Ein Ruhestandsvisum mit mehrfachem Wiedereinreisestempel

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Dezember 16 2018

Liebe Leserinnen und Leser,

Ich werde bald zum ersten Mal ein Ruhestandsvisum beantragen, aber aufgrund der Umstände gehe ich davon aus, dass ich einige Male in die Niederlande zurückkehren muss. Jetzt habe ich gelesen, dass ich bei der Beantragung eines Ruhestandsvisums auch einen mehrfachen Wiedereinreisestempel bekommen kann.

  • Ich gehe davon aus, dass ich bei jeder Ankunft in Thailand eine neue TM6-Karte ausfüllen muss, da ich davon ausgehe, dass die aktuelle TM6 bei der Ausreise aus Thailand vom Zoll beschlagnahmt wird. Ist das richtig?
  • Ich muss mich innerhalb von 24 Stunden bei der Einwanderungsbehörde melden. Ist das richtig?
  • Beginnt die 90-Tage-Zählung ab dem Tag meiner Einreise nach Thailand erneut? Ist das richtig?

Für viele hier vielleicht ein Kinderspiel, aber für einen Neuling ist es spannend, ob man alles richtig macht und später nicht in Schwierigkeiten gerät.

Alvast bedankt sich für die Reaktion.

Regards,

Henk

18 Antworten auf „Ein Ruhestandsvisum mit mehrfachem Wiedereinreisestempel“

  1. werde sehen sagt oben

    Hallo Hank,

    Meine persönlichen Erfahrungen:
    Die oben genannten Fragen lauten alle: Ja, beantragen Sie ein Ruhestandsvisum in Thailand?
    Dann benötigen Sie von der niederländischen Botschaft einen Nachweis über Ihr Einkommen.
    Den Mehrfach-Wiedereinreisestempel können Sie sofort beantragen und kostet 3800 Bth.

    Mit freundlichen Grüße,

    WERDEN SIE AUS MEINEM SCHUH HERAUSGUCKEN?

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Wenn er über ausreichende finanzielle Mittel auf der Bank verfügt (mindestens 800 Baht), ist ein Nachweis der niederländischen Botschaft überhaupt nicht erforderlich.
      Dies ist nur erforderlich, wenn Sie den finanziellen Bedarf oder einen Teil davon durch ein Einkommen nachweisen möchten.

  2. RonnyLatPhrao sagt oben

    1. Es handelt sich nicht um ein „Ruhestandsvisum“, sondern um eine um ein Jahr verlängerte Aufenthaltsdauer und dies auf der Grundlage des „Ruhestandes“. Die Verlängerung kostet 1900 Baht.
    2. Wenn Sie Thailand während der Verlängerung um ein Jahr verlassen möchten, müssen Sie tatsächlich eine „Wiedereinreise“ beantragen und dies tun, bevor Sie Thailand verlassen. Wenn Sie dies nicht tun, verfällt Ihre jährliche Verlängerung, wenn Sie Thailand verlassen.
    Ein „Single Re-entry“ kostet 1000 Baht. Ein „Multiple Re-entry“ kostet 3800 Baht.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Einwanderungsbehörde oder am Flughafen stellen. (Bei der Passkontrolle gibt es dafür einen eigenen Schalter.) Am einfachsten ist es, den Antrag direkt nach der jährlichen Verlängerung zu stellen. Sie werden weiterhin in der Ausländerbehörde sein, können dies aber auch später tun. Stellen Sie einfach sicher, dass Sie über die „Wiedereinreise“ verfügen, bevor Sie Thailand verlassen
    3. Bei der TM6 handelt es sich um eine „Ankunfts-/Abreisekarte“. Bitte füllen Sie diese daher bei jedem Einlass erneut aus. Übrigens ist es nicht der Zoll, der einen Teil bei der Ankunft/Abreise einbehält, sondern die Einwanderung.
    4. Die Person, die Ihnen die Unterkunft zur Verfügung stellt, ist für die TM30 verantwortlich und meldet sich innerhalb von 24 Stunden. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, tragen Sie die Verantwortung. Einige Einwanderungsbehörden sind diesbezüglich streng und verlangen, dass Sie bei jeder Rückkehr gemeldet werden, während andere sich mit einer einmaligen Benachrichtigung zufrieden geben, wenn Sie immer an die gleiche Adresse zurückkehren. Fragen Sie einfach vor Ort nach, ob es jedes Mal notwendig ist.
    5. Die 90-Tage-Zählung endet, wenn Sie Thailand verlassen, und beginnt bei der Wiedereinreise wieder ab Tag 1 zu zählen.

