stimulansz.nl/wonen-thailand-indonesie-en-zuid-afrika-uitkering/

            dann wird die AOW nicht entsprechend den örtlichen Lebenshaltungskosten gekürzt. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass es in NL politische Parteien gibt, die das gerne ändern würden. Denken Sie nur an die Steuergutschriften.

            In BEU-Ländern wie Thailand können Sie mehr als die Grund-AOW (die 50 %-Leistung, die Leistung beim Zusammenleben) erhalten, wenn Sie auf der Grundlage eines BEU-Vertrags die Kontrolle über die Art und Weise des (Zusammenlebens) in diesem Land erhalten. Das macht auch die SSO in Thailand.

            Hm, das SSO prüft das... Na ja, sie schauen, ob der Partner vorbeikommt und einen Ausweis hat. Sie kamen nie wirklich vorbei, um zu überprüfen, ob ich allein lebe (mit Anspruch auf die 70-Prozent-Leistung) oder zusammen lebe (mit dem damaligen Anspruch auf eine Partnerzulage).

            Aber fragen Sie Lammert de Haan, das ist eher sein Fachgebiet.

        • Ger Korat sagt oben

          Letztendlich erhöht sich Ihre gesamte Netto-Altersrente um 10 %, da die Abgabe vor und nach der Erhöhung nahezu gleich ist.

  7. Eduard sagt oben

    Will, was oder wen meinst du mit Ausländern!

  8. Tambon sagt oben

    Lieber Wil, du stellst deine Frage falsch. Sie sprechen von „in Thailand lebenden Ausländern“. Ich denke, dass Menschen beispielsweise aus Indien oder Kanada keine niederländischen AOW-Leistungen erhalten. Aber wenn Sie unter anderem niederländische Rentner mit einem AOW meinen, die in Thailand leben, dann reicht Eriks Antwort aus.

    • Henk sagt oben

      Oh…..Ich habe wirklich verstanden, dass die AOW für alle Ausländer gilt. Es tut mir ein wenig leid wegen der Spitzfindigkeit.

      • Tambon sagt oben

        Lieber Henk, du verstehst das tatsächlich falsch. AOW steht nicht allen Ausländern zur Verfügung. Nun ja, für diejenigen, die (mehrere Jahre) in den Niederlanden gelebt haben und für jedes Jahr, in dem sie dort gelebt haben, 2 % der Rente angesammelt haben. Kein Geiz, aber Vermeidung von Missverständnissen. Zu oft verlassen wir uns auf unsere eigene Weisheit. Beispielsweise würde eine Thailänderin AOW erhalten, wenn ihr niederländischer Partner stirbt. Nicht so.

  9. Wil sagt oben

    Mit Ausländern meine ich natürlich die niederländischen Rentner. Entschuldigung für meinen Sprachfehler

  10. Pjotter sagt oben

    Oh, das habe ich auch falsch verstanden. Na ja, also eigentlich zufällig, als Wil die richtige Antwort auf die beabsichtigte Frage erhielt, ha ha.

    Ich weiß nicht, was Tambon sagt, Henk. Ich habe zum Spaß einige Namen einiger Länder nachgeschlagen. Und auch, was Tambon über eine Thailänderin (die nie in den Niederlanden gelebt oder gearbeitet hat) sagt, die eine staatliche Rente erhält, wenn ihr niederländischer Partner stirbt. Das ist in NL nicht der Fall.

    Beispielsweise erhalten in Deutschland, der Schweiz und Österreich die thailändischen Damen eine „Witwenrente“, nachdem sie mindestens drei Jahre lang mit einem Farang aus diesen Ländern verheiratet waren. 3 % der Rente des Verstorbenen. Auch wenn die Dame noch nie in diesen Ländern war.

    Deutschland:
    Deutsche Rentenversicherung > Landeszinssatz

    GB:
    Einfaches Gästehaus

    Schweiz:
    AHV – Alter- und Hinterlassenenversicherung

    Belgien:
    Rente

    Frankreich:
    Ruhestand

    Spanien:
    Sozialversicherung

    Italien:
    hohes Alter

    Österreich:
    Rentenversicherung

    • Erik sagt oben

      Pjotter, zumindest in Deutschland, muss die Eheschließung in der Bevölkerungsverwaltung eingetragen werden; In Deutschland ist dies die Familienstandsabteilung der Gemeinde, in der der Ehepartner gemeldet ist oder war. Dies kann auch in anderen Ländern der Fall sein.

      • Pjotter sagt oben

        Richtig, Eric. Nun ja, jedes Land hat seine Vor- und Nachteile.

        Australien hat auch eine „schöne“ staatliche Rente. Diesen erhalten Sie nur, wenn Sie mindestens zwei Jahre hintereinander in Australien gelebt haben.

        So eingestellt wie in meinem Fall; Ich/der Australier lebe/lebe derzeit in Thailand und habe noch keine staatliche Rente. Das bekommen Sie im AOW-/Rentenalter nicht. Um dies zu erhalten, müssen Sie/der Australier zunächst mindestens 2 Jahre in Australien leben.


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