Liebe Leserinnen und Leser,

Ich vermiete meine Wohnungen über Airbnb. Wie, was, wo? Welche Lizenzen brauche ich und welche Steuern muss ich zahlen, wenn ich meine 2 Wohnungen über Airbnb vermiete. Kann ich das als Ausländer tun?

Ich möchte alles zu 100 % legal erledigen, an welche Behörden soll ich mich wenden? Wer kann mir den richtigen Rat geben?

Vielen Dank im Voraus.

Groetjes,

Sara

5 Antworten auf „Leserfrage: Welche Regeln gelten bei der Vermietung einer Eigentumswohnung an Touristen?“

  1. David H. sagt oben

    Streng genommen ist es Ihnen nur dann erlaubt, weniger als einen Monat an Touristen zu vermieten, wenn Ihr Eigentumswohnungsgebäude über eine Hotellizenz verfügt. Ab einer Mietdauer von einem Monat gibt es kein Problem... das ist das Einzige, was ich weiß, aber das kann je nach Situation auf Sie zukommen zu Ihrem Problem mit der Verwaltung Ihrer Eigentumswohnung. Könnte …

    Streng genommen (noch einmal ...) sollten Sie aus diesem Grund einen Agenten hinzuziehen. Arbeitserlaubnis, Mieten ist erlaubt, aber man kann eigentlich nur sein Geld bekommen, nicht die Mietarbeiten erledigen ... naja TIT

    Tatsächlich ist es Farang-Agenten auch nicht gestattet, den Status eines Immobilienmaklers zu erlangen (ist nur für Thailänder geschützt). Diese Farang-„Agenten“ umgehen dies, indem sie den Titel eines Beraters annehmen, was für Nicht-Thailänder ein erlaubter Beruf ist. .

    PS: Das Einschalten eines thailändischen Agenten ist der beste Rat …

  2. Petervz sagt oben

    Es ist Ihnen gesetzlich gestattet, Ihre Eigentumswohnung an andere zu vermieten, solange Sie dies nicht gewerblich betreiben. Die Vermietung mehrerer Eigentumswohnungen gilt als „Immobilienagentur“ und ist Thailändern vorbehalten.

    Bei der Vermietung Ihrer Eigentumswohnung ist es wichtig zu wissen, ob das Eigentumswohnungsgebäude dies zulässt. Oft ist dies nicht der Fall und nur Eigentümer dürfen die Eigentumswohnungen bewohnen. Nicht unverständlich im Hinblick auf Sicherheit, ordnungsgemäße Nutzung der Anlagen usw. Das müssen Sie bei der Eigentümergemeinschaft erfragen.

    Anmietungen bis maximal 30 Tage fallen unter das Hotelrecht. In diesem Fall muss für das Gebäude eine Hotelgenehmigung vorliegen.
    Schließlich haben Sie als Eigentümer die Pflicht, ausländische Mieter der Einwanderungsbehörde zu melden.

    • Getreide sagt oben

      Hallo Sara,
      Zunächst ist es wichtig zu wissen, wo Sie Ihren Wohnsitz haben: In den Niederlanden müssen Sie Ihre Einkünfte als Einkommen in Ihrer Steuererklärung angeben (und damit auch den Wert der Eigentumswohnungen in Ihrer Vermögensbox 3), in Thailand dann Ihr Alter auch wichtig. Bedeutung im Zusammenhang mit Ausnahmen. Darüber hinaus der erwähnte (ich glaube 21) Zeitraum von 29 Tagen, in Verbindung mit dem 30-Tage-Visum. Darüber hinaus das, was oben bereits besprochen wurde. Und Sie müssen die Gäste tatsächlich bei der Einwanderung mit einem TM30+-Anhangsformular registrieren. Offiziell muss dies durch den Eigentümer erfolgen, der den Gästen die Erlaubnis erteilt, in Ihrer Wohnung zu übernachten. Wenn ein Gast länger bleiben möchte und manchmal eine Visumverlängerung benötigt, muss ebenfalls ein Mietvertrag erstellt werden.
      Sie müssen auch deutlich machen, ob die Mietsache mit oder ohne Nebenkosten vermietet wird. Wird oft als ++ bezeichnet und bezeichnet den Wasser- und Stromverbrauch. Und vergessen Sie nicht, eine Anzahlung als Garantie zu verlangen. Besprechen Sie anschließend auch die Kosten für Reinigung und Wäsche oder berechnen Sie hierfür einen Betrag. Wissen Sie mehr?: [E-Mail geschützt]

  3. Cornelis sagt oben

    Sehen Sie sich diese Hintergrundinformationen an http://www.linkedin.com/pulse/legal-aspects-renting-out-condominium-unit-airbnb-thailand-moser

  4. Marc sagt oben

    Ich habe mich in letzter Zeit sehr intensiv mit dieser Angelegenheit beschäftigt. Sofern die Eigentumswohnungsanlage nicht über eine Hotellizenz verfügt, MÜSSEN die betreffenden Mieter mindestens 30 Tage in der Wohnung bleiben. Streng genommen bedeutet das, dass Sie auch ein Visum beantragen müssen, denn bei einer Visumsbefreiung haben Sie nur 30 Tage Zeit, inklusive Anreise- und Abreisetag. Was derzeit häufig vorkommt, ist, dass man schriftlich für einen Monat (30 Tage) mietet, aber etwas früher abreist, man als Vermieter aber innerhalb dieser 30 Tage keinen Nachmieter aufnehmen muss. Wir haben es in unserer Eigentumswohnungsanlage so eingerichtet. Es wurde so missbraucht, dass die juristische Person und der Gebäudeverwalter das Recht haben, eine zusätzliche Sperre anzubringen, wenn Besucher behaupten, 30 Tage zu bleiben, und manchmal nach 3 Tagen abreisen; Die Sperre bleibt dann 27 Tage bestehen und der Besitzer kann sie grundsätzlich nicht betreten. Leider war dies die einzige Möglichkeit, da einige Agenten sich nicht an die formellen Regeln halten.
    Darüber hinaus sind Sie als Mieter verpflichtet, wenn Sie eine Eigentumswohnung nutzen, sich innerhalb von 24 Stunden bei der Einwanderungsbehörde (der gesamten Gruppe) anzumelden (gilt nicht für Hotels, die eine eigene Registrierung führen). Die Einwanderungsbehörde Jomtien hat bereits einige Bußgelder wegen verspäteter oder unterlassener Meldung verhängt, beispielsweise bei der Beantragung einer Aufenthaltsverlängerung. Grundsätzlich ist auch eine örtliche Steuer in Höhe von 12,5 % des zu ermittelnden Mietpreises möglich (die sogenannte House and Land Tax, HLT). Bisher gab es wenig Kontrolle über die Kohärenz der Regeln, aber sobald alles über eine Datenbank läuft (innerhalb eines Jahres???), wird die Durchsetzung einfacher. Achten Sie auch darauf, dass Sie als Vermieter nicht als Arbeitnehmer wahrgenommen werden, bei zwei Eigentumswohnungen benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis. Wie auch andere in diesem Forum sagen, sollten Sie dies über einen Agenten tun. Airbnb und solche Websites sind für Eigentumswohnungen eigentlich ungeeignet.


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