    Alle diese Informationen befinden sich jedoch auch in der Visumakte….

    • Tom Bang sagt oben

      Hallo Ronny, weiter zu Punkt 4,
      Einige Einwanderungsbehörden gehen diesbezüglich streng vor und verlangen, dass Sie bei jeder Rückkehr gemeldet werden, andere begnügen sich mit einer einmaligen Meldung, wenn Sie immer wieder an die gleiche Adresse zurückkehren. Überprüfen Sie vor Ort, ob dies immer erforderlich ist.
      Ich lebe mit meiner Frau, meiner Schwester und meiner Schwiegermutter zusammen und das Haus steht auf den Namen ihrer Schwester. Jetzt weiß ich, dass sie mich nie hier gemeldet haben, also frage ich mich, ob ich jetzt schlafende Menschen wecken soll, um sie zu wecken?
      Übrigens habe ich kürzlich ein Visum beantragt und erhalten, weil ich zum ersten Mal in Bangkok geheiratet habe, daher mussten dort Fotos eingereicht werden, aber von einem TM 30 hat niemand gesprochen, ich kann mir kaum vorstellen, dass dies überprüft wird, weil dort Wahrscheinlich reisen jeden Tag Tausende von Menschen in den Urlaub nach Thailand ein, und wenn ich die Papiere bei der Einwanderungsbehörde sehe, danke ich ihnen, dass sie etwas anderes im Kopf haben.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Tom,

        Ich schreibe nur, wie es im Einwanderungsgesetz vorgesehen ist und was zu tun ist.
        Ob jemand es tut oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden.

        Wie gesagt, einige Einwanderungsbehörden sind diesbezüglich strenger als andere. Ich mache das per Post in Bangkok, aber nur, wenn ich aus Belgien zurückkomme. Nach einer Woche bekomme ich den Zettel per Post zurück.

        Natürlich kommen sie nicht und überprüfen jeden. Praktisch nicht machbar.
        Aber wenn Sie das nächste Mal zur Einwanderungsbehörde kommen, zum Beispiel wegen einer Verlängerung, wird möglicherweise ein Nachweis verlangt, ob diese Mitteilung tatsächlich erfolgt ist. Wenn nicht, kann ein Bußgeld verhängt werden. Sie müssen nicht jeden selbst überprüfen.
        Es kann auch sein, dass Ihre 90-Tage-Benachrichtigung für sie ausreichend ist. Das hängt alles etwas von den örtlichen Einwanderungsbestimmungen ab. In Bangkok wurde mein TM30 nie für eine Verlängerung angefragt. Dies kann bei einer anderen Einwanderungsbehörde erfragt werden.

        Diese Tausenden von Menschen, die nach Thailand einreisen, müssen sich übrigens nicht selbst melden.
        Diese werden online von den Hotels usw. gemeldet. Kein Papierkram erforderlich.
        Die meisten Reisenden wissen nicht einmal, dass sie gemeldet sind oder wurden.

        • Tom Bang sagt oben

          Hallo Ronnie,
          Ich muss mich im Januar für die 90 Tage melden und werde dann einfach danach fragen und beim Schreiben gleich nach einer Adresse fragen und ob die Meldung per Post oder E-Mail verschickt werden kann.

          • RonnyLatPhrao sagt oben

            In Bangkok können Sie sowohl die 90-Tage-Adressbenachrichtigung als auch die TM30-Ankunftsbenachrichtigung per Post durchführen. Soweit ich weiß, geht das nicht per E-Mail.

            Wenn Sie im Verleih sind, können Sie dies online tun. Sie müssen sich anmelden.
            https://www.immigration.go.th/content/service

            Ich mache es selbst mit der Post in Bangkok, damit ich bestätigen kann, dass es funktioniert. Sogar gut.

            1. Adressbenachrichtigung vor der Ankunft (TM30)
            – Ein ausgefülltes und unterschriebenes TM30-Formular (es gibt 2 Formulare)
            – Ein an sich selbst adressierter und frankierter Umschlag
            – Per Einschreiben verschicken

            Sie können die folgende Adresse für den TM30-Bericht verwenden.
            (Das ist die Adresse, die ich von Bangkok Immigration selbst erhalten habe, Sie können sie aber auch an den 90-Tage-Meldedienst senden (siehe Adresse unten))
            Mehr Informationen
            2 Bild
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            2. 90-Tage-Adressbenachrichtigung (TM47)
            – TM47 ausgefüllt und unterschrieben
            – Reisepass mit persönlichen Daten kopieren
            – Aktuelles Visum kopieren
            – Kopie des letzten Einreisestempels
            – Neueste Erweiterung kopieren
            – TM6-Karte kopieren
            – Kopie des letzten 90-Tage-Berichts
            – Frankierter Rückumschlag
            – 15 Tage im Voraus per Einschreiben verschicken (sehr wichtig)

            Weitere Informationen und Adresse mit einer Frist von 90 Tagen
            https://www.immigration.go.th/content/sv_90day

            Sie können natürlich auch online versuchen, Ihren 90-Tage-Bericht zu erstellen.
            https://extranet.immigration.go.th/fn90online/online/tm47/TM47Action.do

            TM30-Formular
            https://www.immigration.go.th/download/ Nr. 28

            TM47-Formular
            https://www.immigration.go.th/download/ Nr. 29

            Nach einer Woche erhalten Sie den Beleg des TM47 oder TM30 wieder in Ihrem Briefkasten.
            Es hat auch länger gedauert, also machen Sie sich nicht zu schnell Sorgen.

            Erfolg.

            • chris sagt oben

              Sie können es auch jemand anderem überlassen. Ich engagiere immer einen befreundeten Moped-Taxifahrer und sie sind immer sehr zufrieden mit meinem Auftrag. Meine französische Arbeitskollegin stellt sie jetzt auch ein. Alle glücklich.

              • RonnyLatPhrao sagt oben

                Alles ist möglich. Daran ist nichts auszusetzen.

                Ob ein Mopedtaxi das machen will, hängt auch davon ab, was er/sie damit verdienen kann.
                Sie warten wirklich nicht alle auf eine solche Fahrt.
                Schließlich kann es eine lange Fahrt sein und auch vor Ort kann es zu einer langen Warteschlange kommen.

                Vorgehensweise und Benachrichtigung
                Der Ausländer nimmt die Meldung persönlich vor, oder
                Der Ausländer bevollmächtigt eine andere Person mit der Meldung, oder
                Der Ausländer macht die Meldung per Einschreiben.
                Die Mitteilung muss innerhalb von 15 Tagen vor oder nach 7 Tagen Ablauf der 90-Tage-Frist erfolgen.
                Dem ersten Antrag des Ausländers auf Aufenthaltsverlängerung kommt die Mitteilung eines Aufenthalts im Königreich von mehr als 90 Tagen gleich.

                https://www.immigration.go.th/content/sv_90day

            • Paul sagt oben

              Danke Ronny. Das sind die Informationen, nach denen ich gesucht habe!

      • John Chiang Rai sagt oben

        Lieber Tom, Angst, was Ronny Lat Phrao unter Punkt 4 beschreibt, fällt einfach unter normales Recht, das jede Einwanderungsbehörde durchsetzen sollte.
        Es stimmt zwar, dass sich einige Einwanderer im Hinblick auf diese Meldepflicht ihr eigenes Süppchen kochen, aber eigentlich kann man es als absurd bezeichnen.
        Nur in Ihrem Fall durften Sie nach all den Jahren, in denen Sie nicht angezeigt wurden, immer noch die Kontrolle haben, denn plötzlich beginnt ein Beamter, das zu tun, wozu er ernannt wurde, und unter anderem ist nicht die betroffene Einwanderungsbehörde schuld , sondern nur die Schwester Ihrer Frau, die das Haus in ihrem Namen besitzt.
        Diese Strafen können, insbesondere wenn man längere Zeit nicht angezeigt wurde, so hoch werden, dass die Schwester finanziell nicht mehr zurechtkommt, sodass sie irgendwann zu Ihnen kommt.
        Die vielen Tausend Menschen, die jedes Jahr Thailand für einen Urlaub besuchen, werden in der Regel automatisch vom Hotel-/Pensionsinhaber etc. registriert, und ob dies überprüft wird oder nicht, hat nichts mit der Meldepflicht der Schwester Ihrer Frau zu tun.
        Das Nichtmelden, sei es aus Unterlassung, Unwissenheit oder vorsätzlichem Verheimlichen, weil man die Leute nicht aufwecken will, bleibt bei einer Kontrolle, die plötzlich kommen kann, ebenso strafbar.

    • John sagt oben

      Ronny, ich glaube, du irrst dich. Ein Visum für den Ruhestand erhalten Sie bei der thailändischen Botschaft in Den Haag. Ist KEINE „Verlängerung um ein Jahr aufgrund der Pensionierung“, sondern ein echtes Visum. Ich habe es schon mehrmals gemacht.
      Sie können dann gleichzeitig „Einmalig“ oder „Mehrfacheintritt“ wählen. Im folgenden Jahr können Sie IN Thailand eine Verlängerung beantragen, und das ist, was Sie beschreiben. Dabei handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltsdauer um ein Jahr.

      • RonnyLatPhrao sagt oben

        Ja, Sie können bei einer Botschaft ein „Retirement“-Visum erhalten. Übrigens nicht unbedingt in Den Haag. Auch beispielsweise in „Vientiane“ möglich, wenn Sie jedoch kein Einwohner sind, sind Sie auf die „Single Entry“-Version beschränkt.

        Aber das ist kein „Ruhestandsvisum“. Es gibt kein „Ruhestandsvisum“.
        Es handelt sich entweder um ein „O“-Visum für Nichteinwanderer (Einzel- oder Mehrfacheinreise), aber das an sich ist kein „Ruhestandsvisum“, da Sie dieses Visum aus mehreren Gründen erhalten können. Daher das „O“ von „Andere“.
        Oder es handelt sich um ein Nichteinwanderungsvisum „OA“ (Mehrfacheinreise), bei dem es sich ebenfalls nicht um ein „Ruhestandsvisum“, sondern um ein „Langzeitvisum“ handelt. Das „A“ kommt hier von „Approved“, was bedeutet, dass es sich um ein „Approved O Visum“ handelt, das Ihnen eine Aufenthaltsdauer von einem Jahr statt 90 Tagen gewährt.

        Mit „Retirement Visum“ meint er hier tatsächlich eine Verlängerung um ein Jahr, sonst wäre die Frage nach „Re-entry“ nicht richtig. „Wiedereinreisen“ können nur bei der Einwanderung in Thailand beantragt werden und sollen sicherstellen, dass Sie bei der Ausreise aus Thailand Ihren Aufenthaltszeitraum nicht verlieren.

        Ein Visum selbst enthält NIEMALS „Wiedereinreisen“, sondern nur „Einreisen“ (Einzel- oder Mehrfacheinreisen).

        Ich weiß einiges über Visa und Verlängerungen und weiß, wo man sie bekommt.
        Und all das habe ich im Laufe von 25 Jahren auch erlebt.

        Kurz. Nach seinen Angaben ist er bereits im Besitz eines Nichteinwanderungsvisums und plant, in Kürze eine Verlängerung seiner Aufenthaltsdauer um ein Jahr zu beantragen.

  3. Henk sagt oben

    Vielen Dank für die Erklärung, beides ist sehr klar

  4. Tischler sagt oben

    Mit genau einem solchen Visum bin ich im April 2015 nach Thailand ausgewandert. Ich musste nicht mehr ins Ausland (nicht einmal in die Niederlande) und musste alle 90 Tage einen Grenzlauf machen. Anschließend konnte ich auf Grundlage meines Monatsgehalts bei meinem Arbeitgeber (bei dem meine freiwillige Entlassung bereits beantragt war) mein erstes Visum in Amsterdam arrangieren. Mein erstes Jahresstipendium (Dezember 2015) basierte auf der Heirat mit einer Thailänderin in Thailand. Ich hatte damals mehr als 400.000 THB bei einer thailändischen Bank.

  5. Laksi sagt oben

    Also,

    Nur eine Ergänzung zu Ronny,

    Punkt 4, das ist richtig, ABER (hier in Chaing Mai) wenn der Eigentümer es nicht tut, muss der Mieter es melden (laut Einwanderungsbehörde) und Ihnen werden 1600 Bhat berechnet. Das ist Thailand.
    ABER Sie müssen sich nur dann (innerhalb von 24 Stunden) melden, wenn Sie im Ausland waren.

    • RonnyLatPhrao sagt oben

      Deshalb schreibe ich, dass man am besten vor Ort nachfragt, welche örtlichen Regeln gelten.

      • Lungenaddie sagt oben

        Für die Einwanderungsbehörde ist es sehr einfach, dies zu überprüfen. Jemand mit einer Jahresverlängerung muss sich alle 90 Tage melden. (TM47) Auf diesem Dokument muss die Nummer der An-/Abreisekarte eingetragen werden. Wenn Sie das Land verlassen und wieder eingereist sind, haben Sie eine andere Nummer und im Computer wird sofort angezeigt, dass ein neues TM30-Formular eingereicht werden musste, auch wenn Sie wieder an derselben Adresse wohnen. Das ist die Regelung, die nicht überall angewendet wird und wie Ronny schreibt: Er gibt nur Ratschläge, wie laut Gesetz zu verfahren ist und jeder macht damit, was er will, bis etwas schief geht.


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